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   BFH, 18.09.2014 - IX B 9, 19/14, IX B 9/14, IX B 19/14   

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https://dejure.org/2014,40105
BFH, 18.09.2014 - IX B 9, 19/14, IX B 9/14, IX B 19/14 (https://dejure.org/2014,40105)
BFH, Entscheidung vom 18.09.2014 - IX B 9, 19/14, IX B 9/14, IX B 19/14 (https://dejure.org/2014,40105)
BFH, Entscheidung vom 18. September 2014 - IX B 9, 19/14, IX B 9/14, IX B 19/14 (https://dejure.org/2014,40105)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Wirksamkeit des FG-Urteils bei versehentlicher Zustellung nur der Urteilsformel - Keine Heilung des Verfahrensmangels einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung durch Zustellung des vollständigen Urteils - Aufhebung eines Scheinurteils

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 104 Abs 2, FGO § 105 Abs 4 S 2, FGO § 115 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 1, FGO § 116 Abs 6, FGO § 105 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 6
    Wirksamkeit des FG-Urteils bei versehentlicher Zustellung nur der Urteilsformel - Keine Heilung des Verfahrensmangels einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung durch Zustellung des vollständigen Urteils - Aufhebung eines Scheinurteils

  • Bundesfinanzhof

    Wirksamkeit des FG-Urteils bei versehentlicher Zustellung nur der Urteilsformel - Keine Heilung des Verfahrensmangels einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung durch Zustellung des vollständigen Urteils - Aufhebung eines Scheinurteils

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 104 Abs 2 FGO, § 105 Abs 4 S 2 FGO, § 115 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 1 FGO
    Wirksamkeit des FG-Urteils bei versehentlicher Zustellung nur der Urteilsformel - Keine Heilung des Verfahrensmangels einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung durch Zustellung des vollständigen Urteils - Aufhebung eines Scheinurteils

  • IWW

    § 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 1 FGO, § 105 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 104 Abs. 2 FGO, § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO, § 155 FGO, § 318 der Zivilprozessordnung, § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 119 Nr. 6 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Wirksamkeit des FG-Urteils bei versehentlicher Zustellung nur der Urteilsformel - Keine Heilung des Verfahrensmangels einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung durch Zustellung des vollständigen Urteils - Aufhebung eines Scheinurteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Ergänzung eines ohne Gründe nur aus Rubrum und Tenor bestehenden Urteils

  • rechtsportal.de

    Nachträgliche Ergänzung eines ohne Gründe nur aus Rubrum und Tenor bestehenden Urteils

  • datenbank.nwb.de

    Wirksamkeit des FG-Urteils bei versehentlicher Zustellung, der von den Berufsrichtern unterschriebenen Urteilsformel; nicht mit Gründen versehene Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn versehentlich nur die Urteilsformel zugestellt wird

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2015, 213
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 10.11.2010 - III B 191/09

    Beschwerde gegen einen Scheinbeschluss

    Auszug aus BFH, 18.09.2014 - IX B 9/14
    b) Gegen ein amtliches Schriftstück, das den äußeren Schein einer wirksamen gerichtlichen Entscheidung setzt, ist dasjenige Rechtsmittel statthaft, welches im Falle einer wirksamen Entscheidung gegeben wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. November 2010 III B 191/09, BFH/NV 2011, 440, und vom 20. Dezember 2012 IV B 93/12, BFH/NV 2013, 575).

    Einer Beseitigung des Rechtsscheins bedarf es nicht, wenn das Gericht seine Entscheidung selbst als gegenstandslos bezeichnet und damit den Rechtsschein beseitigt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1985  2 BvR 498/84, Neue Juristische Wochenschrift 1985, 788; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 440).

