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   BFH, 13.01.1976 - VII R 47/74   

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https://dejure.org/1976,1559
BFH, 13.01.1976 - VII R 47/74 (https://dejure.org/1976,1559)
BFH, Entscheidung vom 13.01.1976 - VII R 47/74 (https://dejure.org/1976,1559)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 1976 - VII R 47/74 (https://dejure.org/1976,1559)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 118, 3
  • NJW 1976, 1231
  • DB 1976, 900
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 21.07.2016 - X R 11/14

    Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen - Auslegung von ermessenslenkenden

    Allerdings enthält das BMF-Schreiben in BStBl I 2003, 171, das Grundlage der Billigkeitsmaßnahme ist, keine Aussage zu der Frage des Zeitablaufs und insbesondere keine Antragsfrist (anders etwa die Richtlinien, die Gegenstand des BFH-Urteils vom 3. Februar 1976 VII R 47/74, BFHE 118, 3 waren).
  • BFH, 08.10.1980 - II R 8/76

    Erstattung von Grunderwerbsteuern - Ablehnung eines Antrags - Sachliche

    Das bedeutet allerdings nicht, daß es für die Entscheidung, ob die Erstattung zu bewilligen ist, auf die Frist zwischen Zahlung und Antragstellung überhaupt nicht ankommt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1976 VII R 47/74, BFHE 118, 3).

    Dabei ist zu beachten, daß es durchaus im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung liegen kann, einen verhältnismäßig spät gestellten Antrag auf Erstattung gezahlter Steuern aus sachlichen Billigkeitsgründen schon im Hinblick auf den Zeitablauf zwischen Zahlung und Antragstellung abzulehnen (vgl. BFHE 118, 3).

  • FG Münster, 12.01.2023 - 8 K 2365/22

    Erlass der festgesetzten Steuern aus persönlichen Billigkeitsgründen i.R.d.

    Nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat sich anschließt, können dabei die Zeiträume zwischen Zahlung und Antragstellung (BFH, Urteil vom 17.03.1987, VII R 26/84, BFH/NV 1987, 620; BFH, Urteil vom 08.10.1980, II R 8/76, BStBl II 1981, 82; BFH, Urteil vom 21.07.2016, X R 11/14, BStBl II 2017, 22) sowie zwischen Bestandskraft der zugrundeliegenden Steuerfestsetzung und Antragstellung (BFH, Urteil vom 21.07.2016, X R 11/14, BStBl II 2017, 22) herangezogen werden (vgl. auch BFH, Urteil vom 03.02.1976, VII R 47/74, BFHE 118, 3: Zeitraum zwischen Entstehung der Steuerschuld und Antragstellung, allerdings mit Blick auf eine entsprechende Antragsfrist in einer Verwaltungsanweisung, vgl. BFH, Urteil vom 21.07.2016, X R 11/14, BStBl II 2017, 22).
  • BFH, 17.03.1987 - VII R 26/84

    Versagung eines Billigkeitserweises auf Grund verspäteter Antragstellung

    Es ist jedoch anerkannt, daß es im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung liegen kann, wenn ein unverhältnismäßig spät gestellter Antrag auf Erstattung aus sachlichen Billigkeitsgründen schon mit Rücksicht auf den Zeitablauf zwischen Zahlung und Antragstellung abgelehnt wird (BFH, Urteile vom 8. Oktober 1980 II R 8/76, BFHE 131, 446, 448, BStBl II 1981, 82, und vom 3. Februar 1976 VII R 47/74, BFHE 118, 3 f., im Anschluß an ältere Rechtsprechung); dabei können Anhaltspunkte für die Unverhältnismäßigkeit dieses Zeitraums den gesetzlichen Fristen entnommen werden, deren Versäumung zu Rechtsverlusten führt.
  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 43.82

    Erhebungsverfahren - Billigkeitsgründe - Persönliche - Sachliche - Ausschluss

    Die Ablehnung eines Antrags auf Billigkeitserlaß von Steuern ist deshalb grundsätzlich nicht unbillig, wenn der Antrag erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist gestellt wird (vgl. BFH, Urteile vom 27. März 1958 - V Z 181/57 U - BStBl. 1958 III S. 248 , vom 13. Januar 1976 - VII R 47/74 - BFHE 118, 3 und vom 8. Oktober 1980 - II R 8/76 - BStBl. 1981 II S. 82 ).
  • FG Niedersachsen, 01.08.2012 - 4 K 342/11

    Möglichkeit einer abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen auch nach

    In Bezug auf Erlass- bzw. Erstattungsanträge nach § 227 AO hat der BFH die Auffassung vertreten, dass grundsätzlich zwar auch bereits verjährte Ansprüche eine Erstattung im Rahmen von Billigkeitsmaßnahmen erlaubten, die Ablehnung eines Erstattungsantrags jedoch rechtmäßig sein könne, wenn der Antrag unverhältnismäßig spät gestellt worden sei und die Säumnis vom Antragsteller zu vertreten sei (Urteil vom 17. März 1987 VII R 26/84, BFH/NV 1987, 620; ebenso die noch zu § 131 der Reichsabgabenordnung ergangenen Urteile vom 8. Oktober 1980 II R 8/76, BFHE 131, 446, BStBl. II 1981, 82, und vom 3. Februar 1976 VII R 47/74, BFHE 118, 3).
  • BFH, 15.03.1994 - VII B 196/93

    Ablehnung eines unverhältnismäßig spät gestellten Antrags auf Erstattung von

    Im Rahmen dieser Entscheidung über die PKH kann dabei dahingestellt bleiben, ob die Befugnis dazu sich aus Erwägungen der Rechtsverwirkung durch Säumigkeit (vgl. Urteil des Senats vom 13. Januar 1976 VII R 47/74, BFHE 118, 3, 4) oder aus solchen der Rechtssicherheit und der Wahrung des Rechtsfriedens ergibt.
  • BFH, 24.04.1985 - I R 82/82

    Voraussetzung für den Erlass der Steuerschuld durch Erstattung oder Anrechnung

    Der erkennende Senat braucht deshalb - ebensowenig wie das FG - auf die Frage einzugehen, ob der Antrag der Klägerin - jedenfalls zum Teil - schon daran scheitern müßte, daß der Antrag erst mehr als zwei Jahre nach Entstehung der betreffenden abgabenrechtlichen Schuld gestellt worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. März 1958 Vz 181/57 U, BFHE 66, 647, BStBl III 1958, 248, und vom 13. Januar 1976 VII R 47/74, BFHE 118, 3).
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