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   BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14   

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https://dejure.org/2017,58314
BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14 (https://dejure.org/2017,58314)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2017 - VIII R 6/14 (https://dejure.org/2017,58314)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - VIII R 6/14 (https://dejure.org/2017,58314)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 146 Abs 1, AO § 146 Abs 5, AO § 162 Abs 2, EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 3, AO § 169 Abs 2, AO § 171 Abs 4, UStG § 22, UStDV § 63 Abs 2, AO § 197 Abs 2, AO § 125 Abs 1
    Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen

  • Bundesfinanzhof

    Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 146 Abs 1 AO, § 146 Abs 5 AO, § 162 Abs 2 AO, § 4 Abs 3 EStG 1990, § 4 Abs 3 EStG 1997
    Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ende der Festsetzungsfrist bei Aufschub des Prüfungsbeginns; Anforderungen an die Führung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • rewis.io

    Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen

  • rechtsportal.de

    Ende der Festsetzungsfrist bei Aufschub des Prüfungsbeginns

  • datenbank.nwb.de

    Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ordnungsgemäße Aufzeichnung von Betriebsausgaben in Überschussrechnung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Zur Aufzeichnungspflicht bei Einnahmen-Überschussrechnern

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 3, AO § 162, AO § 125 Abs 1, GG Art 14
    Schätzung, Nichtigkeit, Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht, Mitwirkungspflicht

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2018, 606
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (36)

  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14
    Es hat darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (BFH-Urteile vom 6. Februar 1991 II R 87/88, BFHE 163, 471, BStBl II 1991, 459, unter II.2.a; vom 16. September 2015 X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48, Rz 40; vom 20. März 2017 X R 11/16, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 52).

    Zudem darf das FG bei der Schätzung nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, allgemeine Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verstoßen (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1983 VIII R 190/82, BFHE 139, 350, BStBl II 1984, 88, m.w.N.; in BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992).

    bb) Ein pauschaler Unsicherheitsabschlag für steuermindernde Umstände ist eine griffweise Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461; zum Sicherheitszuschlag bei den Betriebseinnahmen BFH-Entscheidungen vom 26. Oktober 1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373; vom 7. Februar 2017 X B 79/16, BFH/NV 2017, 774; in BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 51).

    Es bedarf zu ihrer Rechtmäßigkeit einer ausreichenden Begründungstiefe des FG, dass und warum diese Schätzungsmethode im jeweiligen Einzelfall notwendig ist und dass sie auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Schätzungsergebnisses allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen entspricht (BFH-Urteil in BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 51, mit Anmerkung Nöcker, jurisPR-SteuerR 45/2017 Anm. 3).

  • BFH, 15.04.1999 - IV R 68/98

    Gewinnschätzung nach Richtsätzen

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14
    Eine ordnungsgemäße Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG setzt hiernach aber nur voraus, dass die Höhe der Betriebsausgaben --wie im Streitfall-- durch Belege nachgewiesen wird; eine förmliche Aufzeichnungspflicht besteht hingegen nicht (BFH-Urteil vom 15. April 1999 IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481; BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 2008 X B 189/07, juris; vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967).

    In der Regel ist notwendige Voraussetzung für den Schluss, dass die in der Gewinnermittlung geltend gemachten Aufwendungen durch den Betrieb veranlasst sind, sämtliche Belege aufzubewahren und anhand der Aufzeichnungen die Möglichkeit zu schaffen, diese nachzuweisen (BFH-Urteil in BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481).

    Denn nur bei Vorlage geordneter und vollständiger Belege verdient eine Einnahmenüberschussrechnung Vertrauen und kann die Vermutung der Richtigkeit für sich in Anspruch nehmen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481; in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599, m.w.N.).

  • BFH, 07.05.2003 - IV B 206/01

    Verfassungsmäßigkeit der Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14
    Das gegen die Prüfungsanordnung geführte Einspruchs- und Klageverfahren sowie die gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) erhobene Nichtzulassungsbeschwerde blieben erfolglos (s. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Mai 2003 IV B 206/01, BFH/NV 2003, 1394).

