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   BFH, 02.10.2013 - III B 56/13   

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https://dejure.org/2013,32607
BFH, 02.10.2013 - III B 56/13 (https://dejure.org/2013,32607)
BFH, Entscheidung vom 02.10.2013 - III B 56/13 (https://dejure.org/2013,32607)
BFH, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - III B 56/13 (https://dejure.org/2013,32607)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags - Anforderungen an die Rüge der Nichtvernehmung von Zeugen - Verlust des Rügerechts

  • openjur.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags; Anforderungen an die Rüge der Nichtvernehmung von Zeugen; Verlust des Rügerechts

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 116 Abs 6, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 155, ZPO § 295, FGO § 96 Abs 1, FGO § 81 Abs 1, FGO § 120 Abs 3
    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags - Anforderungen an die Rüge der Nichtvernehmung von Zeugen - Verlust des Rügerechts

  • Bundesfinanzhof

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags - Anforderungen an die Rüge der Nichtvernehmung von Zeugen - Verlust des Rügerechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 155 FGO
    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags - Anforderungen an die Rüge der Nichtvernehmung von Zeugen - Verlust des Rügerechts

  • cpm-steuerberater.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags – Anforderungen an die Rüge der Nichtvernehmung von Zeugen – Verlust des Rügerechts

  • rewis.io

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags - Anforderungen an die Rüge der Nichtvernehmung von Zeugen - Verlust des Rügerechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1
    Nichtberücksichtigung eines Beweisantritts des Steuerpflichtigen hinsichtlich des Getrenntlebens von seiner Ehefrau

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der Nichtvernehmung von Zeugen; Verlust des Rügerechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Berücksichtigung eines Beweisantrags des Steuerpflichtigen hinsichtlich des Getrenntlebens von seiner Ehefrau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 62
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.06.2011 - X B 242/10

    Durchgreifende Verfahrensrüge unterlassener Sachaufklärung - kein Verlust des

    Auszug aus BFH, 02.10.2013 - III B 56/13
    a) Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715, m.w.N.).

    Das FG verstößt zudem gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung, wenn es erhebliche Beweisantritte eines Beteiligten mit der Begründung übergeht, von der Erhebung des Beweises sei kein zweckdienliches Ergebnis zu erwarten (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1715, m.w.N.).

  • BFH, 31.01.1989 - VII B 162/88

    Revision - Übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 02.10.2013 - III B 56/13
    Dies kann nach der Rechtsprechung dann einen Verlust des Rügerechts zur Folge haben, wenn zu erkennen war, dass das Gericht die beantragte Vernehmung nicht durchführen werde (BFH-Beschluss vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372).
  • BFH, 15.06.2005 - X B 180/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 02.10.2013 - III B 56/13
    Im Streitfall lagen keine besonderen Umstände vor, aufgrund derer der Kläger damit rechnen musste, dass das FG die Zeugenvernehmung nicht durchführen werde (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843).
  • BFH, 13.08.2002 - VII B 267/01

    NZB; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 02.10.2013 - III B 56/13
    Es genügt daher insoweit bereits die --hier vom Kläger erhobene-- schlichte Rüge der Nichtvernehmung von Zeugen den Anforderungen des § 120 Abs. 3 FGO, die auch bei einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde maßgeblich sind (vgl. etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. August 2002 VII B 267/01, BFH/NV 2003, 63).
  • BFH, 14.01.2011 - III B 96/09

    Grundsätzliche Bedeutung bei Haushaltsaufnahme - Verstoß gegen das Gebot

    Auszug aus BFH, 02.10.2013 - III B 56/13
    aa) Die Beweismittel waren nach dem insoweit maßgeblichen materiellen Rechtsstandpunkt des FG (s. hierzu Senatsbeschluss vom 14. Januar 2011 III B 96/09, BFH/NV 2011, 788) nicht unerheblich.
  • BFH, 14.11.2003 - VIII B 70/02

    NZB: Feststellungen in einem Strafurteil

    Auszug aus BFH, 02.10.2013 - III B 56/13
    Zu diesen verzichtbaren Mängeln gehört auch das Übergehen eines Beweisantrags (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. November 2003 VIII B 70/02, BFH/NV 2004, 513, m.w.N.).
  • BFH, 16.03.2022 - VIII R 24/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    Denn das FG verstößt insbesondere dann gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung, wenn es --wie hier-- erhebliche Beweisantritte eines Beteiligten mit der Begründung übergeht, von der Erhebung des Beweises sei kein zweckdienliches Ergebnis zu erwarten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 02.10.2013 - III B 56/13, BFH/NV 2014, 62, und in BFH/NV 2011, 1715, m.w.N.).

    Es genügt daher insoweit bereits die --hier von den Klägern erhobene-- schlichte Rüge der Nichtvernehmung der Zeugin den Anforderungen des § 120 Abs. 3 FGO (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 62, Rz 8, m.w.N.).

