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   BFH, 24.01.1975 - VI R 242/71   

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https://dejure.org/1975,373
BFH, 24.01.1975 - VI R 242/71 (https://dejure.org/1975,373)
BFH, Entscheidung vom 24.01.1975 - VI R 242/71 (https://dejure.org/1975,373)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 1975 - VI R 242/71 (https://dejure.org/1975,373)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sachzuwendungen - Kur - Steuerpflichtiger Arbeitslohn - Betriebliches Interesse - Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit - Erhaltung der Arbeitsfähigkeit - Kreislauftrainingskur - Betriebsarzt - Kurzweck

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1; LStDV § 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Sachbezüge
    Ertragsteuerrechtliche Behandlung
    ABC der Sachbezüge
    Kurkosten

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 496
  • DB 1976, 466
  • BStBl II 1975, 340
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.04.1963 - VI 291/62 U

    Übernahme der Kosten für die Beaufsichtigung eines Kindes während der Dienstzeit

    Auszug aus BFH, 24.01.1975 - VI R 242/71
    Dazu gehören insbesondere Sachzuwendungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die der Belegschaft im ganzen gewährt werden, etwa eine besonders gute Ausstattung der Arbeitsplätze, Bereitstellung von Aufenthalts-, Wasch-, Dusch- und anderen Sozialräumen, die kostenlose Betreuung der Kinder von Arbeitnehmern in Betriebskindergärten sowie die unentgeltliche Abgabe von Milch oder anderen Getränken zum Verbrauch im Betrieb (vgl. Urteile des Senats vom 17. Juli 1959 VI 107/57 U, BFHE 69, 406, BStBl III 1959, 412; vom 10. November 1961 VI 197/60 U, BFHE 74, 130, BStBl III 1962, 50; vom 26. April 1963 VI 291/62 U, BFHE 77, 35, BStBl III 1963, 329; wegen weiterer Beispiele vgl. bei Oeftering-Görbing, Das gesamte Lohnsteuerrecht, § 2 Anm. 5b und c).

    Die Abgrenzung der -- steuerfreien -- bloßen Annehmlichkeit gegenüber dem -- im Steuerrecht grundsätzlich weit und umfassend verstandenen -- Begriff des Arbeitslohns wird hauptsächlich damit begründet, daß derartige Leistungen des Arbeitgebers an die Belegschaft im ganzen für den einzelnen Arbeitnehmer keinen objektiven in Geld ausdrückbaren Vorteil darstellen (Urteil VI 291/62 U; vgl. auch Oeftering-Görbing, a. a. O., § 2 Bl. 5, 3).

  • BFH, 10.11.1961 - VI 197/60 U

    Einordnung und lohnsteuerliche Behandlungen von geleisteten Sachzuwendungen eines

    Auszug aus BFH, 24.01.1975 - VI R 242/71
    Dazu gehören insbesondere Sachzuwendungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die der Belegschaft im ganzen gewährt werden, etwa eine besonders gute Ausstattung der Arbeitsplätze, Bereitstellung von Aufenthalts-, Wasch-, Dusch- und anderen Sozialräumen, die kostenlose Betreuung der Kinder von Arbeitnehmern in Betriebskindergärten sowie die unentgeltliche Abgabe von Milch oder anderen Getränken zum Verbrauch im Betrieb (vgl. Urteile des Senats vom 17. Juli 1959 VI 107/57 U, BFHE 69, 406, BStBl III 1959, 412; vom 10. November 1961 VI 197/60 U, BFHE 74, 130, BStBl III 1962, 50; vom 26. April 1963 VI 291/62 U, BFHE 77, 35, BStBl III 1963, 329; wegen weiterer Beispiele vgl. bei Oeftering-Görbing, Das gesamte Lohnsteuerrecht, § 2 Anm. 5b und c).
  • BFH, 17.07.1959 - VI 107/57 U
    Auszug aus BFH, 24.01.1975 - VI R 242/71
    Dazu gehören insbesondere Sachzuwendungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die der Belegschaft im ganzen gewährt werden, etwa eine besonders gute Ausstattung der Arbeitsplätze, Bereitstellung von Aufenthalts-, Wasch-, Dusch- und anderen Sozialräumen, die kostenlose Betreuung der Kinder von Arbeitnehmern in Betriebskindergärten sowie die unentgeltliche Abgabe von Milch oder anderen Getränken zum Verbrauch im Betrieb (vgl. Urteile des Senats vom 17. Juli 1959 VI 107/57 U, BFHE 69, 406, BStBl III 1959, 412; vom 10. November 1961 VI 197/60 U, BFHE 74, 130, BStBl III 1962, 50; vom 26. April 1963 VI 291/62 U, BFHE 77, 35, BStBl III 1963, 329; wegen weiterer Beispiele vgl. bei Oeftering-Görbing, Das gesamte Lohnsteuerrecht, § 2 Anm. 5b und c).
  • BFH, 03.07.2019 - VI R 36/17

    Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück

    Aufgrund dieser Überlegungen hat der erkennende Senat schon bisher z.B. die unentgeltliche Abgabe von Getränken an Arbeitnehmer zum Verbrauch im Betrieb als nicht steuerbare Aufmerksamkeiten angesehen (Senatsurteile vom 17.07.1959 - VI 107/57 U, BFHE 69, 406, BStBl III 1959, 412; vom 24.01.1975 - VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340, und vom 21.03.1975 - VI R 94/72, BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486).
  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Die Erwägungen des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 242/71 (BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340), nach dem Aufwendungen eines Arbeitgebers für Kreislauftrainingskuren seiner Arbeitnehmer als steuerfreie Annehmlichkeit anerkannt worden seien, seien auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Zwar verlange der BFH in dem Urteil in BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340, daß die Maßnahmen allen Mitarbeitern angeboten würden.

  • BFH, 21.11.2018 - VI R 10/17

    "Sensibilisierungswoche' als Arbeitslohn

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist z.B. in der Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber grundsätzlich Arbeitslohn zu sehen (Urteile vom 5. November 1993 VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; vom 31. Oktober 1986 VI R 73/83, BFHE 148, 61, BStBl II 1987, 142, und in BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763; s. aber Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340).
  • BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse -

    Nach der dazu ergangenen Rechtsprechung des Senats ist in der Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber grundsätzlich Arbeitslohn zu sehen (Urteile vom 5. November 1993 VI R 56/93, BFH/NV 1994, 313; vom 31. Oktober 1986 VI R 73/83, BFHE 148, 61, BStBl II 1987, 142; s. aber BFH-Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340).
  • BFH, 31.10.1986 - VI R 73/83

    Arbeitslohn - Kosten für Kuren - Ältere Arbeitnehmer

    Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten für Kuren bei älteren Arbeitnehmern gehören in der Regel zu deren steuerpflichtigem Arbeitslohn (Abgrenzung zum Urteil des BFH vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340).

    Danach hat sie die Steuerpflicht mit Rücksicht auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Januar 1975 VI R 242/71 (BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340) verneint.

    Es schloß sich dabei im wesentlichen den Gründen der vorgenannten Entscheidung in BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340 an und vertrat die Auffassung, daß diese Ausführungen auch für den vorliegenden Sachverhalt gelten müßten.

    Das FG beruft sich zu Unrecht auf die Entscheidung in BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340.

    Im übrigen hat es sich im Falle des Urteils in BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340 um sog. Trainingskuren gehandelt, die im wesentlichen aus medizinisch geprägten Sportübungen bestehen.

  • BFH, 05.07.2012 - III R 80/09

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten

    Mit der Vorschrift wollte der Gesetzgeber erreichen, dass insbesondere Zuschüsse des Arbeitgebers für die Betreuung von Kindern in betriebsfremden Kindergärten --nach damaliger Rechtsprechung steuerpflichtiger Arbeitslohn (BFH-Urteil vom 25. Juli 1986 VI R 203/83, BFHE 147, 357, BStBl II 1986, 868)-- und der Vorteil aus der kostenlosen Betreuung in Betriebskindergärten --nach früherer Rechtsprechung kein Arbeitslohn (so BFH-Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340)-- aus Gründen der Gleichbehandlung steuerlich nicht erfasst werden.
  • BFH, 21.03.1975 - VI R 94/72

    Steuerfreiheit der Essensgeldzuschüsse bis zu 1,50 DM arbeitstäglich

    Der Senat gelangt jedoch nach erneuter Prüfung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung über den Begriff des "Arbeitslohns" (vgl. das Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340) zu dem Ergebnis, daß Vorteile, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern im Rahmen des Abschn. 15 Abs. 1 LStR 1963/1966 durch unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten im Betrieb oder Ausgabe von Essenmarken gewährt, zu den Annehmlichkeiten gehören, die lohnsteuerfrei bleiben.

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß die Frage, ob ein geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis (und damit steuerpflichtiger Arbeitslohn) vorliegt, grundsätzlich aus der Sicht des Arbeitnehmers zu beurteilen ist (vgl. zuletzt das Urteil VI R 242/71).

    Nach diesen Überlegungen ist z. B. die kostenlose Betreuung der Kinder von Arbeitnehmern in Betriebskindergärten sowie die unentgeltliche Abgabe von Milch und anderen Getränken an Arbeitnehmer zum Verbrauch im Betrieb als steuerfreie Annehmlichkeit angesehen worden (vgl. das Urteil VI R 242/71 und die weiteren dort angeführten Entscheidungen).

    Dieser Gesichtspunkt war mitbestimmend dafür, daß der Senat im Urteil vom 15. März 1974 VI R 25/70 (BFHE 112, 70, BStBl II 1974, 413) bestimmte Rabattgewährungen an Arbeitnehmer und im Urteil VI R 242/71 die Teilnahme an unter betriebsärztlicher Aufsicht durchgeführten Kreislauftrainingskuren nicht als steuerpflichtigen geldwerten Vorteil (Arbeitslohn) angesehen hat.

  • BFH, 30.05.2001 - VI R 123/00

    Rabattfreibetrag für Mitarbeiter in Agenturen - Was Agenturinhaber wissen müssen

    Entscheidend für die Bejahung eines geldwerten Vorteils durch den verbilligten oder unentgeltlichen Sachbezug ist, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers einen geldwerten Vorteil im Sinne einer objektiven Bereicherung bejahen würde (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340; vom 21. September 1990 VI R 97/86, BFHE 161, 557, BStBl II 1991, 262).
  • FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 2727/08

    Vorsorgeuntersuchungen steuerlich kein Arbeitslohn

    Gegen ein überwiegendes eigenes Interesse der leitenden Mitarbeiter spricht schließlich auch der Umstand, dass sie die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen nach Aktenlage jedenfalls vielfach nicht oder zumindest nicht voll hätten selbst tragen müssen, weil diese Kosten durch Krankenversicherungen oder Krankenkassen übernommen worden wären (zu vorstehenden Grundsätzen vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39; s. auch BFH-Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340, 31).
  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Es wird jedweder geldwerte Vorteil erfaßt, und zwar ohne Rücksicht auf Häufigkeit, Rechtspflicht, Form und Bezeichnung des Zuflusses; es genügt, daß der Arbeitnehmer objektiv bereichert ist (vgl. grundlegend Urteile des BFH vom 24. Januar 1975 VI R 242/71, BFHE 114, 496, BStBl II 1975, 340 und vom 21. März 1975 VI R 94/72, BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486).
  • BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82

    Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn;

  • BFH, 05.11.1993 - VI R 56/93

    Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber (§ 19 EStG )

  • BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84

    1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind

  • BFH, 19.09.1975 - VI R 161/73

    Betriebsfremder Kindergarten - Zuschüsse - Unterbringung von Kindern - Betreuung

  • BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74

    Kostenlose Führung privater Ferngespräche auf Dienstapparaten als

  • BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73

    Steuerliche Behandlung der freien Unterkunft und Verpflegung bei ehrenamtlichen

  • BFH, 21.09.1990 - VI R 97/86

    1. Zur wirksamen Rücknahme eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbetrags - 2. Kein

  • FG Niedersachsen, 27.05.2004 - 11 K 766/00

    Wertung von Sachbezügen als geldwerter Vorteil; Leistungen durch Dritte als

  • BFH, 25.07.1986 - VI R 203/83

    Arbeitgeberzuschuß zu Unterbringungskosten in betriebsfremdem Kindergarten ist

  • BFH, 18.03.1986 - VI R 49/84

    Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen können Arbeitslohn sein, wenn für

  • BFH, 16.09.1986 - VI B 93/86

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob, in welchem Umfang und mit welchem Wert die

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