    Auf der Grundlage des rechtskräftigen klageabweisenden Urteils des FG vom 28. September 2001  3 K 3024/01 (nachgehend BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1394) sind die Beteiligten und der Senat gemäß § 110 Abs. 1 FGO daran gebunden, dass die Prüfungsanordnung rechtmäßig ist.

    Wegen der vom Kläger beantragten AdV der rechtmäßigen Prüfungsanordnung gemäß § 171 Abs. 4  2. Alternative AO musste zur Wahrung der Ablaufhemmung innerhalb von zwei Jahren nach Wegfall des Hinderungsgrundes und Kenntnisnahme der Finanzverwaltung --hier dem Ergehen des BFH-Beschlusses in BFH/NV 2003, 1394-- mit Prüfungshandlungen begonnen werden.

  • BFH, 20.09.2016 - X R 36/15

    Zweistufige Prüfung bei Haftungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14
    Abgesehen vom Eingreifen einer etwaigen Präklusion (z.B. nach § 79b Abs. 3 FGO) ist einer gerichtlichen Entscheidung derjenige Sach- und Streitstand zugrunde zu legen, wie er sich am Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht darstellt (s. BFH-Urteil vom 20. September 2016 X R 36/15, BFH/NV 2017, 593, Rz 14 und 18).

    Das FG als Tatsachengericht hat den Sachverhalt aber so festzustellen, wie er sich am Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht darstellt (s. BFH-Urteil in BFH/NV 2017, 593, Rz 14 und 18).

  • BFH, 15.07.2014 - X R 42/12

    Fehlende Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14
    Ausnahmsweise kann eine fehlerhafte Schätzung die Nichtigkeit des auf ihr beruhenden Verwaltungsakts zur Folge haben, wenn sich das FA nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (ständige Rechtsprechung, s. zum Ganzen BFH-Urteil vom 15. Juli 2014 X R 42/12, BFH/NV 2015, 145).

    Auch wenn das Schätzungsergebnis trotz vorhandener Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären und Schätzungsgrundlagen zu ermitteln, krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggf. welche Schätzungserwägungen angestellt wurden (s. BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 145, m.w.N.), kann eine Nichtigkeit vorliegen.

  • BFH, 01.02.2012 - I R 18/11

    Ablaufhemmung bei Antrag auf unbefristetes Hinausschieben des Beginns der

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14
    cc) Wird ein Antrag auf Aufschub des Prüfungsbeginns ohne zeitliche Vorgaben gestellt, endet die Festsetzungsfrist zwei Jahre nach Wegfall des geltend gemachten Hinderungsgrundes für die Durchführung der Prüfung (BFH-Urteil vom 1. Februar 2012 I R 18/11, BFHE 236, 195, BStBl II 2012, 400; zur Zweijahresfrist s.a. BFH-Urteil vom 17. März 2010 IV R 54/07, BFHE 229, 20, BStBl II 2011, 7).

    Dies gilt auch, wenn --wie im Streitfall-- ein Rechtsbehelfsverfahren betrieben wird, das die Prüfungsanordnung oder Prüfungsmaßnahmen betrifft, die mit der gegen den Steuerpflichtigen gerichteten Außenprüfung in hinreichendem sachlichen Zusammenhang stehen (BFH-Urteile in BFHE 236, 195, BStBl II 2012, 400, Rz 19; vom 19. Mai 2016 X R 14/15, BFHE 254, 193, BStBl II 2017, 97, Rz 28).

