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   BFH, 11.11.2015 - I R 28/14   

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https://dejure.org/2015,49159
BFH, 11.11.2015 - I R 28/14 (https://dejure.org/2015,49159)
BFH, Entscheidung vom 11.11.2015 - I R 28/14 (https://dejure.org/2015,49159)
BFH, Entscheidung vom 11. November 2015 - I R 28/14 (https://dejure.org/2015,49159)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Besteuerung sog. Invaliditätszulagen an Bedienstete des Europäischen Patentamts

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    VorRImmProt Art 16 Abs 1, VorRImmProt Art 16 Abs 2, VtrRKonv Art 31
    Besteuerung sog. Invaliditätszulagen an Bedienstete des Europäischen Patentamts

  • Bundesfinanzhof

    Besteuerung sog. Invaliditätszulagen an Bedienstete des Europäischen Patentamts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 16 Abs 1 VorRImmProt, Art 16 Abs 2 VorRImmProt, Art 31 VtrRKonv
    Besteuerung sog. Invaliditätszulagen an Bedienstete des Europäischen Patentamts

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG 2002), § 3 EStG 2002, Art. 8, 164 Abs. 1 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen, Art. I Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen, Art. 177 Abs. 1 EPÜ, Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68, Art. 33 Abs. 2 EPÜ, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Besteuerung sog. Invaliditätszulagen an Bedienstete des Europäischen Patentamts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Immunitätenprotokoll-PPI- Art. 16 Abs. 1
    Ertragsteuerliche Behandlung einer Invaliditätszulage einer Mitarbeiterin des Europäischen Patentamts

  • datenbank.nwb.de

    Sog. Invaliditätszulagen an Bedienstete des Europäischen Patentamtes unterliegen nicht als Renten und Ruhegehälter der Besteuerung in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Invaliditätszulage an Bedienstete des Europäischen Patentamts - und ihre Besteuerung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19, EPABeamtStat
    Nichtselbständige Arbeit, Rente, Invalidität, Steuerpflicht, Zwischenstaatliches Übereinkommen, Europäische Patentorganisation

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2016, 919
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.07.2015 - I R 38/14

    Besteuerung sog. Teilausgleichszahlungen an ehemalige Bedienstete des

    Auszug aus BFH, 11.11.2015 - I R 28/14
    Der Senat hat dies bereits zur insofern rechtlich gleichgelagerten Problematik der an (ehemalige) Bedienstete des EPA neben dem (regulären) Ruhegehalt gezahlten sog. Teilausgleichszahlungen entschieden (Senatsurteil vom 7. Juli 2015 I R 38/14, BFH/NV 2016, 180) und hieran hält er auch für den Streitfall fest.

    Zur näheren Begründung wird, auch um Wiederholungen zu vermeiden, auf das Senatsurteil in BFH/NV 2016, 180 verwiesen.

    Unabhängig von der Fragestellung, ob danach eine Abgrenzung zwischen Abs. 1 und 2 an den Gruppen der Bediensteten, nämlich der Gruppe der aktiv Bediensteten einerseits und der Gruppe der ehemaligen Bediensteten andererseits auszurichten ist (vgl. hierzu Senatsurteil in BFH/NV 2016, 180), kann für den Streitfall eine Abgrenzung zwischen Abs. 1 und 2 quasi negativ über Art. 16 Abs. 2 PPI vorgenommen werden.

  • BFH, 06.08.1998 - IV R 75/97

    Besteuerung von Dolmetschern, die für den Europarat tätig sind

    Auszug aus BFH, 11.11.2015 - I R 28/14
    Einer ausdrücklichen Aufnahme der Regelung des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 PPI in den Katalog der steuerfreien Einnahmen des § 3 EStG 2002 bedurfte es von daher nicht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. August 1998 IV R 75/97, BFHE 186, 410, BStBl II 1998, 732).

    Zur Auslegung internationaler Verträge können zwar Bestimmungen anderer internationaler Verträge herangezogen werden (BFH-Urteil in BFHE 186, 410, BStBl II 1998, 732, m.w.N.), dabei sind jedoch auch die Regelungszusammenhänge dieser internationalen Verträge zu beachten.

  • FG München, 04.12.2012 - 9 K 1741/10

    Invaliditätszulage des Europäischen Patentamts; steuerfreier Bezug oder

    Auszug aus BFH, 11.11.2015 - I R 28/14
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 4. Dezember 2012  9 K 1741/10 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) München wies die hiergegen gerichtete Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 446 veröffentlichtem Urteil vom 4. Dezember 2012  9 K 1741/10 als unbegründet ab.

