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   BFH, 06.02.1980 - II R 7/76   

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https://dejure.org/1980,1560
BFH, 06.02.1980 - II R 7/76 (https://dejure.org/1980,1560)
BFH, Entscheidung vom 06.02.1980 - II R 7/76 (https://dejure.org/1980,1560)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 1980 - II R 7/76 (https://dejure.org/1980,1560)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    GrEStG (1940) § 17 Abs. 2 KO §§ 29 ff.

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 186
  • DB 1980, 2117
  • BStBl II 1980, 363
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 06.02.1980 - II R 7/76
    Die Entscheidung über ein entsprechendes Begehren ist eine Ermessensentscheidung (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603) und deshalb nur in den Grenzen des § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gerichtlich überprüfbar.
  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Bescheidungsurteile des BFH sind deshalb auf wenige Ausnahmefälle, in denen noch sachlicher Klärungsbedarf gesehen wurde, beschränkt geblieben (BFH-Urteile vom 6. Februar 1980 II R 7/76, BFHE 130, 186, BStBl II 1980, 363; vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259, und vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BFHE 203, 8, BStBl II 2003, 901).
  • BFH, 09.07.2014 - II R 50/12

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Ausübung des gesetzlichen

    b) Wie der BFH bereits entschieden hat, lässt sich aus der Vorschrift des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG der allgemeine Rechtsgedanke ableiten, dass in den Fällen, in denen sich der Erwerber oder der Veräußerer der Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs bzw. einer Rückübertragung des Grundstücks aus Rechtsgründen nicht entziehen kann, also ein durchsetzbarer Anspruch besteht, die Steuer nicht festgesetzt bzw. die Steuerfestsetzung aufgehoben werden soll (BFH-Urteil vom 6. Februar 1980 II R 7/76, BFHE 130, 186, BStBl II 1980, 363).
  • BFH, 06.11.2006 - II B 16/06

    Anforderungen an die Begründung

    Aus dem Hinweis der Klägerin auf das BFH-Urteil vom 6. Februar 1980 II R 7/76 (BFHE 130, 186, BStBl II 1980, 363) ergibt sich nichts anderes.

    Das BFH-Urteil in BFHE 130, 186, BStBl II 1980, 363 betraf die erfolgreiche Anfechtung nach der Konkursordnung und die dadurch begründete Verpflichtung zur Zurückgewährung des erworbenen Grundstücks in die Konkursmasse, nicht aber einen Fall des § 41 Abs. 1 Satz 1 AO 1977.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2006 - 3 K 293/04

    Grunderwerbsteuer; Kaufvertrag unter auflösender Bedingung; Eintritt der

    Im Falle der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung kommt vielmehr § 16 Abs. 1 GrEStG sinngemäß zur Anwendung, denn aus dieser Vorschrift lässt sich der allgemeine Grundsatz ablesen, dass in den Fällen, in denen sich der Erwerber oder der Veräußerer der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges bzw. einer Rückübertragung des Grundstücks aus Rechtsgründen nicht entziehen kann, also ein durchsetzbarer Anspruch besteht, die Steuer sowohl für den vorangegangenen Erwerb als auch für den Rückerwerb nicht zu erheben bzw. zu erstatten sein soll (vgl. BFH-Urteil vom 06. Februar 1980 II R 7/76, BFHE 130, 186 , BStBl II 1980, 363 ).
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