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   BFH, 07.05.2014 - X R 19/11   

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https://dejure.org/2014,25157
BFH, 07.05.2014 - X R 19/11 (https://dejure.org/2014,25157)
BFH, Entscheidung vom 07.05.2014 - X R 19/11 (https://dejure.org/2014,25157)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - X R 19/11 (https://dejure.org/2014,25157)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung bei über mehrere Jahre gewährten Sanierungszuschüssen

  • openjur.de

    Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung bei über mehrere Jahre gewährten Sanierungszuschüssen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 2
    Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung bei über mehrere Jahre gewährten Sanierungszuschüssen

  • Bundesfinanzhof

    Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung bei über mehrere Jahre gewährten Sanierungszuschüssen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 2 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 2 EStG 2002
    Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung bei über mehrere Jahre gewährten Sanierungszuschüssen

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Teilwertabschreibung auf GmbH-Beteiligung bei fortlaufenden Sanierungszuschüssen

  • rewis.io

    Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung bei über mehrere Jahre gewährten Sanierungszuschüssen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 20 Abs. 1
    Ertragssteuerliche Behandlung eines Sanierungszuschusses an eine im Wege der Betriebsaufspaltung errichtete GmbH

  • datenbank.nwb.de

    Keine Teilwertabschreibung bei einem über mehrere Jahre gewährten Sanierungszuschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung bei mehrjährigen Sanierungszuschüssen

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2480
  • BFH/NV 2014, 1736
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 28.04.2004 - I R 20/03

    Nachträgliche AK; verdeckte Einlage

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - X R 19/11
    b) Die Sanierungszuschüsse sind als verdeckte Einlagen zunächst unabhängig von einer damit verbundenen tatsächlichen Wertsteigerung der Beteiligung beim Gesellschafter als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung zu behandeln und als solche zu aktivieren (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 158/86, BFH/NV 1992, 15; vom 28. April 2004 I R 20/03, BFH/NV 2005, 19, und vom 19. Oktober 2005 I R 40/04, BFH/NV 2006, 822, unter II.2.b aa).

    Voraussetzung ist lediglich, dass die Einlage zur Wertsteigerung geeignet ist, was bei Bar- und Sachzuschüssen generell der Fall ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 19, unter B.I.2.).

    a) Zwar schließt die Aktivierungspflicht der in Form verdeckter Einlagen geleisteten zusätzlichen Anschaffungskosten gleichzeitige Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes in den in den Streitjahren geltenden Fassungen --EStG--) nicht grundsätzlich aus (BFH-Urteile vom 9. März 1977 I R 203/74, BFHE 122, 68, BStBl II 1977, 515, und in BFH/NV 2005, 19).

    b) Bei Sanierungszuschüssen hat der BFH eine Teilwertabschreibung im Jahr des Zuschusses hingegen generell versagt, wenn der Beteiligungsgesellschaft aufgrund kaufmännischer Erwägungen neue Finanzmittel in erster Linie mit dem Ziel einer Sanierung und damit zur Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit, nicht jedoch allein zur Abwendung eines Konkurses (hierzu vgl. BFH-Urteil in BFHE 122, 68, BStBl II 1977, 515) gewährt werden (BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 15; zustimmend BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 19).

    Maßgebend ist dann nicht, dass den zusätzlichen Anschaffungskosten (zunächst) kein gleichwertiges Betriebsvermögen gegenübersteht, sondern vielmehr die Ertragslage und die Ertragsaussichten sowie die funktionale Bedeutung des Beteiligungsunternehmens für die Wertzumessung (BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 15, und in BFH/NV 2005, 19).

    c) Die BFH-Rechtsprechung (Urteile in BFH/NV 1992, 15, und in BFH/NV 2005, 19), wonach eine Teilwertabschreibung eines Sanierungszuschusses ausscheidet, wenn dieser nicht ausschließlich zur Abwendung der Insolvenz gewährt wird, findet in dieser strikten Form nur im Jahr der Zuschussgewährung Anwendung.

