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   BFH, 09.11.1971 - VI R 96/70   

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https://dejure.org/1971,549
BFH, 09.11.1971 - VI R 96/70 (https://dejure.org/1971,549)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1971 - VI R 96/70 (https://dejure.org/1971,549)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1971 - VI R 96/70 (https://dejure.org/1971,549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wohnen am Beschäftigungsort - Umgebung der politischen Gemeinde - Ort der Arbeitsstätte - Doppelte Haushaltsführung - Mehraufwendungen für Verpflegung - Abwesenheitsdauer von Wohnung

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Papierfundstellen

  • BFHE 103, 506
  • BStBl II 1972, 134
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.02.1966 - VI 219/64

    Abgrenzung der Ausgaben eines Arbeitnehmers für Heimfahrten von den nicht

    Auszug aus BFH, 09.11.1971 - VI R 96/70
    Der BFH habe mehrfach, insbesondere aber in seinem Urteil VI 219/64 vom 18. Februar 1966 (BFH 86, 39, BStBl III 1966, 386), in dem er die Aufwendungen für Familienheimfahrten in erweitertem Maße als Werbungskosten anerkannt habe, auf den Wandel der Volkswirtschaft und die Änderung der Lebensverhältnisse der Arbeitnehmer hingewiesen.

    Die Hauptgründe hat die Vorentscheidung in Übereinstimmung mit dem Urteil des Senats VI 219/64 (a. a. O.) zutreffend hervorgehoben.

    Zum letzteren Fall sei auf die im Urteil des Senats VI 219/64 (a. a. O.) dargestellte Entwicklung hingewiesen.

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BFH, 09.11.1971 - VI R 96/70
    Maßgebend ist vielmehr der im Wortlaut des Gesetzes in seinem Sinnzusammenhang ausgedrückte Gesetzeszweck (Entscheidungen des BVerfG -- BVerfGE 1, 299 [312] --, BFH-Urteil II 56/65 vom 28. April 1970, BFH 99, 255, BStBl II 1970, 597).
  • BFH, 28.04.1970 - II 56/65

    Auslegung des Begriffs "Landwirt" im Sinne der Grunderwerbsteuerbefreiung zur

    Auszug aus BFH, 09.11.1971 - VI R 96/70
    Maßgebend ist vielmehr der im Wortlaut des Gesetzes in seinem Sinnzusammenhang ausgedrückte Gesetzeszweck (Entscheidungen des BVerfG -- BVerfGE 1, 299 [312] --, BFH-Urteil II 56/65 vom 28. April 1970, BFH 99, 255, BStBl II 1970, 597).
  • BFH, 16.11.2017 - VI R 31/16

    Doppelte Haushaltsführung - Hauptwohnung am Beschäftigungsort

    So hatte der Senat bereits mit Urteil vom 9. November 1971 VI R 96/70 (BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134; s.a. Senatsurteil vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302) darauf erkannt, dass ein Arbeitnehmer auch dann am Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG wohnt, wenn er in der Umgebung der politischen Gemeinde wohnt, in der sich seine Arbeitsstätte befindet, und von dort aus zur Arbeitsstätte fährt.
  • BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

    So hatte der Senat bereits mit Urteil vom 9. November 1971 VI R 96/70 (BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134, s. auch Senatsurteil vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302) entschieden, dass ein Arbeitnehmer auch dann am Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG wohnt, wenn er in der Umgebung der politischen Gemeinde wohnt, in der sich seine Arbeitsstätte befindet, und von hier aus zur Arbeitsstätte fährt.

    Denn der erkennende Senat hatte dazu schon in seinem Urteil aus dem Jahr 1971 (BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134) darauf hingewiesen, dass der Begriff "Wohnen am Beschäftigungsort" weitgehend unverändert auf einen Erlass des Reichsministers der Finanzen vom 6. Dezember 1930 (RStBl 1930, 782) zurückgehe, deshalb unter Berücksichtigung der seitdem eingetretenen Entwicklung der Verhältnisse auszulegen sei, und hatte auf dieser Grundlage schon damals den Begriff "Beschäftigungsort" nicht auf die politische Gemeinde begrenzt, sondern die gesamte Umgebung einbezogen.

