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   BFH, 20.03.1980 - IV R 22/77   

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https://dejure.org/1980,607
BFH, 20.03.1980 - IV R 22/77 (https://dejure.org/1980,607)
BFH, Entscheidung vom 20.03.1980 - IV R 22/77 (https://dejure.org/1980,607)
BFH, Entscheidung vom 20. März 1980 - IV R 22/77 (https://dejure.org/1980,607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1, § 5

  • Wolters Kluwer

    Landwirt - Genossenschaft - Umwandlung - Stille Reserve - Verwertung landwirtschaftlicher Produkte - Kapitalanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1, § 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beteiligung eines Landwirtes an einer Genossenschaft, die landwirtschaftliche Produkte vertreibt, ist notwendiges Betriebsvermögen. Gewinnrealisierung bei Umtausch von Genossenschaftsanteilen in GmbH-Anteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 312
  • DB 1981, 1214
  • BStBl II 1980, 439
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.12.1958 - I D 1/57

    Tausch von Anteilsrechten an Kapitalgeselschaften als stille Rücklagen

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - IV R 22/77
    Offenbar will die Revision damit geltend machen, daß die Genossenschaftsanteile und die GmbH-Anteile nach den Grundsätzen des sog. Tauschgutachtens (BFH-Gutachten vom 16. Dezember 1958 I D 1/57 S, BFHE 68, 78, BStBl III 1959, 30) wirtschaftlich identisch, nämlich art-, wert- und funktionsgleich sind, und deshalb der Umtausch zu keiner Gewinnrealisierung führt.
  • BFH, 10.04.2019 - X R 28/16

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen

    Dies ist etwa bejaht worden für die Beteiligung eines Landwirts an einer Genossenschaft, die die Verwertung und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte zum Gegenstand hatte (BFH-Urteil vom 20. März 1980 IV R 22/77, BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439).
  • BFH, 12.06.2019 - X R 38/17

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines

    aa) Nach der Rechtsprechung des BFH verliert ein Wirtschaftsgut, das im Zeitpunkt seines Erwerbs zum notwendigen Betriebsvermögen gehörte, diese Eigenschaft nicht durch eine Änderung in den Umständen, die die Eigenschaft als notwendiges Betriebsvermögen begründet haben, sondern erst durch eine Entnahme (BFH-Urteil vom 20. März 1980 - IV R 22/77, BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439, unter a).
  • BFH, 04.02.1998 - XI R 45/97

    Genossenschaftsanteile als Betriebsvermögen

    Zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelhändlers gehörten Anteile an einer Genossenschaft, deren Zweck es sei, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs durch gemeinschaftlichen Einkauf oder Verkauf von Waren zu fördern (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. August 1977 I R 41/76, BFHE 123, 330, BStBl II 1978, 53; vom 20. März 1980 IV R 22/77, BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439).

    Beteiligt sich ein Landwirt an einer Genossenschaft, die die Verwertung und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte zum Gegenstand hat, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Beteiligung keine bloße Kapitalanlage darstellt, sondern aus betrieblichem Anlaß erworben wurde, z.B. wenn sie die Abnahme der Produkte sicherstellt (BFH-Urteil in BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439).

    Ein Genossenschaftsanteil ist allerdings kein notwendiges Betriebsvermögen, wenn die Genossenschaft Nichtmitglieder gleichbehandelt und aus der Mitgliedschaft kein Vorteil für den (landwirtschaftlichen) Betrieb entsteht (BFH-Urteil in BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439).

