Rechtsprechung
BFH, 16.06.2015 - XI R 1/14 (NV) |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Kindergeldanspruch bei dualer Ausbildung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 3, EStG VZ 2012
Kindergeldanspruch bei dualer Ausbildung
- Bundesfinanzhof
Kindergeldanspruch bei dualer Ausbildung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 3 EStG 2009, EStG VZ 2012
Kindergeldanspruch bei dualer Ausbildung - IWW
§ 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes (ESt... G), § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG, § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 76 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), § 37 BBiG, § 4 BBiG, § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 12 Nr. 5 EStG, § 135 Abs. 1 FGO, § 121 Satz 1, § 90 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Begriff der erstmaligen beruflichen Ausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 S. 2 EStG; Kindergeldberechtigung eines Kindes einem dualen Studium der Wirtschaftsinformatik
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Kindergeldanspruch bei dualer Ausbildung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 3 32 Abs. 4 S. 2
Begriff der erstmaligen beruflichen Ausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 S. 2 EStG - rechtsportal.de
EStG § 3 32 Abs. 4 S. 2
Begriff der erstmaligen beruflichen Ausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 S. 2 EStG - datenbank.nwb.de
Anspruch auf Kindergeld; duales Studium als einheitliche Erstausbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindergeldanspruch bei dualer Ausbildung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Kinder
- Berücksichtigung volljähriger Kinder nach der Neuregelung durch das Steuervereinfachungsgesetz (ab 1.1.2012 gültig)
Sonstiges
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 21.11.2013 - 8 K 807/12
- BFH, 16.06.2015 - XI R 1/14 (NV)
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 51
- BFH/NV 2015, 1378
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 03.07.2014 - III R 52/13
Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im …
Auszug aus BFH, 16.06.2015 - XI R 1/14
Das FG ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass A bereits im Jahr 2011 eine Erstausbildung abgeschlossen hat; denn ein Kind, das ein duales Studium durchführt, hat nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Juli 2014 III R 52/13 (BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152), das das FG bei seiner Urteilsfindung noch nicht berücksichtigen konnte, seine Erstausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG noch nicht mit der erfolgreichen Absolvierung einer studienintegrierten praktischen Ausbildung in einem Lehrberuf (hier: zur Fachinformatikerin) beendet, sondern die Erstausbildung dauert jedenfalls bis zum Abschluss eines parallel durchgeführten Bachelorstudiums fort.Weder die Änderung des § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl I 2011, 2131, BStBl I 2011, 986) noch die erneute --rückwirkende-- Änderung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 26. Juni 2013 (BGBl I 2013, 1809, BStBl I 2013, 802, Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz --AmtshilfeRLUmsG--) haben an der Auslegung des § 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG etwas geändert (vgl. BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, unter II.1. i.V.m. II.2.b).
Nach der Rechtsprechung des III. Senats des BFH (Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, unter II.3.), der sich der Senat anschließt, gelten für die Auslegung dieser Vorschrift folgende Grundsätze:.
a) § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG n.F. ist dahin auszulegen, dass der Begriff des Erststudiums nur einen Unterfall des Oberbegriffes der erstmaligen Berufsausbildung darstellt (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 19 ff.; BRDrucks 54/11, S. 55 f.).
b) Der in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG n.F. verwendete Berufsausbildungsbegriff ist enger auszulegen als das in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG verwendete Tatbestandsmerkmal "Kind, das ... für einen Beruf ausgebildet wird" (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 22 ff.; BRDrucks 54/11, S. 55 f.).
c) Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führen soll oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach der systematischen Stellung, dem Zweck der Vorschrift und der Funktion des Familienleistungsausgleichs darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25 ff.; Seiler in Kirchhof, EStG, 14. Aufl., § 32 Rz 17).
Auch im Rahmen der durch § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG erfolgten Abgrenzung zwischen der steuerrechtlich zu berücksichtigenden Unterhaltsverantwortung der Eltern für "eine" Ausbildung des Kindes und der Verantwortung des Kindes für die eigene Unterhaltssicherung darf bei mehraktigen Ausbildungen das von den Eltern und dem Kind bestimmte Berufsziel nicht außer Betracht gelassen werden (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30).