  • BFH, 06.11.2003 - IV R 10/01

    Teilwertabschreibung im Falle einer Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - X R 19/11
    a) Verdeckte Einlage ist die Zuwendung eines bilanzierbaren Vermögensvorteils aus gesellschaftsrechtlichen Gründen ohne Entgelt in Gestalt von Gesellschaftsrechten (BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 10/01, BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416, m.w.N.).

    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist daher zu bejahen, wenn und soweit ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft den Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte (BFH-Urteil in BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416, unter 2. und m.w.N.).

    Der sich dabei ergebende Wert kann erheblich von dem Betrag abweichen, den derjenige zu zahlen bereit wäre, der lediglich die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft erwirbt (BFH-Urteil in BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416).

    Dies bedeutet aber nicht, dass für die Bestimmung des Werts der Beteiligung allein auf die funktionale Bedeutung der Betriebsgesellschaft für die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung verwirklichte unternehmerische Gesamtbetätigung abgestellt werden darf, weil es dann womöglich niemals zu einer Teilwertabschreibung käme, auch wenn insgesamt von Besitz- und Betriebsunternehmen keinerlei Gewinne mehr erzielt werden könnten (BFH-Urteil in BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416).

  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 158/86

    Ablehnung der Teilwertabschreibung und Aktivierungspflicht eines Barzuschusses

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - X R 19/11
    b) Die Sanierungszuschüsse sind als verdeckte Einlagen zunächst unabhängig von einer damit verbundenen tatsächlichen Wertsteigerung der Beteiligung beim Gesellschafter als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung zu behandeln und als solche zu aktivieren (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 158/86, BFH/NV 1992, 15; vom 28. April 2004 I R 20/03, BFH/NV 2005, 19, und vom 19. Oktober 2005 I R 40/04, BFH/NV 2006, 822, unter II.2.b aa).

    b) Bei Sanierungszuschüssen hat der BFH eine Teilwertabschreibung im Jahr des Zuschusses hingegen generell versagt, wenn der Beteiligungsgesellschaft aufgrund kaufmännischer Erwägungen neue Finanzmittel in erster Linie mit dem Ziel einer Sanierung und damit zur Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit, nicht jedoch allein zur Abwendung eines Konkurses (hierzu vgl. BFH-Urteil in BFHE 122, 68, BStBl II 1977, 515) gewährt werden (BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 15; zustimmend BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 19).

    Maßgebend ist dann nicht, dass den zusätzlichen Anschaffungskosten (zunächst) kein gleichwertiges Betriebsvermögen gegenübersteht, sondern vielmehr die Ertragslage und die Ertragsaussichten sowie die funktionale Bedeutung des Beteiligungsunternehmens für die Wertzumessung (BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 15, und in BFH/NV 2005, 19).

    c) Die BFH-Rechtsprechung (Urteile in BFH/NV 1992, 15, und in BFH/NV 2005, 19), wonach eine Teilwertabschreibung eines Sanierungszuschusses ausscheidet, wenn dieser nicht ausschließlich zur Abwendung der Insolvenz gewährt wird, findet in dieser strikten Form nur im Jahr der Zuschussgewährung Anwendung.

  • BFH, 09.03.1977 - I R 203/74

    Geltung der Vermutung - Teilwert eines Wirtschaftsgutes - Zeitpunkt der

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - X R 19/11
    a) Zwar schließt die Aktivierungspflicht der in Form verdeckter Einlagen geleisteten zusätzlichen Anschaffungskosten gleichzeitige Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes in den in den Streitjahren geltenden Fassungen --EStG--) nicht grundsätzlich aus (BFH-Urteile vom 9. März 1977 I R 203/74, BFHE 122, 68, BStBl II 1977, 515, und in BFH/NV 2005, 19).

