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   BFH, 28.04.1972 - VI R 305/69   

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BFH, 28.04.1972 - VI R 305/69 (https://dejure.org/1972,417)
BFH, Entscheidung vom 28.04.1972 - VI R 305/69 (https://dejure.org/1972,417)
BFH, Entscheidung vom 28. April 1972 - VI R 305/69 (https://dejure.org/1972,417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 59
  • BStBl II 1972, 723
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.07.1957 - VI 39/56 U

    Steuerliche Abziehbarkeit der Anschaffung eines Nachschlagewerks wie "Der Große

    Auszug aus BFH, 28.04.1972 - VI R 305/69
    Das FG vermöge sich der vom BFH u. a. im Urteil VI 39/56 U vom 5. Juli 1957 (BFH 65, 246, BStBl III 1957, 328) sowie vom FG Nürnberg im Urteil vom 25. Januar 1961 (EFG 1961, 394) vertretenen Auffassung nicht anzuschließen.

    Anders als in den bisher vom BFH entschiedenen Fällen handelt es sich im Streitfall nicht um Aufwendungen für einzelne Wirtschaftsgüter (vgl. BFH-Urteile VI 39/56 U vom 5. Juli 1957, a. a. O., betreffend ein Konversationslexikon "Der Große Brockhaus"; IV 127/60 U vom 5. April 1962, BFH 75, 279, BStBl III 1962, 368, betreffend eine Tageszeitung und einen "Großen Brockhaus", und VI R 31/68 vom 29. Januar 1971, BFH 101, 381, BStBl II 1971, 327, betreffend Tonbandgerät und Schreibmaschine bei einem Richter) oder um andere Aufwendungen einer bestimmten Art (Aufwendungen einer Musiklehrerin für Konzertbesuche im Urteil des Senats VI R 76/68 vom 8. Februar 1971, BFH 101, 393, BStBl II 1971, 368), sondern um Aufwendungen für eine Vielzahl einzelner Wirtschaftsgüter -- nämlich Bücher --, die je für sich darauf untersucht werden müssen, wie sie nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats zu beurteilen sind.

  • BFH, 08.02.1971 - VI R 76/68

    Musiklehrerin - Aufwendungen für Konzertbesuche - Kosten der privaten

    Auszug aus BFH, 28.04.1972 - VI R 305/69
    Anders als in den bisher vom BFH entschiedenen Fällen handelt es sich im Streitfall nicht um Aufwendungen für einzelne Wirtschaftsgüter (vgl. BFH-Urteile VI 39/56 U vom 5. Juli 1957, a. a. O., betreffend ein Konversationslexikon "Der Große Brockhaus"; IV 127/60 U vom 5. April 1962, BFH 75, 279, BStBl III 1962, 368, betreffend eine Tageszeitung und einen "Großen Brockhaus", und VI R 31/68 vom 29. Januar 1971, BFH 101, 381, BStBl II 1971, 327, betreffend Tonbandgerät und Schreibmaschine bei einem Richter) oder um andere Aufwendungen einer bestimmten Art (Aufwendungen einer Musiklehrerin für Konzertbesuche im Urteil des Senats VI R 76/68 vom 8. Februar 1971, BFH 101, 393, BStBl II 1971, 368), sondern um Aufwendungen für eine Vielzahl einzelner Wirtschaftsgüter -- nämlich Bücher --, die je für sich darauf untersucht werden müssen, wie sie nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats zu beurteilen sind.

    Aus diesen Überlegungen hat der Senat u. a. im Urteil VI R 76/68 vom 8. Februar 1971 (a. a. O.) entschieden, daß Aufwendungen einer Musiklehrerin für Konzertbesuche nichtabzugsfähige Aufwendungen für die Lebensführung sind, weil ihnen, obwohl sie dem Beruf der Steuerpflichtigen förderlich sind, der eindeutig berufliche Charakter fehlt.