  • BFH, 11.12.2013 - I R 4/13

    Tatbestands- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2002/2009 und der

    Auszug aus BFH, 11.11.2015 - I R 28/14
    aaa) Völkerrechtliche Vereinbarungen und die darin enthaltenen Begriffe sind primär autonom nach Maßgabe völkerrechtlicher Grundsätze auszulegen (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 I R 4/13, BFHE 244, 1, BStBl II 2014, 791 unter Hinweis auf Gosch, Internationale Steuer-Rundschau 2013, 87; derselbe in Lüdicke, Vermeidung der Doppelbesteuerung und ihre Grenzen, Forum der Internationalen Besteuerung, Band 42, 2013, S. 1 ff.; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

    Auszug aus BFH, 11.11.2015 - I R 28/14
    Es ist durch Art. I Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen vom 21. Juni 1976 (BGBl II 1976, 649) unmittelbar innerstaatliches Recht geworden und am 7. Oktober 1977 in Kraft getreten (vgl. die Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europäischen Patentübereinkommens vom 9. September 1977, BGBl II 1977, 792, und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 1971  2 BvL 3/68, BVerfGE 30, 272, BStBl II 1973, 431).
  • BFH, 06.06.2019 - X B 89/18

    Besteuerung der Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter der Europäischen

    Darüber hinaus ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt (vgl. BFH-Urteil vom 11. November 2015 - I R 28/14, BFH/NV 2016, 919), dass völkerrechtliche Vereinbarungen und die darin enthaltenen Begriffe primär autonom nach Maßgabe völkerrechtlicher Grundsätze auszulegen sind, so dass zunächst der Wortlaut der Regelung maßgebend ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 919, Rz 18).

    aa) Dem angeführten BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 919 wird kein (abweichender) abstrakter Rechtssatz des FG gegenübergestellt, vielmehr das angefochtene FG-Urteil in den für maßgeblich gehaltenen Punkten lediglich wiedergegeben.

    So war in dem BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 919 allein streitig, ob die gezahlte Invaliditätszulage als Gehalt und Bezug i.S. von Art. 16 Abs. 1 des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation (Immunitätenprotokoll --PPI--) steuerfrei zu stellen oder als steuerpflichtige Rente und Ruhegehalt i.S. von Art. 16 Abs. 2 PPI anzusehen ist.

    Demgegenüber geht es im Streitfall weder um eine Invaliditätszulage, die --nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 919-- nicht als steuerpflichtige Rente bzw. steuerpflichtiges Ruhegehalt i.S. von Art. 16 Abs. 2 PPI anzusehen ist, noch um die Frage der Steuerfreistellung, sondern um (steuerpflichtige) Pensionszahlungen und deren einkommensteuerrechtliche Qualifizierung.

    Diesbezüglich ist hervorzuheben, dass sich die im BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 919 vorgenommene Auslegung --anders als hier-- ausschließlich auf Art. 16 PPI, also eine völkerrechtliche Vereinbarung bezogen hatte.

    Soweit die Kläger wiederum aus dem BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 919 eine völkerrechtliche Bindung für den Streitfall ableiten wollen, ist erneut darauf hinzuweisen, dass sich die Qualifizierung der Einkünfte hier nach einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen richtet (s. oben II.2.b aa).

  • BFH, 23.02.2017 - X R 24/15

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung der an frühere Bedienstete des Europäischen

    Das Besteuerungsrecht liegt insoweit beim Ansässigkeitsstaat des ehemaligen Bediensteten (BFH-Urteil vom 11. November 2015 I R 28/14, BFH/NV 2016, 919, Rz 11).

    Denn ohne eine Beteiligung der deutschen Gesetzgebungsorgane wird die Anwendung der Grundsätze des deutschen Einkommensteuerrechts zur Abgrenzung zwischen Renten und Versorgungsbezügen nicht dadurch beeinflusst oder modifiziert, dass eine internationale Organisation ihre autonomen steuerrechtlichen Regelungen in einer bestimmten Weise auf diese Bezüge anwendet (BFH-Urteile in BFH/NV 2016, 180, Rz 15 ff., und in BFH/NV 2016, 919, Rz 16).

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