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   BFH, 09.11.1978 - VI R 195/77   

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BFH, 09.11.1978 - VI R 195/77 (https://dejure.org/1978,623)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1978 - VI R 195/77 (https://dejure.org/1978,623)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1978 - VI R 195/77 (https://dejure.org/1978,623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 126, 418
  • DB 1979, 434
  • BStBl II 1979, 149
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 09.11.1978 - VI R 195/77
    Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) habe in seinem Beschluß vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) eine Ausnahme von dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG zugelassen, wenn und soweit sich der dem Beruf dienende Teil der Aufwendungen nach objektiven Maßstäben mit Sicherheit und leicht nachprüfbar abgrenzen ließe.

    Nicht anwendbar sind daher die vom Großen Senat des BFH im Beschluß GrS 2/70 zur Auslegung dieser Vorschrift entwickelten Grundsätze, nach denen eine Aufteilung von Aufwendungen für die Lebensführung in nichtberücksichtigungsfähige Lebenshaltungskosten und abziehbare Werbungskosten nur zulässig ist, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen.

  • BFH, 16.12.1966 - VI 133/64

    Kosten eines Fernsprechers in der Wohnung als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 09.11.1978 - VI R 195/77
    Das FG kann die Behauptung des Klägers, 75 v. H. der Gesprächsgebühren entfielen auf berufliche Telefonate, nicht ungeprüft übernehmen (vgl. Urteil des Senats vom 16. Dezember 1966 VI 133/64, BFHE 87, 622, BStBl III 1967, 249).
  • BFH, 31.08.1967 - V 241/64

    Orientierung an der Wirklichkeit bei Schätzung eines unklaren Sachverhaltes

    Auszug aus BFH, 09.11.1978 - VI R 195/77
    Bei einer Schätzung nach § 217 AO hat es die Tatsachen mit dem Ziel zu würdigen, diejenigen Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, die die größte Wahrscheinlichkeit für sich haben (vgl. BFH-Urteile vom 9. März 1967 IV 184/63, BFHE 88, 212, BStBl III 1967, 349, und vom 31. August 1967 V 241/64, BFHE 89, 472, BStBl III 1967, 686).
  • BFH, 19.12.1977 - VI R 198/76

    Nutzung eines privaten Telefons - Berufliche Nutzung - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 09.11.1978 - VI R 195/77
    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1977 VI R 198/76 (BFHE 124, 428, BStBl II 1978, 287) ist bei der Frage der Abziehbarkeit beruflich bedingter Kosten des Telefons in der Privatwohnung eines Arbeitnehmers zu unterscheiden zwischen den Gebühren des einzelnen Telefongesprächs (Gesprächsgebühren) und den Gebühren für die Überlassung der Teilnehmereinrichtung (Grundgebühren).
  • BFH, 09.03.1967 - IV 184/63

    Grenze der Erhöhung von Umsätzen und Gewinnen im Wege der Schätzung wegen grober

    Auszug aus BFH, 09.11.1978 - VI R 195/77
    Bei einer Schätzung nach § 217 AO hat es die Tatsachen mit dem Ziel zu würdigen, diejenigen Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, die die größte Wahrscheinlichkeit für sich haben (vgl. BFH-Urteile vom 9. März 1967 IV 184/63, BFHE 88, 212, BStBl III 1967, 349, und vom 31. August 1967 V 241/64, BFHE 89, 472, BStBl III 1967, 686).
  • BFH, 20.01.1978 - VI R 193/74