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 28.04.1972 - VI R 305/69
    Der Große Senat des BFH hat im Beschluß Gr. S. 2/70 vom 19. Oktober 1970 (BFH 100, 309, BStBl II 1971, 17) entschieden, daß dann, wenn die Kosten der Anschaffung eines Wirtschaftsguts zu den in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG bezeichneten Aufwendungen für die Lebensführung gehören, eine Aufteilung in nichtabziehbare Aufwendungen für die Lebensführung und in Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur zulässig ist, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende, leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen, und wenn außerdem der berufliche Nutzungsanteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist.
  • BFH, 05.04.1962 - IV 127/60 U

    Aufwendungen für eine Tageszeitung und für die Beschaffung eines

    Auszug aus BFH, 28.04.1972 - VI R 305/69
    Anders als in den bisher vom BFH entschiedenen Fällen handelt es sich im Streitfall nicht um Aufwendungen für einzelne Wirtschaftsgüter (vgl. BFH-Urteile VI 39/56 U vom 5. Juli 1957, a. a. O., betreffend ein Konversationslexikon "Der Große Brockhaus"; IV 127/60 U vom 5. April 1962, BFH 75, 279, BStBl III 1962, 368, betreffend eine Tageszeitung und einen "Großen Brockhaus", und VI R 31/68 vom 29. Januar 1971, BFH 101, 381, BStBl II 1971, 327, betreffend Tonbandgerät und Schreibmaschine bei einem Richter) oder um andere Aufwendungen einer bestimmten Art (Aufwendungen einer Musiklehrerin für Konzertbesuche im Urteil des Senats VI R 76/68 vom 8. Februar 1971, BFH 101, 393, BStBl II 1971, 368), sondern um Aufwendungen für eine Vielzahl einzelner Wirtschaftsgüter -- nämlich Bücher --, die je für sich darauf untersucht werden müssen, wie sie nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats zu beurteilen sind.
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 3/70

    Gesamtaufwendungen eines Steuerpflichtigen - Lebensführung - Vermögensgegenstand

    Auszug aus BFH, 28.04.1972 - VI R 305/69
    Eine Aufteilung im Wege der griffweisen Schätzung ist aber, wie der Große Senat im Beschluß Gr. S. 2/70 (a. a. O.) sowie im Beschluß Gr. S. 3/70 vom 19. Oktober 1970 (BFH 100, 317, BStBl II 1971, 21) ausdrücklich festgestellt hat, nicht zulässig, weil das zu einer weitgehenden allgemeinen Nichtanwendbarkeit des gesetzlichen Aufteilungs- und Abzugsverbots führen würde.
  • BFH, 29.01.1971 - VI R 31/68

    Anschaffung eines Tonbandgeräts - Richter - Kosten der Lebensführung -

    Auszug aus BFH, 28.04.1972 - VI R 305/69
    Anders als in den bisher vom BFH entschiedenen Fällen handelt es sich im Streitfall nicht um Aufwendungen für einzelne Wirtschaftsgüter (vgl. BFH-Urteile VI 39/56 U vom 5. Juli 1957, a. a. O., betreffend ein Konversationslexikon "Der Große Brockhaus"; IV 127/60 U vom 5. April 1962, BFH 75, 279, BStBl III 1962, 368, betreffend eine Tageszeitung und einen "Großen Brockhaus", und VI R 31/68 vom 29. Januar 1971, BFH 101, 381, BStBl II 1971, 327, betreffend Tonbandgerät und Schreibmaschine bei einem Richter) oder um andere Aufwendungen einer bestimmten Art (Aufwendungen einer Musiklehrerin für Konzertbesuche im Urteil des Senats VI R 76/68 vom 8. Februar 1971, BFH 101, 393, BStBl II 1971, 368), sondern um Aufwendungen für eine Vielzahl einzelner Wirtschaftsgüter -- nämlich Bücher --, die je für sich darauf untersucht werden müssen, wie sie nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats zu beurteilen sind.
  • BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers - Grundsätze zur Bestimmung der

    Nach der Entscheidung des Senats vom 28. April 1972 VI R 305/69 (BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723) sind pauschale Feststellungen hierzu nicht ausreichend.

    Dabei kommt es auf die Verwendung des Buches gerade im Streitfall an (BFH-Urteile in BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723; in BFH/NV 1990, 564; vom 19. April 1991 VI R 164/87, BFH/NV 1991, 598).

