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   BFH, 04.12.2014 - V R 33/12   

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https://dejure.org/2014,47952
BFH, 04.12.2014 - V R 33/12 (https://dejure.org/2014,47952)
BFH, Entscheidung vom 04.12.2014 - V R 33/12 (https://dejure.org/2014,47952)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - V R 33/12 (https://dejure.org/2014,47952)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 14, FGO § 76, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst c, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst b, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst b, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst c
    Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen

  • Bundesfinanzhof

    Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 14 UStG 1999, § 76 FGO, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst c EWGRL 388/77, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst b EWGRL 388/77, Art 132 Abs 1 Buchst b EGRL 112/2006
    Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen

  • IWW

    Richtlinie 77/388/EWG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes, Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG, Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG, § 4 Nr. 14 UStG, § 18 EStG, Art. 25 Abs. 1 StÄndG 2003, § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, § 84 Abs. 1 FGO, § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c der Abgabenordnung, § 76 Abs. 1 Satz 1 und 2 FGO, § 126 Abs. 2 FGO, § 81 Abs. 1 FGO, § 82 FGO, §§ 402 ff. der Zivilprozessordnung, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO

  • Betriebs-Berater

    Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen

  • rewis.io

    Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 14; FGO § 76
    Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen

  • rechtsportal.de

    UStG § 4 Nr. 14 ; FGO § 76
    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Durchführung ästhetischer Operationen und Behandlungen

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schönheitsoperationen - und die Frage der Umsatzsteuerfreiheit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Durchführung ästhetischer Operationen und Behandlungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Schönheitsoperationen können steuerfrei sein

  • staufer.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerfreiheit bei Schönheits-Op

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 25.02.2015)

    Schweigepflicht gilt auch, wenn der Fiskus fragt

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 142 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Steuerrecht | Umsatzsteuerrecht | Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen: Ästhetische Operationen/Regelbeweismaß

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuerfreiheit bei Schönheits-OP

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Heilberufe
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
    Tätigkeit als Arzt
    Keine steuerbefreite ärztliche Tätigkeit
    Schönheitsoperationen
    Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen i.S.d. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG
    Krankenhäuser
    Einrichtungen des privaten Rechts (Privatkliniken)
    Schönheitsoperationen in einem Krankenhaus

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 248, 424
  • BB 2015, 533
  • BFH/NV 2015, 648
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.03.2013 - C-91/12

    PFC Clinic - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiungen - Art. 132

    Auszug aus BFH, 04.12.2014 - V R 33/12
    Da die Begriffe der "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG und der "ärztlichen Heilbehandlung" i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG gleichbedeutend sind (EuGH-Urteil vom 21. März 2013 C-91/12, PFC Clinic, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2013, 335, Rz 24), ist bei der Auslegung des nationalen Rechts die zu diesen beiden Bestimmungen ergangene Rechtsprechung des EuGH zu berücksichtigen.

    c) Für den Bereich der sog. Schönheitsoperationen hat der EuGH seine Rechtsprechung dahingehend präzisiert, dass "ästhetische Operationen und ästhetische Behandlungen ... unter den Begriff 'ärztliche Heilbehandlungen' oder 'Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin' [fallen] ..., wenn diese Leistungen dazu dienen, Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen oder die Gesundheit zu schützen, aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen" (EuGH-Urteil PFC Clinic in UR 2013, 335, Leitsatz erster Gedankenstrich).

    Die Leistungen müssen "dazu dienen, Personen zu behandeln oder zu heilen, bei denen aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder eines angeborenen körperlichen Mangels ein Eingriff ästhetischer Natur erforderlich ist" (EuGH-Urteil PFC Clinic in UR 2013, 335, Rz 29).

    Dabei können die gesundheitlichen Probleme, die zu einer steuerfreien Heilbehandlung führen, auch "psychologischer Art" sein (EuGH-Urteil PFC Clinic in UR 2013, 335, Rz 33).

    Erfolgt "der Eingriff jedoch zu rein kosmetischen Zwecken", reicht dies nicht aus (EuGH-Urteil PFC Clinic in UR 2013, 335, Rz 29).

    Im Übrigen ist die "rein subjektive Vorstellung, die die Person, die sich einem ästhetischen Eingriff unterzieht, von diesem Eingriff hat, ... als solche für die Beurteilung, ob der Eingriff einem therapeutischen Zweck dient, nicht maßgeblich" (EuGH-Urteil PFC Clinic in UR 2013, 335, Leitsatz zweiter Gedankenstrich).

    Von Bedeutung ist demgegenüber, dass die Leistungen, "von einer Person erbracht werden, die zur Ausübung eines Heilberufs zugelassen ist, oder dass der Zweck des Eingriffs von einer solchen Person bestimmt wird" (EuGH-Urteil PFC Clinic in UR 2013, 335, Leitsatz dritter Gedankenstrich).

    Denn die Beurteilung medizinischer Fragen "muss ... auf medizinischen Feststellungen beruhen, die von dem entsprechenden Fachpersonal getroffen worden sind" (EuGH-Urteil PFC Clinic in UR 2013, 335, Rz 35).

