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   BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71   

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https://dejure.org/1971,19
BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71 (https://dejure.org/1971,19)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1971 - GrS 2/71 (https://dejure.org/1971,19)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1971 - GrS 2/71 (https://dejure.org/1971,19)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsaufspaltung - Bejahung der Gewerbesteuerpflicht - Besitzunternehmen - Beteiligungen beherrschender Personen - Betriebsgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung für die Bejahung der Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 440
  • DB 1972, 24
  • BStBl II 1972, 63
 
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Wird zitiert von ... (347)

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Ob die Voraussetzungen vorlägen, sei nach den Verhältnissen des einzelnen Falles unter Anwendung eines strengen Maßstabes zu entscheiden (BStBl 1972 II S. 63 (65)).

    Die angegriffenen Entscheidungen beruhten auf dieser, durch den Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BStBl 1972 II S. 63) konkretisierten Rechtsprechung.

    So hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs entschieden (BStBl 1972 II S. 63), es sei im Fall einer echten oder einer sogenannten unechten Betriebsaufspaltung für die Bejahung der Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens nicht Voraussetzung, daß an beiden Unternehmen die gleichen Beteiligungen derselben Personen bestünden.

  • BFH, 12.04.2018 - IV R 5/15

    Keine Abfärbung bei Verlusten - Betriebsaufspaltung - Gewinnerzielungsabsicht

    a) Eine Betriebsaufspaltung i.S. der von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63, ständige Rechtsprechung) hat zur Folge, dass die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit des Besitzunternehmens als gewerblich i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG zu qualifizieren ist (BFH-Urteile vom 29. Juli 2015 IV R 16/13, Rz 13, und vom 20. August 2015 IV R 26/13, BFHE 251, 53, BStBl II 2016, 408, Rz 11).
  • BFH, 13.07.2006 - IV R 25/05

    Betriebsaufspaltung: Sachliche Verflechtung bei Vermietung nicht besonders

    Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung --sachliche und persönliche Verflechtung (ständige Rechtsprechung, vgl. den Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63)-- und damit eines gewerblichen Unternehmens i.S. von § 15 EStG liegen im Streitfall vor.
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