  • BFH, 31.07.2009 - VIII B 28/09

    Schätzungsbefugnis bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung - Privatnutzung von

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14
    Eine ordnungsgemäße Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG setzt hiernach aber nur voraus, dass die Höhe der Betriebsausgaben --wie im Streitfall-- durch Belege nachgewiesen wird; eine förmliche Aufzeichnungspflicht besteht hingegen nicht (BFH-Urteil vom 15. April 1999 IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481; BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 2008 X B 189/07, juris; vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967).

    aaa) Eine Schätzungsbefugnis nach dieser Vorschrift hängt nicht vom Bestehen einer gesetzlichen (förmlichen) Aufzeichnungspflicht ab, sondern besteht, wenn das FA die Besteuerungsgrundlagen aus den Angaben des Steuerpflichtigen nicht ermitteln kann (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1967).

  • BFH, 07.02.2008 - X B 189/07

    Einnahmen-Überschussrechnung: Aufbewahrung der Belege, Einzelaufzeichnung von

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14
    Eine ordnungsgemäße Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG setzt hiernach aber nur voraus, dass die Höhe der Betriebsausgaben --wie im Streitfall-- durch Belege nachgewiesen wird; eine förmliche Aufzeichnungspflicht besteht hingegen nicht (BFH-Urteil vom 15. April 1999 IV R 68/98, BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481; BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 2008 X B 189/07, juris; vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967).

    bbb) Für steuermindernde Tatsachen muss ein Steuerpflichtiger aufgrund der ihn treffenden Feststellungslast im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG seine Betriebsausgaben so festhalten, dass das FA diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen kann (BFH-Beschluss vom 7. Februar 2008 X B 189/07, juris; Segebrecht/Gunsenheimer, Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4(3) EStG, 13. Aufl., Rz 131).

  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14
    Die umsatzsteuerrechtliche Aufzeichnungsverpflichtung wirkt aber auch im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG (BFH-Urteile vom 2. März 1982 VIII R 225/80, BFHE 136, 28, BStBl II 1984, 504; vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599; BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940; vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523).

    Gemäß § 146 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 AO müssen die Aufzeichnungen so geführt werden, dass sie dem konkreten Besteuerungszweck entsprechen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 940; vgl. auch allgemein: § 145 Abs. 2 AO).

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14
    Die umsatzsteuerrechtliche Aufzeichnungsverpflichtung wirkt aber auch im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG (BFH-Urteile vom 2. März 1982 VIII R 225/80, BFHE 136, 28, BStBl II 1984, 504; vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599; BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940; vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523).

    Denn nur bei Vorlage geordneter und vollständiger Belege verdient eine Einnahmenüberschussrechnung Vertrauen und kann die Vermutung der Richtigkeit für sich in Anspruch nehmen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 291, BStBl II 1999, 481; in BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599, m.w.N.).

  • BFH, 26.04.2017 - I R 76/15

    Keine Unterbrechung der Außenprüfung bei nur ein Prüfungsjahr betreffenden

  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

  • BFH, 07.02.2017 - X B 79/16

    Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der

  • BFH, 19.05.2016 - X R 14/15

    Ablaufhemmung nach Antrag auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung

  • BFH, 16.09.2015 - X R 43/12

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 49/12

    Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten Arbeitsverhältnisses - keine

  • BFH, 10.05.2012 - X B 71/11

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von

  • BFH, 28.09.2011 - X B 35/11

    Griffweise Schätzung ohne vorherige Ermittlungsversuche als Verfahrensmangel

  • BFH, 28.09.2011 - VIII R 8/09

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und

  • BFH, 26.10.1994 - X R 114/92

    Einzahlungen auf ein Festgeldkonto als nicht versteuerte Betriebseinnahmen -

  • BFH, 17.03.2010 - IV R 54/07

    Ablaufhemmung nach Antrag auf befristetes Hinausschieben des Beginns der

  • BFH, 15.03.2007 - II R 5/04

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen an Sportvereine - hinreichende Bestimmtheit eines