Insoweit kommt es vor allem darauf an, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) zueinander stehen und in engem zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30).
e) Die in § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG n.F. vorgesehene Einschränkung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG n.F. steht dieser Auslegung nicht entgegen (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 31 f.).
f) Für eine Beschränkung des Erstausbildungsbegriffes auf den ersten (objektiv) berufsqualifizierenden Abschluss spricht auch nicht, dass bei Kindern, die nach einem solchen Abschluss einer den Umfang des § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG n.F. überschreitenden Erwerbstätigkeit nachgehen, die Freistellung des Existenzminimums des Kindes im Rahmen der Besteuerung der Einkünfte des Kindes stattfindet, so dass bei Anwendung der Verwaltungsauffassung eine effektive steuerrechtliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes sowohl auf der Ebene der Besteuerung der Eltern als auch auf der Ebene der Besteuerung des Kindes fehlschlagen könnte (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 33).
g) Bei der Auslegung der in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG n.F. verwendeten Begriffe der erstmaligen beruflichen Ausbildung und des Erststudiums besteht keine Bindung an eine ggf. abweichende Auslegung dieser Begriffe im Rahmen des § 12 Nr. 5 EStG (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 34; s.a. BFH-Urteil vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884).
a) Da auch das Hauptstudium an der Hochschule bis zum Bachelorabschluss noch Teil der Erstausbildung der A ist, kommt es nicht darauf an, ob A im Streitzeitraum (Januar bis März 2012) einer schädlichen Erwerbstätigkeit i.S. des § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG n.F. nachgegangen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 36).
b) Da der Klage auf der Grundlage des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG i.d.F. des AmtshilfeRLUmsG stattzugeben ist, bedarf keiner Entscheidung, ob dessen rückwirkende Einführung zum 1. Januar 2012 verfassungsgemäß ist (ebenso offenlassend BFH in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 15 ff.).
- FG Hessen, 21.11.2013 - 8 K 807/12
Verfassungsmäßigkeit des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG i.d.F. vom 26.6.2013 - …
Auszug aus BFH, 16.06.2015 - XI R 1/14
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 21. November 2013 8 K 807/12, die Einspruchsentscheidung der Familienkasse ... vom 16. März 2012 sowie der Kindergeldbescheid der Familienkasse ... vom 14. Februar 2012 aufgehoben.Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 457 veröffentlicht.
- BFH, 05.11.2013 - VIII R 20/11
Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von Genussrechten
Auszug aus BFH, 16.06.2015 - XI R 1/14
Zwar ist der BFH grundsätzlich daran gehindert, die festgestellten Tatsachen selbst zu würdigen; eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn das FG alle für die Würdigung erforderlichen Tatsachen festgestellt hat und diese nach den Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen für eine bestimmte Schlussfolgerung sprechen, die das FG nicht gezogen hat (…vgl. BFH-Urteile vom 22. August 2007 III R 89/06, BFH/NV 2008, 351, unter II.2.; vom 5. November 2013 VIII R 20/11, BFHE 243, 481, BStBl II 2014, 275, Rz 16; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 118 FGO Rz 145; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 118 Rz 57). - BFH, 22.08.2007 - III R 89/06
Ehegatten; Veranlagungswahlrecht
Auszug aus BFH, 16.06.2015 - XI R 1/14
Zwar ist der BFH grundsätzlich daran gehindert, die festgestellten Tatsachen selbst zu würdigen; eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn das FG alle für die Würdigung erforderlichen Tatsachen festgestellt hat und diese nach den Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen für eine bestimmte Schlussfolgerung sprechen, die das FG nicht gezogen hat (vgl. BFH-Urteile vom 22. August 2007 III R 89/06, BFH/NV 2008, 351, unter II.2.; vom 5. November 2013 VIII R 20/11, BFHE 243, 481, BStBl II 2014, 275, Rz 16; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 118 FGO Rz 145; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 118 Rz 57). - BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01
Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten
Auszug aus BFH, 16.06.2015 - XI R 1/14
g) Bei der Auslegung der in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG n.F. verwendeten Begriffe der erstmaligen beruflichen Ausbildung und des Erststudiums besteht keine Bindung an eine ggf. abweichende Auslegung dieser Begriffe im Rahmen des § 12 Nr. 5 EStG (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 34; s.a. BFH-Urteil vom 27. Mai 2003 VI R 33/01, BFHE 202, 314, BStBl II 2004, 884).
- BFH, 08.09.2016 - III R 27/15
Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld
Mehraktige Ausbildungsmaßnahmen sind Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das angestrebte Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann (Anschluss an BFH-Urteile vom 3. Juli 2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25 f., und vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, Rz 27).Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25; vom 15. April 2015 V R 27/14, BFHE 249, 500, Rz 20; in BFH/NV 2015, 1378, Rz 26; in BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166, Rz 16).
