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   BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75   

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https://dejure.org/1975,212
BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75 (https://dejure.org/1975,212)
BFH, Entscheidung vom 08.12.1975 - GrS 1/75 (https://dejure.org/1975,212)
BFH, Entscheidung vom 08. Dezember 1975 - GrS 1/75 (https://dejure.org/1975,212)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung von Säumniszuschlägen - Rechtsbehelfsverfahren - Herabsetzung der Steuer - Divergenz - Zuständigkeit des Senats - Umstrittene Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 117, 352
  • DB 1976, 420
  • BStBl II 1976, 262
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 22.10.1971 - II S 8/71
    Auszug aus BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75
    Er sieht sich hieran durch den Beschluß des II. Senats des BFH vom 22. Oktober 1971 II S 8/71 (BFHE 103, 312) gehindert.

    Es handle sich entgegen der Auffassung des II. Senats in dem Beschluß II S 8/71 bei dem Steuerbescheid nicht um einen Grundlagenbescheid für den Bescheid über die Säumniszuschläge.

    Der Große Senat hält die erste Voraussetzung, nämlich die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage für den Beschluß des II. Senats II S 8/71 für erfüllt.

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75
    Die Rechtslage ist hier anders als im Falle des Beschlusses des Großen Senats vom 26. November 1973 GrS 5/71 (BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).
  • BVerwG, 26.10.1973 - VII C 25.72

    Festsetzung eines Säumniszuschlages - Herabsetzung einer Vorauszahlungsschuld

    Auszug aus BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75
    Der Große Senat läßt jedoch ausdrücklich die vom Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 26. Oktober 1973 VII C 25.72 (BStBl II 1974, 279) entschiedene Frage offen, ob Säumniszuschläge auf Vorauszahlungen auch dann herabzusetzen sind, wenn die endgültig festgesetzte Steuerschuld kleiner ist als die Summe der Vorauszahlungen.
  • Drs-Bund, 07.11.1975 - BT-Drs 7/4292
    Auszug aus BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75
    Schließlich sei darauf hinzuweisen, daß nach dem Beschluß des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags (vgl. Bundestags-Drucksache 7/4292) in dem Entwurf des § 240 Abs. 1 letzter Satz der neuen Abgabenordnung ausdrücklich zum Zweck der Klarstellung bestimmt worden sei, daß im Falle der Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung oder Steuervergütung die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge bestehenblieben.
  • BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68

    Besetzung der Finanzgerichte

    Auszug aus BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75
    Ob diese Voraussetzung vorliegt, entscheidet der Große Senat in der Besetzung des § 11 Abs. 2 Satz 1 FGO (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. Mai 1968 GrS 1/68, BFHE 92, 188, BStBl II 1968, 473).
  • BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72

    Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75
    Ihr Zweck besteht darin, den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung anzuhalten (vgl. zuletzt BFH-Urteile vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727; vom 21. September 1973 III R 153, 154/72, BFHE 110, 318, BStBl II 1974, 17, und die dort zitierten Entscheidungen).
  • Drs-Bund, 04.03.1961 - BT-Drs III/2573
    Auszug aus BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75
    Denn den Grund dafür, daß die im Regierungsentwurf in § 6 Abs. 1 vorgesehene Gleichstellung von Säumniszuschlägen und Zinsen als Steuernebenleistung (vgl. Bundestags-Drucksache 3/2573 S. 11) nicht Gesetz geworden sei, hätten in erster Linie fiskalische Einwendungen des Bundesrats geboten (vgl. Bundestags-Drucksache 3/2573 S. 43).
  • BFH, 14.02.1975 - VI B 72/74

    Beschwerde - Aufhebung eines Beschlusses - Vollziehung einer Steuerschuld -

    Auszug aus BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75
    Drittens fielen die Säumniszuschläge ohne Rücksicht auf irgend ein Verschulden an (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 1964 I 256/59 U, BFHE 79, 385, BStBl III 1964, 371, und BFH-Beschluß vom 14. April 1975 VI B 72/74, BFHE 115, 95, BStBl II 1975, 452).
  • BFH, 16.07.1968 - GrS 7/67