  • BFH, 18.10.1983 - VIII R 190/82

    Unterschreiten des untersten Rohgewinnsatzes - Richtsatzsammlung - Buchführung -

  • BFH, 02.03.1982 - VIII R 225/80

    Zu den Anforderungen an die Schätzungsmethode der Geldverkehrsrechnung

  • BFH, 06.02.1991 - II R 87/88

    - Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2011 - 5 K 5244/09

    Ablaufhemmung bei Verzögerung des Prüfungsbeginns durch unbegründeten

  • BFH, 15.05.2013 - VI R 28/12

    Haftung eines Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer -

  • BFH, 22.01.2013 - IX R 25/11

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (§ 4 Satz 1 EigZulG)

  • BFH, 23.02.2012 - IV R 32/09

    Übergang zur Feststellungsklage bei Streit über die Erledigung der Hauptsache.

  • BFH, 08.05.2012 - III B 2/11

    Barzahlung von Kinderbetreuungskosten

  • BFH, 29.06.2011 - IX R 38/10

    Keine gesonderte Feststellung eines Verlustvortrags nach Ablauf der

  • BFH, 04.12.2008 - VIII B 4/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch erst kurz vor der mündlichen Verhandlung

  • BFH, 15.05.2007 - I B 10/07

    Festsetzungsverjährung; Außenprüfung

  • BFH, 25.01.1989 - X R 158/87

    Örtliche Zuständigkeit - Übergang der Zuständigkeit - Bekanntwerden von Umständen

  • BFH, 23.01.2003 - IV R 71/00

    Häusliches Arbeitszimmer einer Ärztin

  • BFH, 10.04.2003 - IV R 30/01

    Ablaufhemmung bei rechtswidriger Prüfungsanordnung

  • FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17

    Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen

    Eine ordnungsgemäße Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG setzt lediglich voraus, dass die Höhe der Betriebseinnahmen bzw. der Betriebsausgaben durch Belege nachgewiesen wird; eine förmliche Aufzeichnungspflicht besteht hingegen nicht (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12.12.2017 VIII R 6/14, BFH/NV 2018, 606, Rz. 54, m.w.N.).
  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 14/15

    Berechnung des Unterschiedsbetrags gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz

    Denn für Gewinnermittler, die ohnehin Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten unterliegen (vgl. z.B. zur Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG BFH-Urteile vom 12. Dezember 2017 VIII R 5/14, BFH/NV 2018, 602; VIII R 6/14, BFH/NV 2018, 606), ist es weder unverhältnismäßig noch unzumutbar, die Führung eines Fahrtenbuches zu verlangen, um die Nachteile der pauschalen Betriebsausgabenkürzung in Höhe von 0, 03 % des Listenpreises pro Monat und Entfernungskilometer zu vermeiden, die sich bei weniger als 15 monatlichen Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstätte ergeben.
  • BFH, 12.02.2020 - X R 8/18

    Aufzeichnungspflicht bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Vorlage auf

    Eine ordnungsgemäße Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG setzt lediglich voraus, dass die Höhe der Betriebseinnahmen bzw. der Betriebsausgaben durch Belege nachgewiesen wird; eine förmliche Aufzeichnungspflicht besteht hingegen nicht (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 12.12.2017 - VIII R 6/14, BFH/NV 2018, 606, Rz 54, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2019 - X R 16/17

    Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG; Nichtigkeit

    Das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsurteil vom 15.07.2014 - X R 42/12, BFH/NV 2015, 145, Rz 21, m.w.N., und BFH-Urteil vom 12.12.2017 - VIII R 6/14, BFH/NV 2018, 606, Rz 60).

    Willkürmaßnahmen, die mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung schlechterdings nicht zu vereinbaren sind, können ebenfalls einen besonders schweren Fehler i.S. von § 125 Abs. 1 AO darstellen (BFH-Urteil in BFH/NV 2018, 606, Rz 40, m.w.N.).