  • BFH, 29.09.2016 - III R 42/13

    Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler - Voraussetzungen für die

    Die Aktien vermittelten somit keine zusätzlichen Rechte, was als Kriterium für die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen sprechen würde (z.B. BFH-Urteil vom 20. März 1980 IV R 22/77, BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439, betreffend Erwerb von mit Lieferrechten verbundenen Aktien einer Zuckerfabrik-AG durch einen Rüben anbauenden Landwirt).

    cc) Das FG-Urteil steht, soweit es die Gleichbehandlung der Aktionäre und der Nichtaktionäre unter den Kursmaklern durch die AG und die Wertpapierbörse und das Fehlen geschäftlicher Vorteile aus der Stellung als Aktionär als gegen die Zugehörigkeit der Aktien zum notwendigen Betriebsvermögen sprechende Kriterien wertet, auch im Einklang mit den BFH-Urteilen in BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439 (Rz 16) und vom 23. September 2009 IV R 14/07 (BFHE 226, 332, BStBl II 2010, 227, Rz 18 f.), wonach Genossenschaftsanteile nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, wenn die Genossenschaft Mitglieder und Nichtmitglieder gleichbehandelt und aus der Mitgliedschaft keine Vorteile für den Betrieb erwachsen.

  • BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07

    Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines

    Um notwendiges Betriebsvermögen handelt es sich, wenn sich ein Landwirt an einer Genossenschaft beteiligt, die die Verwertung und den Absatz 1andwirtschaftlicher Produkte zum Gegenstand hat; denn in einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Beteiligung keine bloße Kapitalanlage darstellt, sondern aus betrieblichem Anlass erworben wurde, z.B. weil sie die Abnahme der Produkte sicherstellt (BFH-Urteil vom 20. März 1980 IV R 22/77, BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439).

    Ein Genossenschaftsanteil ist allerdings kein notwendiges Betriebsvermögen, wenn die Genossenschaft Nichtmitglieder gleichbehandelt und aus der Mitgliedschaft kein Vorteil für den (landwirtschaftlichen) Betrieb entsteht (BFH-Urteil in BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439).

  • FG Köln, 26.11.2014 - 7 K 4141/09

    Zusammenschluss von zwei Genossenschaften

    Der Streitfall unterscheidet sich hierbei im Hinblick auf die konkreten Gestaltung insbesondere auch von den vom BFH mit Urteilen vom 4.7.1968 (IV 13/65, BStBl II 1968, 682) und vom 20.3.1980 (IV R 22/77, BStBl II 1980, 439) entschiedenen Fällen, bei denen der BFH bei einer "Umwandlung" einer Genossenschaft in eine AG bzw. in eine GmbH von einem entgeltlichen Veräußerungsgeschäft (Tausch) ausging.

    Im Streitfall kommt es deshalb nicht auf den gemeinen Wert der Beteiligung an der Q zum Liquidationszeitpunkt an, weil anders als in den o.g. BFH-Urteilen (vom 4.7.1968 IV 13/65, BStBl II 1968, 682, und vom 20.3.1980 IV R 22/77, BStBl II 1980, 439) kein Tauschgeschäft i.S. des § 6 Abs. 6 EStG vorliegt, bei dem sich die Anschaffungskosten nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts bemessen.

    Der Senat weist ergänzend darauf hin, dass sich der vom Beklagten angenommene Wert in Höhe von 10.50 EUR pro Mitgliederschein an der U auch dann nicht ergäbe, wenn man zur Beurteilung des Streitfalles die Grundsätze heranziehen würde, die der BFH in den o.g. Urteilen vom 4.7.1968 (IV 13/65, BStBl II 1968, 682) und vom 20.3.1980 (IV R 22/77, BStBl II 1980, 439) angewandt hat.

  • BFH, 23.09.2009 - IV R 5/07

    Willkürung von Betriebsvermögen - Keine Bilanzberichtigung wegen der Behandlung

    a) Um notwendiges Betriebsvermögen handelt es sich, wenn sich ein Landwirt an einer Genossenschaft beteiligt, die die Verwertung und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte zum Gegenstand hat; denn in einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Beteiligung keine bloße Kapitalanlage darstellt, sondern aus betrieblichem Anlass erworben wurde, z.B. weil sie die Abnahme der Produkte sicherstellt (BFH-Urteil vom 20. März 1980 IV R 22/77, BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439).

    Ein Genossenschaftsanteil ist allerdings kein notwendiges Betriebsvermögen, wenn die Genossenschaft Nichtmitglieder gleichbehandelt und aus der Mitgliedschaft kein Vorteil für den (landwirtschaftlichen) Betrieb entsteht (BFH-Urteil in BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439).