- BFH, 12.08.2015 - XI R 43/13
Umsatzsteuerbarkeit des Verkaufs von mindestens 140 Pelzmänteln auf der …
Der Senat darf diese Würdigung trotz § 118 Abs. 2 FGO selbst vornehmen, weil das FG die dafür maßgeblichen Tatsachen festgestellt hat (vgl. dazu allgemein BFH-Urteil vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen, Rz 38, m.w.N.). - BFH, 04.02.2016 - III R 14/15
Kindergeld: Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit
a) Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteile vom 3. Juli 2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25; in BFHE 249, 500, Rz 20; vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, Rz 26; vom 3. September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, Rz 16).
- BFH, 11.04.2018 - III R 18/17
Kein Kindergeldanspruch wegen Zweitausbildung durch zeitliche Zäsur (hier: …
aa) Nach der Rechtsprechung des BFH kommt es für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, darauf an, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteile vom 4. Februar 2016 III R 14/15, BFHE 253, 145, BStBl II 2016, 615, Rz 12; vom 3. Juli 2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25; vom 15. April 2015 V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163, Rz 20; vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, Rz 26; vom 3. September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166, Rz 16). - FG Niedersachsen, 06.02.2018 - 13 K 171/17
Gewährung von Kindergeld für die Zeit einer Ausbildung zum "Bankfachwirt …
Abzustellen ist darauf, ob sich die einzelnen Ausbildungsabschnitte als integrative Teile einer einheitlichen Ausbildung darstellen (BFH-Urteil vom 3. Juli 2014 III R 52/13 BStBl II 2015, 152; BFH-Urteil vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378; BFH-Urteil vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163; BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166; BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 III R 14/15, BStBl II 2016, 615; BFH-Urteil vom 8. September 2016 III R 27/15, BStBl II 2017, 278; BFH-Beschluss vom 29. August 2017 XI B 57/17, juris).Die Ausbildungsabschnitte stellen sich deshalb als integrative Teile einer einheitlichen Ausbildung dar, wenn die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) zueinander stehen und in einem engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 3. Juli 2014 III R 52/13 BStBl II 2015, 152; BFH-Urteil vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378; BFH-Urteil vom 15. April 2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163; BFH-Urteil vom 3. September 2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166; BFH-Urteil vom 4. Februar 2016 III R 14/15, BStBl II 2016, 615; BFH-Urteil vom 8. September 2016 III R 27/15, BStBl II 2017, 278; BFH-Beschluss vom 29. August 2017 XI B 57/17, juris).
Außerdem kollidiert die Rechtsansicht des FG Münster mit der Auffassung des BFH in dem Urteil vom 16. Juni 2015 (XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378).
82 11. Schließlich spricht gegen das gefundene Ergebnis auch nicht der Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG (ebenso: BFH-Urteil vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, Tz. 29 bei juris).
- FG Münster, 14.05.2018 - 13 K 1161/17
Studium zum Sparkassenfachwirt kann zu Anspruch auf Kindergeld führen
Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (…BFH-Urteile vom 8.9.2016 III R 27/15, BFHE 255, 202, BStBl II 2017, 278, Rz. 26;… vom 3.7.2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz. 25;… vom 15.4.2015 V R 27/14, BFHE 249, 500, Rz. 20; vom 16.6.2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, Rz. 26;… vom 3.9.2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166, Rz. 16; BFH-Beschluss vom 29.8.2017 XI B 57/17, juris). - BFH, 22.06.2016 - V R 32/15
Zum Verbrauch der Erstausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG und zum …
Abzustellen ist dabei darauf, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30 a.E.; vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378). - FG Münster, 23.05.2017 - 1 K 2410/16
Kinder in Berufsausbildung - Mehraktige Berufsausbildung
Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (vgl. BFH, Urteile v. 03.07.2014, III R 52/13, juris; v. 15.04.2015, V R 27/14, juris; v. 16.06.2015, XI R 1/14, juris; v. 03.09.2015, VI R 9/15, juris; v. 04.02.2016, III R 14/15, juris). - FG Niedersachsen, 13.11.2017 - 1 K 115/17
Kindergeld ab Juli 2015 für T
Abzustellen ist dabei darauf, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152; vom 15. April 2015 V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163; vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378;… vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 32/15, BFH/NV 2016, 1554; ebenso Abschn. A 20.2.4 Abs. 2 DA-KG 2017, BStBl I 2017, 1005). - FG Münster, 23.05.2017 - 1 K 3050/16
Kinder/Ausbildung - "Schädliche" Zweitausbildung
Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (vgl. BFH, Urteile v. 03.07.2014, III R 52/13, juris; v. 15.04.2015, V R 27/14, juris; v. 16.06.2015, XI R 1/14, juris; v. 03.09.2015, VI R 9/15, juris; v. 04.02.2016, III R 14/15, juris). - FG Niedersachsen, 17.10.2017 - 13 K 76/17
Berücksichtigungsfähigkeit eines volljährigen Kindes beim Kindergeld während der …
- BFH, 29.08.2017 - XI B 57/17
Fortbildung zur "Führungskraft Handel" nicht mehr Teil der Erstausbildung
- BFH, 09.09.2020 - III R 2/19
Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheids
- FG Niedersachsen, 13.11.2017 - 2 K 155/17
Kindergeld
- FG Münster, 11.04.2014 - 4 K 635/14
Kindergeld während eins "dualen Studiums" nach Abschluss der Erstausbildung
- BFH, 22.05.2019 - III R 54/18
Kindergeld
- FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1605/17
Rechtsstreit um das Vorliegen einer mehraktigen Berufsausbildung bzw. …
- FG Münster, 14.12.2017 - 3 K 2536/17
Kindergeld - Erstmalige Berufsausbildung, Weiterbildung, Abgrenzung bei …
- FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 13 K 178/17
Vorliegen einer zu berücksichtigenden Berufsausbildung bei Durchführung eines …
- FG Münster, 17.01.2018 - 3 K 2555/17
Ausbildung - Einheitliche erstmalige Berufsausbildung
- FG Düsseldorf, 28.05.2018 - 7 K 123/18
Gewährung und Festsetzung von Kindergeld bzgl. Beendigung einer Ausbildung in dem …
- FG Niedersachsen, 04.04.2018 - 3 K 152/17
Kindergeld: Nachweisanforderungen bei mehraktiger Ausbildung
- FG Düsseldorf, 20.06.2018 - 7 K 223/18
Gewährung von Kindergeld hinsichtlich Qualifizierung von mehraktigen …
- FG Düsseldorf, 18.07.2018 - 7 K 576/18
Gewährung von Kindergeld nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder …
- FG Niedersachsen, 10.09.2015 - 14 K 78/14
Berücksichtigung von Verwendungslehrgängen beim Anspruch auf Kindergeld für einen …
- FG Nürnberg, 17.01.2018 - 7 K 826/16
Verpflichtung der Familienkasse zur Zahlung des Kindergeldes
- FG Niedersachsen, 13.12.2018 - 11 K 155/18
Streit um die Gewährung von Kindergeld; Erstausbildung
- FG Düsseldorf, 07.11.2018 - 7 K 1532/18
Kindergeldanspruch bei mehraktigen Ausbildungsmaßnahmen
- FG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 K 1149/18
Gewährung von Kindergeld bei Vorliegen einer einheitlichen Ausbildung durch …
- FG Saarland, 02.03.2018 - 2 K 1006/17
Kindergeld: Aufnahme eines Fernstudiums nach Abschluss einer Ausbildung zur …
- FG Düsseldorf, 28.05.2018 - 7 K 2356/17
Kindergeldanspruch bei mehraktiger Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin
- FG Düsseldorf, 20.06.2018 - 7 K 224/18
Gewährung von Kindergeld i.R.e. Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten
- FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 1541/17
Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung: Prüfung zur Steuerfachwirtin als …
- FG Düsseldorf, 18.07.2018 - 7 K 1480/18
Kindergeldanspruch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines …
- FG Münster, 22.08.2014 - 4 K 1914/14
Berufsausbildung, duales Studium
- FG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 K 850/18
Anspruch auf Gewährung von Kindergeld für die Zeit während der Ausbildung zum …
- FG Düsseldorf, 18.01.2019 - 7 K 2323/17
Anspruch eines erwachsenen Auszubildenden auf die Gewährung von Kindergeld
- FG Düsseldorf, 28.05.2018 - 7 K 3294/17
Kindergeldanspruch bei mehraktiger Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin
- FG Köln, 14.05.2018 - 7 K 2906/17
Gewährung von Kindergeld nach dem Abschluss einer dualen Ausbildung zum …
- FG Münster, 12.09.2014 - 4 K 1759/14
Kindergeldberechtigung bei dualer Berufsausbildung
- FG Hessen, 21.11.2013 - 8 K 807/12