    Anrufung des Großen Senats - Entsendung weiterer Richter - Einheitliche

    Auszug aus BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75
    Ein Fall, in dem über mehrere Fragen in verschiedener Besetzung zu entscheiden wäre, so daß in der Besetzung des § 11 Abs. 2 Satz 2 FGO entschieden werden könnte (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 16. Juli 1968 GrS 7/67, BFHE 94, 124, BStBl II 1969, 108), liegt nicht vor.
  • BFH, 21.07.1972 - VI S 5/72

    Konkursvorrecht - Ordentliche Gerichte - Zuständigkeit im Rechtsstreit

    Auszug aus BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75
    Es besteht jedoch, wie der BFH in dem Beschluß vom 21. Juli 1972 VI S 5/72 (BFHE 106, 186, BStBl II 1972, 737, vgl. dazu auch das BFH-Urteil III R 153, 154/72 unter 2 d) ausgeführt hat, ein enger Zusammenhang zwischen Säumniszuschlag und Steuer.
  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68

    Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

  • BFH, 17.04.1975 - IV R 18/71

    Nichtzahlung - Rückständiger Steuerbetrag - Verwirkte Säumniszuschläge -

  • BFH, 21.07.1955 - II 55/54 U

    Pflicht zur Entrichtung von Säumniszuschlägen für den Fall nicht rechtzeitiger

  • BFH, 17.01.1964 - I 256/59 U

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen zur Einkommensteuer 1952 und

  • BFH, 19.01.2016 - XI R 38/12

    Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding; Organschaft: GmbH & Co. KG als

    Für die Zulässigkeit einer Anrufung des Großen Senats nach § 11 Abs. 2 FGO wegen Abweichung ist Voraussetzung, dass die vorgelegte Rechtsfrage sowohl für die Entscheidung des Senats, von der der anrufende Senat abweichen will, als auch für die Entscheidung des anrufenden Senats entscheidungserheblich ist (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1975 GrS 1/75, BFHE 117, 352, BStBl II 1976, 262, unter C.I.2., Rz 14; vom 9. Oktober 2014 GrS 1/13, BFHE 247, 291, BStBl II 2015, 345, Rz 29; vom 14. April 2015 GrS 2/12, BFHE 250, 338, BStBl II 2015, 1007, Rz 31; BFH-Urteil vom 8. August 2013 V R 18/13, BFHE 242, 433, BFH/NV 2013, 1747, Rz 35).
  • BFH, 01.06.2016 - XI R 17/11

    Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding - Organschaft: GmbH & Co. KG als

    Für die Zulässigkeit einer Anrufung des Großen Senats des BFH nach § 11 Abs. 2 FGO wegen Abweichung ist Voraussetzung, dass die vorgelegte Rechtsfrage sowohl für die Entscheidung des Senats, von der der anrufende Senat abweichen will, als auch für die Entscheidung des anrufenden Senats entscheidungserheblich ist (vgl. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1975 GrS 1/75, BFHE 117, 352, BStBl II 1976, 262, unter C.I.2., Rz 14; vom 9. Oktober 2014 GrS 1/13, BFHE 247, 291, BStBl II 2015, 345, Rz 29; vom 14. April 2015 GrS 2/12, BFHE 250, 338, BStBl II 2015, 1007, Rz 31; BFH-Urteil vom 8. August 2013 V R 18/13, BFHE 242, 433, BFH/NV 2013, 1747, Rz 35).
  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    bb) Diese Regelung ist im Hinblick auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1975 GrS 1/75 (BFHE 117, 352, BStBl II 1976, 262) geschaffen worden, wonach sich im Anwendungsbereich der Reichsabgabenordnung die verwirkten Säumniszuschläge ermäßigten, wenn in einem Rechtsbehelfsverfahren die für die Bemessung der Säumniszuschläge maßgebende Steuer herabgesetzt wurde.
  • BFH, 08.03.1984 - I R 44/80

    Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit bei Überschuldung und

    Die Säumniszuschläge sind ein Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Steuern und entstehen kraft Gesetzes bei unterbliebener Zahlung, ohne daß es auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen ankommt (BFH-Beschluß vom 8. Dezember 1975 GrS 1/75, BFHE 117, 352, BStBl II 1976, 262).
  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Die Regelung des § 240 Abs. 1 Satz 4 AO 1977 erfolgte auf dem Hintergrund der Rechtsprechung des BFH, nach der sich im Anwendungsbereich der Reichsabgabenordnung (AO) die verwirkten Säumniszuschläge ermäßigten, wenn in einem Rechtsbehelfsverfahren die für die Bemessung der Säumniszuschläge maßgebende Steuer herabgesetzt wurde (BFH-Beschluß vom 8. Dezember 1975 GrS 1/75, BFHE 117, 352, BStBl II 1976, 262).
  • BFH, 22.11.2017 - XI R 14/16

    Keine Säumniszuschläge bei Rückgewähr von bei Fälligkeit gezahlten Steuern nach

    Die Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes und sind daher nicht gesondert festzusetzen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1975 GrS 1/75, BFHE 117, 352, BStBl II 1976, 262, unter C.II.1., noch zum Steuersäumnisgesetz; Klein/ Rüsken, AO, 13. Aufl., § 240 Rz 11).
  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu

    Die Säumniszuschläge sind ein Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuern und entstehen kraft Gesetzes bei unterbliebener Zahlung, ohne daß es auf ein Verschulden des Steuerpflichtigen ankommt (Beschluß vom 8. Dezember 1975 GrS 1/75, BFHE 117, 352, BStBl II 1976, 262).
  • VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18

    Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer

    Dazu hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs mit Beschluss vom 8. Dezember 1975 - GrS 1/75 - (BeckRS 1975, 22003447) entschieden, dass in Fällen, in denen die ursprüngliche, für die Bemessung der Säumniszuschläge maßgebende Steuer in einem Rechtsbehelfsverfahren herabgesetzt wird, sich entsprechend die Säumniszuschläge ermäßigen, die wegen Nichtentrichtung der rückständigen Steuer verwirkt sind.

    Schon diese Erwägungen sprechen dafür, den Anwendungsbereich des § 240 Abs. 1 Satz 4 AO im Sinne einer bloßen Klarstellung zu der bisherigen Regelung zu bestimmen und nicht im Sinne einer bewussten und sogar grundlegenden Abkehr von der Auslegung der Grundkonzeption der Vorschriften über Säumniszuschläge durch den Großen Senat des Bundesfinanzhofs in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1975 - GrS 1/75 -.

    Dem Bundesfinanzhof zufolge hat der Gesetzgeber die Akzessorietät des Säumniszuschlags als steuerliche Nebenleistung nach § 3 Abs. 4 AO durch § 240 Abs. 1 Satz 4 AO lediglich insoweit aufgehoben, als der rückständige Steuerbetrag infolge einer nachträglichen Änderung oder Aufhebung (oder Berichtigung) der Steuerfestsetzung geändert wird; nur insoweit sei auch die Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 8. Dezember 1975 - GrS 1/75 - überholt (vgl. BFH, Urteil vom 24. März 1992 - VII R 39/91 -, juris Rn. 16, zur Änderung des rückständigen Steuerbetrags infolge einer nachträglichen Anrechnung von Steuern gemäß § 36 Abs. 2 EStG, die zu einer entsprechenden Änderung des verwirkten Säumniszuschlags führe; § 240 Abs. 1 Satz 4 AO finde auf diesen Fall keine Anwendung).

