Rechtsprechung
   BFH, 04.02.1971 - IV 330/65   

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https://dejure.org/1971,882
BFH, 04.02.1971 - IV 330/65 (https://dejure.org/1971,882)
BFH, Entscheidung vom 04.02.1971 - IV 330/65 (https://dejure.org/1971,882)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 1971 - IV 330/65 (https://dejure.org/1971,882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gleichstellung der praktische Berufsarbeit eines Journalisten mit schriftstellerischen Tätigkeiten bei der Gewährung von Einkommensteuerbegünstigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34b Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 102, 39
  • BStBl II 1971, 483
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 06.10.1960 - IV 162/60 U

    Anspruchsberechtigung eines angestellten Schauspielers bezüglich der

    Auszug aus BFH, 04.02.1971 - IV 330/65
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß die Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 4 EStG dann nicht gewährt wird, wenn der Steuerpflichtige neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus einer typischen Berutstätigkeit bezogen hat (vgl. Urteil des BFH IV 162/60 U vom 6. Oktober 1960, BFH 72, 4, BStBl III 1961, 2 und die dort angefuhrte Rechtsprechungsübersicht).
  • BFH, 16.09.2014 - VIII R 5/12

    Gewerbliche Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen

    Danach scheidet die Annahme einer freiberuflichen journalistischen Tätigkeit, bei der neben der Lieferung von Ereignisberichten die Schilderung von Zuständen politischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Natur typischerweise im Mittelpunkt der Berufsarbeit steht (BFH-Urteil vom 4. Februar 1971 IV 330/65, BFHE 102, 39, BStBl II 1971, 483), dann aus, wenn Art, Form und Darstellung nicht mehr auf das Ziel ausgerichtet sind, über ein die Allgemeinheit interessierendes Thema zu berichten, sondern darauf, zum Kauf eines bestimmten, von Kunden --wie hier des Senders-- hergestellten, dargestellten und beschriebenen Erzeugnisses anzureizen (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1964 IV 238/61 U, BFHE 81, 315, BStBl III 1965, 114; vom 20. Dezember 1966 IV 100/62, BFHE 88, 245, BStBl III 1967, 371; zum Kennzeichen journalistischer Tätigkeit, die Öffentlichkeit über Sachverhalte oder Vorgänge von allgemeiner, politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung zu informieren und damit zum Prozess der öffentlichen Meinungsbildung beizutragen vgl. auch Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit unter berufenet.arbeitsagentur.de/berufe sowie Deutscher Fachjournalistenverband unter www.dfjv.de/beruf/journalismus-als-beruf/berufsbild).
  • BFH, 02.12.1971 - IV R 145/68

    Angestellter Journalist - Selbständige Tätigkeit - Kommentator politischer Themen

    Es folgt damit der ständigen Rechtsprechung des BFH, wonach die Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 4 EStG dann nicht zu gewähren ist, wenn die Einkünfte aus einer typischen Berufstätigkeit bezogen werden (vgl. zuletzt BFH-Urteil IV 330/65 vom 4. Februar 1971, BFH 102, 39, BStBl II 1971, 483).

    Die an dem Urteil IV 330/65 (a. a. O.) geübte Kritik (vgl. u. a. Kayser in StRK, Einkommensteuergesetz, Anm. zu § 18, Rechtsspruch 431) ist nicht gerechtfertigt.

    Diese Rechtsprechung setzt das Urteil IV 330/65 fort, indem es die berufsspezifischen Eigenschaften des Journalisten hervorhebt, aber nicht ausschließt, daß eine rein schriftstellerische Nebentätigkeit eines Journalisten tarifbegünstigt sein kann.

  • BFH, 20.04.1972 - IV R 7/72

    Referendar - Freier Mitarbeiter - Rechtsanwalt - Erfolgsaussichten von Klagen -

    Einkünfte aus der Ausübung eines in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgeführten freien Berufs, wie z. B. des Berufs eines Rechtsanwalts oder aus der Ausübung eines diesem Beruf ähnlichen Berufs, sind deshalb nicht tarifbegünstigt (vgl. z. B. BFH-Urteile IV 330/65 vom 4. Februar 1971, BFH 102, 39, BStBl II 1971, 483; IV 150/62 U vom 22. Oktober 1964, BFH 81, 39, BStBl III 1965, 14; IV 359/61 U vom 20. Juni 1962, BFH 75, 325, BStBl III 1962, 385, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 08.10.1981 - IV R 202/79

    Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit - Verträglichkeit eines Präparats -

    Einkünfte, die aus einer typischen, in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG namentlich genannten freien Berufstätigkeit bezogen werden, gehören im allgemeinen nicht dazu; denn die praktische Berufstätigkeit bei den in dem Katalog des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgeführten typischen freien Berufen kann in der Regel nicht der wissenschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 34 Abs. 4 EStG gleichgestellt werden, selbst wenn sie auf wissenschaftlicher Grundlage und Vorbildung beruht (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Oktober 1974 IV R 155/71, BFHE 114, 331, BStBl II 1975, 290 und vom 4. Februar 1971 IV 330/65, BFHE 102, 39, BStBl II 1971, 483).
  • FG Köln, 13.06.2017 - 2 K 1865/15

    DBA-Schweiz: Freistellung vom Steuerabzug nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG für eine

    Bei der journalistischen Tätigkeit steht neben der Lieferung von Ereignisberichten die Schilderung von Zuständen politischer, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Natur typischerweise im Mittelpunkt der Berufsarbeit (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 1971 - IV 330/65, BStBl. II 1971, 483).
  • BFH, 27.08.1981 - IV R 20/79
    NV: Die Tarifvergünstigung des § 34 Abs. 4 EStG ist nicht für Einkünfte zu gewähren, die aus einer typischen, in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG namentlich genannten freien Berufstätigkeit bezogen werden; denn die praktische Berufstätigkeit bei den Katalogberufen kann in der Regel nicht der wissenschaftlichen Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 4 EStG gleichgestellt werden, selbst wenn sie auf wissenschaftlicher Grundlage und Vorbildung beruht (vgl. Urteile des BFH vom 24.10.1974 IV R 155/71 und vom 4.2.1971 IV 330/65).
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