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   BFH, 29.09.1971 - I R 174/70   

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https://dejure.org/1971,933
BFH, 29.09.1971 - I R 174/70 (https://dejure.org/1971,933)
BFH, Entscheidung vom 29.09.1971 - I R 174/70 (https://dejure.org/1971,933)
BFH, Entscheidung vom 29. September 1971 - I R 174/70 (https://dejure.org/1971,933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter - Tod eines nahen Angehörigen - Vernachlässigung der Kanzlei - Bestellung eines Vertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 135
  • BStBl II 1972, 19
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.01.1967 - VI R 155/66

    Verschuldenszurechnung im steuergerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 29.09.1971 - I R 174/70
    Verschulden eines Bevollmächtigten steht eigenem Verschulden des Mandanten gleich (§ 155 FGO in Verbindung mit § 232 Abs. 2 ZPO; vgl. § 86 Abs. 1 Satz 2 AO; BFH-Beschluß VI R 155/66 vom 27. Januar 1967, BFH 88, 106, BStBl III 1967, 290).
  • BFH, 25.04.1968 - VI R 76/67

    Steuersachen - Berufsmäßiges Auftreten - Persönliche Verhältnisse - Gesetzliche

    Auszug aus BFH, 29.09.1971 - I R 174/70
    Eine Fristversäumnis kann nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie auch durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (vgl. BFH-Beschluß VI R 76/67 vom 25. April 1968, BFH 92, 320, BStBl II 1968, 585, unter Bezugnahme auf Stein-Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 18. Aufl., Bemerkung II 1a zu § 233).
  • BFH, 11.07.1962 - II 27/60
    Auszug aus BFH, 29.09.1971 - I R 174/70
    Zum mindesten muß der Bevollmächtigte alsbald für Vertretung sorgen (vgl. BFH-Urteil II 27/60 vom 11. Juli 1962, StRK, Reichsabgabenordnung, § 86, Rechtsspruch 90).
  • BFH, 07.02.1977 - IV B 62/76

    Beschwerde - Keine Prozeßvertretung - Nachträgliche Genehmigung - Rückwirkung auf

    Eine Fristversäumung kann nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschlüsse vom 25. April 1968 VI R 76/67, BFHE 92, 320, BStBl II 1968, 585; vom 29. September 1971 I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19).
  • BFH, 13.06.2013 - VIII B 99/12

    Wiedereinsetzung - Tod einer nahestehenden Person

    Beim plötzlichen Tod eines nahen Angehörigen stellt die Rechtsprechung darauf ab, ob die Fristwahrung den Umständen nach zumutbar war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. September 1971 I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19; vom 3. Februar 1987 VII B 129/86, BFHE 148, 489 , BStBl II 1987, 305, und Senatsurteil vom 2. Mai 2001 VIII R 3/00, BFH/NV 2001, 1418).
  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf

    Unter diesen Umständen kann ein Organisationsmangel, der die Anwendung des § 56 FGO unabhängig davon verbietet, welche Anforderungen an das Verschulden i.S. dieser Vorschrift zu stellen sind (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 29. September 1971I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19, und vom 23. Mai 1989 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 244, 245; Gräber, a.a.O., Rz.14 m.w.N.), nicht ausgeschlossen werden.
  • BFH, 18.01.1993 - X R 83/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und verschuldete Fristversäumnis bei

    Daß dies nicht geschah, hat mit den Erkrankungen des Prozeßbevollmächtigten offensichtlich nichts zu tun (wie sich auch darin zeigt, daß der Prozeßbevollmächtigte selbst nach der verspäteten Vorlage nicht sofort tätig wurde), sondern ist als Organisationsmangel zu werten, der eine Anwendung des § 56 FGO unabhängig davon ausschließt, ob man unter Verschulden i.S. dieser Vorschrift leichte Fahrlässigkeit versteht (Gräber, a.a.O., Rz.14 m.w.N.) oder in diesem Zusammenhang verlangt, daß die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt beachtet wird (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 29. September 1971 I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19, und vom 23. Mai 1989 VII R 67/88, BFH/NV 1990, 244, 245, weitere Nachweise bei Gräber, a.a.O.).
  • BFH, 29.04.1976 - IV R 17/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Revisionsfrist - Absendung

    Eine Fristversäumnis kann nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschlüsse vom 25. April 1968 VI R 76/67, BFHE 92, 320, BStBl II 1968, 585; vom 29. September 1971 I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19).
  • BFH, 14.04.1976 - IV R 45/75

    Revision - Telegramm - Postversehen - Zustellung nach Fristablauf - Normale

    Eine Fristversäumnis ist als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschlüsse vom 25. April 1968 VI R 76/67 , BFHE 92, 320, BStBl II 1968, 585; vom 29. September 1971 I R 174/70 , BFHE 103, 135 , BStBl II 1972, 19 ).
  • BFH, 17.02.1986 - VI R 94/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Eine Fristversäumung ist unverschuldet, wenn sie auch durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschluß vom 29. September 1971 I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19).
  • BFH, 14.04.1976 - IV R 43/75

    Revision - Telegramm - Postversehen - Zustellung nach Fristablauf - Normale

    Eine Fristversäumnis ist als entschuldigt anzusehen, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschlüsse vom 25. April 1968 VI R 76/67, BFHE 92, 320, BStBl II 1968, 585; vom 29. September 1971 I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19).
  • FG Saarland, 10.04.1996 - 1 K 135/95

    Abgabenordnung; Versäumung der Einspruchsfrist und Vertreterverschulden

    Wenn es dem Vertreter der Klägerinnen über diesen Zeitpunkt nicht möglich gewesen sein sollte, gesetzliche Fristen zu wahren, so hätte er rechtzeitig für eine anderweitige Vertreterbestellung sorgen können und müssen (vgl. dazu BFH vom 22. Juli 1991 a.a.O. vom 29. September 1971 I R 124/70, BStBl. II 1972, 19).
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