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   BFH, 05.03.2014 - V B 14/13   

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https://dejure.org/2014,7023
BFH, 05.03.2014 - V B 14/13 (https://dejure.org/2014,7023)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2014 - V B 14/13 (https://dejure.org/2014,7023)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2014 - V B 14/13 (https://dejure.org/2014,7023)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

  • openjur.de

    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76, FGO § 78 Abs 1, FGO § 108 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, UStG § 15 Abs 1, AO § 163, AO § 227, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1
    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

  • Bundesfinanzhof

    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 FGO, § 78 Abs 1 FGO, § 108 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

  • rewis.io

    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Gewährung des Vorsteuerabzugs trotz nicht vorliegender Voraussetzungen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren bei Nichtvorliegen der materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs; Gutglaubensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 918
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 16.07.2012 - IX B 67/12

    Recht auf Akteneinsicht nur in die dem Gericht vorliegenden Akten - Nichterheben

    Auszug aus BFH, 05.03.2014 - V B 14/13
    Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin begründet der Gehörsanspruch keinen Anspruch auf Einsichtnahme in Akten, die dem Gericht von der Finanzbehörde nicht zur Verfügung gestellt worden sind und ihm folglich nicht vorliegen; vielmehr besteht lediglich das Recht der Beteiligten, in die dem Gericht vorliegenden Gerichtsakten --einschließlich der beigezogenen Akten-- Einsicht zu nehmen (BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 2012 IX B 67/12, BFH/NV 2012, 1637; vom 30. Januar 2007 VII B 3/06, BFH/NV 2007, 1324).

    Vielmehr hätte das Klagebegehren nach Auffassung des FG auch dann keinen Erfolg gehabt, wenn die mit den Zeugenaussagen unter Beweis gestellten Tatsachen zu Gunsten der Klägerin als wahr unterstellt worden wären (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1637).

  • BFH, 18.04.2012 - I B 123/11

    Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners, Rüge mangelhafter Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 05.03.2014 - V B 14/13
    Denn ein umsichtiger Prozessvertreter muss stets gewärtigen, dass das Gericht die Beweismittel abweichend würdigt und ist deshalb gehalten, vorsorglich alle von ihm für zweckmäßig erachteten Beweisanträge zu stellen und ihre Ablehnung gegebenenfalls rechtzeitig zu rügen (BFH-Beschluss vom 18. April 2012 I B 123/11, BFH/NV 2012, 1299).
  • BFH, 08.05.2013 - III B 140/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz und einer Verletzung der

    Auszug aus BFH, 05.03.2014 - V B 14/13
    Dabei sind tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der Divergenzentscheidung andererseits einander gegenüberzustellen, um so die behauptete Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschluss vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248).
  • BFH, 25.06.2013 - X B 96/12

    NZB; Grundsätzliche Bedeutung und Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 05.03.2014 - V B 14/13
    Die Rüge gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit des Urteils führt nicht zur Zulassung der Revision (BFH-Beschlüsse vom 25. Juni 2013 X B 96/12, BFH/NV 2013, 1802; vom 30. August 2012 X B 97/11, BFH/NV 2013, 13).
  • BFH, 18.07.2011 - IX B 39/11

    Verbindliche Zusage (Eigenheimzulage) - rechtliches Gehör,

    Auszug aus BFH, 05.03.2014 - V B 14/13
    Im Übrigen muss ein fachkundig vertretener Beteiligter gerade bei umstrittener Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Aspekte und prozessualen Möglichkeiten von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag bzw. sein Vorgehen darauf einrichten (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2011 IX B 39/11, BFH/NV 2011, 1917).
  • BFH, 30.08.2012 - X B 97/11

    Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides - Anpassung des Folgebescheides -

    Auszug aus BFH, 05.03.2014 - V B 14/13
    Die Rüge gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit des Urteils führt nicht zur Zulassung der Revision (BFH-Beschlüsse vom 25. Juni 2013 X B 96/12, BFH/NV 2013, 1802; vom 30. August 2012 X B 97/11, BFH/NV 2013, 13).
  • BFH, 08.10.2008 - V R 63/07

    Gewährung von Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren bei unzutreffenden

    Auszug aus BFH, 05.03.2014 - V B 14/13
    b) Nach der Rechtsprechung des BFH ist außerdem geklärt, dass unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren in Betracht kommt, wenn die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nicht vorliegen (BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 V R 63/07, BFH/NV 2009, 1473).
  • BFH, 08.11.2012 - VI B 86/12

