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   BFH, 03.07.2014 - V S 15/14   

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https://dejure.org/2014,23363
BFH, 03.07.2014 - V S 15/14 (https://dejure.org/2014,23363)
BFH, Entscheidung vom 03.07.2014 - V S 15/14 (https://dejure.org/2014,23363)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - V S 15/14 (https://dejure.org/2014,23363)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 03. 07. 2014 V S 13/14 - Beurteilung der Prozessfähigkeit eines Beteiligten - Keine Befangenheit des Richters wegen bloßer Vorbefassung in der Rechtssache - Keine Gehörsverletzung wegen behaupteter fehlerhafter Ablehnung des ...

  • openjur.de

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 03.07.2014 V S 13/14; Beurteilung der Prozessfähigkeit eines Beteiligten; Keine Befangenheit des Richters wegen bloßer Vorbefassung in der Rechtssache; Keine Gehörsverletzung wegen behaupteter fehlerhafter Ablehnung des Antrags ...

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 51... Abs 1 S 1, FGO § 58 Abs 1 Nr 1, FGO § 58 Abs 2 S 2, FGO § 78, FGO § 133a Abs 4 S 2, FGO § 133a Abs 4 S 3, FGO § 133a Abs 4 S 4, FGO § 135 Abs 2, FGO § 143 Abs 1, ZPO § 42 Abs 2, ZPO § 44 Abs 3, ZPO § 45 Abs 1, ZPO § 56 Abs 1, GKG § 3 Abs 2
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 03.07.2014 V S 13/14 - Beurteilung der Prozessfähigkeit eines Beteiligten - Keine Befangenheit des Richters wegen bloßer Vorbefassung in der Rechtssache - Keine Gehörsverletzung wegen behaupteter fehlerhafter Ablehnung des ...

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 03.07.2014 V S 13/14 - Beurteilung der Prozessfähigkeit eines Beteiligten - Keine Befangenheit des Richters wegen bloßer Vorbefassung in der Rechtssache - Keine Gehörsverletzung wegen behaupteter fehlerhafter Ablehnung des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 51 Abs 1 S 1 FGO, § 58 Abs 1 Nr 1 FGO, § 58 Abs 2 S 2 FGO, § 78 FGO
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 03.07.2014 V S 13/14 - Beurteilung der Prozessfähigkeit eines Beteiligten - Keine Befangenheit des Richters wegen bloßer Vorbefassung in der Rechtssache - Keine Gehörsverletzung wegen behaupteter fehlerhafter Ablehnung des ...

  • IWW
  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 03.07.2014 V S 13/14 - Beurteilung der Prozessfähigkeit eines Beteiligten - Keine Befangenheit des Richters wegen bloßer Vorbefassung in der Rechtssache - Keine Gehörsverletzung wegen behaupteter fehlerhafter Ablehnung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Keine Befangenheit des Richters bei einer Anhörungsrüge wegen bloßer Vorbefassung in der Rechtssache; Gegenvorstellung gegen eine ablehnende Entscheidung im PKH-Verfahren statthaft; kein Anspruch des Beteiligten auf Erstellung einer Zweitakte; eine behauptete fehlerhafte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 1574
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 15.04.2014 - V S 5/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes bei

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - V S 15/14
    Der nicht anwaltlich vertretene Kläger, Antragsteller und Rügeführer (Kläger) wendet sich mit seiner am 13. Mai 2014 fristgerecht erhobenen Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. April 2014 V S 5/14 (PKH).

    Der Kläger stellt darüber hinaus den Antrag, die Richter, die an dem Beschluss vom 15. April 2014 V S 5/14 (PKH) mitgewirkt haben, wegen Besorgnis der Befangenheit von der Mitwirkung auszuschließen.

    Das Ablehnungsgesuch des Klägers, mit dem die Richter des PKH-Verfahrens (V S 5/14 (PKH)) als befangen abgelehnt werden, ist rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig.

    Der Kläger lehnt die am PKH-Beschluss (V S 5/14 (PKH)) beteiligten Richter "aus oben genannten Gründen als befangen ab".

    (2) Zudem war das FG im Klageverfahren von der Prozessfähigkeit des Klägers überzeugt (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 15. April 2014 V S 5/14 (PKH)).

    Auf all jene Gesichtspunkte ist der Senat in seinem PKH-Beschluss vom 15. April 2014 V S 5/14 (PKH), auf den insoweit verwiesen wird, eingegangen.

    Die gegen den Beschluss vom 15. April 2014 V S 5/14 (PKH) gerichtete Gegenvorstellung ist unbegründet.

