Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.11.2013

Rechtsprechung
   BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12   

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https://dejure.org/2013,40146
BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12 (https://dejure.org/2013,40146)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2013 - XI B 99/12 (https://dejure.org/2013,40146)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2013 - XI B 99/12 (https://dejure.org/2013,40146)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Grundsätzliche Bedeutung - Bindung des BFH an eine tatsächliche Würdigung des FG - Feststellungsklage

  • openjur.de

    Grundsätzliche Bedeutung; Bindung des BFH an eine tatsächliche Würdigung des FG; Feststellungsklage

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 41 Abs 1 Alt 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 118 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Grundsätzliche Bedeutung - Bindung des BFH an eine tatsächliche Würdigung des FG - Feststellungsklage

  • Bundesfinanzhof

    Grundsätzliche Bedeutung - Bindung des BFH an eine tatsächliche Würdigung des FG - Feststellungsklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 1 Alt 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Grundsätzliche Bedeutung - Bindung des BFH an eine tatsächliche Würdigung des FG - Feststellungsklage

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung - Bindung des BFH an eine tatsächliche Würdigung des FG - Feststellungsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung der Vermittlung von Kapitalanlagen mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung bei Fragen, die von einem anderen als dem vom FG festgestellten Sachverhalt ausgehen; Bindung des BFH an die tatsächliche Würdigung des FG; Feststellungsklage nur hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 366
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

    Auszug aus BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12
    d) aa) Eine Divergenz der Vorentscheidung zu dem EuGH-Urteil vom 13. März 2007 C-432/05 --Unibet-- (Slg. 2007, I-2271, NJW 2007, 3555) hat die Klägerin ebenfalls nicht hinreichend dargelegt (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO).

    Sie hat nicht aufgezeigt, welchen von dem EuGH-Urteil --Unibet-- (Slg. 2007, I-2271, NJW 2007, 3555) abweichenden Rechtssatz das FG aufgestellt habe.

    cc) Im Kern macht die Klägerin insoweit lediglich geltend, das FG habe mit dem BFH das EuGH-Urteil --Unibet-- (Slg. 2007, I-2271, NJW 2007, 3555) verkannt, und trägt hierzu ihre eigene Rechtsauffassung vor.

  • EuGH, 21.06.2007 - C-453/05

    Ludwig - Sechste Richtlinie - Mehrwertsteuer - Begriff "Umsätze der Vermittlung

    Auszug aus BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12
    Das Finanzgericht (FG) entschied, auch aus der Freiheit des Organisationsmodells (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 21. Juni 2007 C-453/05 --Ludwig--, Slg. 2007, I-5083, BFH/NV Beilage 2007, 398, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2007, 617) ergebe sich keine über die Vermittlung von Einzelabschlüssen hinausgehende Steuerfreiheit für Vertriebstätigkeiten allgemeiner Art. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der GmbH habe weder darin bestanden, der AG Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen nachzuweisen noch mit Interessenten Kontakt aufzunehmen oder Verhandlungen zu führen.

    Der Hilfsantrag festzustellen, dass mit dem EuGH-Urteil --Ludwig-- in Slg. 2007, I-5083, BFH/NV Beilage 2007, 398, UR 2007, 617 eine Provision nur dann umsatzsteuerpflichtig sei, wenn die Tätigkeit eines Vermittlers auf Sacharbeit beschränkt ist, sei unzulässig.

    Dieser "Einzelbezug" sei dem hier einschlägigen und wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts maßgebenden EuGH-Urteil --Ludwig-- (Slg. 2007, I-5083, BFH/NV Beilage 2007, 398, UR 2007, 617) aber nicht zu entnehmen.

  • BFH, 05.06.2013 - XI B 116/12

    Leistungsaustausch bei Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät - Keine

    Auszug aus BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12
    Nach dieser Vorschrift ist die Revision zur Sicherung der Rechtseinheit zwar auch dann zuzulassen, wenn die angefochtene Entscheidung in einem solchen Maße fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur wiederhergestellt werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2010 X B 118/09, BFH/NV 2010, 1277; vom 5. Juni 2013 XI B 116/12, BFH/NV 2013, 1640, m.w.N.).

