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   BFH, 05.02.1975 - I R 85/72   

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https://dejure.org/1975,708
BFH, 05.02.1975 - I R 85/72 (https://dejure.org/1975,708)
BFH, Entscheidung vom 05.02.1975 - I R 85/72 (https://dejure.org/1975,708)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 1975 - I R 85/72 (https://dejure.org/1975,708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unlautere Mittel - Widerruf - Steuererlaß - Anwendung - Kenntnis der Unrichtigkeit von Angaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 96 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 173
  • DB 1975, 1251
  • BStBl II 1975, 677
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.08.1961 - IV 320/59 U

    Zulässigkeit des Widerrufs einer Stundung mit rückwirkender Kraft aufgrund der

    Auszug aus BFH, 05.02.1975 - I R 85/72
    Ohne Bedeutung ist, ob die Verfügung u. U. auch ohne Anwendung des unlauteren Mittels hätte erwirkt werden können (vgl. BFH-Urteil vom 10. August 1961 IV 320/59 U, BFHE 73, 611, BStBl III 1961, 488).
  • BFH, 07.03.1967 - VII 63/63

    Rücknahme von Erlassen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 05.02.1975 - I R 85/72
    Ein Steuererlaß, der bereits ausgesprochen ist und demgemäß zum Erlöschen der Steueransprüche geführt hat, kann nur unter den Voraussetzungen des § 96 Abs. 2 AO -- mit rückwirkender Kraft -- widerrufen werden (vgl. Urteil des BFH vom 7. März 1967 VII 63/63, BFHE 88, 313, BStBl III 1967, 381).
  • BFH, 10.03.2016 - III R 2/15

    Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von

    Das vom FG angeführte BFH-Urteil vom 5. Februar 1975 I R 85/72 (BFHE 115, 173, BStBl II 1975, 677) betrifft hingegen den Widerruf eines bestandskräftig gewährten Erlasses.
  • BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92

    Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung

    Dazu ist das Bewußtsein ausreichend, wahrheitswidrige Angaben zu machen, nicht dagegen ist die Absicht erforderlich, damit das FA zu einer Entscheidung zu veranlassen (BFH-Urteil vom 5. Februar 1975 I R 85/72, BFHE 115, 173, BStBl II 1975, 677).
  • FG Hamburg, 19.11.2008 - 6 K 167/06

    Abgabenordnung: Erwirkung einer Anrechnungsverfügung durch unlautere Mittel

    Darüber hinaus kommt jedes andere vorsätzliche Mittel in Betracht, das die Willensbildung der Behörde beeinflusst hat (vgl. BFH-Urteil vom 05. Februar 1975 I R 85/72, BFHE 115, 173, BStBl II 1975, 677).

    Ohne Bedeutung ist, ob die Verfügung auch ohne Anwendung des unlauteren Mittels hätte erwirkt werden können (vgl. BFH-Urteil vom 05. Februar 1975 I R 85/72, BFHE 115, 173, BStBl II 1975, 677, m.w.N.).

    Auch muss sich der Vorsatz des Täuschenden nicht auf den Kausalzusammenhang zwischen seinen Angaben und der Willensbildung der Behörde beziehen; die Vorschrift des § 130 Abs. 2 Nr. 2 AO verlangt lediglich, dass durch ein unlauteres Mittel die Verfügung der Behörde (objektiv) "veranlasst" wurde (vgl. BFH-Urteil vom 05. Februar 1975 I R 85/72, BFHE 115, 173, BStBl II 1975, 677).

  • BFH, 28.09.2000 - III B 108/97

    Divergenz; bewusst wahrheitswidrige Angaben in der Steuererklärung

    Ihre Auffassung geht nur dahin, dass das FG den sich aus diesem Urteil und dem Urteil des BFH vom 5. Februar 1975 I R 85/72 (BFHE 115, 173, BStBl II 1975, 677) ergebenden Rechtssatz fehlerhaft auf den Streitfall angewendet habe.

    Durch die Entscheidungen des BFH in BFHE 115, 173, BStBl II 1975, 677, und in BFHE 176, 308, BStBl II 1995, 293 ist geklärt, dass ein Steuerpflichtiger oder ein für ihn handelnder Dritter arglistig handeln, d.h. sich unlauter i.S. von § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO 1977 verhalten, wenn sie in der Steuererklärung bewusst wahrheitswidrige Angaben machen.

  • FG Münster, 16.06.2004 - 1 K 6434/01

    Steuerbescheid, Änderung

    Dazu ist das Bewusstsein ausreichend, wahrheitswidrige Angaben zu machen, nicht dagegen ist die Absicht erforderlich, damit die Finanzbehörde zu einer Entscheidung zu veranlassen (vgl. BFH-Urteil vom 05.02.1975, I R 85/72, BFHE 115, 173, BStBl. II 1975, 677).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2014 - 1 K 1556/13

    Zum Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis - hier Säumniszuschläge

    Denkbar ist eine Aufhebung des Erlasses daher nur, wenn der durch den Erlass erloschene Anspruch rückwirkend wieder entsteht, eine Rücknahme des (rechtswidrigen) Erlasses ist nach § 130 AO mit rückwirkender Kraft möglich, wenn die Voraussetzungen des § 130 AO vorliegen (BFH-Urteil vom 5. Februar 1975, I R 85/72, BStBl II 1975, 677).
  • BFH, 10.05.2005 - III B 153/04

    Subventionsbetrug; Sachverhaltswürdigung des FG

    Soweit das FA vorträgt, die Entscheidung des FG widerspreche den Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 5. Februar 1975 I R 85/72 (BFHE 115, 173, BStBl II 1975, 677), trifft dies nicht zu.
  • FG Sachsen-Anhalt, 16.09.2004 - 1 K 313/00

    Änderung eines Investitionszulagenbescheides wegen Subventionsbetrugs; Vorsatz;

    Ein solches liege (nach BFH, Urt. v. 5. Februar 1975, I R 85/72, BStBl. II 1975, 677) nämlich bereits dann vor, wenn der Steuerpflichtige Angaben macht, deren Unrichtigkeit er kennt.
  • FG München, 08.03.2010 - 7 K 2569/08

    Rücknahme eines rechtswidrig, begünstigenden Verwaltungsakts nach § 130 Abs. 2

    Für die Rücknahme der Freistellungsbescheinigungen auf Grundlage von § 50 Abs. 7 EStG a.F., bei der es sich um eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO handelt, ist § 130 AO einschlägig, denn diese stellen keine Freistellungsbescheide i.S.v. § 155 Abs. 1 Satz 3 AO, für die die Vorschriften über Steuerbescheide gelten, sondern sonstige Steuerverwaltungsakte dar, die nur unter den Voraussetzungen der §§ 130, 131 AO zurückgenommen oder widerrufen werden können (BFH-Urteil vom 05.02.1975 I R 85/72, BStBl II 1975, 677; Forchhammer in Leopold/Madle/Rader, AO, § 163 Rz. 33).
  • FG Brandenburg, 18.09.1997 - 5 K 1755/96

    Definition des Begriffs "Tatsache"; Einordnung des sich bei Übergang von der

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