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   BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76   

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BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76 (https://dejure.org/1979,399)
BFH, Entscheidung vom 22.11.1979 - IV R 88/76 (https://dejure.org/1979,399)
BFH, Entscheidung vom 22. November 1979 - IV R 88/76 (https://dejure.org/1979,399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 269
  • NJW 1980, 1712 (Ls.)
  • DB 1980, 526
  • BStBl II 1980, 152
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76
    Das Aufteilungs- und Abzugsverbot ist nur dann nicht anzuwenden, wenn und soweit sich der den Betrieb fördernde Teil der Aufwendungen nach objektiven Maßstäben mit Sicherheit, zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzen läßt und wenn außerdem der betriebliche Nutzungsanteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Für den Abzug der Kosten einer Reise als Betriebsausgaben ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen betrieblichen Gegebenheiten veranlaßt sind und die Befriedigung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; BFH-Beschluß GrS 8/77).

    Dabei ist die Reise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Organisation und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54; vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238; BFH-Beschluß GrS 8/77).

    Die Merkmale, aus denen sich ergibt, ob eine Reise ganz überwiegend aus betrieblichen Gründen unternommen worden ist und eine private Veranlassung so gut wie ausscheidet, müssen vom FG festgestellt werden; ebenso ist die Gewichtung der einzelnen Merkmale im Einzelfall Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz (BFH-Urteil vom 1. April 1971 IV R 195/69, BFHE 102, 85, BStBl II 1971, 522; BFH-Beschluß GrS 8/77).

  • BFH, 28.10.1976 - IV R 35/76

    Reisekosten - Betriebsausgaben - Nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung -

    Auszug aus BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76
    Dabei ist die Reise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Organisation und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54; vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238; BFH-Beschluß GrS 8/77).

    Denn dem Steuerpflichtigen steht es frei, in welcher Höhe er Aufwendungen für seinen Beruf machen will; deshalb kann auch ein wegen seiner Höhe letztlich sich als unzweckmäßig erweisender Aufwand zu den Betriebsausgaben zählen (vgl. BFH-Urteil IV R 35/76).

  • BFH, 18.03.1976 - IV R 113/73

    Kaufmann - Nebenberufliche Landwirtschaft - Fremde Arbeitskräfte -

    Auszug aus BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76
    "Liebhaberei" in diesem Sinne liegt vor, wenn nach den im Einzelfall gegebenen objektiven Verhältnissen erkennbar ist, daß ein Betrieb nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird oder trotzdem (nach seiner Wesensart) auf die Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinn arbeiten kann (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1969 IV R 57/68, BFHE 98, 247, BStBl II 1970, 377; vom 16. Januar 1975 IV R 75/74, BFHE 115, 42, BStBl II 1975, 558; vom 18. März 1976 IV R 113/73, BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485; vgl. hierzu auch Leingärtner, Finanz-Rundschau 1979 S. 105, 107f., - FR 1979, 105, 107f. -).

    Insofern besteht ein deutlicher Unterschied zu den in der Rechtsprechung des BFH behandelten Fällen, in denen über viele Jahre hinweg (im Fall des BFH-Urteils IV R 113/73 über 14 Jahre) nur Verluste erwirtschaftet wurden.

  • BFH, 02.12.1971 - IV R 145/68

    Angestellter Journalist - Selbständige Tätigkeit - Kommentator politischer Themen

    Auszug aus BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76
    Das Berufsbild des Journalisten wird gekennzeichnet durch die Sammlung und Verarbeitung des Tagesgeschehens, die kritische Auseinandersetzung mit diesen Informationen und die Stellungnahme zu den Ereignissen des Zeitgeschehens (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Dezember 1971 IV R 145/68, BFHE 104, 334, BStBl II 1972, 315, und vom 25. April 1978 VIII R 149/74, BFHE 125, 369, BStBl II 1978, 565).

    Sieht man das Wesentliche des Journalistenberufs in einer Tätigkeit, die sich mit gegenwartsbezogenen Geschehnissen befaßt (so BFH-Urteil IV R 145/68), so könnte möglicherweise ein Teil der von der Klägerin geleisteten Arbeit nicht als "journalistisch" in diesem Sinne angesehen werden; denn die von der Klägerin geschriebenen Aufsätze und Berichte erschienen vielfach erst etliche Jahre nach den Reisen, auf die sie sich beziehen.

