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   BFH, 21.10.1976 - IV R 210/72   

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https://dejure.org/1976,218
BFH, 21.10.1976 - IV R 210/72 (https://dejure.org/1976,218)
BFH, Entscheidung vom 21.10.1976 - IV R 210/72 (https://dejure.org/1976,218)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 1976 - IV R 210/72 (https://dejure.org/1976,218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gesellschafter einer KG - Privatvermögen - Übertragung einer Beteiligung an Kapitalgesellschaft - Gutschrift auf Privatkonto - Steuerpflichtige Veräußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17, § 15 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 120, 239
  • NJW 1977, 319
  • DB 1977, 892
  • BStBl II 1977, 145
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.07.1976 - I R 17/74

    Einbringung eines Wirtschaftsguts - Betriebsvermögen des Gesellschafters -

    Auszug aus BFH, 21.10.1976 - IV R 210/72
    In einem weiteren Urteil vom 15. Juli 1976 I R 17/74 (BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748) hat der I. Senat entschieden, daß die Einbringung eines aus einem Betriebsvermögen des Gesellschafters stammenden Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft gegen Gewährung eines Gesellschaftsanteils grundsätzlich eine entgeltliche Veräußerung sei.

    In diesem Falle kann auch der vom I. Senat des BFH in seinem Urteil I R 17/74 herausgearbeitete Grundsatz nicht zum Tragen kommen, daß auf die Gewinnrealisierung verzichtet werden könne, wenn die künftige steuerliche Erfassung der stillen Reserven sichergestellt sei.

  • BFH, 10.05.1973 - IV R 74/67

    Personengesellschaft - Errichtung von Wohnungen - Veräußerung von Wohnungen -

    Auszug aus BFH, 21.10.1976 - IV R 210/72
    Die Übertragung von Wirtschaftsgütern eines Gesellschafters einer Personengesellschaft auf diese erfaßt die Vorschrift aber jedenfalls dann nicht, wenn die von der Personengesellschaft geschuldete Gegenleistung eine einmalige, nach dem Wert des ganzen Wirtschaftsguts bemessene Zahlung und nicht etwa eine laufende und möglicherweise sogar noch gewinnabhängige Vergütung ist, denn nur im zuletzt genannten Fall kann von einer Gleichwertigkeit mit gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilungsabreden gesprochen werden (s. auch BFH-Urteil vom 10. Mai 1973 IV R 74/67, BFHE 109, 344, BStBl II 1973, 630).
  • BFH, 28.01.1976 - I R 84/74

    Personengesellschaft - Veräußerung eines Wirtschaftsgutes - Ermittlung des

    Auszug aus BFH, 21.10.1976 - IV R 210/72
    Der I. Senat des BFH hat mit Urteil vom 28. Januar 1976 I R 84/74 (BFHE 119, 234, BStBl II 1976, 744) entschieden, daß im Falle der entgeltlichen Veräußerung eines Wirtschaftsguts von einer Personengesellschaft an ihren Gesellschafter (oder im umgekehrten Falle der entgeltlichen Veräußerung eines Wirtschaftsguts vom - bilanzierenden - Gesellschafter an die Personengesellschaft) nach den allgemeinen bilanzsteuerrechtlichen Vorschriften bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns der Gesellschaft und der Anschaffungskosten des Gesellschafters (bzw. im umgekehrten Fall bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns des Gesellschafters und der Anschaffungskosten der Gesellschaft) das volle Entgelt zugrunde zu legen sei.
  • BFH, 21.02.1964 - IV 26/62 S

    Berücksichtigung der Einlage einer wesentlichen Beteiligung in ein

    Auszug aus BFH, 21.10.1976 - IV R 210/72
    Soweit dem Urteil des erkennenden Senats vom 21. Februar 1964 IV 26/62 S (BFHE 78, 490, BStBl III 1964, 188) eine andere Auffassung zugrunde liegen sollte, hält der Senat daran nicht mehr fest.
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Hinsichtlich der hier umstrittenen Rechtsfrage ist eine Änderung der Rechtsprechung geboten, weil die neuere Judikatur des BFH zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Personenhandelsgesellschaft und ihrer Gesellschafter bei der Ermittlung der Einkünfte von der Einheit der Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit -Rechtszuständigkeit der Gesamthand- ausgeht (z. B. Urteile vom 4. April 1974 I R 73/72, BFHE 112, 351, BStBl II 1974, 645; vom 28. Januar 1976 I R 84/74, BFHE 119, 234, BStBl II 1976, 744; vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145; sowie Beschluß in BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164).
  • BFH, 24.01.2018 - I R 48/15

    Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach einer

    Zudem folgt aus dem Umstand, dass durch die --wenn auch negative-- Bezugnahme auf § 8b Abs. 2 KStG dessen Definition des Veräußerungsgewinns --und damit auch der Begriff des Veräußerungspreises-- für die Anwendung des § 22 Abs. 2 UmwStG 2006 a.F. vorausgesetzt wird und zugleich in § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 i.V.m. § 22 Abs. 2 Satz 6 UmwStG 2006 a.F. die entsprechende Anwendung des § 22 Abs. 2 Sätze 1 bis 5 UmwStG 2006 a.F. für die unentgeltliche Übertragung durch die übernehmende Gesellschaft angeordnet wird, dass die Veräußerung entgeltlich --d.h. gegen eine Gegenleistung-- erfolgen muss (vgl. Senatsurteile vom 27. Juli 1988 I R 147/83, BFHE 155, 52, BStBl II 1989, 271; vom 28. Februar 1990 I R 43/86, BFHE 160, 180, BStBl II 1990, 615; vom 8. April 1992 I R 128/88, BFHE 167, 424, BStBl II 1992, 761; BFH-Urteil vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145).
  • BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene

    Anerkannt werden danach insbesondere zu fremdüblichen Bedingungen geschlossene Veräußerungsgeschäfte zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, gleichgültig, wer auf der Erwerber- und wer auf der Veräußererseite steht, und dies auch, wenn das Wirtschaftsgut beim erwerbenden Gesellschafter Privatvermögen wird oder beim (an die Gesellschaft) veräußernden Gesellschafter Privatvermögen war (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1976 I R 84/74, BFHE 119, 234, BStBl II 1976, 744; vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145; vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84).
  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

    Wegen ihrer eigenen Rechtszuständigkeit werden schuldrechtliche Rechtsbeziehungen zwischen ihr und ihren Gesellschaftern für möglich erachtet, insbesondere Veräußerungsgeschäfte zwischen einer Personenhandelsgesellschaft und den Gesellschaftern wie Veräußerungsgeschäfte unter fremden Dritten behandelt, sofern sie deren Anforderungen entsprechen (z. B. BFH-Urteile vom 28. Januar 1976 I R 84/74, BFHE 119, 234, BStBl II 1976, 744; vom 15. Juli 1976 I R 17/74, BFHE 119, 285, BStBl II 1976, 748; vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145; vom 10. Juli 1980 IV R 136/77, BFHE 131, 313, BStBl II 1981, 84, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06

    Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche

    Gleiches gilt vielmehr auch, wenn dem Gesellschafter ein Darlehensanspruch eingeräumt und deshalb dessen Nennbetrag dem Privatkonto des Gesellschafters gutgeschrieben wird (so bereits Senatsurteil vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145, betreffend Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen; gl.A. --betreffend betriebliche Grundstücke-- BFH-Urteil in BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420, unter B.I.3.b bb bbb der Gründe).

    Ausreichend ist vielmehr, dass sie durch den Betrieb der Personengesellschaft veranlasst und zivilrechtlich wirksam (bindend) vereinbart worden sind (vgl. auch die BFH-Urteile in BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145, und in BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420, Anerkennung ohne Prüfung eines Fremdvergleichs; ebenso zu sog. verdeckten Darlehenskonten BFH-Urteil vom 5. Juni 2002 I R 81/00, BFHE 199, 300, BStBl II 2004, 344).

  • BFH, 04.02.2016 - IV R 46/12

    Absetzung für Substanzverringerung setzt Anschaffungskosten voraus

    Die Übertragung eines Wirtschaftsguts, das dem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehört, in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft ist nur dann als Veräußerung durch den Gesellschafter und als Anschaffung durch die Gesellschaft --und nicht als Einlage-- zu werten, wenn sich der Vorgang seinem wirtschaftlichen Gehalt nach wie eine im Geschäftsverkehr zwischen Fremden übliche Veräußerung von einem Rechtssubjekt an ein anderes Rechtssubjekt darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145).
  • BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08

    Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das

    Als Einräumung einer Forderung ist auch anzusehen, wenn die Personengesellschaft dem Gesellschafter als Gegenleistung für die Übertragung des Wirtschaftsguts eine Gutschrift auf einem Gesellschafterkonto erteilt, das jederzeit fällige Forderungen und damit aus der Sicht der Gesellschaft Fremdkapital ausweist (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145).
  • BFH, 27.07.1988 - I R 147/83

    Eine verdeckte Einlage ist mangels Entgelt keine Veräußerung i.S. des § 17 Abs. 1

    Unter einer Veräußerung im Sinne des § 17 Abs. 1 EStG 1965 ist die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einer wesentlichen Beteiligung auf einen anderen Rechtsträger zu verstehen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145; vom 30. Juni 1983 IV R 113/81, BFHE 138, 569, BStBl II 1983, 640; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 17 EStG Anm. 56; Stuhrmann in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 17 Anm. 82; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 7. Aufl., § 17 Anm. 19a; Karg in Klein/Flockermann/Kühr, Einkommensteuergesetz, 3. Aufl., § 17 Anm. 21; Hörger in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 14. Aufl., § 17 Anm. 29).
  • BFH, 24.01.2008 - IV R 66/05

    Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche

    Gleiches gilt vielmehr auch, wenn dem Gesellschafter ein Darlehensanspruch eingeräumt und deshalb dessen Nennbetrag dem Privatkonto des Gesellschafters gutgeschrieben wird (so bereits Senatsurteil vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72, BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145, betreffend Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen; gl.A. --betreffend betriebliche Grundstücke-- BFH-Urteil in BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420, unter B.I.3.b bb bbb der Gründe).

