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   BFH, 26.05.1971 - I R 27/70   

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https://dejure.org/1971,694
BFH, 26.05.1971 - I R 27/70 (https://dejure.org/1971,694)
BFH, Entscheidung vom 26.05.1971 - I R 27/70 (https://dejure.org/1971,694)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 1971 - I R 27/70 (https://dejure.org/1971,694)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zustehen des Besteuerungsrechts - Weisung des inländischen Arbeitgebers - Inländischer Arbeitnehmer - Tätigkeit im Ausland - Auslandsaufenthalt vorübergehender Natur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 324
  • DB 1971, 2292
  • BStBl II 1971, 804
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.08.1960 - VI 300/58 S

    Abgrenzung der steuerlichen Behandlung von ausgeschüttenten Gewinnanteilen und

    Auszug aus BFH, 26.05.1971 - I R 27/70
    Dasselbe gilt nach Weber, Internationale Wirtschaftsbriefe, Fach 3 Gruppe 6, Behandlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach den Doppelbesteuerungsabkommen, S. 29 (54 -- Italien --); das DBA-Italien enthalte keine Regelung für Einkünfte aus vorübergehender Auslandstätigkeit, müsse deshalb auch für diese Einkünfte gelten, was jedoch nicht ausschließe, daß "für Dienste, die z. B. gelegentlich einer Geschäftsreise in Italien geleistet worden sind, als Ort der Ausübung der Tätigkeit der Ort anzusehen ist, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich tätig ist", ausgenommen wiederum manuelle Tätigkeit (BFH-Urteil VI 300/58 S vom 12. August 1960, BFH 71, 514, BStBl III 1960, 441).

    Die für den im Ausland wohnhaften Geschäftsführer einer inländischen GmbH entwickelten Grundsätze des BFH-Urteils VI 300/58 S (a. a. O.) und die Frage nach der Verwertung einer tatsächlich im Ausland ausgeübten Tätigkeit im Inland finden somit im Streitfall auch nicht analog Anwendung.

  • BFH, 02.05.1969 - I R 176/66

    Nichtselbständige Arbeit - Ausübung außerhalb der USA - Verwertung innerhalb der

    Auszug aus BFH, 26.05.1971 - I R 27/70
    Wenn ein Arbeitnehmer während 40 v. H. der Arbeitszeit eines Jahres (1966: 87 von rd. 220 Arbeitstagen) im Ausland tätig sei, könne von einem gelegentlichen oder vorübergehenden Aufenthalt im Ausland nicht mehr gesprochen werden, zumal in der Regel die nichtselbständige Arbeit am Ort der Dienstleistung erbracht werde (BFH-Urteil I R 176/66 vom 2. Mai 1969, BFH 96, 163, BStBl II 1969, 579).

    Die gleiche Auffassung liegt auch dem BFH-Urteil I R 176/66 (a. a. O.) zugrunde, das Ausnahmen lediglich für Fälle wie den des nur vorübergehenden Auslandsaufenthalts zuläßt.

  • BFH, 05.07.1966 - I 30/64

    Voraussetzung der steuerlichen Anerkennung einer Pensionsrückstellung

    Auszug aus BFH, 26.05.1971 - I R 27/70
    Das FG habe den Grundsatz des rechtlichen Gehörs dadurch verletzt, daß es bei seiner Entscheidung hinsichtlich der Frage nach der Auswirkung der Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf die italienische Volkswirtschaft wesentliche Tatsachen als erwiesen angesehen habe, ohne über sie zu verhandeln oder Beweis zu erheben (Urteil des BFH I 30/64 vom 5. Juli 1966, BFH 86, 609, BStBl III 1966, 604).
  • BFH, 20.06.1967 - II 73/63

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im Steuerprozeß -

    Auszug aus BFH, 26.05.1971 - I R 27/70
    Daß das Gericht seine Entscheidung auf eine andere Einordnung der Bedeutung und der Auswirkung der Tätigkeit des Steuerpflichtigen stützte, als sie dem Steuerpflichtigen als zutreffend erscheint, begründet keine Verletzung des Rechts auf Gehör (siehe auch BFH-Urteil II 73/63 vom 20. Juni 1967, BFH 90, 82, BStBl III 1967, 794).
  • BFH, 29.01.1986 - I R 22/85

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - DBA-Italien - Arbeitstage - Nur

    Diese Einkünfte sind in der Bundesrepublik steuerfrei (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Mai 1971 I R 27/70, BFHE 103, 324, BStBl II 1971, 804; vom 20. Oktober 1982 I R 104/79, BFHE 137, 29, BStBl II 1983, 402, und vom 22. Juni 1983 I R 67/83, BFHE 138, 464, BStBl II 1983, 625).
  • BFH, 20.10.1982 - I R 104/79

    Besteuerungsrecht - Privatdienst - Aufenthaltsdauer - Tätigkeit in Italien

    Nach der zum DBA-Italien ergangenen Entscheidung des Senats vom 26. Mai 1971 I R 27/70 (BFHE 103, 324, BStBl II 1971, 804) übt der in der Bundesrepublik ansässige Arbeitnehmer seine persönliche Tätigkeit in Italien aus, wenn er von seinem ebenfalls in der Bundesrepublik ansässigen Arbeitgeber in das Ausland geschickt wird, um dort Arbeiten auszuführen, die nach Lage der Sache allein an Ort und Stelle ausgeführt werden können.

