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   BFH, 05.10.1977 - I R 230/75   

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https://dejure.org/1977,54
BFH, 05.10.1977 - I R 230/75 (https://dejure.org/1977,54)
BFH, Entscheidung vom 05.10.1977 - I R 230/75 (https://dejure.org/1977,54)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 1977 - I R 230/75 (https://dejure.org/1977,54)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erfolg des Unternehmens - Abhängigkeit der Vergütung - Geschäftsführer einer GmbH - Verdeckte Gewinnausschüttung - Anteil am Jahresgewinn - Gewährung der Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 6 Abs. 1 Satz 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei vom Erfolg des Unternehmens abhängigen Vergütungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 164
  • DB 1978, 773
  • BStBl II 1978, 234
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.05.1977 - I R 11/75

    Angemessener Pachtzins - GmbH - Pacht eines Betriebes - Verdeckte

    Auszug aus BFH, 05.10.1977 - I R 230/75
    Nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 4. Mai 1977 I R 11/75 (BFHE 122, 279, BStBl II 1977, 679) ist bei Vorliegen dieser Voraussetzungen nur der erste Anschein einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgeräumt.

    Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter wird jedoch, wie der Senat bereits in dem Urteil I R 11/75 bemerkt hat, bestrebt sein, über dieses Mindestmaß hinaus den Gewinn der Gesellschaft zu steigern.

  • BFH, 25.02.1958 - I 337/56 U

    Bestimmung des angemessenen Gehalts des gesellschaftsbeteiligten Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 05.10.1977 - I R 230/75
    Beurteilungskriterien sind Art und Umfang der Tätigkeit, die künftigen Ertragsaussichten des Unternehmens, das Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum Gesamtgewinn und zur verbleibenden Kapitalverzinsung, weiterhin insbesondere Art und Höhe der Vergütungen, welche gleichartige Betriebe ihren Geschäftsführern für entsprechende Leistungen gewähren (vgl. die BFH-Urteile vom 25. Februar 1958 1337/56 U, BFHE 66, 596, BStBl III 1958, 229, und vom 27. März 1963 I 9/161, StRK, Körperschaftsteuergesetz, 6 Abs. 1 Satz 2, Rechtsspruch 75).
  • BFH, 27.04.1977 - I R 211/74

    Zusage - Schlußbesprechung - Betriebsprüfungsbericht - Bindung des Finanzamtes -

    Auszug aus BFH, 05.10.1977 - I R 230/75
    Mit der Frage der Bindung von Zusagen, die bei Schlußbesprechungen gemacht werden, hat sich der erkennende Senat in der Entscheidung vom 27. April 1977 I R 211/74 (BFHE 122, 236, BStBl II 1977, 623) befaßt.
  • BFH, 12.12.1973 - I R 183/71

    Frage der verdeckten Gewinnausschüttung bei nachträglicher Gehaltszahlung an

    Auszug aus BFH, 05.10.1977 - I R 230/75
    Aber auch in diesem Falle müssen die rechtlichen Folgerungen aus dem Vertrag mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer in der Hinsicht gezogen werden, daß die Gehaltsverbindlichkeit der Gesellschaft in der Bilanz ausgewiesen wird (vgl. die BFH-Urteile vom 12. Dezember 1973 I R 183/71, BFHE 111, 150, BStBl II 1974, 179, und vom 2. Mai 1974 I R 194/72, BFHE 112, 476, BStBl II 1974, 585).
  • BFH, 21.08.1962 - I 255/60 U

    Ermittlung der Einkünfte eines Gesellschafters unter Einbeziehung des

    Auszug aus BFH, 05.10.1977 - I R 230/75
    Eine Ausnahme hat der BFH in dem Urteil vom 21. August 1962 I 255/60 (StRK, Körperschaftsteuergesetz, § 6 Abs. 1 Satz 2, Rechtsspruch 70) nur bei dienstbezogenen Fahrten, wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Üblichkeit zugelassen.
  • BFH, 27.01.1972 - I R 28/69

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine dem

    Auszug aus BFH, 05.10.1977 - I R 230/75
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 2 KStG liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer Tätigkeitsvergütungen in einer Höhe zahlt, die sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter ist, nicht gewährt hätte (vgl. z. B. Urteil des BFH vom 27. Januar 1972 I R 28/69, BFHE 104, 353, BStBl II 1972, 320).
  • BFH, 02.05.1974 - I R 194/72

    Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - Gehaltsvereinbarung -

    Auszug aus BFH, 05.10.1977 - I R 230/75
    Aber auch in diesem Falle müssen die rechtlichen Folgerungen aus dem Vertrag mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer in der Hinsicht gezogen werden, daß die Gehaltsverbindlichkeit der Gesellschaft in der Bilanz ausgewiesen wird (vgl. die BFH-Urteile vom 12. Dezember 1973 I R 183/71, BFHE 111, 150, BStBl II 1974, 179, und vom 2. Mai 1974 I R 194/72, BFHE 112, 476, BStBl II 1974, 585).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH -

    c) Für die Angemessenheit der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers gibt es keine festen Regeln (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234).

    Es hat sich streng an die in BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234 genannten Kriterien gehalten und ein besonderes Schwergewicht auf die Aufteilung des Gewinns der Klägerin vor Abzug der Geschäftsführervergütungen zwischen ihr und den Gesellschafter-Geschäftsführern gelegt.

    Dies setzt besondere Gründe voraus, weshalb die angestrebten Ziele mit einer gewinnabhängigen Vergütung nicht zu erreichen sind (vgl. BFH in BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234).

    cc) Die Klägerin weist zwar zutreffend darauf hin, daß die Angemessenheit von Vergütungsvereinbarungen nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1971 I R 114/70, BFHE 102, 268, BStBl II 1971, 600; in BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234).

    Mit dieser Aufgabenstellung verträgt sich keine Vereinbarung, die der Gesellschaft von vornherein die an sich vorhandene Möglichkeit der Gewinnsteigerung nimmt und die Gewinnerwartung auf eine angemessene Verzinsung des Stammkapitals beschränkt (vgl. BFH in BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234, und in BFHE 141, 266, BStBl II 1984, 673).

  • BFH, 05.10.1994 - I R 50/94

    Geschäftsführergehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers muß auch an den

    Danach gibt es für die Angemessenheit der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers keine festen Regeln (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234).
  • BFH, 04.06.2003 - I R 24/02

    Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Der angemessene Betrag ist vielmehr im Einzelfall durch Schätzung zu ermitteln (Senatsurteile vom 5. Oktober 1977 I R 230/75, BFHE 124, 164, BStBl II 1978, 234; in BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549; vom 28. November 2001 I R 44/00, BFH/NV 2002, 543; Senatsbeschluss vom 18. März 2002 I B 35/01, BFH/NV 2002, 1176).
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