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   BFH, 23.10.2015 - IX B 92/15   

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https://dejure.org/2015,35873
BFH, 23.10.2015 - IX B 92/15 (https://dejure.org/2015,35873)
BFH, Entscheidung vom 23.10.2015 - IX B 92/15 (https://dejure.org/2015,35873)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 2015 - IX B 92/15 (https://dejure.org/2015,35873)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - Verlust des Rügerechts bei verzichtbaren Verfahrensmängeln - Bezugnahme des FG auf Entscheidungsgründe in einem Parallelverfahren

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 6, FGO § 116 Abs 5 S 2, FGO § 155, GG Art 103 Abs 1, ZPO § 295
    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - Verlust des Rügerechts bei verzichtbaren Verfahrensmängeln - Bezugnahme des FG auf Entscheidungsgründe in einem Parallelverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - Verlust des Rügerechts bei verzichtbaren Verfahrensmängeln - Bezugnahme des FG auf Entscheidungsgründe in einem Parallelverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 119 Nr 6 FGO
    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - Verlust des Rügerechts bei verzichtbaren Verfahrensmängeln - Bezugnahme des FG auf Entscheidungsgründe in einem Parallelverfahren

  • IWW

    § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), Art. ... 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, § 155 FGO, § 295 der Zivilprozessordnung, § 76 Abs. 1 FGO, § 295 ZPO, § 119 Nr. 6 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Erlass einer Überraschungsentscheidung

  • rewis.io

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - Verlust des Rügerechts bei verzichtbaren Verfahrensmängeln - Bezugnahme des FG auf Entscheidungsgründe in einem Parallelverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht als verzichtbarer Verfahrensmangel; Rüge des Übergehens von Beweisanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 217
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.04.1984 - VIII R 229/83

    Urteil - Urteilsgründe - Bezugnahme auf anderes Urteil

    Auszug aus BFH, 23.10.2015 - IX B 92/15
    Denn beide Entscheidungen sind zwischen den Beteiligten ergangen, gleichzeitig verkündet und am gleichen Tag zugestellt worden (vgl. BFH-Urteile vom 10. April 1984 VIII R 229/83, BFHE 141, 113, BStBl II 1984, 591, m.w.N.; vom 21. Januar 1977 III R 125/73, BFHE 121, 284, BStBl II 1977, 396).
  • BFH, 24.02.2003 - III B 117/02

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sicherung einer einheitlichen Rspr.;

    Auszug aus BFH, 23.10.2015 - IX B 92/15
    Anders kann dies bei einem fachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten nur dann sein, wenn er aufgrund des Verhaltens des FG die Rüge für entbehrlich halten durfte (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Februar 2003 III B 117/02, BFH/NV 2003, 810).
  • BFH, 21.01.1977 - III R 125/73

    Abgabenforderung - Erlöschen durch Aufrechnung - Antrag auf Erlaß eines

    Auszug aus BFH, 23.10.2015 - IX B 92/15
    Denn beide Entscheidungen sind zwischen den Beteiligten ergangen, gleichzeitig verkündet und am gleichen Tag zugestellt worden (vgl. BFH-Urteile vom 10. April 1984 VIII R 229/83, BFHE 141, 113, BStBl II 1984, 591, m.w.N.; vom 21. Januar 1977 III R 125/73, BFHE 121, 284, BStBl II 1977, 396).
  • BFH, 07.10.2010 - IX B 83/10

    Sachaufklärung - Rechtliches Gehör - Rügeverlust - Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 23.10.2015 - IX B 92/15
    Da die Kläger diesen Nachweis nicht geführt, sondern insoweit rügelos zur Sache verhandelt haben, haben sie überdies ihr Rügerecht verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2010 IX B 83/10, BFH/NV 2011, 61).
  • BFH, 24.10.2012 - IX R 35/11

    Kein Werbungskostenabzug für Schuldzinsen aus privater Darlehensforderung

    Auszug aus BFH, 23.10.2015 - IX B 92/15
    Die rechtskundig vertretenen Kläger hatten in der mündlichen Verhandlung hinreichend Gelegenheit, sich hierzu zu äußern und im Rahmen der ihnen obliegenden Feststellungslast darzulegen, dass die Darlehensmittel zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aufgenommen und tatsächlich verwendet worden sind (vgl. etwa BFH-Urteil vom 24. Oktober 2012 IX R 35/11, BFH/NV 2013, 522, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2013 - IX B 180/12

    Voraussetzungen für die Darlegung von Verfahrensmängeln - rechtliches Gehör -

    Auszug aus BFH, 23.10.2015 - IX B 92/15
    Eine solche Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 2013 IX B 180/12, BFH/NV 2013, 968).
  • BFH, 06.04.2016 - V R 6/14

    Zum Vorsteuerabzug bei Einwerbung von Kapital für einen Beteiligungserwerb

    Sie hat auch keinen Sachverhalt geschildert, aufgrund dessen eine solche Rüge entbehrlich hätte sein können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2015 IX B 92/15, BFH/NV 2016, 217, Leitsatz 1 sowie Rz 2).

