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   BFH, 18.07.1980 - VI R 97/77   

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BFH, 18.07.1980 - VI R 97/77 (https://dejure.org/1980,640)
BFH, Entscheidung vom 18.07.1980 - VI R 97/77 (https://dejure.org/1980,640)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 1980 - VI R 97/77 (https://dejure.org/1980,640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 339
  • BStBl II 1981, 16
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.11.1976 - VI R 139/74

    Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Studium entstehen, für das nach §

    Auszug aus BFH, 18.07.1980 - VI R 97/77
    Ein solcher unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen steuerfreien Einnahmen und Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben ist gegeben, wenn die Ausgaben und die Erträge nach Entstehung und Zweckbestimmung so verbunden sind, daß die Ausgaben ursächlich und unmittelbar auf Vorgänge zurückzuführen sind, die die Erträge betreffen (Urteil des Senats vom 9. November 1976 VI R 139/74, BFHE 120, 491, BStBl 1977, 207 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Oktober 1966 I 26/64, BFHE 87, 243, BStBl III 1967, 92).

    Es ist, wie der Senat im Urteil in BFHE 120, 491, BStBl II 1977, 207, unter Bezugnahme auf Herrmann-Heuer (Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 18. Aufl., § 3 c EStG Anm. 28) und Scholz (in Forkel-Kommentar zum Einkommensteuergesetz 1975, § 3 c Anm. 8) betont hat, nicht erforderlich, daß ein finaler Zusammenhang zwischen Ausgaben und Einnahmen dergestalt besteht, daß die Ausgaben erbracht werden, um dadurch Einnahmen zu erzielen.

  • BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58

    Anspruch auf Rückzahlung erstatter Beiträge zur Krankenversicherung -

    Auszug aus BFH, 18.07.1980 - VI R 97/77
    Diese Pflicht besteht entsprechend den vom Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 4. Juli 1962 3 RK 53/58 (BSGE 17, 173) dargelegten Voraussetzungen ebenfalls bei im Ausland tätigen Montagearbeitern, wenn ein inländischer Unternehmer solche Arbeiter vorübergehend im Ausland mit Arbeiten beschäftigt, die sich als unselbständige Fortsetzung des inländischen Betriebes darstellen.
  • BFH, 25.10.1966 - I 26/64

    Abzugsfähigkeit von Zinsen für Schulden, die zum Erwerb einer

    Auszug aus BFH, 18.07.1980 - VI R 97/77
    Ein solcher unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen steuerfreien Einnahmen und Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben ist gegeben, wenn die Ausgaben und die Erträge nach Entstehung und Zweckbestimmung so verbunden sind, daß die Ausgaben ursächlich und unmittelbar auf Vorgänge zurückzuführen sind, die die Erträge betreffen (Urteil des Senats vom 9. November 1976 VI R 139/74, BFHE 120, 491, BStBl 1977, 207 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Oktober 1966 I 26/64, BFHE 87, 243, BStBl III 1967, 92).
  • BFH, 04.03.1977 - VI R 213/75

    Ein Unterhaltsgeld nach § 44 AFG ist auf die als Werbungskosten abziehbaren

    Auszug aus BFH, 18.07.1980 - VI R 97/77
    Das Abzugsverbot des § 3 c EStG 1975 beruht auf der ständigen Rechtsprechung des Senats, nach der steuerfreie Einnahmen durch Abzug der damit unmittelbar zusammenhängenden Ausgaben nicht zu einem doppelten steuerlichen Vorteil führen dürfen (vgl. z. B. Urteil vom 4. März 1977 VI R 213/75, BFHE 122, 265, BStBl II 1977, 507).
  • FG Düsseldorf, 10.07.2018 - 10 K 1964/17

    Bescheidänderung aufgrund Arbeitgeberbescheinigung über tatsächlich abgeführte

    Zu § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) hat der BFH entschieden, dass ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Einnahmen und Aufwendungen dann anzunehmen ist, wenn die Einnahmen und die Aufwendungen durch dasselbe Ereignis veranlasst sind (Urteile vom 18. Juli 1980 VI R 97/77, BStBl II 1981, 16, zum steuerfreien Arbeitslohn aufgrund des Montage-Erlasses; vom 27. März 1981 VI R 207/78, BStBl II 1981, 530, zum gemäß § 3 Nr. 63 EStG 1975 steuerfreien Arbeitslohn für eine Tätigkeit in der DDR; und vom 29. April 1992 I R 102/91, BStBl II 1993, 149, zu den aufgrund eines DBA steuerfreien Einkünften).
  • BFH, 18.04.2012 - X R 62/09

