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   BFH, 22.04.2015 - X R 8/13   

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BFH, 22.04.2015 - X R 8/13 (https://dejure.org/2015,20054)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2015 - X R 8/13 (https://dejure.org/2015,20054)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2015 - X R 8/13 (https://dejure.org/2015,20054)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers stehenden Wirtschaftsgütern zum Buchwert - Wirtschaftliches Eigentum an auf Grundstücksanteilen der Ehefrau errichteten Gebäudeteilen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 39 Abs 2 Nr 1 S 1, BGB § 133, BGB § 157, FGO § 118 Abs 2, UmwStG § 24, EStG § 4 Abs 1 S 2
    Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers stehenden Wirtschaftsgütern zum Buchwert - Wirtschaftliches Eigentum an auf Grundstücksanteilen der Ehefrau errichteten Gebäudeteilen

  • Bundesfinanzhof

    Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers stehenden Wirtschaftsgütern zum Buchwert - Wirtschaftliches Eigentum an auf Grundstücksanteilen der Ehefrau errichteten Gebäudeteilen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 2 Nr 1 S 1 AO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 118 Abs 2 FGO, § 24 UmwStG 2002
    Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers stehenden Wirtschaftsgütern zum Buchwert - Wirtschaftliches Eigentum an auf Grundstücksanteilen der Ehefrau errichteten Gebäudeteilen

  • IWW

    §§ 951, ... 812 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § 24 UmwStG, § 39 Abs. 2 AO, § 812 BGB, § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO, §§ 133, 157 BGB, § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Steuerbescheides hinsichtlich der Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung bei höheren als den angegebenen Einkünften des Empfängers

  • Betriebs-Berater

    Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Wirtschaftsgütern zum Buchwert

  • rewis.io

    Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers stehenden Wirtschaftsgütern zum Buchwert - Wirtschaftliches Eigentum an auf Grundstücksanteilen der Ehefrau errichteten Gebäudeteilen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
    Berichtigung eines Steuerbescheides hinsichtlich der Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung bei höheren als den angegebenen Einkünften des Empfängers

  • datenbank.nwb.de

    Einbringung von nur im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft zum Buchwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wirtschaftliches Eigentum des Unternehmers - und die Einbringung zum Buchwert

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Land- und Forstwirtschaft
    Zuordnung von Grundstücken
    Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen
    Nutzungsänderungen
    Allgemeine Grundsätze

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2606
  • BB 2016, 47
  • BFH/NV 2015, 1409
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 05.06.2008 - IV R 79/05

    Wegfall der Prozessstandschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO - Beiladung einer

    Auszug aus BFH, 22.04.2015 - X R 8/13
    Die BFH-Entscheidung vom 5. Juni 2008 IV R 79/05 (BFHE 222, 20, BStBl II 2009, 15) trage nicht die von der Klägerin hergeleiteten Rechtsfolgen.

    Zudem komme der IV. Senat in Rz 50 des Urteils in BFHE 222, 20, BStBl II 2009, 15 zu dem Ergebnis, dass das Nutzungsrecht entnommen werde, wenn es zu einer Beendigung aus privaten Gründen komme.

  • BFH, 10.03.1999 - XI R 22/98

    Betriebsgebäude auf Ehegattengrundstück

    Auszug aus BFH, 22.04.2015 - X R 8/13
    Bei einer Außenprüfung ging das FA unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. März 1999 XI R 22/98 (BFHE 188, 304, BStBl II 1999, 523) davon aus, mit der Einbringung des Einzelunternehmens des X in die KG als Besitzgesellschaft hätten die zwischen ihm und der Klägerin bestehenden Nutzungsverhältnisse an den Miteigentumsanteilen der Klägerin an den Gebäuden geendet.

    Auch die Entscheidung des BFH in BFHE 188, 304, BStBl II 1999, 523 gehe von der Beendigung des Nutzungsrechts durch die Einbringung aus.