    Vielmehr vertritt der Kläger darin --nach wie vor-- im Wesentlichen die Auffassung, entgegen der Begründung des Senats in seinem Beschluss vom 15. April 2014 V S 5/14 (PKH), dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (V B 10/14) gegen das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 4. Dezember 2013  1 K 3881/11 hinreichende Aussicht auf Erfolg biete.

    Dass diese Auffassung unzutreffend ist, hat der Senat in seinem Beschluss vom 15. April 2014 V S 5/14 (PKH) im Einzelnen dargelegt.

  • FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 1 K 3881/11

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses bei Weitergabe betrügerisch erlangter

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - V S 15/14
    Mit diesem hatte der erkennende Senat den Antrag des Klägers vom 3. Januar 2014 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (V B 10/14) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 4. Dezember 2013  1 K 3881/11 abgelehnt.

    Dies gilt insbesondere für das Vorbringen des Klägers, das FG habe es rechtsfehlerhaft unterlassen, sein Verfahren (Az. 1 K 3881/11) an das vermeintlich zuständige Oberlandesgericht X zu verweisen.

    Diese waren schon deshalb entbehrlich, weil sich das FG in seinem Urteil vom 4. Dezember 2013  1 K 3881/11 nicht auf die Feststellungen im Urteil des Landgerichts X gestützt hat.

    Vielmehr vertritt der Kläger darin --nach wie vor-- im Wesentlichen die Auffassung, entgegen der Begründung des Senats in seinem Beschluss vom 15. April 2014 V S 5/14 (PKH), dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (V B 10/14) gegen das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 4. Dezember 2013  1 K 3881/11 hinreichende Aussicht auf Erfolg biete.

  • BFH, 01.07.2009 - V S 10/07

    BFH nimmt Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - V S 15/14
    a) Eine Gegenvorstellung kann gegen eine ablehnende Entscheidung im PKH-Verfahren erhoben werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss vom 1. Juli 2009 V S 10/07, BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824, unter II.2., m.w.N.).

    Ein solcher Antrag ist aber nur zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung zu einer für den Antragsteller günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben könnten (Beschluss in BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824, unter II.2., m.w.N.).

  • BFH, 14.11.2006 - IX S 14/06

    Gegenvorstellung gegen PKH-Beschluss

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - V S 15/14
    Die Entscheidung über die Gegenvorstellung ergeht gerichtsgebührenfrei (BFH-Beschluss vom 14. November 2006 IX S 14/06, BFH/NV 2007, 474).
  • BFH, 20.07.1994 - I B 200/93

    Aussetzung des Verfahrens im Sinne einer fehlerhaften Ermessensentscheidung

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - V S 15/14
    Das rechtliche Gehör wird durch Akteneinsicht in der Geschäftsstelle des Senats oder ggf. in der Justizvollzugsanstalt (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juli 1994 I B 200/93, BFH/NV 1995, 401) gewährleistet.
  • BFH, 18.02.2008 - VII S 1/08

    Kein Anspruch auf Anfertigung von Kopien des gesamten Akteninhalts mit einem

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - V S 15/14
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH lässt sich aus § 78 FGO kein Anspruch auf Erstellung einer Zweitakte ableiten (BFH-Beschluss vom 18. Februar 2008 VII S 1/08 (PKH), unter II.2.b, m.w.N.).
  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C

    Anhörungsrüge - Richterablehnung wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - V S 15/14
    Allein die Vorbefassung genügt nicht, um bei der Entscheidung über die Anhörungsrüge stets als befangen angesehen zu werden (vgl. Beschluss des Bundessozialgerichts vom 25. Februar 2010 B 11 AL 22/09 C, juris, unter 1., m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2011 - IX B 11/11

    Prozessfähigkeit - grundsätzliche Bedeutung - Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - V S 15/14
    Die Prozessfähigkeit eines Beteiligten ist als Sachentscheidungsvoraussetzung und zugleich Prozesshandlungsvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (§ 58 Abs. 2 Satz 2 FGO i.V.m. § 56 Abs. 1 ZPO; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2011 IX B 11/11, BFH/NV 2011, 1891, unter 2.b, m.w.N.).
  • BFH, 26.03.2007 - II S 1/07

    Rechtliches Gehör; Einheitswert für Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - V S 15/14
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, sofern das Vorbringen nicht nach den Prozessvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094, und vom 12. April 2011 III S 49/10, BFH/NV 2011, 1177).
  • BFH, 01.04.2003 - VII S 7/03

