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   BFH, 04.05.2016 - V B 108/15   

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https://dejure.org/2016,20517
BFH, 04.05.2016 - V B 108/15 (https://dejure.org/2016,20517)
BFH, Entscheidung vom 04.05.2016 - V B 108/15 (https://dejure.org/2016,20517)
BFH, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - V B 108/15 (https://dejure.org/2016,20517)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch - Besorgnis der Befangenheit - Unzulässigkeit der Klage mangels Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 51 Abs 1 S 1, ZPO § 42 Abs 2, ZPO § 44 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 65 Abs 1 S 1
    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch - Besorgnis der Befangenheit - Unzulässigkeit der Klage mangels Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers

  • Bundesfinanzhof

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch - Besorgnis der Befangenheit - Unzulässigkeit der Klage mangels Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 S 1 FGO, § 42 Abs 2 ZPO, § 44 Abs 2 ZPO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 65 Abs 1 S 1 FGO
    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch - Besorgnis der Befangenheit - Unzulässigkeit der Klage mangels Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers

  • IWW

    § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 42 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 44 Abs. 2 ZPO, § 128 Abs. 2 FGO, § 124 Abs. 2 FGO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, §§ 45, 47 ZPO, § 51 FGO, § 44 Abs. 3 ZPO, § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs in einem Parallelverfahren

  • rewis.io

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch - Besorgnis der Befangenheit - Unzulässigkeit der Klage mangels Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Zurückweisung eines Befangenheitsgesuch in einem Parallelverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Zurückweisung eines Befangenheitsgesuch in einem Parallelverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Keine Besorgnis der Befangenheit des Richters bei einer angeblich rechtsfehlerhaften Entscheidung in einem Parallelverfahren; Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers zur Bezeichnung des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unzulässigkeit der Klage - mangels Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 1289
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 10.03.2015 - V B 108/14

    Verfahrensfehler, Ablehnung einer Terminsverlegung; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 04.05.2016 - V B 108/15
    Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (zum Ganzen Senatsbeschluss vom 10. März 2015 V B 108/14, BFH/NV 2015, 849, Rz 5, m.w.N.).

    Eine Besetzungsrüge kann deshalb auch nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2005 VII B 2/05, BFH/NV 2005, 2035, sowie vom 13. Januar 2003 III B 51/02, BFH/NV 2003, 640; Senatsbeschluss in BFH/NV 2015, 849, Rz 6).

  • BFH, 26.03.2014 - IX B 83/13

    Nichtzulassungsbeschwerde, Befangenheit

    Auszug aus BFH, 04.05.2016 - V B 108/15
    NV: Eine angeblich rechtsfehlerhafte Entscheidung in einem Parallelverfahren begründet grundsätzlich keine Besorgnis der Befangenheit des Richters (vgl. BFH-Beschluss vom 26.03.2014 IX B 83/13).

    Eine angeblich rechtsfehlerhafte Entscheidung in einem Parallelverfahren begründet aber grundsätzlich keine Besorgnis der Befangenheit (BFH-Beschluss vom 26. März 2014 IX B 83/13, Rz 4).

  • BFH, 17.06.2010 - III R 53/07

    Unzulässige Klage bei unbekanntem Aufenthalt des Klägers

    Auszug aus BFH, 04.05.2016 - V B 108/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH gehört zur Bezeichnung des Klägers vorbehaltlich besonderer Umstände die Angabe des tatsächlichen Wohnorts als ladungsfähiger Anschrift, und zwar auch dann, wenn der Kläger durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1997 VII R 33/96, BFH/NV 1997, 585; vom 11. Dezember 2001 VI R 19/01, BFH/NV 2002, 651; vom 17. Juni 2010 III R 53/07, BFH/NV 2011, 264; BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 VII S 17/07 (PKH), BFH/NV 2008, 589; vom 20. Dezember 2012 I B 38/12, Rz 3; vom 30. Juni 2015 X B 28/15, BFH/NV 2015, 1423, Rz 11).
  • BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der

    Anders ist dies lediglich dann, wenn ein Befangenheitsgesuch aus nicht nur fehlerhaften, sondern willkürlichen und greifbar gesetzwidrigen Erwägungen heraus abgelehnt worden ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. September 2015 X B 134/14, BFH/NV 2016, 54, Rz 40; vom 4. Mai 2016 V B 108/15, BFH/NV 2016, 1289, Rz 4; jeweils m.w.N.).

    dd) Soweit der Kläger den Antrag (wohl gegen A, B und C) auf den Beschluss des 1. Senats des FG wegen Aussetzung der Vollziehung vom 4. Mai 2016  1 V 820/15 stützt, begründet --wie das FG zutreffend angenommen hat-- eine angeblich rechtsfehlerhafte Entscheidung in einem Parallelverfahren oder vorausgegangenen Verfahren grundsätzlich keine Besorgnis der Befangenheit (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 1331; in BFH/NV 2016, 1289, Rz 9).

  • BFH, 04.09.2017 - IX B 84/17

    Nichtzulassungsbeschwerde: Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung -

    Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 2015 V B 108/14, BFH/NV 2015, 849, unter 2.a, und vom 4. Mai 2016 V B 108/15, BFH/NV 2016, 1289, unter 1.a aa).

    Eine Besetzungsrüge kann deshalb auch nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1289, unter 1.a bb; Gräber/Ratschow, a.a.O., § 119 Rz 8, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 04.09.2017 - IX B 34/17

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fortbildung des Rechts - qualifizierte

    Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 2015 V B 108/14, BFH/NV 2015, 849, unter 2.a, und vom 4. Mai 2016 V B 108/15, BFH/NV 2016, 1289, unter 1.a aa).

    Eine Besetzungsrüge kann deshalb auch nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn sich dem Beschwerdevorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war (BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1289, unter 1.a bb; Gräber/Ratschow, a.a.O., § 119 Rz 8, jeweils m.w.N.).

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