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   BFH, 31.01.1973 - I R 205/69   

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https://dejure.org/1973,1050
BFH, 31.01.1973 - I R 205/69 (https://dejure.org/1973,1050)
BFH, Entscheidung vom 31.01.1973 - I R 205/69 (https://dejure.org/1973,1050)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 1973 - I R 205/69 (https://dejure.org/1973,1050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 108, 194
  • DB 1973, 853
  • BStBl II 1973, 305
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.10.1970 - IV R 125/69

    Ausführung laufender Aufträge - Herstellung hochwertiger Stahlformen -

    Auszug aus BFH, 31.01.1973 - I R 205/69
    Der BFH hat sich in dem Urteil vom 8. Oktober 1970 IV R 125/69 (BFHE 100, 249, BStBl II 1971, 51) mit der Bilanzierung sogenannter kundengebundener Formen befaßt und entschieden: Stellt der Unternehmer zur Ausführung laufender Aufträge seiner Kunden hochwertige Stahlformen her, die jeweils nur zur Durchführung von Aufträgen eines bestimmten Kunden verwendet werden dürfen (kundengebundene Formen), und erhält er vom Kunden bei Beginn der Bestellungen eine die Herstellungskosten der Formen in etwa deckende Anzahlung, die in der Regel innerhalb eines längeren Zeitraumes mit einem bestimmten Hundertsatz auf die Rechnungsbeträge der laufenden Lieferungen angerechnet und, soweit dies nicht mehr möglich ist, nicht zurückgezahlt wird, so kann der Unternehmer die Formen als selbständige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens behandeln, davon dem Zeitraum der voraussichtlichen Anrechnung entsprechend Absetzungen für Abnutzung (AfA) vornehmen und unabhängig davon die Anzahlungen und die sich daraus ergebenden Verrechnungsverpflichtungen nach den allgemeinen Grundsätzen bilanzieren.

    Diese Unterschiede im Sachverhalt, auf die die Klägerin selbst hinweist, führen im Streitfall zu einer anderen bilanzrechtlichen Beurteilung als der des BFH-Urteils IV R 125/69.

  • BFH, 28.05.2015 - IV R 3/13

    Steuerliche Behandlung von kundenspezifischen, mit Werkzeugkostenzuschüssen

    Es ist u.a. auch im Hinblick auf die vage Formulierung "in Abhängigkeit von der Zuschusshöhe" und den Umstand, dass diese Verpflichtung erst mittelbar über die Preiskalkulation der noch herzustellenden Serienteile zum Tragen kommt, ungewiss, ob und in welcher Höhe eine Verbindlichkeit in Zukunft eintreten wird (vgl. auch BFH-Urteil vom 31. Januar 1973 I R 205/69, BFHE 108, 194, BStBl II 1973, 305).

    Die Verpflichtung der Klägerin zur verbilligten Lieferung ist zudem unter den im Streitfall vorliegenden Umständen wirtschaftlich so eng mit den künftigen Lieferungen verknüpft, dass sie hier als eine Belastung des Vermögens der Klägerin erst in den künftigen Jahren der Lieferungen anzusehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 108, 194, BStBl II 1973, 305; ähnlich BFH-Urteil vom 8. Dezember 1972 III R 58/72, BFHE 108, 136, BStBl II 1973, 206, zu § 62 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes a.F.) und demnach wirtschaftlich erst in jenen Jahren verursacht ist.

  • FG Niedersachsen, 24.08.2009 - 9 K 547/05

    Bilanzierung von im Folgejahr einzulösenden Dienstleistungsrabattzusagen eines

    Der rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhang des Preisabschlags mit den künftigen Dienstleistungen zeigt sich auch darin, dass nach den mit den Gutscheinen verknüpften Voraussetzungen die GmbH an einen Kunden, der keine Dienstleistungen mehr nachfragte, auch nichts mehr, also auch keinen Ausgleich mehr zu zahlen hatte (vgl. Urteil des BFH vom 31.01.1973 I R 205/69, BStBl. II 1973, 305).
  • FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 6 K 303/00

    Einwendungen gegen die Höhe des Einkommens einer Gesellschaft mit beschränkter

    Schließlich gehe auch die Berufung des FA auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. Januar 1973 I R 205/69 (BStBl. II 1973, 305) fehl.

    Der Streitfall sei daher dem des BFH-Urteils in BStBl. II 1973, 305 vergleichbar.

  • BFH, 01.06.1989 - IV R 64/88

    Anschaffungskosten - Verwendungsrecht - Aktivierung - Bestellung von Gußteilen -

    In einem weiteren Fall, in dem der Besteller Eigentümer der Formen geworden war, hat der BFH dem Lieferer die Passivierung einer Anzahlung versagt und die Behandlung als Veräußerungsvorgang verlangt (Urteil vom 31. Januar 1973 I R 205/69, BFHE 108, 194, BStBl II 1973, 305).
  • BFH, 06.12.1978 - I R 35/78

    Anspruch auf verbilligten Nachbezug - Rohstoffe - Bezugsberechtigungsschein

    Voraussetzung für eine Aktivierung ist, daß das Recht schon entstanden ist oder wenigstens die für seine Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juni 1969 I R 15/68, BFHE 96, 101, BStBl II 1969, 581; vom 31. Januar 1973 I R 205/69, BFHE 108, 194, BStBl II 1973, 305; vom 26. Oktober 1977 I R 148/75, BFHE 123, 547, BStBl II 1978, 97, und vom 26. Oktober 1977 I R 124/76, BFHE 123, 551, BStBl II 1978, 99).
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