    Die Werterhöhung kann jedoch im Einzelfall durch andere Umstände, die den Wert mindern, ausgeglichen werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 122, 68, BStBl II 1977, 515).

    b) Bei Sanierungszuschüssen hat der BFH eine Teilwertabschreibung im Jahr des Zuschusses hingegen generell versagt, wenn der Beteiligungsgesellschaft aufgrund kaufmännischer Erwägungen neue Finanzmittel in erster Linie mit dem Ziel einer Sanierung und damit zur Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit, nicht jedoch allein zur Abwendung eines Konkurses (hierzu vgl. BFH-Urteil in BFHE 122, 68, BStBl II 1977, 515) gewährt werden (BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 15; zustimmend BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 19).

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - X R 19/11
    Selbst wenn das Unternehmen nicht ausschließlich oder vorwiegend nach dem Ertragswert bewertet wird, sondern wie etwa bei der sog. Mittelwertmethode Substanz- und Ertragswert je zur Hälfte berücksichtigt werden, wirkt sich der Unternehmerlohn wertmindernd aus (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 2/00, BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100, unter C.II.1.b).
  • BFH, 14.10.2009 - X R 45/06

    Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - X R 19/11
    Abgesehen davon hat der erkennende Senat mit Urteil vom 14. Oktober 2009 X R 45/06 (BFHE 227, 50, BStBl II 2010, 274) entschieden, dass eine Teilwertabschreibung einer Forderung des Besitzunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft nur nach den für die Teilwertberichtigung der Beteiligung am Betriebsunternehmen bestehenden Kriterien vorgenommen werden kann.
  • BFH, 27.03.1968 - I 133/65

    Bewertung einer Beteiligung bei Übernahme neuer Stammeinlagen im Wege einer

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - X R 19/11
    aa) Es ist grundsätzlich Aufgabe des Klägers, anhand objektiver Anhaltspunkte darzulegen, dass sich der innere Wert der Beteiligung zu den einzelnen Bilanzstichtagen gegenüber den ursprünglichen Anschaffungskosten und den als nachträgliche Anschaffungskosten zu behandelnden Zuschüssen gemindert hat (vgl. BFH-Urteile vom 27. März 1968 I 133/65, BFHE 92, 214, BStBl II 1968, 521, und vom 7. November 1990 I R 116/86, BFHE 162, 552, BStBl II 1991, 342).
  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - X R 19/11
    bb) Der Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, wirtschaftlich gesehen habe es sich bei den Sanierungszuschüssen um Verzichte auf die Pachtforderungen gehandelt, die nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 9. Juni 1997 GrS 1/94 (BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307) nur in Höhe des werthaltigen Teils als verdeckte Einlagen zu behandeln seien.
  • BFH, 07.11.1990 - I R 116/86

    Zur Bestimmung des Teilwertes einer Beteiligung

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - X R 19/11
    aa) Es ist grundsätzlich Aufgabe des Klägers, anhand objektiver Anhaltspunkte darzulegen, dass sich der innere Wert der Beteiligung zu den einzelnen Bilanzstichtagen gegenüber den ursprünglichen Anschaffungskosten und den als nachträgliche Anschaffungskosten zu behandelnden Zuschüssen gemindert hat (vgl. BFH-Urteile vom 27. März 1968 I 133/65, BFHE 92, 214, BStBl II 1968, 521, und vom 7. November 1990 I R 116/86, BFHE 162, 552, BStBl II 1991, 342).
  • BFH, 14.11.2013 - VI R 10/13

    Doppelte Haushaltsführung - gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen,

    Auszug aus BFH, 07.05.2014 - X R 19/11
    In einem solchen Fall muss der BFH das angefochtene Urteil in vollem Umfang auf die Verletzung revisiblen Rechts prüfen, ohne dabei an die vorgebrachten Revisionsgründe gebunden zu sein (BFH-Urteil vom 14. November 2013 VI R 10/13, BFH/NV 2014, 507).
  • BFH, 15.09.2004 - I R 7/02