    Das ist nur der Fall, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 217, Rz 6).

  • BFH, 20.10.2016 - VI R 27/15

    Schadensersatzleistungen als Erwerbsaufwendungen - Beschluss gemäß § 126a FGO

    Denn die Kläger haben trotz des vermeintlich überraschenden richterlichen Hinweises rügelos zur Sache verhandelt (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2015 IX B 92/15, BFH/NV 2016, 217, m.w.N.).

    Diese Rüge kann schon deshalb nicht verfangen, weil die insoweit einschlägige Norm des § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung die Prozessbeteiligten nach § 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten können (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2016, 217, und vom 25. März 2013 IX B 180/12, BFH/NV 2013, 968, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 04.03.2020 - XI B 30/19

    Zur Vorgreiflichkeit der Entscheidung

    Dies kann u.a. der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23.10.2015 - IX B 92/15, BFH/NV 2016, 217, Rz 2; in BFH/NV 2019, 922, Rz 7).

    Da die Prozessbevollmächtigte insoweit beim FG "rügelos" zur Sache verhandelt hat, hat der Kläger darüber hinaus sein verfahrensfehlerbezogenes Rügerecht verloren (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; vgl. allgemein BFH-Beschlüsse vom 07.10.2010 - IX B 83/10, BFH/NV 2011, 61, Rz 4; in BFH/NV 2016, 217, Rz 4).

  • BFH, 21.07.2017 - X B 167/16

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i. S. v. § 119 Nr. 6

    Anders könnte dies bei einem fachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten nur dann sein, wenn er aufgrund des Verhaltens des FG die Rüge für entbehrlich halten durfte (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2015 IX B 92/15, BFH/NV 2016, 217, Rz 6).
  • BFH, 05.01.2016 - IX B 106/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Anders kann dies bei einem fachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten nur dann sein, wenn er aufgrund des Verhaltens des FG die Rüge für entbehrlich halten durfte (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2015 IX B 92/15, nicht amtlich veröffentlicht, juris, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2017 - IX B 2/17

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Dies kann u.a. der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2015 IX B 92/15, BFH/NV 2016, 217, unter 1.; Gräber/Ratschow, a.a.O., § 119 Rz 16; Lange in HHSp § 96 FGO Rz 224).
  • BFH, 09.02.2017 - X B 49/16

    Klärung der Höhe des Verlustrücktrags im Rücktragsjahr - Verfahrensfehler

    Anerkannt ist, dass das FG auf andere eigene Entscheidungen Bezug nehmen darf (BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2015 IX B 92/15, BFH/NV 2016, 217, Rz 7).
  • BFH, 15.05.2019 - IX B 105/18

    Zulassung wegen Verfahrensfehler: Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch

    Dies kann u.a. der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2015 IX B 92/15, BFH/NV 2016, 217, Rz 2; Gräber/Ratschow, a.a.O., § 119 Rz 16; Lange in HHSp, § 96 FGO Rz 224).
  • BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei erstmals in der mündlichen

    Eine Überraschungsentscheidung kann aber vorliegen, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23.10.2015 - IX B 92/15, BFH/NV 2016, 217, Rz 2; vom 15.05.2019 - IX B 105/18, BFH/NV 2019, 922, Rz 7).
  • BFH, 23.10.2019 - IX B 20/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, Verfahrensmangel

    Sie haben damit rügelos zur Sache verhandelt und ihr Rügerecht verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 23.10.2015 - IX B 92/15, BFH/NV 2016, 217, Rz 4; vom 20.10.2016 - VI R 27/15, BFHE 255, 529, BStBl II 2018, 441, Rz 28, und vom 14.11.2017 - IX B 78/17, BFH/NV 2018, 217, Rz 6).
  • BFH, 27.01.2016 - IX B 46/15

    Vorliegen grundsätzlicher Bedeutung und Sachaufklärungsrüge nach Verzicht auf

  • BFH, 14.11.2017 - IX B 78/17

    Keine Überraschungsentscheidung bei Hinweis in der mündlichen Verhandlung

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