    Aus diesem Grunde wird in der Entscheidung in BFHE 103, 324, BStBl II 1971, 804 ausgeführt, daß die vorstehenden Grundsätze auch für eine nur vorübergehende Tätigkeit in Italien gelten.

    Das FG ist der Auffassung, diese Grundsätze seien nicht anwendbar, wenn wie im Streitfall die Aufenthaltsdauer während jeder der Dienstreisen nur wenige Tage (1 bis 4 Tage) gedauert habe; im Falle der Entscheidung in BFHE 103, 324, BStBl II 1971, 804 hätten die Dienstreisen jeweils länger - mehr als zehn Tage - gedauert.

  • BFH, 14.12.1988 - I R 148/87

    Besteuerungsrecht bei nur kurzfristig ausgeübter nichtselbständiger Arbeit in

    Allerdings sind die in Art. 11 Nr. 1 Buchst. d i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 DBA-Italien genannten Einkünfte aus Arbeit in der Bundesrepublik steuerfrei, soweit die Arbeit in Italien ausgeübt wird (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Mai 1971 I R 27/70, BFHE 103, 324, BStBl II 1971, 804; vom 20. Oktober 1982 I R 104/79, BFHE 137, 29, BStBl II 1983, 402; vom 22. Juni 1983 I R 67/83, BFHE 138, 464, BStBl II 1983, 625; vom 29. Januar 1986 I R 22/85, BFHE 146, 132, BStBl II 1986, 479).
  • BFH, 22.06.1983 - I R 67/83

    Inländischer Geschäftsführer - Komplementär-GmbH - Warenmusterung - Wareneinkauf

    Nach der zum DBA-Italien ergangenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Mai 1971 I R 27/70 (BFHE 103, 324, BStBl II 1971, 804) übt der in der Bundesrepublik ansässige Arbeitnehmer seine persönliche Tätigkeit in Italien aus, wenn er von seinem ebenfalls in der Bundesrepublik ansässigen Arbeitgeber in das Ausland geschickt wird, um dort Arbeiten auszuführen, die nach Lage der Sache allein an Ort und Stelle ausgeführt werden können.

    In der Entscheidung in BFHE 103, 324, BStBl II 1971, 804 handelte es sich um Aufenthalte von jeweils etwas mehr als zehn Tagen.

  • BFH, 14.03.1989 - I R 20/87

    Unbeschränkte Steuerpflicht - DBA-Niederlande - DBA-Italien - Niederländischer

    Allerdings sind die unter Art. 11 Nr. 1 Buchst. d i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 DBA-Italien fallenden Einkünfte aus Arbeit, soweit letztere in Italien ausgeübt wird, steuerfrei (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Mai 1971 I R 27/70, BFHE 103, 324, BStBl II 1971, 804; vom 20. Oktober 1982 I R 104/79, BFHE 137, 29, BStBl II 1983, 402; vom 22. Juni 1983 I R 67/83, BFHE 138, 464, BStBl II 1983, 625; vom 29. Januar 1986 I R 22/85, BFHE 146, 132, BStBl II 1986, 479).
  • BFH, 21.01.1983 - VI R 87/79

    Baustelle in der DDR - Arbeitseinsatz - Baustelle - Dauer der Tätigkeit im

    Ist die Tätigkeit örtlich gebunden, etwa weil manuelle Tätigkeiten zu verrichten sind, so wird durch sie der Ort der Arbeitsausübung gekennzeichnet, auch wenn es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit, z. B. im Rahmen einer Dienstreise, handelt (BFH-Urteil vom 26. Mai 1971 I R 27/70, BFHE 103, 324, BStBl II 1971, 804).
  • BFH, 06.03.1986 - I R 198/85

    Anwendung der Grundsätze der Doppelbesteuerung auf einen in Italien tätigen

    Diese Einkünfte sind in der Bundesrepublik steuerfrei (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Mai 1971 I R 27/70, BFHE 103, 324, BStBl II 1971, 804; vom 20. Oktober 1982 I R 104/79, BFHE 137, 29, BStBl II 1983, 402, und vom 22. Juni 1983 I R 67/83, BFHE 138, 464, BStBl II 1983, 625).
  • BFH, 22.11.1974 - VI R 24/73
    Das gilt nach der Rechtsprechung des BFH auch für Arbeitseinkünfte aus einer nur vorübergehenden Tätigkeit in dem anderen Staat (BFH-Urteil vom 26. Mai 1971 I R 27/70 , BFHE 103, 324 , BStBl II 1971, 804 ).
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