  • BFH, 18.06.2015 - VI R 10/14

    Kindergeld, Anforderungen an den Nachweis als Ausbildungsuchender - Anforderungen

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2013 III B 56/13, BFH/NV 2014, 62; vom 5. November 2013 VI B 86/13, BFH/NV 2014, 360, und vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715).
  • FG Münster, 11.10.2019 - 13 K 172/17

    Einkommensteuer - Zur Behandlung einer privaten Pkw-Nutzung durch einen

    Ein Beweisantrag darf nämlich unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 18.6.2015 VI R 10/14, BFHE 250, 145, BStBl II 2015, 940, Rz. 35; BFH-Beschlüsse vom 2.10.2013 III B 56/13, BFH/NV 2014, 62; vom 5.11.2013 VI B 86/13, BFH/NV 2014, 360).
  • BFH, 19.11.2014 - VIII R 12/12

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei nachträglich

    c) Streiten die Beteiligten eines finanzgerichtlichen Verfahrens über entscheidungserhebliche Tatsachen --wie im Streitfall über nachträglich bekannt gewordene Zinseinnahmen--, so darf das FG im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 5 FGO einen ordnungsgemäß gestellten Beweisantrag nur unberücksichtigt lassen, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2013 III B 56/13, BFH/NV 2014, 62; vom 5. November 2013 VI B 86/13, BFH/NV 2014, 360; vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715; vom 24. Juli 2014 V B 1/14, BFH/NV 2014, 1763).

    Das Beweismittel war nach dem insoweit maßgeblichen materiellen Rechtsstandpunkt des FG (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 62; vom 14. Januar 2011 III B 96/09, BFH/NV 2011, 788) auch nicht unerheblich.

  • BFH, 11.04.2016 - X B 77/15

    Rüge eines Verfahrensfehlers

    Allerdings kann das Recht, dies zu rügen, verloren gehen, wenn der betroffene Beteiligte das Übergehen seines Beweisantrags nicht rechtzeitig in der mündlichen Verhandlung vor dem FG rügt (BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, und vom 2. Oktober 2013 III B 56/13, BFH/NV 2014, 62).

    Zwar geht ein solches Rügerecht gemäß § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 Satz 1 FGO verloren, wenn das Übergehen eines Beweisantrags von dem betroffenen Beteiligten nicht in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wird, sofern für diesen Beteiligten erkennbar war, dass das FG die beantragte Beweisaufnahme nicht durchführen wird (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372, und in BFH/NV 2014, 62).

  • BFH, 14.03.2018 - IV B 46/17

    Verpflichtung des FG zur Erhebung eines Zeugenbeweises

    Zwar geht ein solches Rügerecht gemäß § 295 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 155 Satz 1 FGO verloren, wenn das Übergehen eines Beweisantrags von dem betroffenen Beteiligten nicht in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wird, sofern für diesen Beteiligten erkennbar war, dass das FG die beantragte Beweisaufnahme nicht durchführen wird (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2013 III B 56/13, Rz 16 ff., und vom 11. April 2016 X B 77/15, Rz 14).
  • BFH, 12.03.2014 - XI B 97/13

    Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Sachverhaltswürdigung

    Auf die beantragte Beweiserhebung kann es im Regelfall nur verzichten, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt oder das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, das Beweismittel nicht erreichbar ist oder völlig ungeeignet ist, den Beweis zu erbringen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. November 2009 VI B 11/09, BFH/NV 2010, 650; vom 2. Oktober 2013 III B 56/13, BFH/NV 2014, 62).
  • BFH, 24.07.2014 - V B 1/14

    Übergehen eines ordnungsgemäß gestellten Beweisantrags - Aufhebung eines

    Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich, das Beweismittel unerreichbar bzw. unzulässig oder absolut untauglich ist oder wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 2013 III B 56/13, BFH/NV 2014, 62; vom 5. November 2013 VI B 86/13, BFH/NV 2014, 360; vom 29. Juni 2011 X B 242/10, BFH/NV 2011, 1715).

    Die Beweismittel waren nach dem insoweit maßgeblichen materiellen Rechtsstandpunkt des FG (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 62; vom 14. Januar 2011 III B 96/09, BFH/NV 2011, 788) auch nicht unerheblich.

  • BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Einspruchsverfahren in Kindergeldfällen -

    Die insoweit erforderlichen Angaben zum Beweisantritt und zum Beweisthema fehlen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2013 III B 56/13, BFH/NV 2014, 62, Rz 8).
  • BFH, 19.09.2014 - IX B 101/13

    Hinweispflicht des Gerichts bei Nichtvernehmung eines geladenen Zeugen - Pflicht

    Da sich die Tatsachen aus den Gerichtsakten (Ladung des Zeugen), insbesondere aus dem Sitzungsprotokoll (keine Vernehmung des Zeugen, fehlender Hinweis) ergeben, genügt für die Geltendmachung des Verfahrensmangels die schlichte Rüge der Nichtvernehmung des Zeugen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2013 III B 56/13, BFH/NV 2014, 62).
  • BFH, 14.09.2015 - VIII B 40/15

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen eines Beweisantrags -

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