    Kein Kindergeld für strafrechtlich verurteiltes und untergebrachtes Kind - Keine

    Auszug aus BFH, 05.03.2014 - V B 14/13
    Es sind keine neuen Gesichtspunkte erkennbar, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erfordern (ständige Rechtsprechung; z.B. BFH-Beschluss vom 8. November 2012 VI B 86/12, BFH/NV 2013, 371).
  • BFH, 27.09.2010 - II B 164/09

    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis -

    Auszug aus BFH, 05.03.2014 - V B 14/13
    Zur schlüssigen Darlegung einer Abweichung muss der Beschwerdeführer dartun, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) oder des BFH abgewichen ist, dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, ferner dass die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind, die abweichend beantwortete Rechtsfrage im Revisionsverfahren geklärt werden kann und eine Entscheidung des BFH zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich ist (z.B. BFH-Beschluss vom 27. September 2010 II B 164/09, BFH/NV 2011, 193).
  • BFH, 11.11.2011 - V B 19/10

    Zum Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern

    Auszug aus BFH, 05.03.2014 - V B 14/13
    Diese kommt in Betracht, wenn die grundsätzliche Bedeutung zwar ordnungsgemäß dargelegt wurde, jedoch durch eine nach Einlegung der Beschwerde ergangene Entscheidung entfallen ist und das Urteil der Vorinstanz in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der neueren Entscheidung des EuGH oder des BFH abweicht (BFH-Beschluss vom 11. November 2011 V B 19/10, BFH/NV 2012, 459).
  • BFH, 03.12.2010 - V B 57/10

    Mündliche Verhandlung: Kein Unterbrechung, sondern Neuverhandlung gesetzlicher

  • BFH, 08.04.2010 - V B 20/08

    Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche

  • BFH, 30.01.2007 - VII B 3/06

    Akteneinsicht; Beiziehung von Akten durch das FG

  • BVerfG, 14.01.1983 - 2 BvR 1745/82
  • BFH, 30.08.2013 - X B 28/13

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verfahrensrügen

  • BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15

    Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fortführung der bisherigen unternehmerischen

    cc) Allerdings verhilft dies der Beschwerde selbst in Bezug auf den dritten Begründungsstrang des FG unter dem Gesichtspunkt der "nachträglichen Divergenz" (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63, unter 2.b, Rz 18; vom 5. März 2014 V B 14/13, BFH/NV 2014, 918, Rz 11) nicht zum Erfolg, weil das FG in seinem Urteil seine Auffassung, es liege keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, nicht damit begründet hat, bei einem "Durchgangserwerb" scheide eine Geschäftsveräußerung im Ganzen aus, sondern den Streitfall dahin gehend tatsächlich gewürdigt hat, das Unternehmen, das die B-GmbH von der X-KG erworben habe, und das Unternehmen, das die B-GmbH an die Z-AG veräußert habe, seien unterschiedlich gewesen.
  • BFH, 12.02.2015 - V B 160/14

    Aussetzung der Vollziehung zur Wahrung einheitlicher Rechtsmaßstäbe -

    a) Der Senat hat es in seinem Beschluss vom 5. März 2014 V B 14/13 (BFH/NV 2014, 918) als geklärt angesehen, dass zur Berücksichtigung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug nur im Billigkeitsverfahren in Betracht kommt (BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 V R 63/07, BFH/NV 2009, 1473).
  • BFH, 27.08.2014 - XI B 32/14

    Rechtskraftwirkung klageabweisender Urteile bei behaupteter Verkennung des

    Ein Anspruch auf Einsichtnahme in Akten, die dem Gericht von der Finanzbehörde nicht zur Verfügung gestellt worden sind und ihm folglich nicht vorliegen, besteht nicht; vielmehr besteht lediglich das Recht der Beteiligten, in die dem Gericht vorliegenden Gerichtsakten --einschließlich der beigezogenen Akten-- Einsicht zu nehmen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2007 VII B 3/06, BFH/NV 2007, 1324; vom 16. Juli 2012 IX B 67/12, BFH/NV 2012, 1637; vom 5. März 2014 V B 14/13, BFH/NV 2014, 918).
  • FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 45/14