    Richterablehnung, Missbrauch

    Auszug aus BFH, 03.07.2014 - V S 15/14
    Diese kann die Besorgnis der Befangenheit jeweils in der Person des betreffenden Richters aber unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen (z.B. BFH-Beschluss vom 1. April 2003 VII S 7/03, BFH/NV 2003, 1331, m.w.N.).
  • BFH, 09.09.2004 - III B 165/03

    Prüfung der Prozessfähigkeit von Amts wegen; Rüge der Verletzung rechtlichen

  • BFH, 12.04.2011 - III S 49/10

    Gegenstand der Anhörungsrüge

  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

  • BFH, 01.09.2005 - IX B 87/05

    NZB: Rüge der Prozessunfähigkeit

  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 8/13

    Klageabweisung bei fehlender Prozessfähigkeit: Gehörsverletzung wegen

  • BFH, 05.06.2019 - IX B 121/18

    Wiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen mit dem besonderen

    Etwas anderes kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Ablehnungsgesuch offensichtlich rechtsmissbräuchlich oder aus anderen Gründen unzulässig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. März 2014 - VII B 131/13, BFH/NV 2014, 1055; vom 3. Juli 2014 - V S 15/14, BFH/NV 2014, 1574).
  • VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18

    Entziehung des Jagdscheins; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit;

    Denn die Mitwirkung eines Richters an einem Verfahren, der bereits mit der entscheidungserheblichen Rechtsfrage in einem anderen Verfahren (vor)befasst war, rechtfertigt - ohne Hinzutreten besonderer zusätzlicher Gesichtspunkte - nicht die Annahme seiner Befangenheit (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 07.05.2013 - 2 BvR 909/06 - BVerfGE 133, 377 = juris Rn. 71; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 - juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 07.08.2012 - 1 StR 212/12, wistra 2012, 444 = juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 StR 726/13 - juris Rn. 12; BFH, Beschluss vom 03. Juli 2014 - V S 15/14 - juris Rn. 7).
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    Etwas anderes kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn das Ablehnungsgesuch offensichtlich rechtsmissbräuchlich oder aus anderen Gründen unzulässig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 02.12.2020 - VII R 14/20, Rz 16 und vom 04.03.2014 - VII B 131/13, Rz 8; BFH-Beschlüsse vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554, Rz 3 und vom 03.07.2014 - V S 15/14, Rz 5).
  • BFH, 20.06.2016 - X B 167/15

    Offensichtlich unzulässige Spruchkörperablehnung - Reichweite des

    Ist das Ablehnungsgesuch in Ausnahmefällen indes wegen Rechtsmissbrauchs oder aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig, so kann der Ablehnungsantrag in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zurückgewiesen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. März 2014 VII B 131/13, BFH/NV 2014, 1055, und vom 3. Juli 2014 V S 15/14, BFH/NV 2014, 1574, jeweils unter II.1.; Senatsbeschluss vom 2. Februar 2016 X B 38/15, BFH/NV 2016, 930, unter II.3.b).

    Damit erübrigen sich auch die vom Kläger vermissten vorherigen dienstlichen Äußerungen (§ 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO) der abgelehnten Richter (s. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 1574, unter II.1.; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 51 Rz 68; Leipold in HHSp, § 51 FGO Rz 140, m.w.N.; darauf hatte auch schon das FG in seinem Beschluss vom 9. April 2015  2 K 1190/11, unter II.2., a.E., unter Verweis auf den BGH-Beschluss vom 12. Oktober 2011 V ZR 8/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2012, 450, unter II.3., hingewiesen).

  • BFH, 22.05.2017 - V B 133/16

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten -

    Ist das Ablehnungsgesuch danach rechtsmissbräuchlich und deshalb offensichtlich unzulässig, entscheidet das Gericht darüber in der nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Besetzung, ohne dass es einer vorherigen dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter nach § 51 FGO i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO bedarf (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juni 2016 X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577, Rz 21; vom 3. Juli 2014 V S 15/14, BFH/NV 2014, 1574, Rz 5; in BFH/NV 2014, 1055, Rz 8; vom 9. Januar 2009 V B 23/08, BFH/NV 2009, 801, Rz 15; vom 1. April 2003 VII S 7/03, BFH/NV 2003, 1331, Rz 4).