  • BFH, 16.01.1975 - IV R 75/74

    Diplom-Ingenieur - Architektur - Eintragung in Architektenliste - Nachhaltige

    Auszug aus BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76
    "Liebhaberei" in diesem Sinne liegt vor, wenn nach den im Einzelfall gegebenen objektiven Verhältnissen erkennbar ist, daß ein Betrieb nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird oder trotzdem (nach seiner Wesensart) auf die Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinn arbeiten kann (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1969 IV R 57/68, BFHE 98, 247, BStBl II 1970, 377; vom 16. Januar 1975 IV R 75/74, BFHE 115, 42, BStBl II 1975, 558; vom 18. März 1976 IV R 113/73, BFHE 118, 447, BStBl II 1976, 485; vgl. hierzu auch Leingärtner, Finanz-Rundschau 1979 S. 105, 107f., - FR 1979, 105, 107f. -).

    Für eine Betätigung, die sich ihrem äußeren Erscheinungsbild nach als freiberufliche Tätigkeit darstellt, gilt nichts anderes (BFH-Urteil IV R 75/74).

  • BFH, 30.10.1975 - IV R 142/72

    Übersetzer - Werke der Weltliteratur - Schriftstellerische Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76
    Hierzu genügt es, daß "eigene Gedanken mit Mitteln der Sprache schriftlich ausgedrückt werden" (BFH-Urteil vom 30. Oktober 1975 IV R 142/72, BFHE 117, 456, BStBl II 1976, 192, m. w. N.).
  • BFH, 01.04.1971 - IV R 195/69

    Würdigung des FG - Kaufmann - Reise in USA - Beruflich informierende

    Auszug aus BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76
    Die Merkmale, aus denen sich ergibt, ob eine Reise ganz überwiegend aus betrieblichen Gründen unternommen worden ist und eine private Veranlassung so gut wie ausscheidet, müssen vom FG festgestellt werden; ebenso ist die Gewichtung der einzelnen Merkmale im Einzelfall Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz (BFH-Urteil vom 1. April 1971 IV R 195/69, BFHE 102, 85, BStBl II 1971, 522; BFH-Beschluß GrS 8/77).
  • BFH, 15.07.1976 - IV R 90/73

    Aufwendungen für die Reise eines Facharztes - Fachkongreß in Japan -

    Auszug aus BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76
    Dabei ist die Reise insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Organisation und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden können (vgl. BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54; vom 28. Oktober 1976 IV R 35/76, BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238; BFH-Beschluß GrS 8/77).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76
    Das Aufteilungs- und Abzugsverbot ist nur dann nicht anzuwenden, wenn und soweit sich der den Betrieb fördernde Teil der Aufwendungen nach objektiven Maßstäben mit Sicherheit, zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzen läßt und wenn außerdem der betriebliche Nutzungsanteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 25.04.1978 - VIII R 149/74

    Werbeberater - Public-Relations-Berater - Freiberufliche Tätigkeit - Journalist -

    Auszug aus BFH, 22.11.1979 - IV R 88/76
    Das Berufsbild des Journalisten wird gekennzeichnet durch die Sammlung und Verarbeitung des Tagesgeschehens, die kritische Auseinandersetzung mit diesen Informationen und die Stellungnahme zu den Ereignissen des Zeitgeschehens (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Dezember 1971 IV R 145/68, BFHE 104, 334, BStBl II 1972, 315, und vom 25. April 1978 VIII R 149/74, BFHE 125, 369, BStBl II 1978, 565).
  • BFH, 22.05.1974 - I R 212/72

    Aufwendungen - Geschäftsinhaber - Informationsreise - Organisation des

  • BFH, 18.12.1969 - IV R 57/68

    Landwirtschaftliche Liebhaberei - Überschüsse - Buchverluste -

  • BFH, 01.06.1978 - IV R 36/73

    Testamentsvollstrecker - Betriebsausgaben - Erbfallkosten -

  • BFH, 06.03.2003 - XI R 46/01

    Einkunftserzielungsabsicht bei einem Künstler

    - Erzielung gelegentlicher Überschüsse (BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 696; vgl. auch BFH-Urteil vom 22. November 1979 IV R 88/76, BFHE 129, 269, BStBl II 1980, 152),.
  • BFH, 16.09.2014 - VIII R 5/12

    Gewerbliche Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen

    Dabei bedarf es im Streitfall keiner Entscheidung, ob der im BFH-Urteil in BFHE 125, 369, BStBl II 1978, 565 enthaltenen Definition eine möglicherweise zu enge Beschränkung journalistischer Tätigkeit auf zeitbezogene Themen zu entnehmen ist (ebenfalls offengelassen im BFH-Urteil vom 22. November 1979 IV R 88/76, BFHE 129, 269, BStBl II 1980, 152, sowie im BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 602 unter Bezugnahme auf Brandt in Herrmann/Heuer/Raupach, § 18 EStG Rz 203; Steinhauff in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 18 Rz 217).
  • BFH, 23.05.1985 - IV R 84/82