    Ein offensichtlicher materieller oder formeller Rechtsfehler von erheblichem Gewicht, der die Entscheidung der Vorinstanz als willkürlich oder zumindest greifbar gesetzwidrig erscheinen ließe und ausnahmsweise die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO gebieten würde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 2005 IX B 169/03, BFH/NV 2005, 1057; in BFH/NV 2013, 1640, m.w.N.), ist jedoch nicht ersichtlich.

  • BFH, 23.01.2013 - X B 84/12

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei fehlender Klärungsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar sein (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Januar 2013 X B 84/12, BFH/NV 2013, 771).

    An diese --jedenfalls vertretbare-- Tatsachenwürdigung, gegen die keine zulässigen und begründeten Verfahrensrügen vorgebracht sind, wäre der Senat in einem Revisionsverfahren gebunden (z.B. BFH-Urteil vom 24. April 2008 IV R 50/06, BFHE 220, 324, BStBl II 2009, 35; BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 771).

  • BFH, 20.12.2007 - V R 62/06

    BFH ändert Rechtsprechung zur Umsatzsteuer bei Kredit- und Fondsvermittlung

    Auszug aus BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12
    b) aa) Die Klägerin macht insoweit im Wesentlichen geltend, die Vorentscheidung gehe zwar wie der BFH (Urteil vom 20. Dezember 2007 V R 62/06, BFHE 221, 92, BStBl II 2008, 641) davon aus, dass "sowohl der Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss eines Vertrags als auch die Kontaktaufnahme mit der anderen Partei oder das Verhandeln über die Einzelheiten der gegenseitigen Leistungen [voraussetzten], dass sich die Mittlertätigkeit auf ein einzelnes Geschäft, das vermittelt werden soll, bezieht.".

    Dies war der Klägerin ohne weiteres möglich, da sie mit Schriftsatz vom 23. März 2011 (Anl. 3 zur Beschwerde, Rz 21) selbst das BFH-Urteil in BFHE 221, 92, BStBl II 2008, 641 in Bezug genommen hatte, wonach es von Bedeutung ist, ob der Betreffende mit Interessenten Kontakt aufgenommen hat (unter II.3.a des Urteils).

  • BFH, 17.12.2009 - V B 113/08

    Vertragsauslegung durch FG - Haupt- und Nebenleistung - keine Feststellungsklage

    Auszug aus BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12
    bb) Das FG hat hinsichtlich des hilfsweisen Feststellungsantrags entschieden, dass das deutsche Verfahrensrecht in § 41 Abs. 1 FGO eine Feststellungsklage hinsichtlich gemeinschaftsrechtlicher Vorfragen nicht vorsehe; aus der Rechtsprechung des EuGH ergebe sich nach dem BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2009 V B 113/08 (BFH/NV 2010, 939) nichts anderes.

    Aus der Rechtsprechung des EuGH ergibt sich insoweit nichts anderes (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 939), auch wenn die Klägerin hierzu eine andere Rechtsauffassung vertritt.

  • BFH, 07.12.2006 - IX B 50/06

    Wahlrechtsausübung nach § 82b EStDV

    Auszug aus BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12
    Ein --wie hier fachkundig vertretener-- Beteiligter hat grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht zu ziehen und seinen Vortrag darauf einzurichten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2006 IX B 50/06, BFH/NV 2007, 1135; vom 28. Juli 2011 IX B 47/11, BFH/NV 2012, 1, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2011 - IX B 47/11

    Grob schuldhaftes Handeln i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - Keine grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12
    Ein --wie hier fachkundig vertretener-- Beteiligter hat grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht zu ziehen und seinen Vortrag darauf einzurichten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2006 IX B 50/06, BFH/NV 2007, 1135; vom 28. Juli 2011 IX B 47/11, BFH/NV 2012, 1, m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2008 - IV R 50/06

    Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides, wenn die Voraussetzungen des § 174 Abs.