    Aus dem EuGH-Urteil PFC Clinic in UR 2013, 335 folgt nur, dass es für die Steuerfreiheit von Bedeutung ist, dass die Leistungen "von einer Person erbracht werden, die zur Ausübung eines Heilberufs zugelassen ist, oder dass der Zweck des Eingriffs von einer solchen Person bestimmt wird" (EuGH-Urteil PFC Clinic in UR 2013, 335, Leitsatz dritter Gedankenstrich).

  • BFH, 26.10.2011 - V R 27/10

    Steuerfreiheit hygienischer Leistungen durch Ärzte - Heilbehandlungsleistung -

    Auszug aus BFH, 04.12.2014 - V R 33/12
    Nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), der nach dem Senatsurteil vom 18. August 2011 V R 27/10 (BFHE 235, 58, BFH/NV 2011, 2214, unter II.2.c) auch auf Heilbehandlungsleistungen der Klägerin anzuwenden ist, waren steuerfrei "die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt ... oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes [EStG]".

    Daher setzt die Steuerfreiheit voraus, dass der Unternehmer eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen erbringt und die dafür erforderliche Qualifikation besitzt (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 235, 58, BFH/NV 2011, 2214, unter II.1.a).

    "Ärztliche Leistungen", "Maßnahmen" oder "medizinische Eingriffe" zu anderen Zwecken sind keine Heilbehandlungen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 235, 58, BFH/NV 2011, 2214, unter II.1.b).

  • EuGH, 10.06.2010 - C-86/09

    Future Health Technologies - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG -

    Auszug aus BFH, 04.12.2014 - V R 33/12
    Da es aufgrund der Neuregelungen durch die Richtlinie des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG (MwStSystRL) zu keinen inhaltlichen Änderungen gekommen ist, gilt dies auch für die zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und c der MwStSystRL ergangene Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 10. Juni 2010 C-86/09, Future Health Technologies Ltd., UR 2010, 540, Rz 27).
  • BFH, 12.10.1995 - I R 47/95

    Voraussetzungen für die Übertragung des gesamten Vermögens einer GmbH

    Auszug aus BFH, 04.12.2014 - V R 33/12
    Zudem spricht das Erfordernis der Rechtssicherheit (vgl. z.B. hierzu allgemein BFH-Urteil vom 12. Oktober 1995 I R 47/95, BFH/NV 1996, 503, unter II.2.) für ein Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung, zumal es sich bei § 4 Nr. 14 UStG in der im Streitjahr geltenden Fassung um ausgelaufenes Recht handelt, wobei die Verweisung auf § 18 EStG bereits durch Art. 5 Nr. 4 Buchst. c Doppelbuchst. aa und Art. 25 Abs. 1 StÄndG 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl I 2003, 2645) mit Wirkung zum 20. Dezember 2003 entfiel und das im Übrigen aufgrund der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2009 nur auf bis zum 31. Dezember 2008 ausgeführte Umsätze anzuwenden ist (vgl. zum Inkrafttreten der Neuregelung in § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG Art. 7 Nr. 4 Buchst. b des Gesetzes vom 19. Dezember 2008, BGBl I 2008, 2794).
  • BFH, 07.10.2010 - V R 17/09

    Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts

    Auszug aus BFH, 04.12.2014 - V R 33/12
    Nichts anderes ergibt sich aus der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach der als Heilbehandlung nur die Tätigkeiten steuerfrei sind, die zum Zweck der Vorbeugung, der Diagnose, der Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen für bestimmte Patienten ausgeführt werden, so dass eine ärztliche Leistung, die in einem Zusammenhang erbracht wird, der die Feststellung zulässt, dass ihr Hauptziel nicht der Schutz der Gesundheit ist, nicht steuerfrei ist und es daher für die Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen nicht ausreicht, dass die Operationen nur von einem Arzt ausgeführt werden können, sondern es vielmehr erforderlich ist, dass auch derartige Operationen dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen, womit es nicht zu vereinbaren ist, Leistungen der Schönheitschirurgen ohne Rücksicht auf ihre medizinische Indikation als steuerfrei zu behandeln (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865, unter II.3.b).
  • BFH, 23.03.2011 - X R 44/09

    Verhältnis zwischen Sachaufklärung, Reduzierung des Beweismaßes und Entscheidung

    Auszug aus BFH, 04.12.2014 - V R 33/12
    Das Beweismaß kann sich dabei auf eine "größtmögliche Wahrscheinlichkeit" verringern (vgl. BFH-Urteile vom 23. März 2011 X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884, und vom 4. Dezember 2014 V R 16/12).
  • BFH, 04.12.2014 - V R 16/12

