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   BFH, 19.08.1977 - IV R 107/74   

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https://dejure.org/1977,415
BFH, 19.08.1977 - IV R 107/74 (https://dejure.org/1977,415)
BFH, Entscheidung vom 19.08.1977 - IV R 107/74 (https://dejure.org/1977,415)
BFH, Entscheidung vom 19. August 1977 - IV R 107/74 (https://dejure.org/1977,415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbeverlust - Verursachung während des Bestehens eines Gewerbebetriebes - Aufwendungen - Entstehen vor Eröffnung des Gewerbebetriebes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStDV § 1 Abs. 1; GewStG § 2, § 10a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuerliche Behandlung vorbereitender Betriebsausgaben

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbeverlust
    Allgemeines

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 352
  • DB 1978, 140
  • BStBl II 1978, 23
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 29.08.1973 - I R 214/71

    Verkäufer unbebauter Grundstücke - Gewerbliche Tätigkeit - Erschließung -

    Auszug aus BFH, 19.08.1977 - IV R 107/74
    Im BFH-Urteil vom 29. August 1973 I R 214/71 (BFHE 110, 348, BStBl II 1974, 6) bleibe die Feststellung der Vorentscheidung unwidersprochen, daß als Beginn des Gewerbebetriebs der Zeitpunkt angenommen werden müsse, in dem der Steuerpflichtige mit dem "Betreiben des Bebauungsplanes" begonnen habe.

    Entgegen den Ausführungen der Klägerin ist den Urteilen I R 191/72, I R 90-91/71 und I R 214/71 nicht zu entnehmen, daß bereits die Eröffnung eines Gewerbebetriebes lediglich vorbereitende Handlungen, insbesondere der Entschluß, nachhaltig gewerblich tätig zu werden, einen Gewerbebetrieb i. S. des Gewerbesteuergesetzes begründeten.

    Dem Urteil I R 214/71 kann auch nicht entnommen werden, daß in dem "Betreiben des Bebauungsplans" (BFHE 110, 348 [350]) der Beginn des Gewerbebetriebs i. S. des § 1 GewStDV gesehen worden ist.

  • BFH, 17.01.1973 - I R 191/72

    Gewerbliche Tätigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Private Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 19.08.1977 - IV R 107/74
    Der Beginn des Gewerbebetriebes sei vielmehr nicht anders zu beurteilen als im Einkommensteuerrecht; denn der Begriff des Gewerbebetriebes sei nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 GewStG, wonach unter Gewerbebetrieb ein gewerbliches Unternehmen i. S. des Einkommensteuergesetzes zu verstehen sei, nach Gewerbesteuerrecht und nach Einkommensteuerrecht identisch (BFH-Urteile vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260, und vom 29. März 1973 I R 90-91/71, BFHE 109, 427, BStBl II 1973, 682).

    Entgegen den Ausführungen der Klägerin ist den Urteilen I R 191/72, I R 90-91/71 und I R 214/71 nicht zu entnehmen, daß bereits die Eröffnung eines Gewerbebetriebes lediglich vorbereitende Handlungen, insbesondere der Entschluß, nachhaltig gewerblich tätig zu werden, einen Gewerbebetrieb i. S. des Gewerbesteuergesetzes begründeten.

  • BFH, 30.08.1960 - I B 148/59

    Einordnung eines verpachteten oder stillgelegten Teilbetriebes als Betriebsstätte

    Auszug aus BFH, 19.08.1977 - IV R 107/74
    Der Begriff der Betriebstätte, der sich auch für § 14 BHG nach § 16 StAnpG richtet (BFH-Urteil vom 18. März 1976 IV R 168/72, BFHE 118, 404 [411], BStBl II 1976, 365), setzt den Betrieb eines stehenden Gewerbes, d. h. eine betriebliche Tätigkeit i. S. des Gewerbesteuergesetzes, voraus (vgl. BFH-Beschluß vom 30. August 1960 I B 148/59 U, BFHE 71, 585 [588], BStBl III 1960, 468), die, wie dargelegt, im Jahr 1969 noch nicht gegeben war.
  • BFH, 19.12.1957 - IV 666/55 U

    Anrechnung von Gewerbeverlusten bei Unternehmenswechsel

    Auszug aus BFH, 19.08.1977 - IV R 107/74
    Danach ist die Abzugsfähigkeit von Verlusten gemäß § 10 a GewStG nicht nur an die Person des Gewerbetreibenden geknüpft, der den Verlust erlitten hat, sondern setzt außerdem voraus, daß die als Gewerbeverlust absetzbaren Fehlbeträge bei dem gleichen Unternehmen entstanden sind, dessen Gewerbeertrag gemäß § 10 a GewStG gekürzt werden soll (vgl. BFH-Urteile vom 19. Dezember 1957 IV 666/55 U, BFHE 66, 548, BStBl III 1958, 210; vom 23. Juli 1958 I 139/57 U, BFHE 67, 400, BStBl III 1958, 426, und vom 28. April 1977 IV R 165/76, BFHE 122, 307, BStBl II 1977, 666).
  • BFH, 18.07.1972 - VIII R 12/68