    Auszug aus BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12
    An diese --jedenfalls vertretbare-- Tatsachenwürdigung, gegen die keine zulässigen und begründeten Verfahrensrügen vorgebracht sind, wäre der Senat in einem Revisionsverfahren gebunden (z.B. BFH-Urteil vom 24. April 2008 IV R 50/06, BFHE 220, 324, BStBl II 2009, 35; BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 771).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 118/09

    Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG bei einer Vertragsauslegung -

    Auszug aus BFH, 11.11.2013 - XI B 99/12
    Nach dieser Vorschrift ist die Revision zur Sicherung der Rechtseinheit zwar auch dann zuzulassen, wenn die angefochtene Entscheidung in einem solchen Maße fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur wiederhergestellt werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2010 X B 118/09, BFH/NV 2010, 1277; vom 5. Juni 2013 XI B 116/12, BFH/NV 2013, 1640, m.w.N.).
  • BFH, 10.02.2005 - IX B 169/03

    Bürgschaftsübernahme durch Gesellschafter-Geschäftsführer

  • BFH, 30.10.2012 - III B 151/11

    Darlegung von Verfahrensmängeln - Gesamtergebnis des Verfahrens - Rechtliches

  • BFH, 09.11.2009 - IV B 54/09

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Gehörsverstoß

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

  • EuGH, 28.01.1999 - C-181/96

    Wilkens

  • BFH, 31.10.2011 - III B 7/11

    Betriebsstättenbegriff im Zulagenrecht

  • BFH, 10.10.2011 - V B 35/11

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen - Revisionszulassung wegen die

  • BFH, 13.07.2011 - X B 117/10

    Darlegungserfordernisse bei behaupteter Divergenz und kumulativer

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

  • BFH, 28.05.2013 - XI R 44/11

    Kindergeldanspruch für ein volljähriges, beeinträchtigtes Kind -

  • EuGH, 11.07.1985 - 107/84

    Kommission / Deutschland

  • BFH, 01.06.2012 - III B 3/11

    Übersehen einer Rechtsfrage begründet keine Divergenz - Anforderungen an die

  • BFH, 21.05.2013 - III B 150/12

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsfähigkeit einer für grundsätzlich

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

  • BFH, 12.07.2005 - X B 104/04

    NZB: Zulassungsgründe

  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Madgett und Baldwin

  • EuGH, 22.10.1998 - C-94/97

    The Howden Court Hotel - Steuerrecht

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

  • BFH, 20.06.2017 - X R 26/15

    Abzugsfähigkeit von Schulgeld bei Privatschulen

    b) Diese finanzgerichtliche Tatsachenwürdigung des FG ist gemäß § 118 Abs. 2 FGO revisionsrechtlich für den erkennenden Senat bindend, weil sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist, nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt und --wenn auch nicht zwingend-- so doch möglich ist (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366, Rz 13, und vom 18. Februar 2014 III B 118/13, BFH/NV 2014, 897, Rz 10, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.05.2017 - X R 12/14

    Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung

    d) Diese finanzgerichtliche Tatsachenwürdigung ist gemäß § 118 Abs. 2 FGO revisionsrechtlich für den erkennenden Senat bindend, weil sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist (s.a. dazu unten B.II.3.), nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt und, wenn auch nicht zwingend, so doch möglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366, Rz 13, und vom 18. Februar 2014 III B 118/13, BFH/NV 2014, 897, Rz 10, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.11.2014 - XI R 25/13

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze eines "Reiterhofs"

    Zu einem derartigen Hinweis war das FG nicht verpflichtet (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277, Rz 17, m.w.N.; vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366, Rz 28, m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2014 - XI B 29/14

    Verweis einer Rechnung auf ergänzende Geschäftsunterlagen - Vorliegen einer

    c) Überdies ist auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde zu berücksichtigen, ob der BFH in einem späteren Revisionsverfahren an eine Würdigung durch ein FG gebunden ist, weil diese aufgrund der tatsächlichen Feststellungen möglich ist und weder gegen Denkgesetze noch gegen Erfahrungssätze verstößt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. Januar 2013 X B 84/12, BFH/NV 2013, 771; vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366).
  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

    Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366; vom 8. Januar 2014 XI B 120/13, BFH/NV 2014, 686).
  • BFH, 23.09.2014 - V B 37/14