    Renovierungskosten als "anschaffungsnaher Aufwand" - unentgeltliche Übertragung

  • BFH, 22.11.1983 - VIII R 133/82
  • BFH, 21.09.2011 - I R 89/10

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei

  • BFH, 15.10.1997 - I R 80/96
  • FG Münster, 29.10.2010 - 2 K 4257/05

    Teilwertabschreibungen auf den GmbH-Anteil und Sanierungszuschüsse sind nicht als

  • BFH, 27.07.1988 - I R 104/84

    Vermutung - Beteiligung - Teilwert - Anschaffungskosten - Erwerb von Anteilen

  • BFH, 19.10.2005 - I R 40/04

    Sparkasse - Beteiligung an Wirtschaftsförderungsgesellschaft; Fremdvergleich

  • BFH, 05.08.1988 - X R 55/81

    Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei späterem Verlust der Originalrechnung

  • BFH, 15.04.2015 - I R 44/14

    Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt: Tilgung aus Bilanzgewinn

    Maßgeblich für diese Rechtsprechungskorrektur ist zum einen, dass der Einlagetatbestand durch die Zuführung eines Wirtschaftsguts gekennzeichnet ist (§ 4 Abs. 1 Satz 5 EStG 2002) und hierzu nach ständiger Rechtsprechung nicht nur der Ansatz oder die Erhöhung eines Aktivpostens, sondern auch der Wegfall oder die Verminderung eines Passivpostens zu rechnen ist (BFH-Urteile vom 7. Mai 2014 X R 19/11, BFH/NV 2014, 1736; vom 6. November 2003 IV R 10/01, BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416; vom 22. November 1983 VIII R 133/82, BFHE 140, 69).
  • BFH, 17.12.2014 - I R 23/13

    Sperrwirkung von Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1

    zu qualifizieren, was zugleich Zweifel an einer periodenidentischen Teilwertabschreibung aufwerfen würde (s. z.B. BFH-Urteil vom 7. Mai 2014 X R 19/11, BFH/NV 2014, 1736).
  • BFH, 22.04.2015 - XI R 10/14

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung

    Da der Kläger seine Revision auf die Verletzung materiellen Rechts gestützt hat, hat der Senat gemäß dem Grundsatz der Vollrevision (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11. November 2004 V R 30/04, BFHE 207, 560, BStBl II 2005, 802, unter II.1.) das angefochtene Urteil in vollem Umfang auf die Verletzung revisiblen Rechts zu prüfen, ohne dabei an die vorgebrachten Revisionsgründe gebunden zu sein (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316; vom 7. Mai 2014 X R 19/11, BFH/NV 2014, 1736).
  • BFH, 22.06.2016 - V R 46/15

    Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

    Da das FA seine Revision sinngemäß auf die Verletzung materiellen Rechts gestützt hat, hat der Senat gemäß dem Grundsatz der Vollrevision (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11. November 2004 V R 30/04, BFHE 207, 560, BStBl II 2005, 802, unter II.1.) das angefochtene Urteil in vollem Umfang auf die Verletzung revisiblen Rechts zu prüfen, ohne dabei an die vorgebrachten Revisionsgründe gebunden zu sein (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 16. September 2015 XI R 27/13, BFH/NV 2016, 252, Rz 19, sowie BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316, und vom 7. Mai 2014 X R 19/11, BFH/NV 2014, 1736).
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 41/17

    Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und

    ee) Bei nicht notierten Anteilen ist erforderlich, dass der innere Wert der Beteiligung im Nachhinein gesunken ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. Mai 2014 X R 19/11, BFH/NV 2014, 1736, Rz 31).
  • BFH, 18.09.2019 - XI R 39/17

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen einem Rechtsanwalt und einer