    Keine Beweisbedürftigkeit der Erkenntnisse aus Google-Earth und -Street-View -

    Da die Versagung des Vorsteuerabzugs sich nicht auf falsche Aussteller-Rechnungsangaben gründet, bezüglich derer die Klägerin gutgläubig gewesen sein könnte, sondern weil Rechnungsangaben fehlen und weil Zweifel an der tatsächlichen Durchführung der berechneten Lieferungen an die Klägerin bestehen, kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob ein schutzwürdiges Vertrauen im Rahmen des Festsetzungsverfahrens oder im Rahmen eines separaten Billigkeitsverfahrens zu berücksichtigen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.02.2015 V B 160/14, Juris; vom 26.09.2014 XI S 14/14, BFH/NV 2015, 158; Urteile FG Köln vom 12.03.2014 4 K 2374/10, EFG 2014, 1442, Rev. BFH XI R 22/14; FG Hamburg vom 21.12.2012 6 K 33/11, Juris, nachgehend Beschlüsse BFH vom 05.03.2014 V B 14/13, Juris, BVerfG vom 19.11.2014 1 BvR 1700/14, Juris).
  • BFH, 25.10.2023 - VII B 103/22

    Voraussetzungen für die Zuordnung von Maßnahmen zur Aufbereitung von Brennstoff

    Eine nachträgliche Divergenz kommt in Betracht, wenn die grundsätzliche Bedeutung zwar ordnungsgemäß dargelegt wurde, jedoch durch eine nach Einlegung der Beschwerde ergangene Entscheidung entfallen ist und das Urteil der Vorinstanz in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der neueren Entscheidung des EuGH oder des BFH abweicht (BFH-Beschlüsse vom 11.11.2011 - V B 19/10, Rz 4 und vom 05.03.2014 - V B 14/13).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 34/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung - nachträgliche Divergenz -

    Anders als in den Fällen, in denen es erst nach Einreichung der Beschwerdebegründung zu höchstrichterlichen Klärung der Rechtsfrage kommt, muss der Beschwerdeführer die - ja nun nicht mehr gegebene - grundsätzliche Bedeutung nicht darlegen (vgl dagegen zur "Klärung" durch oberstgerichtliche Entscheidung erst nach Einreichung der Beschwerdebegründung zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 25- Klärung nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist; BVerwG Beschluss vom 24.5.1965 - 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49 - "Klärung" nach Eingang der Beschwerde; BVerwG Beschluss vom 20.3.1985 - 3 B 83.84 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 230; BVerwG Beschluss vom 7.1.1993 - 4 NB 42.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 74 S 122; BVerwG Beschluss vom 14.2.1997 - 1 B 3.97 - Juris; BVerwG Beschluss vom 22.12.1997 - 1 B 226.97 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 8; BVerwG Beschluss vom 21.2.2000 - 9 B 57.00 - Juris RdNr 6; BVerwG Beschluss vom 8.6.2007 - 8 B 101/06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 2 VwGO Nr. 15; BVerwG Beschluss vom 6.4.2009 - 10 B 62/08 - Juris RdNr 5; BFH Beschluss vom 27.1.1995 - VIII B 105/94 - BFH/NV 1995, 808 = Juris RdNr 5; BFH Beschluss vom 16.12.1999 - IV B 32/99 - BFH/NV 2002, 1160 = Juris RdNr 8; BFH Beschluss vom 19.9.2007 - XI B 52/06 - BFH/NV 2008, 63 = Juris RdNr 18; BFH Beschluss vom 24.8.2000 - IV B 158/99 - Juris RdNr 6; BFH Beschluss vom 11.11.2011 - V B 19/10 - BFH/NV 2012, 459 = Juris RdNr 4; BFH Beschluss vom 5.3.2014 - V B 14/13 - BFH/NV 2014, 918 = Juris RdNr 11; für Divergenzrüge auch im Falle des Ergehens der berufungs- und der revisionsgerichtlichen Entscheidung am selben Tag vgl BVerwG Beschluss vom 7.6.1991 - 3 B 31/91 - Juris; nachträgliche Divergenz als Zulassungsgrund offengelassen von BGH Beschluss vom 5.5.2011 - IX ZB 77/10 - Juris RdNr 2).
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 9 K 3708/11

    Umsatzsteuerkarussell: Kein Vorsteuerabzug bei Rechnung mit unzureichender

    Soweit gemeinschaftsrechtliche Regelungen eine Billigkeitsmaßnahme erfordern, ist das eingeräumte Ermessen auf Null reduziert (BFH-Urteil vom 30. April 2009 V R 15/07, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 744; BFH-Beschluss vom 5. März 2014 V B 14/13, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2014, 918).
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