    Begriff der kurzfristigen Beherbergung von Fremden i. S. d. § 4 Nr. 12 Satz 2

    An diese tatsächliche Würdigung wäre der BFH in einem Revisionsverfahren nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden, da sie --soweit ersichtlich-- verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist, nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt und wenn auch nicht zwingend, so doch möglich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366).
  • BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15

    Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fortführung der bisherigen unternehmerischen

    dd) Soweit die Klägerin in ihrer Beschwerde --im Stile einer Revisionsbegründung-- die Auffassung vertritt, die tatsächliche Würdigung des FG sei unzutreffend, berücksichtigt sie nicht, dass der Senat nach § 118 Abs. 2 FGO an die --soweit ersichtlich-- verfahrensfehlerfrei zustande gekommene, nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßende und mögliche Würdigung in dem angestrebten Revisionsverfahren gebunden wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366, Rz 13; vom 23. September 2014 V B 37/14, BFH/NV 2015, 67, Rz 8).
  • BFH, 08.07.2015 - XI B 5/15

    Kein Vorsteuerabzug, wenn in der zugrunde liegenden Rechnung lediglich ein

    Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366; vom 8. Januar 2014 XI B 120/13, BFH/NV 2014, 686).
  • BFH, 28.08.2014 - V R 22/14

    Werbungskostenabzug bei behaupteter doppelter Haushaltsführung: Prüfung des

    cc) Die Tatsachenwürdigung des FG ist gemäß § 118 Abs. 2 FGO revisionsrechtlich bindend, weil sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist, nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt und, wenn auch nicht zwingend, so doch möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. Mai 2013 XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409; vom 29. April 2008 VIII R 28/07, BFHE 220, 332, BStBl II 2009, 842; BFH-Beschlüsse vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366; vom 18. Februar 2014 III B 118/13, BFH/NV 2014, 897).
  • BFH, 14.03.2018 - V B 142/17

    Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz, Verkauf von Speisen an einer "Heißen Theke"

    Keine Abweichung liegt dagegen vor, wenn das FG aufgrund einer Würdigung der konkreten Umstände des Streitfalls zu einem von der bestimmten Divergenzentscheidung abweichenden Ergebnis kommt (BFH-Beschluss vom 11. November 2013 XI B 99/12, BFH/NV 2014, 366, m.w.N.).
  • BFH, 18.07.2014 - XI B 37/14

    Umsatzsteuer: Keine teilweise Zuordnung eines gemischtgenutzten Gebäudes zum

  • BFH, 14.04.2016 - XI B 97/15

    Umsatzsteuerbarkeit und Umsatzsteuerpflicht von Factoring-Dienstleistungen

  • BFH, 09.04.2014 - XI B 89/13

    Reihengeschäft; innergemeinschaftliche Lieferung; Divergenz; Sicherung einer

  • BFH, 27.08.2014 - XI B 33/14

    Akupunkturbehandlungen an Menschen durch einen Tierarzt

  • BFH, 15.10.2014 - I B 176/13

    Rechtliches Gehör - Gewerbesteuerbefreiung für ein Reha-Zentrum - Länge der

  • FG Köln, 29.01.2014 - 7 K 3270/12

    Kein Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO bei der Fortentwicklung der

  • FG Münster, 25.04.2013 - 3 K 3754/11

    Steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete, Verfahren beim Europäischen

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Rechtsprechung
   BFH, 08.11.2013 - X S 41/13 (PKH)   

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https://dejure.org/2013,38113
BFH, 08.11.2013 - X S 41/13 (PKH) (https://dejure.org/2013,38113)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2013 - X S 41/13 (PKH) (https://dejure.org/2013,38113)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2013 - X S 41/13 (PKH) (https://dejure.org/2013,38113)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Wiederholter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • openjur.de

    Wiederholter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 142, ZPO § 114 S 1, ZPO § 117 Abs 1 S 1
    Wiederholter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Bundesfinanzhof

    Wiederholter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 142 FGO, § 114 S 1 ZPO, § 117 Abs 1 S 1 ZPO
    Wiederholter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • rewis.io

    Wiederholter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 S. 1
    Rechtsmissbräuchlichkeit eines erneut ohne Beifügung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereichten Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de

    Wiederholter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe rechtsmissbräuchlich, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wiederum nicht dargelegt werden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 366
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.04.2013 - X S 5/13

    Nachweis der Mittellosigkeit im PKH-Verfahren

    Auszug aus BFH, 08.11.2013 - X S 41/13
    Der Senat hat durch Beschluss vom 10. April 2013 einen Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Entschädigungsklageverfahren (X K 4/12) abgelehnt (X S 5/13 (PKH), BFH/NV 2013, 971), da der Antragsteller die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht eingereicht hatte.