  • BFH, 21.05.1992 - IV R 70/91

    Nur Fachbücher als Betriebsausgaben eine Publizisten anzuerkennen

    Er hat seiner Beurteilung die im Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) aufgestellten Grundsätze zugrunde gelegt (BFH-Urteil vom 28. April 1972 VI R 305/69, BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723).

    Demgemäß hat der VI. Senat bei Lehrern Literatur-Aufwendungen anerkannt, die die Fächer Geschichte und Biologie betrafen, sofern sie nachweislich im Unterricht verwendet wurden (BFH-Urteile vom 21. Juni 1989 VI R 138/86, BFH/NV 1990, 89; vom 2. Februar 1990 VI R 112/87, BFH/NV 1990, 564; andeutungsweise bereits ebenso in BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723, für Bücher der Sparten Politik/Gemeinschaftskunde und Englisch).

    Werke der schöngeistigen Literatur hat der BFH demgegenüber nicht bereits deswegen als Arbeitsmittel angesehen, weil ein Deutschlehrer sie zur Vervollkommnung seiner Allgemeinbildung, die er seinen Schülern zu vermitteln hat, anschafft (BFH-Urteil in BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723).

    b) Bücher schöngeistigen Inhalts werden nicht nur von Steuerpflichtigen gekauft und gelesen, die sie im Rahmen ihres Berufs oder Betriebs verwenden, sondern auch von zahlreichen anderen Personen (BFH-Urteil in BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723).

    Kommt es zu keiner Einigung, ist das FA jedoch zu einer griffweisen Schätzung nicht befugt (BFH-Urteil in BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723).

  • BFH, 02.02.1990 - VI R 112/87

    Aufwendungen für Arbeitsmittel als Werbungskosten

    Es wies zusätzlich darauf hin, daß der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 28. April 1972 VI R 305/69 (BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723) die Aufwendungen eines Lehrers für die Fächer Deutsch, Englisch und Politik/Gemeinschaftskunde für Bücher, die er für Unterrichtszwecke verwende, nicht als Werbungskosten anerkannt habe.

    Nach der Entscheidung des Senats in BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723 sind pauschale Feststellungen hierzu nicht ausreichend.

    Unzutreffend ist auch der Hinweis des FG, der BFH habe im Urteil in BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723 "Aufwendungen eines Lehrers, der in den Fächern Deutsch, Englisch und Politik / Gemeinschaftskunde unterrichte, für Bücher, die er für Unterrichtszwecke verwende, nicht als Werbungskosten anerkannt".

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Ausführungen des Senats im Urteil in BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723 nicht in dem Sinne zu verstehen sind, daß ein Nachweis für die ausschließliche oder weitaus überwiegende berufliche Nutzung von Fachliteratur nur dadurch zu erbringen sei, daß der Steuerpflichtige das gleiche Buch zweimal besitzt, nämlich einmal für Unterrichtszwecke und einmal zur privaten Lektüre.

  • FG Sachsen-Anhalt, 17.12.2002 - 4 K 483/01

    Fahrten eines Lehrers zur Arbeitsstätte; Aufwendungen eines Deutsch- und

    In diesem Urteil hatte der BFH festgestellt, dass Bücher nicht dadurch zu Arbeitsmitteln werden, dass ein Lehrer sie zur Vervollkommnung seiner Allgemeinbildung anschafft, die er seinen Schülern zu vermitteln hat (Urteil vom 28. April 1972, VI R 305/69 zu einer Lehrerin u. a. für Deutsch und Gemeinschaftskunde).
  • BFH, 29.04.1977 - VI R 208/75

    Aufwendungen für die Anschaffung eines Nachschlagewerkes gehören zu den

    Bücher eines Lehrers können nur dann Arbeitsmittel sein, wenn sie, wie z. B. die spezielle Fachliteratur, ausschließlich oder doch weitaus überwiegend für berufliche Zwecke benutzt werden (BFH-Urteil vom 28. April 1972 VI R 305/69, BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723).

    Aufwendungen für Bücher, die allgemeinbildender Natur sind und ebenso von zahlreichen anderen Personen gekauft und gelesen werden, gehören, selbst wenn der Lehrer sie für seinen Unterricht verwendet, zu den nichtabsetzbaren Kosten der Lebensführung (BFH-Urteil VI R 305/69).