    Vorweggenommene Betriebsausgaben - Vorweggenommene Werbungskosten - Begründung

    Auszug aus BFH, 19.08.1977 - IV R 107/74
    Im Gegensatz hierzu sind nach Einkommensteuerrecht Ausgaben, die vor Eröffnung des Betriebes gemacht werden und in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, als sog. vorweggenommene Betriebsausgaben zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 3. November 1961 VI 196/60 U, BFHE 74, 319, BStBl III 1962, 123, und vom 18. Juli 1972 VIII R 12/68, BFHE 106, 513, BStBl II 1972, 930).
  • BFH, 05.11.1957 - I 325/56 U

    Gewerbesteuerpflicht einer Baureederei - Feststellung eines Einheitswertes für

    Auszug aus BFH, 19.08.1977 - IV R 107/74
    Das FA habe demnach zu Recht und in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteile des BFH vom 23. September 1952 I 42/52 U, BFHE 56, 760, BStBl III 1952, 292; vom 5. November 1957 I 325/56 U, BFHE 65, 559, BStBl III 1957, 448; vom 9. Dezember 1960 IV 262/60, HFR 1961, 52, StRK, Gewerbesteuergesetz, § 2 Abs. 1, Rechtsspruch 128) die Ausgaben, die auf die die Betriebseröffnung vorbereitenden Maßnahmen entfielen, zwar bei der Ermittlung des einkommensteuerrechtlichen Gewinns aus Gewerbebetrieb, nicht aber bei der Ermittlung des Gewerbeertrages als Gewerbeverlust zum Abzug zugelassen.
  • BFH, 29.03.1973 - I R 91/71

    Zusammenhängendes Gelände - Verkauf mehrerer Grundstücke - Errichtung von

    Auszug aus BFH, 19.08.1977 - IV R 107/74
    Der Beginn des Gewerbebetriebes sei vielmehr nicht anders zu beurteilen als im Einkommensteuerrecht; denn der Begriff des Gewerbebetriebes sei nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 GewStG, wonach unter Gewerbebetrieb ein gewerbliches Unternehmen i. S. des Einkommensteuergesetzes zu verstehen sei, nach Gewerbesteuerrecht und nach Einkommensteuerrecht identisch (BFH-Urteile vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260, und vom 29. März 1973 I R 90-91/71, BFHE 109, 427, BStBl II 1973, 682).
  • BFH, 23.09.1952 - I 42/52 U

    Aufwendungen für Prozesskosten im Verfahren der Rückerstattung eines gewerblichen

    Auszug aus BFH, 19.08.1977 - IV R 107/74
    Das FA habe demnach zu Recht und in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteile des BFH vom 23. September 1952 I 42/52 U, BFHE 56, 760, BStBl III 1952, 292; vom 5. November 1957 I 325/56 U, BFHE 65, 559, BStBl III 1957, 448; vom 9. Dezember 1960 IV 262/60, HFR 1961, 52, StRK, Gewerbesteuergesetz, § 2 Abs. 1, Rechtsspruch 128) die Ausgaben, die auf die die Betriebseröffnung vorbereitenden Maßnahmen entfielen, zwar bei der Ermittlung des einkommensteuerrechtlichen Gewinns aus Gewerbebetrieb, nicht aber bei der Ermittlung des Gewerbeertrages als Gewerbeverlust zum Abzug zugelassen.
  • BFH, 18.03.1976 - IV R 168/72

    Begriff der Betriebsstätte - Verfügungsmacht über Anlagen - Geschäftseinrichtung

    Auszug aus BFH, 19.08.1977 - IV R 107/74
    Der Begriff der Betriebstätte, der sich auch für § 14 BHG nach § 16 StAnpG richtet (BFH-Urteil vom 18. März 1976 IV R 168/72, BFHE 118, 404 [411], BStBl II 1976, 365), setzt den Betrieb eines stehenden Gewerbes, d. h. eine betriebliche Tätigkeit i. S. des Gewerbesteuergesetzes, voraus (vgl. BFH-Beschluß vom 30. August 1960 I B 148/59 U, BFHE 71, 585 [588], BStBl III 1960, 468), die, wie dargelegt, im Jahr 1969 noch nicht gegeben war.
  • BFH, 23.07.1958 - I 139/57 U

