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   BFH, 18.09.2013 - II R 63/11   

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https://dejure.org/2013,40926
BFH, 18.09.2013 - II R 63/11 (https://dejure.org/2013,40926)
BFH, Entscheidung vom 18.09.2013 - II R 63/11 (https://dejure.org/2013,40926)
BFH, Entscheidung vom 18. September 2013 - II R 63/11 (https://dejure.org/2013,40926)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gesellschaftsanteil als Gegenstand der Zuwendung; keine Schenkungsteuervergünstigung für den Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft nach § 13a ErbStG

  • openjur.de

    Gesellschaftsanteil als Gegenstand der Zuwendung; keine Schenkungsteuervergünstigung für den Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft nach § 13a ErbStG

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 13a Abs 1, ErbStG § 13a Abs 2, ErbStG § 13a Abs 4 Nr 3, BGB § 133, BGB § 157
    Gesellschaftsanteil als Gegenstand der Zuwendung; keine Schenkungsteuervergünstigung für den Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft nach § 13a ErbStG

  • Bundesfinanzhof

    Gesellschaftsanteil als Gegenstand der Zuwendung; keine Schenkungsteuervergünstigung für den Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft nach § 13a ErbStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 Nr 1 ErbStG 2003, § 13a Abs 1 ErbStG 1997, § 13a Abs 2 ErbStG 1997, § 13a Abs 4 Nr 3 ErbStG 1997, § 133 BGB
    Gesellschaftsanteil als Gegenstand der Zuwendung; keine Schenkungsteuervergünstigung für den Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft nach § 13a ErbStG

  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 13a
    Freigebige Zuwendung eines Gesellschaftsanteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

  • rewis.io

    Gesellschaftsanteil als Gegenstand der Zuwendung; keine Schenkungsteuervergünstigung für den Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft nach § 13a ErbStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 13a Abs. 1; ErbStG § 13a Abs. 2
    Auslegung und schenkungssteuerliche Behandlung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen

  • datenbank.nwb.de

    Anteil an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft als Gegenstand einer freigebigen Zuwendung; kein Freibetrag und verminderter Wertansatz für den Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der geschenkte Geschäftsanteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

  • Jurion (Kurzinformation)

    Freigebige Zuwendung eines Anteils an vermögensverwaltender GbR kann der Schenkungsteuer unterliegen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 349
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.01.2008 - II R 10/06

    Keine Schenkungsteuer bei Zuwendung einer nicht atypischen Unterbeteiligung

    Auszug aus BFH, 18.09.2013 - II R 63/11
    Entscheidend ist, wie sich die Vermögensmehrung im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung beim Bedachten darstellt, d.h. worüber der Bedachte im Verhältnis zum Schenker --endgültig-- tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (z.B. BFH-Urteil vom 16. Januar 2008 II R 10/06, BFHE 220, 513, BStBl II 2008, 631).

    c) Dagegen wird mit der schenkweisen Einräumung einer Unterbeteiligung an einem Gesellschaftsanteil, die nicht alle Voraussetzungen einer atypischen Unterbeteiligung erfüllt, kein Vermögensgegenstand zugewendet, über den der Empfänger schon tatsächlich und rechtlich verfügen kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 513, BStBl II 2008, 631).

  • BFH, 25.11.2008 - II R 38/06

    Anteil an einer Personengesellschaft als Gegenstand einer freigebigen Zuwendung -

    Auszug aus BFH, 18.09.2013 - II R 63/11
    Auszugehen ist grundsätzlich vom Parteiwillen, d.h. davon, was dem Bedachten nach dem Willen des Schenkers geschenkt sein soll (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 2005 II R 16/02, BFHE 210, 515, BStBl II 2006, 36, und vom 25. November 2008 II R 38/06, BFH/NV 2009, 772, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2010 - II R 42/08

    Mitunternehmerinitiative bei Übertragung eines Kommanditanteils auf einen anderen

    Auszug aus BFH, 18.09.2013 - II R 63/11
    Wird durch die Zuwendung eines Anteils an einer GbR eine bereits bestehende Gesellschaftsbeteiligung des Bedachten erhöht, geht der hinzuerworbene Anteil grundsätzlich in einer einheitlichen Mitgliedschaft mit der bisherigen Beteiligung des Bedachten auf (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2010 II R 42/08, BFHE 228, 184, BStBl II 2010, 555).
  • BFH, 11.06.2013 - II R 4/12

    Unmittelbare Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft i. S. des § 13a Abs. 4 Nr.

    Auszug aus BFH, 18.09.2013 - II R 63/11
    b) Gegenstand einer freigebigen Zuwendung kann ein Anteil an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft sein (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juni 2013 II R 4/12, BFH/NV 2013, 1486).
  • BFH, 24.08.2005 - II R 16/02

    Zusammenfassende Steuerfestsetzung für einen Erwerb von Todes wegen und weitere

    Auszug aus BFH, 18.09.2013 - II R 63/11
    Auszugehen ist grundsätzlich vom Parteiwillen, d.h. davon, was dem Bedachten nach dem Willen des Schenkers geschenkt sein soll (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 2005 II R 16/02, BFHE 210, 515, BStBl II 2006, 36, und vom 25. November 2008 II R 38/06, BFH/NV 2009, 772, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 17.02.2011 - 3 K 217/08

    Freibetrag nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG bei nicht gewerblich tätiger

    Auszug aus BFH, 18.09.2013 - II R 63/11
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 643 veröffentlicht.
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