  • BFH, 13.01.2000 - VII R 91/98

    Säumniszuschläge bei Aufrechnung

    Es soll den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung anhalten (BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1975 GrS 1/75, BFHE 117, 352, BStBl II 1976, 262).
  • BFH, 10.12.1986 - I B 121/86

    Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 8. Dezember 1975 GrS 1/75, BFHE 117, 352, BStBl II 1976, 262; Urteil vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727) sind die Säumniszuschläge ein Druckmittel eigener Art, das den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung der Steuern anhalten soll.
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

  • BFH, 23.01.2001 - VIII R 48/98

    Zur Bewertung der Nutzungsentnahme, wenn ein betrieblich genutzter Pkw auf einer

  • BFH, 14.01.1992 - IX R 226/87

    Keine Werbungskosten durch Säumniszuschläge zur Grunderwerbsteuer

  • BFH, 24.03.1992 - VII R 39/91

    Höhe des verwirkten Säumniszuschlags bei Änderung des rückständigen Steuerbetrags

  • BFH, 29.11.1984 - V R 146/83

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Anfechtung

  • BFH, 30.03.1993 - VII R 37/92

    Entrichtung eines Säumniszuschläges zur Körperschaftsteuer und Ergänzungsabgabe -

  • BFH, 22.01.1993 - III R 92/89

    Erlass von Verspätungs- und Säumniszuschlägen nach Tod des Steuerpflichtigen und

  • BFH, 13.08.1976 - VI R 152/70

    Verwirkung von Säumniszuschlägen - Nichtentrichtung der rückständigen Steuer -

  • BFH, 19.05.1976 - I R 154/74

    Einseitige Erledigungserklärung - Kläger - Erledigung des Verwaltungsaktes vor

  • VG Cottbus, 03.09.2014 - 1 K 977/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

  • BFH, 02.03.1978 - IV R 120/76

    Verfahrensbeteiligter - Befangenheit - Richterablehnung - Ablehnungsgesuch -

  • BFH, 04.10.1989 - V R 106/84

    Bei Verpflichtungsklage auf Erlaß von Säumniszuschlägen ist FG zur

  • BFH, 14.09.1978 - V R 35/72

    Vollziehung eines Steuerbescheids - Aufhebung der Vollziehung -

  • BFH, 06.09.1989 - II B 33/89

    Differenzierung der Institute von der Aussetzung der Vollziehung einerseits und

  • VG Cottbus, 03.09.2014 - 1 K 979/12

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

  • BFH, 02.07.1986 - I R 5/83

    Ermessensfehlerhaftigkeit der Ablehnung eines Erlassantrages - Verhinderung der

  • BFH, 14.05.1987 - X R 26/81

    Anforderungen an den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis -

  • BGH, 03.03.1976 - VIII ZR 197/74

    Steuervorauszahlung und Säumniszuschlag im Anfechtungsprozeß

  • VG Cottbus, 26.09.2014 - 1 K 214/13

    Abgabenrechtliche Nebenforderungen

  • BFH, 29.06.1987 - X R 22/81

    Anforderungen an die Entscheidung über ein Erlassbegehren - Überschreitung der

  • BFH, 02.02.1989 - V R 171/83

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrages auf Erlaß von Säumniszuschlägen -

  • BSG, 24.02.1988 - 2/9b RU 48/87
  • FG Hamburg, 22.05.1997 - II 137/96

    Billigkeitserlass eines Säumniszuschlags zur Umsatzsteuer ; Eingang bei der

  • OVG Saarland, 01.03.2000 - 1 Q 9/00

    Verwirkung von Säumniszuschlägen zu Kommunalabgaben bei Fehlen einer

  • FG Saarland, 14.11.2001 - 1 K 390/98

    Nichtigkeit und Säumniszuschläge

  • FG Hessen, 19.02.2001 - 6 K 481/97

    Sachliche Unbilligkeit beim Erlass von Säumniszuschlägen

  • FG Hamburg, 23.02.1999 - IV 35/96

    Berechtigung des Finanzamtes zur Anforderung von Säumniszuschlägen;

  • FG Niedersachsen, 22.08.1996 - IX 375/93

    Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich des Erlasses von Säumniszuschlägen zur

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