    Anrechenbarkeit eines Gewerbeverlustes bei Wechsel des Unternehmensträgers

    Auszug aus BFH, 19.08.1977 - IV R 107/74
    Danach ist die Abzugsfähigkeit von Verlusten gemäß § 10 a GewStG nicht nur an die Person des Gewerbetreibenden geknüpft, der den Verlust erlitten hat, sondern setzt außerdem voraus, daß die als Gewerbeverlust absetzbaren Fehlbeträge bei dem gleichen Unternehmen entstanden sind, dessen Gewerbeertrag gemäß § 10 a GewStG gekürzt werden soll (vgl. BFH-Urteile vom 19. Dezember 1957 IV 666/55 U, BFHE 66, 548, BStBl III 1958, 210; vom 23. Juli 1958 I 139/57 U, BFHE 67, 400, BStBl III 1958, 426, und vom 28. April 1977 IV R 165/76, BFHE 122, 307, BStBl II 1977, 666).
  • BFH, 01.08.1974 - IV R 120/70

    Arbeitgeber - Entrichtung - Vermögenswirksame Leistungen - Ermäßigung -

  • BFH, 03.11.1961 - VI 196/60 U

    Einordnung von der Erzielung künftiger Einahmen dienender Aufwendung als

  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

  • BFH, 28.04.1977 - IV R 165/76

    Kein Abzug von Gewerbeverlusten bei fehlender Unternehmensidentität

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Das einkommensteuerrechtlich relevante gewerbliche Unternehmen und damit das Erzielen von einkommensteuerpflichtigen Einkünften nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 EStG kann früher beginnen und später enden als der Gewerbebetrieb mit seiner Gewerbesteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 GewStG (BFH-Urteil vom 19. August 1977 IV R 107/74, BFHE 123, 352, BStBl II 1978, 23).
  • BFH, 30.08.2022 - X R 17/21

    Auch im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 5 GewStG kein Abzug vorweggenommener

    Es kommt für die Gewerbesteuer nicht auf die persönliche Steuerpflicht eines Unternehmers, sondern auf die sachliche Steuerpflicht des Steuerobjekts an; diese beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Betrieb in Gang gesetzt worden ist (BFH-Urteile vom 10.03.1960 - IV 105/58, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1961, 51, und vom 19.08.1977 - IV R 107/74, BFHE 123, 352, BStBl II 1978, 23, unter 1.).

    Für die im Vergleich zur Einkommensteuer unterschiedliche Handhabung ist entscheidend, dass die persönliche Einkommensteuerpflicht sich nach § 1 EStG richtet und damit allein von der Existenz der natürlichen Person, nicht aber von der Existenz eines Gewerbebetriebs abhängig ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 123, 352, BStBl II 1978, 23, unter 1.).

    c) Auf dieser Grundlage hat der BFH beispielsweise entschieden, dass bei einem Handelsunternehmen der Gewerbebetrieb erst mit der Eröffnung des Ladenlokals beginnt (BFH-Urteil in BFHE 123, 352, BStBl II 1978, 23, unter 2.; ebenso für ein Tischlerunternehmen mit Möbelhandel BFH-Urteil in BFHE 238, 198, BStBl II 2012, 927, Rz 21).

    Dementsprechend hat der BFH einen gewerbesteuerlichen Abzug abgelehnt für Rechtsanwaltskosten, die die Betriebsgründung vorbereiten sollten (BFH-Urteil in HFR 1961, 51), vor Betriebseröffnung geleistete Aufwendungen für Maklerprovision, Beratungskosten, Inserate, Büromaterial, Gebühren (BFH-Urteil in BFHE 123, 352, BStBl II 1978, 23), Aufwendungen für die Anmietung eines Geschäftslokals und die Einstellung eines leitenden Mitarbeiters vor Betriebseröffnung (BFH-Urteil in BFHE 238, 198, BStBl II 2012, 927, Rz 21) sowie allgemein für Anlaufkosten (BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 264, unter II.2.).

    Zu den vom Kläger angeführten Schwierigkeiten, die vor der Eröffnung eines Geschäftslokals zu überwinden seien, hat der BFH schon im Urteil in BFHE 123, 352, BStBl II 1978, 23 (unter 2.) ausgeführt, dass diese nicht dazu führen könnten, vom Wortlaut des § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG abzuweichen; zu den vom Kläger behaupteten vermeintlichen Grundrechtsverstößen s. noch unten 4.

  • BFH, 01.09.2022 - IV R 13/20

    Zum Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen

    Erst mit dem Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht können abzugsfähige und damit vortragsfähige Verluste entstehen (vgl. BFH-Urteile vom 14.04.2011 - IV R 52/09, BFHE 233, 257, BStBl II 2011, 929, Rz 32, und vom 19.08.1977 - IV R 107/74, BFHE 123, 352, BStBl II 1978, 23).

    Dies ist z.B. mit der Öffnung des Ladenlokals und dem Beginn des Verkaufs von Waren der Fall (zu einer Apotheke BFH-Urteil in BFHE 123, 352, BStBl II 1978, 23).