    Mitwirkungspflicht - Gastarbeiter - Unterstützungsbedürftigkeit - Bescheinigung

    Auszug aus BFH, 09.11.1978 - VI R 195/77
    Für solche, den Steueranspruch einschränkende Tatsachen trägt der Steuerpflichtige die objektive Beweislast (Feststellungslast) - vgl. BFH-Urteil vom 20. Januar 1978 VI R 193/74 (BFHE 124, 508, BStBl II 1978, 338, und die dort angegebene Rechtsprechung) -.
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    (1) So gab der BFH mit Rücksicht auf den vorgenannten Beschluss des Großen Senats seine frühere Rechtsprechung zur Abziehbarkeit von Telefongrundgebühren auf: Er hielt mit Rücksicht auf das Aufteilungsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG eine schätzungsweise Aufteilung der Grundgebühren bei einem teils beruflich und teils privat benutzten privaten Telefonanschluss in der Wohnung des Arbeitnehmers nicht mehr für zulässig (Urteile vom 19. Dezember 1977 VI R 198/76, BFHE 124, 428, BStBl II 1978, 287; vom 9. November 1978 VI R 195/77, BFHE 126, 418, BStBl II 1979, 149).
  • BFH, 21.11.1980 - VI R 202/79

    Auch bei einem privaten Telefonanschluß eines Arbeitnehmers können

    Wie er in den Urteilen vom 19. Dezember 1977 VI R 198/76 (BFHE 124, 428, BStBl II 1978, 287) und vom 9. November 1978 VI R 195/77 (BFHE 126, 418, BStBl II 1979, 149) ausführte, gilt für sie nicht das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG, da jedes Gespräch für sich zu sehen und danach zu beurteilen ist, ob es beruflich oder privat geführt wurde.

    Der erkennende Senat hat andererseits im Hinblick auf die genannten Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und in BFHE 100, 317, BStBl II 1971, 21 eine schätzungsweise Aufteilung der Grundgebühren bei einem teils beruflich und teils privat benutzten privaten Telefonanschluß in der Wohnung des Arbeitnehmers in den Urteilen in BFHE 124, 428, BStBl II 1978, 287, und in BFHE 126, 418, BStBl II 1979, 149 nicht mehr für zulässig erachtet.

    Die vorgenannten Entscheidungen des Großen Senats des BFH und die Urteile des Senats in BFHE 124, 428, BStBl II 1978, 287, und in BFHE 126, 418, BStBl II 1979, 149 bezüglich der Nichtaufteilbarkeit der Telefongrundgebühren bei privaten Telefonanschlüssen in der Wohnung des Arbeitnehmers sind in der Literatur auf Kritik gestoßen (vgl. hierzu insbesondere Söhn: Die Abgrenzung der Betriebs- oder Berufssphäre von der Privatsphäre im Einkommensteuerrecht, Verlag Dr. Otto Schmidt, 1980, S. 14 ff., und insbesondere zur Frage der Telefonkosten S. 59/60 und Anm. 214 sowie die dort zitierte Literatur und Rechtsprechung der FG).

    Der Senat kehrt - ohne sich mit dieser Kritik in allen Punkten auseinanderzusetzen - unter Aufgabe seiner in den Urteilen in BFHE 124, 428, BStBl II 1978, 287, und in BFHE 126, 481, BStBl II 1979, 149 vertretenen Ansicht zu seiner früheren Rechtsprechung zurück und läßt nunmehr eine Aufteilung der Telefongrundgebühren bei privat verlegten Telefonanschlüssen in der Wohnung des Arbeitnehmers steuerrechtlich wieder zu.

    Die variablen Pkw-Kosten sind wegen solcher Umstände ggf. aufzuteilen; bei den Gesprächsgebühren hat sich der erkennende Senat in den Urteilen in BFHE 124, 428, BStBl II 1978, 287, und in BFHE 126, 418, BStBl II 1979, 149 dahin entschieden, daß er die Gespräche typisierend entweder der beruflichen oder der privaten Sphäre zuordnete.

  • BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08

    Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? -

    Dieser Anteil ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu schätzen, wobei es für die Ermittlung des beruflichen Umfangs in besonderem Maße auf die Mitwirkung des Steuerpflichtigen ankommt (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1978 VI R 195/77, BFHE 126, 418, BStBl II 1979, 149; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Kilometersätze der LStR bei

    Entgegen der Auffassung des FG ist aus dem BFH-Urteil vom 9. November 1978 VI R 195/77 (BFHE 126, 418, BStBl II 1979, 149) nichts anderes zu entnehmen.

