Rechtsprechung
BFH, 22.06.1971 - VIII 23/65 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Gutachter - Schätzung von Einrichtungsgegenständen - Schätzung von Kunstwerken - Gewerbliche Tätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 103, 77
- BStBl II 1971, 749
Wird zitiert von ... (50)
- BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11
Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW …
Dies gilt selbst dann, wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige Auffassung vertreten hat (BFH-Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749), es sei denn, das Finanzamt hat eine entsprechende Behandlung in den Folgejahren zugesagt (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1989 X R 208/87, BFHE 159, 114, BStBl II 1990, 274;… in BFH/NV 1991, 217, sowie zu zusageähnlichen Vereinbarungen BFH-Urteil vom 11. Februar 1966 VI 229/63, BFHE 85, 409, BStBl III 1966, 486). . - FG Nürnberg, 24.10.2014 - 7 K 1704/13
Berücksichtigung von Aufwendungen für die Reinigung von Berufskleidung
Dies ist sogar dann angenommen worden, wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat (BFH-Urteil vom 22.06.1971 VIII 23/65, BStBl II 1971, 749). - BFH, 14.12.1976 - VIII R 76/75
Für die Abgrenzung der künstlerischen gegenüber der gewerblichen Tätigkeit sind …
Das FA ist, wie das FG rechtlich zutreffend ausgeführt hat, bei der Veranlagung an eine Rechtsauffassung, die es für ein Vorjahr zugrunde gelegt hat, grundsätzlich nicht gebunden (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749, mit weiteren Nachweisen).Der Kläger durfte allenfalls erst von dem Zeitpunkt an darauf vertrauen, für den abgelaufenen Erhebungszeitraum keinen Gewerbesteuermeßbescheid mehr zu erhalten, in dem er den Einkommensteuerbescheid für das nächste Jahr erhielt (vgl. BFH-Urteil VIII 23/65).
Nur auf diese Weise ist eine einigermaßen bestimmte Abgrenzung möglich (vgl. auch BFH-Urteil VIII 23/65).
- BFH, 13.12.2011 - II R 26/10
Versicherungsteuerrechtliche Behandlung des Krankenversicherungsanteils in …
Dies ist sogar dann angenommen worden, wenn die --fehlerhafte-- Auffassung im Prüfungsbericht niedergelegt worden war (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juli 1964 V 92/61 S, BFHE 80, 446, BStBl III 1964, 634) oder wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hatte (BFH-Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749). - BFH, 14.03.1991 - IV R 135/90
Eine dem beratenden Betriebswirt ähnliche Tätigkeit setzt Nachweis der …
Das bedeutet, daß das FA - auch wenn es den Steuerpflichtigen bei früheren Veranlagungen als Freiberufler angesehen hat - einen Gewerbesteuermeßbescheid erstmals für das Jahr erlassen darf, für dessen Folgejahr noch keine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749). - FG Hessen, 23.06.2016 - 6 K 2397/12
§ 33 EStG, § 11 EStG
Denn der Grundsatz von Treu und Glauben greift selbst dann nicht, wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige Auffassung vertreten hat (Urteil vom 22.06.1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749 [BFH 22.06.1971 - VIII - 23/65] ), es sei denn, das Finanzamt hat eine entsprechende Behandlung in den Folgejahren zugesagt (vgl. Urteile des BFH vom 13.12.1989 X R 208/87, BFHE 159, 114, BStBl II 1990, 274 [BFH 13.12.1989 - X R 208/87] ;… vom 05.09.1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217 sowie zu zusageähnlichen Vereinbarungen BFH-Urteil vom 11.02.1966 VI 229/63, BFHE 85, 409, BStBl III 1966, 486). - BFH, 07.10.2010 - V R 17/09
Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts …
Dies ist sogar dann angenommen worden, wenn die --fehlerhafte-- Auffassung im Prüfungsbericht niedergelegt worden war (BFH-Urteil vom 16. Juli 1964 V 92/61 S, BFHE 80, 446, BStBl III 1964, 634) oder wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hatte (BFH-Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749). - BFH, 21.10.1992 - X R 99/88
Gewinnanteile der eigenen Kinder bei Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht …
Dies ist sogar dann angenommen worden, wenn die - fehlerhafte - Auffassung im Prüfungsbericht niedergelegt worden ist (BFH-Urteil vom 16. Juli 1964 V 92/61 S, BFHE 80, 446, BStBl III 1964, 634) oder wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hatte (BFH-Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749). - BFH, 30.03.2011 - XI R 30/09
Keine Bindung der Finanzbehörde an unverbindliche Auskunft bei Änderung der …
Vielmehr hat der BFH auch dann, wenn eine --fehlerhafte-- Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden war (BFH-Urteil in BFHE 80, 446, BStBl III 1964, 634) oder wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hatte (BFH-Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749), einen Hinweis des FA auf die von ihm später als falsch erkannte Rechtsauffassung nicht gefordert. - BFH, 23.11.2000 - IV R 48/99