  • BFH, 03.07.2018 - VI R 55/16

    Schätzung des beruflich veranlassten Anteils von Übernachtungskosten bei einer

    Eine Bindung entfällt nur, wenn bei der Schätzung gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, allgemeine Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verstoßen wurde (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 20. März 2017 X R 11/16, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 51; vom 12. Dezember 2017 VIII R 6/14, BFH/NV 2018, 606, Rz 60).
  • BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21

    Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben

    Die Schätzungsbefugnis nach dieser Vorschrift hängt nicht davon ab, dass der Steuerpflichtige zu einer förmlichen Aufzeichnung seiner Betriebseinnahmen und -ausgaben verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 12.12.2017 - VIII R 6/14, BFH/NV 2018, 606).

    Die (ggf. freiwillige und im eigenen Interesse liegende) Aufbewahrung aller Belege ist im Regelfall notwendige Voraussetzung für den Schluss, dass die geltend gemachten Betriebsausgaben als durch den Betrieb veranlasst angesehen werden können (BFH-Beschluss vom 07.02.2008 - X B 189/07, juris, unter 3.c; BFH-Urteil vom 12.12.2017 - VIII R 6/14, BFH/NV 2018, 606, Rz 56 f.).

  • BFH, 04.07.2023 - VIII R 29/20

    Zur Selbstbindung der Verwaltung und zur Berücksichtigung vorteilsmindernder

    a) Eine ordnungsgemäße Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG --wie von den Klägern als Gewinnermittlungsmethode verwendet-- setzt grundsätzlich voraus, dass die Höhe der Betriebsausgaben durch Belege nachgewiesen wird; eine förmliche Aufzeichnungspflicht besteht hingegen nicht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.12.2017 - VIII R 6/14, Rz 54 zu § 146 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. § 146 Abs. 1 der Abgabenordnung).

    Für steuermindernde Tatsachen muss ein Steuerpflichtiger auch im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG aufgrund der ihn treffenden Feststellungslast seine Betriebsausgaben so festhalten, belegen und aufbewahren, dass das Finanzamt diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen kann (s. BFH-Urteil vom 12.12.2017 - VIII R 6/14, Rz 57).

  • BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei erstmals in der mündlichen

    aaa) Das FG hat im hier angefochtenen Urteil des zweiten Rechtsgangs unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 12.12.2017 - VIII R 6/14 (BFH/NV 2018, 606) eine eigene Schätzungsbefugnis gemäß § 162 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO angenommen.
  • FG Niedersachsen, 22.12.2022 - 7 K 105/18

    Umwandlung zu Buchwerten

    Die (ggf. freiwillige und im eigenen Interesse liegende) Aufbewahrung aller Belege ist im Regelfall notwendige Voraussetzung für den Schluss, dass die geltend gemachten Betriebsausgaben als durch den Betrieb veranlasst angesehen werden können ( BFH-Beschlüsse vom 11. November 2022 VIII B 97/21 , juris; vom 7. Februar 2008 X B 189/07 , juris, unter 3.c; BFH-Urteil vom 12. Dezember 2017 VIII R 6/14 , BFH/NV 2018, 606, Rz 56 f.).
  • BFH, 21.08.2019 - X B 120/18

    Hinweispflicht des FG bei Austausch der Schätzungsmethode

    aa) Das FG kennzeichnet seine Schätzungsmethode als pauschalen Sicherheitszuschlag, beachtet hierbei aber --obwohl es selbst die hierzu ergangene Rechtsprechung benennt-- nicht, dass bei einer derartigen Schätzung der Zuschlag in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss (BFH-Urteil vom 12.12.2017 - VIII R 6/14, BFH/NV 2018, 606, Rz 61; ebenso Senatsurteil vom 26.10.1994 - X R 114/92, BFH/NV 1995, 373, unter 4.).
  • FG Hessen, 22.11.2022 - 10 K 1482/20

    Keine Differenzbesteuerung bei Neuwaren

  • FG Köln, 28.04.2022 - 15 K 1914/19
  • FG Hessen, 16.09.2020 - 7 K 1804/17

    Ein Energiesteuerbescheid kann zusammengefasst mehrere Entnahmevorgänge

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