    Zum Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht bei einem Schriftsteller ohne Aussicht auf

    Grundsätzlich sind zwar alle Gewinne und Verluste aus einer selbständig ausgeübten schriftstellerischen Tätigkeit als Einkünfte aus selbständiger Arbeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anzusehen, sofern die äußeren Merkmale einer schriftstellerischen Tätigkeit, "eigene Gedanken mit Mitteln der Sprache schriftlich auszudrücken" (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. November 1979 IV R 88/76, BFHE 129, 269, BStBl II 1980, 152), gegeben sind.
  • FG München, 09.10.2009 - 7 K 1731/07

    Liebhaberei bei nebenberuflich ausgeübter künstlerischer Tätigkeit

    Erzielung gelegentlicher Überschüsse (BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 696; vgl. auch BFH-Urteil vom 22. November 1979 IV R 88/76, BFHE 129, 269, BStBl II 1980, 152),.
  • FG Thüringen, 21.11.2013 - 2 K 728/11

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht eines Künstlers

    - Erzielung gelegentlicher Überschüsse (BFH-Urteile vom 26.04.1989 VI R 104/86, BFH/NV 1989, 696; vom 22.11.1979 IV R 88/76, BFHE 129, 269, BStBl II 1980, 152).
  • BFH, 23.04.1992 - IV R 27/91

    Betriebsausgabenabzug von Fortbildungsveranstaltungskosten

    Das FG-Urteil stehe ferner im Widerspruch zum Senatsurteil vom 22. November 1979 IV R 88/76 (BFHE 129, 269, BStBl II 1980, 152), in dem der Abzug der Kosten von Auslandsreisen einer Reisejournalistin als Betriebsausgaben mit der Begründung abgelehnt worden sei, es hätten sog. gemischte Aufwendungen vorgelegen, die unter das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG fielen.

    d) Mit dieser rechtlichen Beurteilung weicht der Senat entgegen der Auffassung des FA auch nicht von den Grundsätzen seines Urteils in BFHE 129, 269, BStBl II 1980, 152 ab.

  • BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Kunstmalerin für die Reise in ein

    Zur Begründung seiner Entscheidung führte das FG aus, Aufwendungen, die durch Reisen ins Ausland veranlaßt seien, führten nur dann zu abziehbaren Betriebsausgaben, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse unternommen würden und die Befriedigung privater Interessen nahezu ausgeschlossen sei (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; BFH-Urteil vom 22. November 1979 IV R 88/76, BFHE 129, 269, BStBl II 1980, 152).
  • BFH, 21.10.1980 - VIII R 81/79

    Werbungskosten - Vermietung

    Liebhaberei ist eine Betätigung, die nicht Ausdruck eines wirtschaftlichen, auf Erzielung von Erträgen gerichteten Verhaltens ist, sondern auf privater Neigung beruht (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. November 1979 IV R 88/76, BFHE 129, 269, BStBl II 1980, 152).
  • BFH, 05.08.2004 - IV B 224/02

    Liebhaberei; Rechtsanwalt

    Das beruht darauf, dass Aufwendungen für die private Lebensführung gemäß § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht abzugsfähig sind mit der Folge, dass in diesem Fall der für den Betriebsausgabenabzug erforderliche wirtschaftliche Zusammenhang zwischen den Aufwendungen einerseits und dem Betrieb andererseits fehlt (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z.B. das Senatsurteil vom 22. November 1979 IV R 88/76, BFHE 129, 269, BStBl II 1980, 152).
  • FG München, 25.11.2003 - 2 K 4831/99

    Tätigkeit eines Holzbildhauers als Liebhaberei; Totalgewinnprognose

    - Erzielung gelegentlicher Überschüsse (BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 696; vgl. auch BFH-Urteil vom 22. November 1979 IV R 88/76, BFHE 129, 269 , BStBl II 1980, 152),.
  • FG München, 08.09.2004 - 5 K 4929/01

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Einkunftserzielungsabsicht; Möglichkeit

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00

    Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Personalcomputer bei der Berechnung

  • BFH, 09.06.1993 - I B 13/93

    Abgrenzung von Aufwendungen für private Lebensführung und berufsbedingter

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.12.1997 - 1 K 1305/96
  • BFH, 02.12.1981 - IV S 5/81
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