  • FG Düsseldorf, 20.11.2013 - 7 K 1301/13

    Steuerbarkeit einer Entschädigungszahlung für Fluglärm: Anspruchsverzicht des

    Auszug aus BFH, 18.09.2014 - IX B 9/14
    Im Verfahren 7 K 1301/13 E ist mit der Zustellung eines (unvollständigen) Urteils am 27. November 2013 die Endentscheidung wirksam geworden.

    Über die nach dem endgültigen Obsiegen oder Unterliegen zu verteilenden Kosten des zwischen den Beteiligten anhängigen Rechtsstreits hat das FG in dem Verfahren 7 K 1301/13 E nach erneuter Verhandlung zu entscheiden.

  • BFH, 19.08.2009 - I R 2/09

    Wertaufholungen sind vorrangig mit steuerlich unwirksamen Teilwertabschreibungen

    Auszug aus BFH, 18.09.2014 - IX B 9/14
    Eine solche Bekanntgabe löst die Bindung des Gerichts an seine Entscheidung aus (§ 155 FGO i.V.m. § 318 der Zivilprozessordnung; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 2009 I R 2/09, BFHE 226, 235, BStBl II 2010, 760).
  • BFH, 20.12.2012 - IV B 93/12

    Keine Vorabentscheidung über Zuständigkeit eines einzelnen FG-Senats nach § 155

    Auszug aus BFH, 18.09.2014 - IX B 9/14
    b) Gegen ein amtliches Schriftstück, das den äußeren Schein einer wirksamen gerichtlichen Entscheidung setzt, ist dasjenige Rechtsmittel statthaft, welches im Falle einer wirksamen Entscheidung gegeben wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. November 2010 III B 191/09, BFH/NV 2011, 440, und vom 20. Dezember 2012 IV B 93/12, BFH/NV 2013, 575).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
    Auszug aus BFH, 18.09.2014 - IX B 9/14
    Das Rechtsmittel ist allein darauf gerichtet, den unzutreffenden Schein einer wirksamen gerichtlichen Entscheidung zu beseitigen; die sonstigen Voraussetzungen des Rechtsmittels brauchen dann nicht erfüllt zu sein (z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 1984 VI ZB 25/83, Versicherungsrecht-Rechtsprechung 1984, 1192).
  • BVerfG, 17.01.1985 - 2 BvR 498/84

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde - Beschluß -

    Auszug aus BFH, 18.09.2014 - IX B 9/14
    Einer Beseitigung des Rechtsscheins bedarf es nicht, wenn das Gericht seine Entscheidung selbst als gegenstandslos bezeichnet und damit den Rechtsschein beseitigt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1985  2 BvR 498/84, Neue Juristische Wochenschrift 1985, 788; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 440).
  • VGH Hessen, 07.12.2000 - 9 UZ 3323/00

    Verkündung durch Zustellung - Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 18.09.2014 - IX B 9/14
    Die FGO sieht ausdrücklich den Fall vor, dass das Urteil nicht mit Gründen versehen ist (§ 119 Nr. 6 FGO); dieser Umstand hindert die Annahme eines vollständigen Urteils i.S. der zuvor genannten Vorschriften deshalb nicht (vgl. auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. Dezember 2000 9 UZ 3323/00.A, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport 2001, 542).
  • BFH, 13.10.2016 - IV R 33/13

    Wirtschaftliches Eigentum an Leasinggegenständen im Rahmen von

    Die formlose Bekanntgabe der Urteilsformel führt dazu, dass das Gericht an seine Entscheidung gebunden ist (BFH-Beschluss vom 18. September 2014 IX B 19/14, Rz 9, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 15.03.2017 - 1 K 95/14

    Einkommensteuer 2001 - 2005

    Eine solche Bekanntgabe löst die Bindung des Senats an seine Entscheidung aus (§ 155 FGO i. V. m. § 318 Zivilprozessordnung - ZPO; BFH-Urteil vom 19. August 2009 I R 2/09, BFHE 226, 235, BStBl II 2010, 760; BFH-Beschluss vom 18. September 2014 IX B 9, 19/14, BFH/NV 2015, 213).
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