  • BFH, 16.01.2018 - VI R 2/16

    Doppelte Haushaltsführung - Hauptwohnung am Beschäftigungsort

    So hatte der Senat bereits mit Urteil vom 9. November 1971 VI R 96/70 (BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134; s.a. Senatsurteil vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302) darauf erkannt, dass ein Arbeitnehmer auch dann am Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG wohnt, wenn er in der Umgebung der politischen Gemeinde wohnt, in der sich seine Arbeitsstätte befindet, und von dort aus zur Arbeitsstätte fährt (aus neuerer Zeit z.B. Senatsurteile vom 19. April 2012 VI R 59/11, BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833; vom 26. Juni 2014 VI R 59/13, BFH/NV 2015, 10, und vom 16. November 2017 VI R 31/16, BFHE 260, 143).
  • BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79

    Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten,

    Obwohl der Wortlaut dieser Vorschrift an sich einer weiten Auslegung zugänglich ist, hat der Senat sie stets unter Hinweis auf den Zusammenhang mit dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG dahin interpretiert, daß von ihr nur Aufwendungen aus Anlaß einer beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung erfaßt werden (vgl. BFH-Urteile vom 9. November 1971 VI R 96/70, BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134 unter 1., und vom 14. Februar 1975 VI R 125/74, BFHE 115, 322, BStBl II 1975, 607).

    Diese aus dem Sinnzusammenhang der Vorschriften des § 9 Abs. 1 Satz 1 mit § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG gewonnene Auslegung stimmt überein mit der nach der Systematik des Einkommensteuergesetzes erforderlichen Abgrenzung zwischen beruflich veranlaßten Aufwendungen und den nichtabziehbaren Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung des § 12 Nr. 1 EStG (BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134).

    Denn in den vom Senat bestätigten Fällen einer steuerrechtlich relevanten doppelten Haushaltsführung war - mit Ausnahme der Entscheidung in BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654 - Anlaß für die Gründung eines zweiten Hausstandes stets ein dem Beruf entstammendes Erfordernis (vgl. BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134 sowie die Urteile vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338, und vom 9. März 1979 VI R 223/77, BFHE 127, 524, BStBl II 1979, 520).

  • FG Köln, 09.03.2000 - 5 K 718/96

    Doppelte Haushaltsführung - Vorliegen eines vom Steuerpflichtigen unterhaltenen

    Der BFH habe schließlich im Urteil vom 9.11.1971 (BStBl. II 1972, 134) ausgeführt, daß eine Wohnungsnahme nicht am Ort der Beschäftigung vorgenommen werden müsse, sondern auch außerhalb dieses Ortes liegen könne, solange die Entfernung zum Arbeitsort dem entspreche, was andere Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf sich nähmen.

    Ein Arbeitnehmer wohne nach dem BFH-Urteil vom 9.11.1971 (BStBl. II 1972, 134) zwar auch dann am Beschäftigungsort, wenn er in der Umgebung der politischen Gemeinde wohne, in der sich seine Arbeitsstätte befinde, und er von dort aus zur Arbeit fahre.

    Ein Arbeitnehmer wohnt zwar nach dem BFH-Urteil vom 9.11.1971 (IV R 96/70, BStBl. II 1972, 134) auch dann am Beschäftigungsort, wenn er in der Umgebung der politischen Gemeinde wohnt, in der sich seine Arbeitsstätte befindet, und er von dort aus zur Arbeit fährt.