    Zwar kann ein Buch, das keine Fachliteratur darstellt, dann unter Umständen zum Arbeitsmittel werden, wenn der Steuerpflichtige das gleiche Buch zweimal besitzt (BFH-Urteil VI R 305/69).

  • BFH, 19.04.1991 - VI R 164/87

    Aufwendungen für Arbeitsmittel als Werbungskosten

    Der Kläger habe auch nicht im Sinne des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. April 1972 VI R 305/69 (BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723) dargetan, daß er das gleiche Buch zweimal - einmal für private und einmal für berufliche Zwecke - besitze.

    Außerdem sei das FG bei seiner Entscheidung vom Urteil in BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723 abgewichen.

    Macht ein Lehrer geltend, Bücher allgemeinbildenden Inhalts aus beruflichen Gründen angeschafft zu haben, so hat das FG nach der Rechtsprechung des Senats (z. B. Urteile in BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723 und in BFH/NV 1990, 564, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) für jedes Buch gesondert zu entscheiden, ob es für den Steuerpflichtigen ein Arbeitsmittel oder ein Gegenstand der Lebensführung ist; entscheidend ist die konkrete Funktion des Buchs im Einzelfall.

  • FG München, 03.03.2011 - 5 K 3379/08

    Zeitschriften als Werbungskosten bei Einkünften aus Nichtselbstständiger Arbeit

    Nach der Entscheidung des BFH vom 28. April 1972 VI R 305/69 (BFHE 106, 59 , BStBl II 1972, 723 ) sind pauschale Feststellungen hierzu nicht ausreichend.
  • FG Hamburg, 07.03.2008 - 5 K 30/07

    Aufwendung für Coaching-Kurs als Werbungskosten; Umzugskosten als

    Macht ein Steuerpflichtiger geltend, Bücher allgemeinbildenden Inhalts aus beruflichen Gründen angeschafft zu haben, so ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z. B. BFH-Urteile vom 28.4.1972, VI R 305/69, BStBl II 1972, 723 , vom 2.2.1990, VI R 112/87, BFH/NV 1990, 564 m. w. N.) für jedes Buch gesondert zu entscheiden, ob es für den Steuerpflichtigen ein Arbeitsmittel oder ein Gegenstand der Lebensführung ist; entscheidend ist die konkrete Funktion des Buchs im Einzelfall.
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.10.2008 - 4 K 2895/04

    Keine pauschale Schätzung der beruflichen Veranlassung des Erwerbs von Büchern

    Der tatsächliche Verwendungszweck bei angeblicher Fachliteratur darf, worauf der Kläger zutreffend hinweist, weder vom Finanzamt noch vom Finanzgericht griffweise geschätzt werden (st. Rspr.; BFH vom 28. April 1972 VI R 305/69, BStBl II 1972 S. 723; BFH vom 19. April 1991 VI R 164/87, BFH/NV 1991 S. 598).
  • BFH, 21.06.1989 - VI R 138/86

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Literatur - Literatur zu beruflichen Zwecken

    Hinweise darauf fänden sich jedoch in dem vom BFH erwähnten Urteil vom 16. Oktober 1981 VI R 180/79 (BFHE 134, 299, BStBl II 1982, 67) sowie in dem dort in Bezug genommenen Urteil vom 28. April 1972 VI R 305/69 (BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723).

    Auch das Urteil in BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723 stützt die Auffassung des FG nicht.

  • BFH, 15.05.1981 - VI R 66/78

    Werbungskosten - Anschaffungskosten

  • FG Niedersachsen, 03.02.2009 - 8 K 251/08

    Voraussetzungen für einen Abzug von Aufwendungen für eine doppelte

  • FG Nürnberg, 04.03.2010 - 4 K 1497/08

    Keine Abzugsfähigkeit der Kosten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf dem

  • BFH, 16.10.1981 - VI R 180/79

    Aufwendungen eines Englischlehrers für die Anschaffung eines allgemeinen

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.05.1985 - 5 K 283/84
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