  • BFH, 10.12.1992 - XI R 45/88

    Konzeptionskosten als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsgutes

    Die durch die Vorbereitungshandlungen entstehenden Aufwendungen sind Betriebsausgaben und führen ggf. zu Verlusten aus Gewerbebetrieb (BFH-Urteil vom 19. August 1977 IV R 107/74, BFHE 123, 352, BStBl II 1978, 23, m. w. N.).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 52/09

    Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des

    Erst mit dem Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht können abzugsfähige und damit vortragsfähige Verluste entstehen (BFH-Urteil vom 19. August 1977 IV R 107/74, BFHE 123, 352, BStBl II 1978, 23).
  • BFH, 22.11.1994 - VIII R 44/92

    Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

    Er ist vielmehr unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu ermitteln und kann für die verschiedenen Betriebsarten ebenfalls unterschiedlich zu bestimmen sein (BFH-Urteile vom 20. März 1990 VIII R 47/86, BFH/NV 1990, 799, 800; vom 19. August 1977 IV R 107/74, BFHE 123, 352, BStBl II 1978, 23; vom 30. Januar 1981 III R 116/79, BFHE 133, 217, 220, BStBl II 1981, 560).
  • BFH, 05.03.1998 - IV R 23/97

    Beginn der Gewerbesteuerpflicht bei Leasingunternehmen

    Er ist vielmehr unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu ermitteln und kann für die verschiedenen Betriebsarten ebenfalls unterschiedlich zu bestimmen sein (BFH-Urteile vom 20. März 1990 VIII R 47/86, BFH/NV 1990, 799, 800; vom 19. August 1977 IV R 107/74, BFHE 123, 352, BStBl II 1978, 23; vom 30. Januar 1981 III R 116/79, BFHE 133, 217, 220, BStBl II 1981, 560; BFH-Urteil in BFHE 176, 138, BStBl II 1995, 900).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4153/16

    Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der

    Maßnahmen vor diesem Zeitpunkt, insbesondere Ausgaben, die vor Eröffnung des Betriebs gemacht werden und in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, seien hingegen bei der Gewerbesteuer nicht zu berücksichtigen (siehe z. B. BFH-Urteil vom 19.08.1977 IV R 107/74, BStBl II 1978, 23).
  • BFH, 20.03.1990 - VIII R 47/86

    Ende der Gewerbesteuerpflicht bei Personengesellschaften mit der tatsächlichen

    Der Zeitpunkt der Einstellung der werbenden Tätigkeit ist unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 1977 IV R 107/74, BFHE 123, 352, BStBl II 1978, 23).

    Ebenso wie der Beginn der Gewerbesteuerpflicht voraussetzt, daß alle Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs (§ 1 Abs. 1 GewStDV) vorliegen (Urteil in BFHE 123, 352, BStBl II 1978, 23), so endet die Gewerbesteuerpflicht, wenn nur eine dieser Voraussetzungen erlischt (vgl. Urteil in BFHE 131, 70, BStBl II 1980, 658).

  • BFH, 24.04.1980 - IV R 68/77

    GmbH - Einstellung der werbenden Tätigkeit - Liquidation - Gewerbesteuerpflicht

    Demgegenüber entsteht die Gewerbesteuerpflicht erst, wenn alle Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs (§ 1 Abs. 1 GewStDV) vorliegen (BFH-Urteil vom 19. August 1977 IV R 107/74, BFHE 123, 352, BStBl II 1978, 23); sie endet, wenn eine dieser Voraussetzungen entfällt.
  • BFH, 17.04.1986 - IV R 100/84

    Gewerbesteuer - Steuerpflicht - GmbH & Co. KG - Ein-Schiff-Unternehmen -

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.07.2021 - 3 K 1383/20

    Betriebsverpachtung als Betriebsübergang im Ganzen i.S.d. § 2 Abs. 5 GewStG -

  • FG Hessen, 08.11.2001 - 8 K 2822/00

    Gewerblich geprägte Personengesellschaft; Gewerbesteuerpflicht;

  • BFH, 26.03.1985 - VIII R 260/81

    Gewerbesteuer - Gewerbliche Tätigkeit - GmbH & Co. KG

  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 30/90

    Entscheidung über die Höhe des abzugsfähigen Gewerbeverlustes im Abzugsjahr

  • FG Bremen, 18.10.2017 - 3 K 36/17

    Keine erweiterte Kürzung bei unterjähriger Veräußerung des einzigen Grundstücks

  • BFH, 12.01.1978 - IV R 84/74

    Eine nach § 3 Nr. 8 EStG 1965 steuerfreie Entschädigung nach dem

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16

    Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der

  • FG München, 16.05.2000 - 12 K 1098/97

    Gewerbliche Einkünfte einer Personengesellschaft bereits vor Aufnahme der

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