    Steuerfreie Heilbehandlungsleistungen

    Auszug aus BFH, 04.12.2014 - V R 33/12
    Das Beweismaß kann sich dabei auf eine "größtmögliche Wahrscheinlichkeit" verringern (vgl. BFH-Urteile vom 23. März 2011 X R 44/09, BFHE 233, 297, BStBl II 2011, 884, und vom 4. Dezember 2014 V R 16/12).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 318/99

    "Videofilmverwertung"; Nachforderung nachträglich erhobener Mehrwertsteuer

    Auszug aus BFH, 04.12.2014 - V R 33/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Preisvereinbarungen grundsätzlich als sog. Bruttopreisvereinbarungen einschließlich ggf. entstehender Umsatzsteuer anzusehen (vgl. z.B. BGH-Urteil vom 28. Februar 2002 I ZR 318/99, Neue Juristische Wochenschrift 2002, 2312).
  • BFH, 19.03.2015 - V R 60/14

    Steuerfreie zahnärztliche Heilbehandlungsleistungen

    Auch ästhetische Behandlungen sind Heilbehandlungen, wenn diese Leistungen dazu dienen, Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen oder die Gesundheit zu schützen, aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- PFC Clinic, C-91/12, EU:C:2013:198, Leitsatz erster Gedankenstrich; BFH-Urteile in BFH/NV 2015, 645, Rz 10 bis Rz 13, und vom 4. Dezember 2014 V R 33/12, BFH/NV 2015, 648).
  • BFH, 11.01.2019 - XI R 29/17

    Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Gesundheitszentrums

    (2) Dabei ist die Feststellung, welche Zwecke mit Leistungen verfolgt werden, in den Fällen unproblematisch, in denen sich die therapeutische Zielsetzung bereits aus der Leistung selbst ergibt (BFH-Urteile vom 4. Dezember 2014 V R 33/12, BFHE 248, 424, Rz 16; vom 4. Dezember 2014 V R 16/12, BFHE 248, 416, Rz 14).
  • FG Düsseldorf, 16.06.2021 - 5 K 2710/17

    Nachträgliche Herabsetzung der Umsatzsteuer bezüglich der Behandlung von

    "Ärztliche Leistungen", "Maßnahmen" oder "medizinische Eingriffe" zu anderen Zwecken seien keine Heilbehandlungen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 4.12.2014 V R 33/12, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV-- 2015, 648 m.w.N.).

    Vielmehr sei es erforderlich, dass auch derartige Operationen dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienten, womit es nicht zu vereinbaren sei, Leistungen der Schönheitschirurgen ohne Rücksicht auf ihre medizinische Indikation als steuerfrei zu behandeln (vgl. etwa BFH-Urteil vom 4.12.2014 V R 33/12, BFH/NV 2015, 648).

    Im Bereich ästhetisch-chirurgischer Maßnahmen komme es daher auf eine Einzelprüfung an (vgl. BFH-Urteil vom 4.12.2014 V R 33/12, BFH/NV 2015, 648).

  • BFH, 27.02.2018 - XI B 97/17

    Verkehrspsychologische Behandlung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

    b) Die Annahme des FG, dass eine steuerfreie Heilbehandlung voraussetzt, dass ihr Hauptziel der Schutz der Gesundheit ist, entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juni 2005 V R 1/02, BFHE 210, 188, BStBl II 2005, 675; vom 4. Dezember 2014 V R 16/12, BFHE 248, 416, BFH/NV 2015, 645, Rz 13; V R 33/12, BFHE 248, 424, BFH/NV 2015, 648, Rz 15).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.12.2017 - 5 K 5266/15

    Umsatzsteuer: Der Arzt muss anonymisierte Patientenakten vorlegen, um

    Diese Vorschrift ist - wie nach der Rechtsprechung des BFH (s. zuletzt Urteil vom 04.12.2014 - V R 33/12 -, BFH/NV 2015, 648) auch die Vorläufervorschrift des § 4 Nr. 14 UStG - entsprechend Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG auszulegen.
  • FG Köln, 28.02.2013 - 15 K 4521/07

    Frage der Steuerbefreiung von ärztlichen Leistungen im Bereich d. plastischen

    Schließlich war das Gericht nicht verpflichtet, dem Beweisantrag des Klägers auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zu folgen (s. Bl. 215 d. Prozessakten), da diesem ohne die vom Kläger konkret aufbereiteten Patientenunterlagen die tragfähige Basis gefehlt hätte (s. allgemein: Urteil des Niedersächsischen FG vom 02.02.2012 16 K 10148/07, n.v., Rev. V R 33/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 36/18
    Übersieht beispielsweise ein Schönheitschirurg die Umsatzsteuerpflichtigkeit von operativen ästhetischen Eingriffen rein kosmetischer Natur (EuGH, Urteil vom 21. März 2013 - C-91/12 - DStR 2013, 757; BFH, Urteil vom 04. Dezember 2014 - V R 33/12 -, BFHE 248, 424) und sieht er deshalb von einer entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldung ab, ist er nicht zur Zahlung von Säumniszuschlägen an § 240 AO verpflichtet.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2019 - L 2 BA 47/18
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