    Da das FA seine Revision auf die Verletzung materiellen Rechts gestützt hat, hat der Senat gemäß dem Grundsatz der Vollrevision (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16.09.2015 - XI R 27/13, BFH/NV 2016, 252, Rz 19; vom 27.01.2016 - X R 2/14, BFHE 253, 89, BStBl II 2016, 534, Rz 13) das angefochtene Urteil in vollem Umfang auf die Verletzung revisiblen Rechts zu prüfen, ohne dabei an die vorgebrachten Revisionsgründe gebunden zu sein (vgl. z.B. allgemein BFH-Urteil vom 07.05.2014 - X R 19/11, BFH/NV 2014, 1736, Rz 48).
  • BFH, 16.09.2015 - XI R 27/13

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung -

    Da die Klägerin ihre Revision auf die Verletzung materiellen Rechts gestützt hat, hat der Senat gemäß dem Grundsatz der Vollrevision (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. November 2004 V R 30/04, BFHE 207, 560, BStBl II 2005, 802, unter II.1.) das angefochtene Urteil in vollem Umfang auf die Verletzung revisiblen Rechts zu prüfen, ohne dabei an die vorgebrachten Revisionsgründe gebunden zu sein (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316; vom 7. Mai 2014 X R 19/11, BFH/NV 2014, 1736).
  • FG Hamburg, 03.06.2020 - 5 K 20/19

    Bewertung von Goldvorräten im Anlagevermögen

    Bei nicht notierten Anteilen (z.B. GmbH-Anteilen) sei erforderlich, dass der innere Wert der Beteiligung im Nachhinein gesunken ist; Wechselkursschwankungen berechtigten grundsätzlich nicht zur Teilwertabschreibung (BFH Urteil vom 13.02.2019 XI R 41/17, BFH/NV 2019, 624 Tz. 33; BFH Urteil vom 07.05.2014 X R 19/11, BFH/NV 2014, 1736 Tz. 31).
  • FG Hamburg, 29.06.2016 - 6 K 236/13

    Körperschaftsteuer: Verschmelzung nach Forderungsverzicht mit Besserungsklausel

    Als verdeckte Einlagen sind nur Wirtschaftsgüter geeignet, die das Vermögen der Kapitalgesellschaft vermehrt haben, sei es durch den Ansatz oder die Erhöhung eines Aktivpostens, sei es durch den Wegfall oder die Verminderung eines Passivpostens (vgl. BFH Urteile vom 22.11.1983 VIII R 133/82, BFHE 140, 69; vom 06.11.2003 IV R 10/01, BFHE 204, 438, BStBl II 2004, 416; vom 07.05.2014 X R 19/11, BFH/NV 2014, 1736).
  • BFH, 13.07.2022 - I R 52/20

    Spende an Tochtergesellschaft - Abgrenzung zur verdeckten Einlage

    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt vor, wenn und soweit ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns der Gesellschaft den Vermögensvorteil nicht eingeräumt hätte (z.B. Senatsurteile vom 09.03.1983 - I R 182/78, BFHE 139, 139, BStBl II 1983, 744; vom 15.10.1997 - I R 80/96, BFH/NV 1998, 624; BFH-Urteil vom 07.05.2014 - X R 19/11, BFH/NV 2014, 1736, Rz 19).
  • FG Bremen, 14.12.2016 - 1 K 59/15

    Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung - Nachweis des unter den tatsächlichen

  • FG Nürnberg, 27.10.2016 - 4 K 729/15

    Beschwerde, Revision, Nichtzulassung, Einspruchsverfahren, Beamte, Vollziehung,

  • FG Münster, 14.12.2022 - 13 K 1414/19

    Auswirkungen der Auflösung einer Rückstellung auf die Körperschaftssteuer für

  • FG München, 26.10.2015 - 7 K 122/14

    Teilwertabschreibung - Einbringung einer typisch stillen Beteiligung -

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