    Deshalb kann aus der im Rahmen einer früheren richterlichen Entscheidung vertretenen, für den Betroffenen ungünstigen Rechtsansicht allein kein Ablehnungsgrund hergeleitet werden, auch wenn diese Auffassung falsch sein sollte (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2016, 1577, Rz 23; in BFH/NV 2016, 575, Rz 6; in BFH/NV 2014, 1574, Rz 7; vom 29. Juli 1998 VII S 11/98, BFH/NV 1999, 201, Rz 16; vom 7. September 1994 II B 70/94, BFH/NV 1995, 414, Rz 10; vom 14. Dezember 1992 X B 70/92, BFH/NV 1994, 36, Rz 16; vom 27. Mai 1992 V S 3/92, n.v., Rz 23; vom 2. September 1991 XI B 27/90, BFH/NV 1992, 124, Rz 11; vom 16. Februar 1989 X B 99/88, BFH/NV 1989, 708, Rz 9; vom 17. Juli 1974 VIII B 29/74, BFHE 112, 457, BStBl II 1974, 638, Rz 15; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2011 V ZR 8/10, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2012, 450, Rz 7; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 3. Juli 2013  1 BvR 782/12, n.v., Rz 7).

  • BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der

    d) Ist in Ausnahmefällen das Ablehnungsgesuch wegen Rechtsmissbrauchs oder aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig, so kann der Ablehnungsantrag in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zurückgewiesen werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 2014 V S 15/14, BFH/NV 2014, 1574; vom 29. Dezember 2015 IV B 68/14, BFH/NV 2016, 575, Rz 3; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 2. Mai 2006  1 BvR 698/06, BVerfGK 8, 59; vom 18. Dezember 2007  1 BvR 1273/07, BVerfGK 13, 72, Rz 19 ff.).
  • BGH, 24.08.2015 - NotZ(Brfg) 6/14

    Entscheid eines abgelehnten Richters über ein "gänzlich untaugliches oder

    Über die Ablehnungsgesuche musste nicht durch gesonderten Beschluss entschieden werden (vgl. BFH, Beschlüsse vom 3. Juli 2014 - V S 13/14 und V S 15/14 Rn. 5 mwN bzgl. § 51 Abs. 1 FGO iVm § 42 Abs. 1 ZPO).
  • LSG Bayern, 18.01.2022 - L 2 U 167/20

    Verfahrensrecht: Statthaftigkeit und Voraussetzungen einer Gegenvorstellung

    Offenlassen kann der Senat die Beantwortung der Frage, ob eine Beschwerdeentscheidung in Prozesskostenhilfeangelegenheiten - nicht nur die originäre Entscheidung über Prozesskostenhilfe, weil der Antrag auf Bewilligung von PKH auch nach seiner Ablehnung wiederholt gestellt werden kann (vgl. z.B. BFH, Beschlüsse vom 03.07.2014, V S 15/14, und vom 01.07.2009, V S 10/07; BSG, Beschlüsse vom 15.08.2019, B 5 R 204/19 B, und vom 03.07.2020, B 2 U 12/20; BGH, Beschlüsse vom 07.09.2021, XI ZA 1/21, und vom 15.09.2021, IX ZB 29/21) - zu den vom Gericht selbst abänderbaren Entscheidungen zu rechnen ist oder ob sie wegen entgegenstehender Rechtskraft als unabänderbare gerichtliche Entscheidung zu betrachten ist, wobei dies insofern angezweifelt werden könnte, als mit einer Abänderung nicht in die auch dem Schutz des anderen Beteiligten dienende materielle Rechtskraft eingegriffen würde.
  • BFH, 28.10.2020 - XI B 26/20

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Ist in Ausnahmefällen das Ablehnungsgesuch wegen Rechtsmissbrauchs oder aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig, so kann der Ablehnungsantrag in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zurückgewiesen werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 04.03.2014 - VII B 131/13, BFH/NV 2014, 1055; vom 03.07.2014 - V S 15/14, BFH/NV 2014, 1574; in BFH/NV 2016, 575).
  • BFH, 05.04.2017 - III B 122/16

    Selbstentscheidung des abgelehnten Richters

    Ist in Ausnahmefällen das Ablehnungsgesuch wegen Rechtsmissbrauchs oder aus anderen Gründen offensichtlich unzulässig, so kann der Ablehnungsantrag in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zurückgewiesen werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. März 2014 VII B 131/13, BFH/NV 2014, 1055; vom 3. Juli 2014 V S 15/14, BFH/NV 2014, 1574).
  • BFH, 02.12.2020 - VII R 14/20

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft

  • BFH, 29.12.2015 - IV B 68/14

    Selbstentscheidung des abgelehnten Richters

  • BFH, 05.12.2019 - V S 24/19

    Rügefrist, Bekanntgabefiktion, tatsächliche Zugangsvermutung, gesetzlicher

  • FG Niedersachsen, 08.05.2019 - 4 K 240/18

    Beginn einer Außenprüfung und die dadurch ausgelöste Ablaufhemmung der

  • BFH, 03.04.2023 - X B 80/22

    Prozessuale Möglichkeiten bei drohendem Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist

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