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   BFH, 21.03.1974 - V R 144/69   

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https://dejure.org/1974,864
BFH, 21.03.1974 - V R 144/69 (https://dejure.org/1974,864)
BFH, Entscheidung vom 21.03.1974 - V R 144/69 (https://dejure.org/1974,864)
BFH, Entscheidung vom 21. März 1974 - V R 144/69 (https://dejure.org/1974,864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Lieferung an Stationierungsstreitkräfte - Zuschuß - Erstattung - Entrichtung von Entgelt - Mittel des Entsendestaates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NATO-ZAbk Art. 67 Abs. 3; UStDB (1951) § 10 Satz 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 112, 88
  • BStBl II 1974, 437
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.10.1969 - V R 42/66

    Voraussetzungen für die Gewährung von Umsatzsteuer-Vergütungen im Rahmen des

    Auszug aus BFH, 21.03.1974 - V R 144/69
    Insofern ist der von der Klägerin behauptete Unterschied zu dem Sachverhalt, über den der Senat mit Urteil vom 2. Oktober 1969 V R 42/66 (BFHE 97, 51, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Umsatzsteuergesetz, § 16, Rechtsspruch 159) zu entscheiden hatte, nicht erkennbar.

    Die sich hieraus ergebende Folge einer Aufteilung des Entgelts für eine einheitliche Leistung mit unterschiedlicher umsatzsteuerlicher Behandlung ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil V R 42/66 ausgeführt hat, eine nicht zu umgehende Konsequenz der Vorschriften des NATO-ZAbk, die als Sonderregelungen den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes vorgehen.

  • BFH, 13.01.1970 - VII R 76/67

    Klage - Erstattung - Rücknahme der Bewilligung - Abschöpfungsfreie Einfuhr -

    Auszug aus BFH, 21.03.1974 - V R 144/69
    Die Gewährung der abschöpfungsfreien Einfuhr stellt eine Form der Erstattung nach § 4 Abs. 2 ErstVOGetr dar (vgl. BFH-Entscheidung vom 13. Januar 1970 VII R 76/67 BFHE 98, 120, BStBl II 1970, 256).
  • BFH, 26.04.1962 - V 237/59 U

    Berechnung der Umsatzsteuervergütungen für die Ausfuhrlieferungen

    Auszug aus BFH, 21.03.1974 - V R 144/69
    Sie macht geltend, daß die ersparten Abschöpfungsbeträge unter Beachtung des Urteils des BFH vom 26. April 1962 V 237/59 U (BFHE 75, 166, BStBl III 1962, 328) als zusätzliches und damit vergütungsfähiges Entgelt anzusehen seien.
  • BFH, 14.04.2010 - XI R 12/09

    Umsatzsteuerbefreiung mehrerer zeitlich aufeinander folgender Leistungen an

    Voraussetzung der Umsatzsteuerbefreiung gemäß Art. 67 Abs. 3 NATOTrStatZAbk einer im vereinfachten Beschaffungsverfahren bezogenen Leistung ist nicht, dass diese Leistung unbar bezahlt wird (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 21. März 1974 V R 144/69, BFHE 112, 88, BStBl II 1974, 437)     .

    Weiteres Erfordernis für die Steuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATOTrStatZAbk sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) jedoch, dass die Zahlung durch Überweisung oder Scheck erfolge; im Fall von Barzahlungen könne die Steuerbefreiung nicht gewährt werden (Hinweis u.a. auf das BFH-Urteil vom 21. März 1974 V R 144/69, BFHE 112, 88, BStBl II 1974, 437).

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH fordern zwar die Regelungen in Art. 67 Abs. 3 NATOTrStatZAbk --nicht ausdrücklich, aber sinngemäß--, dass eine unbare Zahlung von einem Bankkonto der zahlenden Dienststelle erfolgt, weil nur eine solche Zahlung die hinreichende Vermutung dafür ergibt, dass die dem Gesamtkonzept der Vorschrift zu entnehmende Voraussetzung erfüllt ist, die Zahlung müsse aus Haushaltsmitteln des Entsendestaates geleistet werden (grundlegend BFH-Urteil in BFHE 112, 88, BStBl II 1974, 437; vgl. auch BFH-Beschluss vom 19. Juli 1990 V B 136/88, BFH/NV 1991, 778; BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 59, unter 2.a der Gründe).

    c) Aus diesen Bestimmungen über die Zahlung des Entgelts hat der BFH in seinem Urteil in BFHE 112, 88, BStBl II 1974, 437 abgeleitet, dass nur bei unbarer Zahlung von einem Bankkonto der zahlenden Dienststelle eine hinreichende Vermutung für das Vorliegen des sich aus Art. 67 Abs. 3 Buchst. a NATOTrStatZAbk ergebenden Erfordernisses über die Zahlungsmittelherkunft besteht (vgl. Rz 9 der Gründe, sowie BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 59, unter 2.a der Gründe, Rz 13).