    Bei seiner erneuten Entscheidung wird das FG deshalb den beruflichen Anteil der Gesprächsgebühren anhand konkreter Ermittlungen, wie sie im Urteil in BFHE 126, 418, BStBl II 1979, 149 a.E. aufgezeigt sind, zu schätzen haben.

  • FG Niedersachsen, 17.12.2009 - 14 K 125/08

    Abzug von Aufwendungen i.R.d. Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer und

    Für solche, den Steueranspruch einschränkende Tatsachen trägt der Steuerpflichtige die objektive Beweislast (BFH-Urteil vom 9. November 1978 VI R 195/77, BFHE 126, 418, BStBl II 1979, 149).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17

    "Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines

    Schätzungen, die der Wirklichkeit möglichst nahekommen sollen, müssen insgesamt in sich schlüssig, ihre Ergebnisse wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (vgl. BFH, Urteile vom 09.11.1978 - VI R 195/77 -, juris, Rn. 10, vom 19.01.1993 - VIII R 128/84 -, juris, Rn. 35 und vom 23.04.2015 - V R 32/14 -, juris, Rn. 13).
  • BFH, 22.12.2000 - IV B 4/00

    Nachweis von WK

    Für die Ermittlung des beruflichen Umfangs kommt es dabei allerdings in besonderem Maße auf die Mitwirkung des Steuerpflichtigen an (BFH-Urteil vom 9. November 1978 VI R 195/77, BFHE 126, 418, BStBl II 1979, 149).
  • FG Köln, 15.07.2014 - 6 V 1134/14

    Hinzuschätzungen wegen Verletzung der Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten

    Daher muss eine Schätzung in Ableitung aus und unter Berücksichtigung aller Umstände dem tatsächlichen Sachverhalt mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit entsprechen (BFH-Urteil vom 9.11.1978 VI R 195/77, BFHE 126, 418, BStBl II 1979, 149).
  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 102/79

    Anwaltskosten - Folgekosten - Hauptsachekosten - Zivilprozeß

    d) Hinsichtlich der PKW-Kosten verweist der Senat auf das BFH- Urteil vom 7. Februar 1975 VI R 133/72 (BFHE 115, 313 , BStBl II 1975, 478 ) -das zu beachten sein wird, auch wenn der Kläger die Führung eines Fahrtenbuches für eine "Zumutung" hält-, hinsichtlich der Telefonkosten auf die BFH-Urteile vom 9. November 1978 VI R 195/77 (BFHE 126, 418 , BStBl II 1979, 149 ) und vom 21. November 1980 VI R 202/79 (BFHE 132, 63 , BStBl II 1981, 131 ).
  • BFH, 26.02.1987 - V R 71/77

    Zuordnung von Vorsteuerbeträgen bei einem gewerblichen und einem

    Dies bedeutet, daß der Leistungsbezug von vertretbaren Sachen bei "gemischtem Einsatz" dann den beiden Unternehmensteilen entsprechend zuzuordnen ist, wenn eine diesbezügliche Verwendung von vornherein nach der Lebenserfahrung die größte Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1978 VI R 195/77, BFHE 126, 418, BStBl II 1979, 149).
  • BFH, 26.10.1995 - I B 20/95

    Pflicht zur Vornahme einer Plausibilitätskontrolle nach einer

  • BFH, 21.08.1990 - IX R 83/85

    Abzug von Telefonkosten als Werbungskosten - Aufteillung der Telefongrundgebühren

  • BFH, 11.05.1979 - VI R 129/77

    Zur Art und zum Umfang der Tätigkeit eines Berufskraftfahrers am Betriebssitz,

  • FG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 4 K 3798/10

    Wirksamkeit der AO und des EStG - Schätzungsbefugnis nach Nichtvorlage der

  • FG Saarland, 08.10.2009 - 2 K 1127/07

    Aufwendungen für staatspolitische Bildungsreisen als Werbungskosten

  • FG München, 30.01.2001 - 6 K 2841/99

    Abziehbarkeit von Telefonkosten/Unterhaltskosten

  • FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 211/96

    Fahrtenbuch mit geringen formellen Mängeln

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