  • BFH, 05.12.1995 - VIII R 10/91

    § 71 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes (LBG) vom 23. 2. 1957 enthält keine

    Eine solche Klarstellung ist erforderlich, weil die Wortfassung der Rechtsnorm oftmals - so auch im Streitfall - den Inhalt des Gesetzes nur unvollkommen zum Ausdruck bringt (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1971 VI R 96/70, BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134, 135).
  • FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 4448/10

    Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung auch absetzbar bei Zweitwohnung in

    Demnach wird als Beschäftigungsort nicht nur die politische Gemeinde der Arbeitsstätte angesehen, sondern auch deren Umgebung, d.h. das Einzugsgebiet der politischen Gemeinde (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302; vom 9. November 1971 VI R 96/70, BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134; Urteil des FG des Saarlandes vom 25. Juni 1993 1 K 189/92, EFG 1994, 201; Urteil des FG Münster vom 19. Oktober 1999 13 K 2468/94, juris).
  • FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14

    Doppelte Haushaltsführung: Wohnung im Umfeld einer Großstadt - Feststellungslast

    Insbesondere ist darunter nicht nur dieselbe politische Gemeinde zu verstehen; zum Beschäftigungsort zählt auch das gesamte Einzugsgebiet dieses Ortes (vgl. BFH-Urteil vom 19.04.2012 VI R 59/11, BStBl II 2012, 833; Beschluss vom 02.10.2008 VI B 33/08, juris; Urteil vom 09.11.1971 VI R 96/70, BStBl II 1972, 134; FG Hamburg, Urteil vom 26.02.2014 1 K 234/12, EFG 2014, 1185; jeweils m. w. N.).
  • BFH, 02.10.2008 - VI B 33/08

    Doppelte Haushaltsführung: Begriff des "Beschäftigungsortes"

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass die letztgenannte Voraussetzung nicht nur dann erfüllt ist, wenn der Arbeitnehmer sich in der politischen Gemeinde seiner Arbeitsstätte eine Wohnung nimmt, sondern auch dann, wenn der Arbeitnehmer in der Umgebung, d.h. im Einzugsgebiet der politischen Gemeinde wohnt (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1981 VI R 227/80, BFHE 135, 57, BStBl II 1982, 302; vom 9. November 1971 VI R 96/70, BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134; Finanzgericht --FG-- Saarland, Urteil vom 25. Juni 1993 1 K 189/92, Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 201; FG Münster, Urteil vom 19. Oktober 1999 13 K 2468/94 E, juris; ebenso R 9.11 Abs. 4 der Lohnsteuer-Richtlinien 2008; vgl. auch Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 505; von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz G 50; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz 365; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.09.1979 - VI R 58/76

    Gerichtsvollzieher - Verpflegungsmehraufwendung - Abwesenheit von der Wohnung -

    Anders als bei dem vom BFH durch Urteil vom 9. November 1971 VI R 96/70 (BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134) entschiedenen Fall, in dem neben den Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung noch Mehraufwendungen für Verpflegung wegen regelmäßig mehr als zwölfstündiger Abwesenheit von der Wohnung anerkannt worden seien, hätten in diesem Falle beide Arten von Aufwendungen den gleichen Anlaß.

    Dasselbe gilt auch für das Urteil VI R 96/70.

  • FG Münster, 27.06.2013 - 3 K 4315/12

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung

  • BFH, 16.12.1981 - VI R 227/80

    Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung sind

  • FG Nürnberg, 06.11.2019 - 3 K 911/18

    Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung

  • FG Nürnberg, 10.01.2008 - 1 Ko 1583/07

    Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme: Auslegung der Nr. 6111 des

  • FG München, 16.09.1986 - VI (XIII) 223/85

    Mehraufwendungen eines unverheirateten Arbeitnehmers für Verpflegung wegen

  • BFH, 29.11.1974 - VI R 203/72

    Dienstreisekosten bei Fahrten in Nachbarorte; Berücksichtigung der pauschalen

  • FG München, 22.04.2003 - 13 K 203/99

    Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung beim Ehemann bei Verlegung des

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