    Letzteres hat der Antragsteller wiederum versäumt, so dass schon deshalb die Bewilligung von PKH aus den im Beschluss vom 10. April 2013 X S 5/13 (PKH) genannten Gründen abzulehnen ist.

  • BFH, 15.03.2006 - VI S 2/06

    Wiederholung des PKH-Antrages

    Auszug aus BFH, 08.11.2013 - X S 41/13
    a) Zwar ist ein erneuter Antrag auf Gewährung von PKH trotz des Vorliegens eines ablehnenden Beschlusses möglich, da gerichtliche Entscheidungen im PKH-Verfahren nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 2006 VI S 2/06 (PKH), BFH/NV 2006, 1097, m.w.N.).
  • BFH, 20.10.1995 - IX S 4/95

    Zulässigkeit eines wiederholten Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 08.11.2013 - X S 41/13
    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines solchen Antrags ist, dass der Antragsteller neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorträgt, die Veranlassung zu einer für ihn günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben können (z.B. BFH-Beschluss vom 20. Oktober 1995 IX S 4/95, BFH/NV 1996, 256, m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2019 - X K 4/18

    Überlange Verfahrensdauer eines isolierten PKH-Verfahrens

    Denn der Antragsteller ist gehalten, gegenüber dem Ursprungsverfahren neu eingetretene Tatsachen oder Beweismittel bzw. neue rechtliche Gesichtspunkte geltend zu machen, aus denen sich eine günstigere Einschätzung der Erfolgsaussichten ergeben kann (Senatsbeschluss vom 8. November 2013 X S 41/13 (PKH), juris, Rz 3; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 142 Rz 109).
  • BFH, 28.07.2015 - V S 20/15

    Wiederholung eines PKH-Antrages - Antrag auf Akteneinsicht

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist dieser Antrag aber nur dann zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung zu einer für den Antragsteller günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben könnten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. November 2013 X S 41/13 (PKH), juris; vom 6. Dezember 1989 II B 17/89, BFH/NV 1990, 797; vom 4. Dezember 1990 VII B 56/90, BFH/NV 1991, 474; vom 20. Oktober 1995 IX S 4/95, BFH/NV 1996, 256).
  • BFH, 26.03.2015 - X E 2/15

    Gerichtskosten für die Entschädigungsklage nach Löschung aus dem Gerichtsregister

    Diese Vorauszahlungspflicht besteht fort, da Prozesskostenhilfe aufgrund der Senatsbeschlüsse vom 10. April 2013 X S 5/13 (PKH) (BFH/NV 2013, 971) und vom 8. November 2013 X S 41/13 (PKH) (BFH/NV 2014, 366) nicht bewilligt worden ist (§ 14 Nr. 1 GKG).
  • BFH, 22.09.2017 - IX S 20/17

    Wiederholung eines PKH-Antrags

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist dieser Antrag aber nur dann zulässig, wenn neue Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen werden, die Veranlassung zu einer für den Antragsteller günstigeren Beurteilung der Erfolgsaussichten geben könnten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. November 2013 X S 41/13 (PKH), juris, und in BFH/NV 2015, 1435; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz 55, jeweils m.w.N.).
  • LG Bonn, 04.09.2017 - 4 O 50/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch erneute Antragstellung trotz einer

    Die Antragstellerin hat kein Rechtsschutzbedürfnis für eine wiederholte Entscheidung über einen PKH-Antrag, nachdem die Kammer über ihr Gesuch mit Beschluss vom 17.06.2017 bereits entschieden hat (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. Juli 2008 - L 12 B 9/08 AL -, Rn. 12;BFH, Beschluss vom 08. November 2013 - X S 41/13 (PKH) -, Rn. 3).
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