    Demgemäß ist der BFH für die den Urteilen in BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145, und in BFHE 197, 411, BStBl II 2002, 420 zugrunde liegenden Sachverhalte ohne weitere Prüfung, ob die Rechtsverhältnisse einem solchen Fremdvergleich genügen, davon ausgegangen, dass die als Gegenleistung für die Einbringung der Wirtschaftsgüter zivilrechtlich bindend eingeräumten Darlehensansprüche als Entgelt anzuerkennen sind.

  • BFH, 10.07.1980 - IV R 136/77

    Entgeltliche Übertragung eines zum Gesellschaftsvermögen gehörenden

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 21. Oktober 1976 IV R 210/72 (BFHE 120, 239, BStBl II 1977, 145) entschieden, daß eine i. S. des § 17 EStG steuerpflichtige Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft vorliegt, wenn ein Gesellschafter einer KG eine zu seinem Privatvermögen gehörige wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft an die KG zu Bedingungen verkauft, die denen eines Kaufvertrags mit einem Fremden entsprechen, und in Erfüllung des Kaufvertrags in das Gesamthandsvermögen der KG überträgt.
  • BFH, 05.03.1991 - VIII R 163/86

    Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung kann Veräußerung i.

  • FG Hessen, 16.05.2000 - 4 K 2965/98

    Veräußerung; tauschähnlicher Umsatz; verdecktes Darlehenskonto; Kapitalkonto -

  • BFH, 16.02.1995 - IV R 29/94

    Veräußerungserlös als Betriebseinnahme im Jahr des Zuflusses bei Gewinnermittlung

  • BFH, 01.09.2022 - IV R 25/19

    Absetzungen für Substanzverringerung durch eine KG nach Erwerb eines

  • BFH, 27.08.1992 - IV R 89/90

    Durch Umlageverfahren zugeteilte Grundstücke als Betriebsvermögen

  • BFH, 20.03.1984 - IX R 10/83

    Vorsorgeaufwendungen - Wirtschaftlicher Zusammenhang - Wirtschaftlicher

  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 24/91

    Änderung des Rubrums bei einer atypischen stillen Gesellschaft - Verfahren und

  • BFH, 31.03.1977 - IV R 54/72

    Gesellschafter einer KG - Veräußerung eines Wirtschaftsgutes -

  • BFH, 01.08.1996 - VIII R 4/92

    Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils

  • BFH, 13.11.1991 - I R 58/90

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums kann auch durch entgeltliche Einräumung

  • BFH, 25.11.1980 - VIII R 32/77

    Personengesellschaft - Vergünstigung - Stille Reserve - Aufdeckung stiller

  • BFH, 13.11.1984 - VIII R 312/82

    Personenhandelsgesellschaft - Beteiligung - Unternehmeridentität -

  • BFH, 14.12.1982 - VIII R 54/81

    Zulässigkeit einer Revision - Fortsetzungsfeststellungsklage -

  • BFH, 22.01.1981 - IV R 160/76

    Gründung einer Personengesellschaft - Gesellschaftszweck - Kreditgewährung -

  • FG München, 20.11.2009 - 15 K 547/06

    Spekulationsgeschäft bei Einbringung von Aktien in eine GmbH

  • FG München, 20.11.2009 - 15 K 549/06

    Spekulationsgeschäft bei Einbringung von Aktien in eine GmbH

  • FG München, 20.11.2009 - 15 K 548/06

    Spekulationsgeschäft bei Einbringung von Aktien in eine GmbH

  • FG Köln, 09.12.1997 - 8 K 6015/90

    Anteile an ausländischer Kapitalgesellschaft; Abgrenzung der verlustbehafteten

  • BFH, 30.04.1985 - VIII R 203/80

    Übertragung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens aus dem Betriebsvermögen

  • BFH, 19.02.1991 - VIII R 84/88

    Sondervermögen als zur Ermittlung der Einkünfte der Gesellschafter von

  • FG Münster, 10.12.2001 - 1 V 3502/01

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • FG München, 05.09.1995 - 13 K 2321/94

    Feststellung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; Gewährung von

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