Freiberufler-GbR mit berufsfremder Person
Daher ist die Erstattung von Gutachten eine wissenschaftliche Tätigkeit, wenn diese Gutachten die Kenntnisse und die Beherrschung der Methoden einer wissenschaftlichen Disziplin voraussetzen und nur auf dieser Grundlage erstellt werden können (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl II 1971, 749). - BFH, 23.08.2017 - VI R 70/15
Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen - …
- BFH, 26.11.1992 - IV R 109/90
Dispacheur ist kein freier Beruf
- BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85
Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger - …
- BFH, 21.07.1988 - V R 97/83
Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuer-Messbetrages für den …
- BFH, 15.12.1988 - IV R 36/84
Eine Betriebsaufgabe liegt auch vor, wenn bei einer Betriebsaufspaltung die …
- BFH, 14.10.2009 - X R 37/07
Betriebsaufspaltung und Option auf Erwerb aller Geschäftsanteile an der …
- BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04
Vertrauensschutz; fehlerhafte frühere Veranlagungspraxis
- BFH, 12.07.2006 - IV B 9/05
NZB: Abschnittsbesteuerung - keine Bindung des FA an frühere Rechtsauffassung
- BFH, 05.09.1990 - X R 100/89
Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen - …
- FG Hamburg, 16.03.2017 - 2 V 55/17
Einkommensteuer, Umsatzsteuer: Aufzeichnungspflichten von Marktbeschickern
- BFH, 24.08.1995 - IV R 112/94
Voraussetzungen für den Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides
- BFH, 07.06.1984 - IV R 180/81
Zu den Voraussetzungen der Verwirkung des Anspruchs des Finanzamtes auf Erlaß …
- FG Hamburg, 29.06.2018 - 2 V 290/17
Aussetzung der Vollziehung: Schätzung bei Marktbeschicker, der nur …
- BFH, 11.03.2008 - IV B 77/07
Anerkennung eines Treuhandvertrags - Treu und Glauben
- FG Niedersachsen, 29.09.2009 - 13 K 170/07
Insolvenzverwaltertätigkeit eines Rechtsanwaltes als gewerbliche Tätigkeit
- FG Münster, 14.12.2005 - 5 K 3532/05
Antrag eines Arztes auf abweichende Festsetzung der Umsatzsteuer 1997 aus …
- FG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 6 K 594/11
Übertragung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis - Pflicht zur …
- BFH, 16.03.1999 - IV B 137/97
Verwirkung
- FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2011 - 2 K 2155/07
Mit einem Computerprogramm erzeugte Datei ohne Schutz vor nachträglichen …
- FG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 1 K 337/05
Bustransfer im Gemeinschaftsgebiet bei einem von einem Reiseunternehmen …
- BFH, 06.02.2003 - X B 153/01
Schenkung und Darlehen zwischen nahen Angehörigen
- FG Köln, 17.06.2004 - 3 K 3390/98
Große Übergangsregelung bei Ehegatten
- FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2004 - 3 K 731/99
Gemeinnützigkeit bei Betrieb eines Krematoriums; Erfordernis der …
- FG Sachsen-Anhalt, 26.05.2017 - 5 K 1166/10
Steuerliche Behandlung einer Nutzungspauschale des Arbeitnehmers für die private …
- FG Niedersachsen, 17.02.2020 - 11 V 348/19
Umsatzsteuerliche Einordnung der Marktprämie nach § 33 g Abs. 1 EEG 2012 bzw. § …
- FG Schleswig-Holstein, 02.02.2018 - 4 V 150/17
Keine Umsatzsteuerermäßigung für Bindung selbst gefertigter Bilder durch eine …
- FG Thüringen, 20.09.2006 - III 496/03
Umqualifizierung von Einkünften aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft als …
- BFH, 18.08.1992 - VIII R 22/89
Werbungskosten durch Kredit-Schuldzinsen
- FG Baden-Württemberg, 27.02.1997 - 8 K 311/95
Bescheinigungsinhalt bei Absetzungen für Baudenkmale
- BFH, 10.11.1982 - I R 142/79
Treu und Glauben - Unterbilanz - Verteilungsfähiger Reingewinn - GmbH - Änderung …
- BFH, 23.09.1992 - X R 129/90
Abzug der Schuldzinsen für ein Darlehen als Betriebsausgabe
- FG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 7 K 7208/19
Steuerrechtliche Behandlung von Umsätzen mit Callingkarten ausländischer Anbieter …
- FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06
Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung
- FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 3247/06
Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung
- BFH, 05.04.1990 - IX B 201/89
Voraussetzungen für eine Begünstigung nach dem Einkommensteuergesetz
- BFH, 24.01.1990 - V B 22/88
Anforderungen an Begründung einer Beschwerde
- FG Rheinland-Pfalz, 13.01.1998 - 2 K 2630/95
- FG München, 18.09.2000 - 13 V 2812/00
EDV-Berater als selbständig Tätiger oder als Gewerbetreibender?; Zur …
- FG Thüringen, 19.08.1998 - III 96/98
Anerkennung von Aufwendungen aus zwei Studiengängen als Werbungskosten bei den …
- FG Nürnberg, 24.03.1998 - I 260/97