  • BFH, 25.04.2006 - X R 57/04

    Rückgängigmachung einer Privatentnahme nicht möglich

    Auszug aus BFH, 22.04.2015 - X R 8/13
    Auch wenn die ursprünglich zwischen X und der Klägerin getroffene Vereinbarung zivilrechtlich wohl unwirksam gewesen sein dürfte, ist sie steuerrechtlich anzuerkennen, weil die Beteiligten sie ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Unwirksamkeit für sich als verbindlich beachtet und dementsprechend vollzogen haben (Senatsurteil vom 25. April 2006 X R 57/04, BFH/NV 2006, 1819).
  • BFH, 19.02.2004 - V R 10/03

    Sog. Selbstwerbung von Holz

    Auszug aus BFH, 22.04.2015 - X R 8/13
    Im Gegensatz dazu ist jedoch die rechtliche Einordnung des von den Vertragspartnern Gewollten am Maßstab der jeweils einschlägigen Normen für das Revisionsgericht nicht nach § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bindend, sondern in vollem Umfang nachprüfbare Rechtsanwendung (BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 V R 10/03, BFHE 205, 495, BStBl II 2004, 675, m.w.N.).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 39/97

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus BFH, 22.04.2015 - X R 8/13
    Eine vom bürgerlichen Recht abweichende Zurechnung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigentums kommt nur in Betracht, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft ausübt und den nach bürgerlichem Recht Berechtigten auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO), so dass der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat oder kein Herausgabeanspruch besteht (Senatsurteil vom 18. Juli 2001 X R 39/97, BFHE 196, 139, BStBl II 2002, 284, m.w.N.).
  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

    Auszug aus BFH, 22.04.2015 - X R 8/13
    Nach diesem "finalen Entnahmebegriff", der seine Grundlage in der verfassungsrechtlich gebotenen Vermeidung einer übermäßigen oder zu früh einsetzenden Besteuerung habe, liege eine Entnahme noch nicht vor, solange die Realisierung der im Bilanzansatz des jeweiligen Wirtschaftsgutes vorhandenen stillen Reserven gesichert bleibe (z.B. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168, unter C.II.1.b).
  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 22.04.2015 - X R 8/13
    Wenn dieses nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) wie ein materielles Wirtschaftsgut behandelt werde, könne es auch in eine KG eingebracht werden.
  • BFH, 25.06.2003 - X R 72/98

    Wirtschaftliches Eigentum bei gesetzlichem Güterstand

    Auszug aus BFH, 22.04.2015 - X R 8/13
    Zudem seien die Ausführungen in dieser Entscheidung --ebenso wie die in der in Bezug genommenen Entscheidung des X. Senats des BFH vom 25. Juni 2003 X R 72/98 (BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403)-- nicht tragend.
  • BFH, 18.08.2009 - X R 22/07

    Betriebsaufspaltung bei Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen, die nicht im

    Auszug aus BFH, 22.04.2015 - X R 8/13
    Der BFH kann als Revisionsinstanz die Auslegung des FG nur daraufhin überprüfen, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB), die Denkgesetze und die gesetzlichen Erfahrungssätze zutreffend angewandt worden sind (vgl. z.B. Senatsurteil vom 18. August 2009 X R 22/07, BFH/NV 2010, 208).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98

    Zurechnung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

    Auszug aus BFH, 22.04.2015 - X R 8/13
    Die Entscheidung des VIII. Senats des BFH vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98 (BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741) könne auf den Streitfall übertragen werden.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 1 K 312/08

    Entnahme des aktivierten betrieblich genutzten Miteigentumsanteils des Ehegatten

  • BFH, 05.07.2018 - VI R 67/15

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten

    Da Betriebsvermögen nur solche Wirtschaftsgüter sein können, die dem Betriebsinhaber als eigene zuzurechnen sind (§ 39 der Abgabenordnung --AO--; z.B. BFH-Urteil vom 22. April 2015 X R 8/13, BFH/NV 2015, 1409, Rz 24), und die Übereignung des Miteigentumsanteils auf außerbetrieblichen (familiären) Gründen beruhte, hat er das Grundstück entsprechend der Miteigentumsquote der T von 45/100 seinem Betriebsvermögen entnommen (zur Erfassung von Miteigentumsanteilen im Betriebsvermögen s. BFH-Urteile vom 2. Dezember 2004 III R 77/03, BFHE 208, 215, BStBl II 2005, 340, und vom 8. März 1990 IV R 60/89, BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559).
  • BFH, 12.01.2022 - II R 4/20

    Verminderung des Anteils am Vermögen einer KG

    Voraussetzung für die Bindung des Revisionsgerichts ist, dass die Vorinstanz die Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie die für die Vertragsauslegung zu beachtenden Auslegungsregeln zutreffend angewandt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 01.02.2012 - I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407, Rz 22, und vom 22.04.2015 - X R 8/13, BFH/NV 2015, 1409, Rz 20).
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