  • BFH, 08.12.1993 - XI R 18/93

    Anteil an Wohnungsbau-GmbH als notwendiges Betriebsvermögen eines Malermeisters

    Ähnlich ist für einen freiberuflich tätigen Baustatiker bzw. einen freiberuflichen Architekten entschieden worden, die an einer Wohnungsbau-AG bzw. einer Bauträger-AG beteiligt waren (BFH-Urteile vom 23. November 1978 IV R 146/75, BFHE 126, 298, BStBl II 1979, 109; vom 14. Januar 1982 IV R 168/78, BFHE 135, 188, BStBl II 1982, 345), ferner für einen Landwirt, der sich an einer Genossenschaft beteiligte, die die Verwertung und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte zum Gegenstand hatte (BFH-Urteil vom 20. März 1980 IV R 22/77, BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439).
  • BFH, 11.12.2003 - IV R 19/02

    Aktien an einer Zuckerfabrik als Betriebsvermögen

    Erwirbt ein Rüben anbauender Landwirt mit Lieferrechten verbundene Aktien einer Zuckerfabrik-AG, so spricht schon eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er diese Wertpapiere nicht als bloße Kapitalanlage, sondern zu betrieblichen Zwecken angeschafft hat (Senatsurteil vom 20. März 1980 IV R 22/77, BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439) und dass ihm andererseits diese Aktien aber auch nur aus betrieblichen Gründen überlassen wurden.
  • FG Baden-Württemberg, 01.12.2006 - 9 K 58/04

    Zugehörigkeit einer Genossenschaftsanteils zum (gewillkürten) Betriebsvermögen

    Beteiligt sich ein Landwirt an einer Genossenschaft, die die Verwertung und den Absatz 1andwirtschaftlicher Produkte zum Gegenstand hat, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Beteiligung keine bloße Kapitalanlage darstellt, sondern aus betrieblichem Anlass erworben wurde, z.B. wenn sie die Abnahme der Produkte sicherstellt (BFH-Urteil vom 20.03.1980 IV R 22/77, BStBl II 1980, 439 ).

    Ein Genossenschaftsanteil ist allerdings dann kein notwendiges Betriebsvermögen, wenn die Genossenschaft Nichtmitglieder gleichbehandelt und aus der Mitgliedschaft kein Vorteil für den (landwirtschaftlichen) Betrieb entsteht ( BFH-Urteil vom 20.03.1980 IV R 22/77, BStBl II 1980, 439 ).

  • BFH, 20.09.1995 - X R 46/94

    Abgrenzung zwischen gewillkürtem und notwendigem Betriebsvermögen - Beteiligung

  • FG Niedersachsen, 12.09.2001 - 2 K 905/99

    Zinseinnahmen eines landwirtschaftlichen Genossen aus der Darlehensgewährung an

  • BFH, 11.12.2003 - IV R 15/03

    Zuckerfabrikaktien als notwendiges BV bei LuF

  • FG Hessen, 29.07.2013 - 11 K 696/08

    Kein notwendiges Betriebsvermögen hinsichtlich vinkulierter Namensaktien eines

  • FG Baden-Württemberg, 26.09.2006 - 4 K 105/03

    Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines

  • FG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 5 K 1727/10

    Auslegung eines Grundstückskaufvertrags: Berücksichtigung einer

  • FG Nürnberg, 24.07.2009 - 7 K 1653/08

    Zuordnung von vom Berufsverband der Rübenanbauer verwalteten Aktien und diesen

  • FG Hessen, 01.11.2011 - 11 K 644/08

    Kein notwendiges Betriebsvermögens hinsichtlich vinkulierter Namensaktien eines

  • FG Baden-Württemberg, 04.04.2011 - 10 K 1436/10

    Aktien eines selbständigen Handelsvertreters als Betriebsvermögen;

  • FG Niedersachsen, 06.09.1996 - IX 606/89

    Beteiligung an einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als notwendiges

  • FG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 6 K 155/97

    Beteiligung an einem Einkaufsverband als notwendiges Betriebsvermögen

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