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.12.2008 - 6 K 1923/06

    Voraussetzungen für den Nachweis der Steuerfreiheit von Leistungen an die

    Die BFH-Urteile vom 21.03.1974 - V R 144/69 und vom 26.03.1992 - V R 6/87, auf die das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24.01.2008 - 6 K 1025/06 sich stütze, wonach im Fall von Barzahlungen die Steuerbefreiung nicht gewährt werden könne, bezögen sich jedoch nur auf die frühere Fassung des Art. 67 Abs. 3 (a) (i), der vorausgesetzt habe, dass das Entgelt in der Währung des Entsendestaates entrichtet wurde.

    Die Verwaltungsauffassung steht allerdings in Widerspruch zur Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21.03.1974 - V R 144/69 und vom 26.03.1992 - V R 6/87, BFH/NV 1993, 59, sowie Beschluss vom 19.07.1990 - V B 136/88, s. auch Birkenfeld, USt-Handbuch § 250, Rz. 192), wonach die Zahlung durch Überweisung oder Scheck erfolgen muss.

    Weiteres Erfordernis ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21.03.1974 - V R 144/69 und vom 26.03.1992 - V R 6/87, BFH/NV 1993, 59, sowie Beschluss vom 19.07.1990 - V B 136/88, s. auch Birkenfeld, USt-Handbuch § 250, Rz. 192) dass die Zahlung durch Überweisung oder Scheck erfolgt; im Fall von Barzahlungen kann die Steuerbefreiung nicht gewährt werden.

  • BFH, 16.05.2007 - V B 91/06

    Steuerfreiheit von Umsätzen nach Art. 67 Abs. 3 NATOTrStatZAbk; keine

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang Abweichung von der Rechtsprechung des BFH im Urteil vom 21. März 1974 V R 144/69 (BFHE 112, 88, BStBl II 1974, 437) rügt, hat sie die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nr. 2 nicht gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt.
  • BFH, 31.08.1993 - VII B 80/93

    Eingangsabgabenfreie Truppenzollgutverwendung der sowjetischen Streitkräfte

    Die von der Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. März 1974 V R 144/69, BFHE 112, 88, 92, BStBl II 1974, 437; Beschluß vom 19. Juli 1990 V B 136/88, BFH/NV 1991, 778, 779 a.E.) hierzu entwickelten Grundsätze - Erfordernis der unbaren Zahlung - sind somit entgegen der Ansicht des HZA nicht einschlägig.
  • BFH, 26.03.1992 - V R 6/87

    Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen an eine in der

    Die Regelungen in Art. 67 Abs. 3 NATOTrStatZAbk über die Zahlung des Entgelts fordern - zwar nicht ausdrücklich, aber sinngemäß -, daß eine unbare Zahlung von einem Bankkonto der zahlenden Dienststelle erfolgt, weil nur eine solche Zahlung die hinreichende Vermutung dafür ergibt, daß die dem Gesamtkonzept der Vorschrift zu entnehmende Voraussetzung erfüllt ist, die Zahlung müsse aus Haushaltsmitteln des Entsendestaates geleistet werden (Senatsurteil vom 21. März 1974 V R 144/69, BFHE 112, 88, BStBl II 1974, 437; Senatsbeschluß vom 19. Juli 1990 V B 136/88, BFH/NV 1991, 778).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 6 K 1025/06

    Umsatzsteuerfreiheit der Lieferungen und sonstigen Leistungen an eine Truppe oder

    Weiteres Erfordernis ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21.03.1974 - V R 144/69 und vom 26.03.1992 - V R 6/87, BFH/NV 1993, 59, sowie Beschluss vom 19.07.1990 - V B 136/88, s. auch Birkenfeld, USt-Handbuch § 250, Rz. 192) dass die Zahlung durch Überweisung oder Scheck erfolgt; im Fall von Barzahlungen kann die Steuerbefreiung nicht gewährt werden.
  • BFH, 19.07.1990 - V B 136/88

    Aufgabe des Bundesfinanzhofes (BFH) im Beschwerdeverfahren

    Der erkennende Senat ist jedoch in seinem Urteil vom 21. März 1974 V R 144/69 (BFHE 112, 88, BStBl II 1974, 437) zu dem Ergebnis gelangt, daß eine unbare Zahlung von einem Bankkonto der zahlenden Dienststelle erforderlich sei, weil nur eine solche Zahlung die hinreichende Vermutung dafür ergebe, daß die dem Gesamtkonzept aus Art. 67 Abs. 3 Buchst. a lit.i NATO-ZAbk zu entnehmende Voraussetzung erfüllt ist, die Zahlung müsse aus Haushaltsmitteln des Entsendestaates geleistet werden.
  • BFH, 16.12.1987 - X R 32/82

    Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Finanzgerichts - Steuerliche

    Darüber hinaus fehlt es an einem weiteren Erfordernis, nämlich der Zahlung des Entgelts mit Zahlungsmitteln in der Währung des Entsendestaates (vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. März 1974 V R 144/69, BFHE 112, 88, BStBl II 1974, 437).
  • BFH, 16.12.1987 - X R 32/80
    Darüber hinaus fehlt es an einem weiteren Erfordernis, nämlich der Zahlung des Entgelts mit Zahlungsmitteln in der Währung des Entsendestaates (vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. März 1974 V R 144/69, BFHE 112, 88, BStBl II 1974, 437 [BFH 21.03.1974 - V R 144/69]).
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