Rechtsprechung
   BFH, 20.05.2014 - IV B 81/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18529
BFH, 20.05.2014 - IV B 81/13 (https://dejure.org/2014,18529)
BFH, Entscheidung vom 20.05.2014 - IV B 81/13 (https://dejure.org/2014,18529)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - IV B 81/13 (https://dejure.org/2014,18529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verpächterwahlrecht für Eigentumsbetrieb ohne weitere Produktionsmittel - Anwendung der Betriebsverpachtungsgrundsätze nach Ausscheiden eines Personengesellschafters

  • openjur.de

    Verpächterwahlrecht für Eigentumsbetrieb ohne weitere Produktionsmittel; Anwendung der Betriebsverpachtungsgrundsätze nach Ausscheiden eines Personengesellschafters

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 14, EStG § 16 Abs 1 Nr 2, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 1, EStG § 21, FGO § 116 Abs 5 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, EStG VZ 2007
    Verpächterwahlrecht für Eigentumsbetrieb ohne weitere Produktionsmittel - Anwendung der Betriebsverpachtungsgrundsätze nach Ausscheiden eines Personengesellschafters

  • Bundesfinanzhof

    Verpächterwahlrecht für Eigentumsbetrieb ohne weitere Produktionsmittel - Anwendung der Betriebsverpachtungsgrundsätze nach Ausscheiden eines Personengesellschafters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 EStG 2002, § 16 Abs 1 Nr 2 EStG 2002, § 34 Abs 1 EStG 2002, § 34 Abs 2 Nr 1 EStG 2002, § 21 EStG 2002
    Verpächterwahlrecht für Eigentumsbetrieb ohne weitere Produktionsmittel - Anwendung der Betriebsverpachtungsgrundsätze nach Ausscheiden eines Personengesellschafters

  • IWW
  • rewis.io

    Verpächterwahlrecht für Eigentumsbetrieb ohne weitere Produktionsmittel - Anwendung der Betriebsverpachtungsgrundsätze nach Ausscheiden eines Personengesellschafters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verpächterwahlrecht für Eigentumsbetrieb ohne weitere Produktionsmittel

  • datenbank.nwb.de

    Keine Inanspruchnahme des Verpächterwahlrechts für Eigenbetriebe ohne weitere Produktionsmittel; Betriebsverpachtungsgrundsätze auch nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters einer Personengesellschaft anwendbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Eigentumsbetrieb ohne weitere Produktionsmittel - und das Verpächterwahlrecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 1366
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.06.2007 - IV B 113/06

    Betriebsverpachtung; Realteilung einer LuF- PersG

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - IV B 81/13
    NV: Die Betriebsverpachtungsgrundsätze gelten auch nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters einer Personengesellschaft, denn es ist geklärt, dass die Auflösung einer Personengesellschaft nicht zwingend zur Überführung der Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens in das Privatvermögen des Gesellschafters führt (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juni 2007 IV B 113/06, BFH/NV 2007, 2257).

    Es ist deshalb hinreichend geklärt, dass die Auflösung einer Personengesellschaft nicht zwingend zur Überführung der Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens in das Privatvermögen des Gesellschafters führt (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juni 2007 IV B 113/06, BFH/NV 2007, 2257).

  • BFH, 23.03.1995 - IV R 93/93

    Realteilung einer Personengesellschaft zu Buchwerten bei Übertragung der

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - IV B 81/13
    b) Dass insoweit auch die Inanspruchnahme eines Verpächterwahlrechts in Betracht kommen muss, ergibt sich darüber hinaus zumindest mittelbar aus den Ausführungen des BFH in den Urteilen vom 23. März 1995 IV R 93/93 (BFHE 177, 404, BStBl II 1995, 700) und vom 7. Dezember 1995 IV R 109/94 (BFH/NV 1996, 663).
  • BFH, 14.12.1978 - IV R 106/75

    Betriebsfortführung im Wege der Verpachtung auch möglich, wenn der Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - IV B 81/13
    Insbesondere hat der BFH im Urteil vom 14. Dezember 1978 IV R 106/75 (BFHE 127, 21, BStBl II 1979, 300) den Rechtssatz aufgestellt, eine Betriebsverpachtung liege vor, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter des bisherigen Sonderbetriebsvermögens als identisch mit dem vormaligen Betrieb der Personengesellschaft anzusehen sind.
  • BFH, 07.12.1995 - IV R 109/94

    Aufgabeerklärung bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - IV B 81/13
    b) Dass insoweit auch die Inanspruchnahme eines Verpächterwahlrechts in Betracht kommen muss, ergibt sich darüber hinaus zumindest mittelbar aus den Ausführungen des BFH in den Urteilen vom 23. März 1995 IV R 93/93 (BFHE 177, 404, BStBl II 1995, 700) und vom 7. Dezember 1995 IV R 109/94 (BFH/NV 1996, 663).
  • BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08

    Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - IV B 81/13
    a) Dass es Eigentumsbetriebe ohne weitere Produktionsmittel geben kann, ergibt sich bereits aus den Ausführungen im BFH-Urteil vom 5. Mai 2011 IV R 48/08 (BFHE 234, 11, BStBl II 2011, 792).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht