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BFH, 24.01.1975 - VI R 147/72 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Farhgemeinschaft - Arbeitskollegen - Wochenwechsel - Pauschsätze - Eigener PKW - Werbungskosten - Finanzielle Verrechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einer Fahrgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 115, 52
- DB 1975, 818
- BStBl II 1975, 561
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.07.1962 - IV 222/59 U
Anwendung der Pauschbeträge zur Abgeltung des Abzugs der Aufwendungen von …
Auszug aus BFH, 24.01.1975 - VI R 147/72
Denn der Gesetzgeber gewährt dem Arbeitnehmer den Pauschsatz unabhängig von den tatsächlich angefallenen PKW-Aufwendungen, also auch dann, wenn die Unkosten im Einzelfall niedrigerer als 0, 36 DM je Entfernungskilometer sein sollten (vgl. Urteil des BFH vom 2. Juli 1962 IV 222/59 U, BFHE 75, 742, BStBl III 1962, 536; Urteil des FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, vom 21. Februar 1973 V 21/72, EFG 1973, 429; Hartz-Meeßen-Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort: "Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte", Nr. 5 Abs. 14 Buchst. g; Oeftering-Görbing, Das gesamte Lohnsteuerrecht, § 20 LStDV, Anm. 5 Buchst. d Abs. 3 [Bl. 9 1/2]; Erlaß des Hessischen Ministers der Finanzen vom 9. Mai 1957, Deutsche Steuerzeitung, Eildienst, 1957 S. 214). - FG Baden-Württemberg, 21.02.1973 - V 21/72
Auszug aus BFH, 24.01.1975 - VI R 147/72
Denn der Gesetzgeber gewährt dem Arbeitnehmer den Pauschsatz unabhängig von den tatsächlich angefallenen PKW-Aufwendungen, also auch dann, wenn die Unkosten im Einzelfall niedrigerer als 0, 36 DM je Entfernungskilometer sein sollten (vgl. Urteil des BFH vom 2. Juli 1962 IV 222/59 U, BFHE 75, 742, BStBl III 1962, 536; Urteil des FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, vom 21. Februar 1973 V 21/72, EFG 1973, 429; Hartz-Meeßen-Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort: "Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte", Nr. 5 Abs. 14 Buchst. g; Oeftering-Görbing, Das gesamte Lohnsteuerrecht, § 20 LStDV, Anm. 5 Buchst. d Abs. 3 [Bl. 9 1/2]; Erlaß des Hessischen Ministers der Finanzen vom 9. Mai 1957, Deutsche Steuerzeitung, Eildienst, 1957 S. 214).
- BFH, 18.04.2013 - VI R 29/12
Doppelte Haushaltsführung - aufwandsunabhängige Inanspruchnahme der …
Bei Mitfahrern wurden mangels eigener Aufwendungen hingegen keine Fahrtkosten berücksichtigt, und zwar auch dann nicht, wenn sie für den Jahresschluss eine gegenseitige finanzielle Verrechnung vereinbart und durchgeführt hatten (BFH-Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 147/72, BFHE 115, 52, BStBl II 1975, 561). - BFH, 15.03.1994 - X R 58/91
Sonstige Leistung - Fahrgemeinschaft - Werbungskosten - Mehraufwendungen
Dieser Pauschbetrag gilt zwei Fahrten (Hinfahrt zur Arbeitsstätte, Rückfahrt zur Wohnung) ab; er ist auch dann zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer andere Personen in seinem Wagen mitnimmt und hierfür eine Entschädigung erhält (z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 1975 VI R 147/72, BFHE 115, 52, 54, BStBl II 1975, 561;… von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. F 122 m. w. N.). - BFH, 14.11.1986 - VI R 79/83
Unfallkosten auf der Umwegstrecke anläßlich der Mitnahme eines Arbeitskollegen …
Solche Gefälligkeiten und die hieraus entstehenden Aufwendungen sind dem Bereich der allgemeinen Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG auch dann zuzurechnen, wenn hierdurch das Arbeitsverhältnis berührt wird (vgl. auch zu Gefälligkeitsabreden bei wechselseitigen Fahrgemeinschaften Urteil des Senats vom 24. Januar 1975 VI R 147/72, BFHE 115, 52, BStBl II 1975, 561). - FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05
Höhe des verbleibenden Ausbildungsfreibetrages für ein Kind nach Berücksichtigung …
Nicht anders liegt es, soweit im Falle einer Fahrgemeinschaft bis zur Einführung der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale ab dem 01.01.2001 nach der Rechtsprechung nur der Fahrer die Kilometerpauschale geltend machen konnte (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 1975 VI R 147/72, BStBl II 1975, 561).