    Steuerrechtliche Berücksichtigung von ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen

    a) Zu § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG i.d.F. vor dem Inkrafttreten des AltEinkG hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Einnahmen und Aufwendungen dann anzunehmen ist, wenn die Einnahmen und die Aufwendungen durch dasselbe Ereignis veranlasst sind (Urteile vom 18. Juli 1980 VI R 97/77, BFHE 131, 339, BStBl II 1981, 16 zum steuerfreien Arbeitslohn aufgrund des Montage-Erlasses; vom 27. März 1981 VI R 207/78, BFHE 133, 64, BStBl II 1981, 530 zum gemäß § 3 Nr. 63 EStG 1975 steuerfreien Arbeitslohn für eine Tätigkeit in der Deutschen Demokratischen Republik, und vom 29. April 1992 I R 102/91, BFHE 168, 157, BStBl II 1993, 149 zu den aufgrund eines DBA steuerfreien Einkünften).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2015 - 3 K 1443/13

    Zur steuerlichen Behandlung von in steuerfreien Lohnersatzleistungen enthaltenen

    Ebenso wie dieser gesetzlichen Regelung liegt § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG die Überlegung zugrunde, dass dem Steuerpflichtigen kein doppelter Vorteil dadurch zugute kommen soll, dass er, obwohl die Einnahmen nicht steuerpflichtig sind, gleichwohl steuermindernd Sonderausgaben geltend machen kann (vgl. BFH, Urteil vom 18.07.1980 VI R 97/77, BStBl II 1981, 16; Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 10 EStG Rz.305).

    Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang ist vielmehr schon dann gegeben, wenn sich eine klar abgrenzbare Beziehung der Vorsorgeaufwendungen zu den steuerfreien Einnahmen eindeutig feststellen lässt (BFH, Urteil vom 18.07.1980 VI R 97/77, BStBl II 1981, 16).

    Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Einnahmen und Aufwendungen ist dann anzunehmen, wenn die Einnahmen und die Aufwendungen durch dasselbe Ereignis veranlasst sind (BFH, Urteile vom 18.07.1980 VI R 97/77, BStBl II 1981, 16 zum steuerfreien Arbeitslohn aufgrund des Montage-Erlasses; vom 27.03.1981 VI R 207/78, BStBl II 1981, 530 zum gemäß § 3 Nr. 63 EStG 1975 steuerfreien Arbeitslohn für eine Tätigkeit in der Deutschen Demokratischen Republik und vom 29.04.1992 I R 102/91, BStBl II 1993, 149 zu den aufgrund eines DBA steuerfreien Einkünften).

  • BFH, 02.09.2014 - IX R 43/13

    Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Verfassungsmäßigkeit des § 3c Abs. 2

    Da im Streitfall die seit dem Veranlagungszeitraum 2010 geltende Regelung des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG zur Anwendung kommt, sind --entgegen der Auffassung der Kläger-- die Grundsätze des BFH-Urteils vom 18. Juli 1980 VI R 97/77 (BFHE 131, 339, BStBl II 1981, 16) nicht einschlägig.
  • BFH, 28.09.1990 - VI R 157/89

    Auf Fahrtzeit im Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und

    Zum anderen hatte das FA die Abweichung der Vorentscheidung von den BFH-Urteilen vom 18. Juli 1980 VI R 97/77 (BFHE 131, 339, BStBl II 1981, 16), und vom 27. März 1981 VI R 207/78 (BFHE 133, 64, BStBl II 1981, 530) gerügt, weil das FG die auf die nach seiner Auffassung steuerfreien Einnahmen entfallenden anteiligen Werbungskosten und Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zum Abzug zugelassen habe.

    Das FG ließ die Revision zu "gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen Abweichung von den BFH-Urteilen in BFHE 131, 339, BStBl II 1981, 16, und in BFHE 133, 64, BStBl II 1981, 530; der weitergehenden Beschwerde (werde) nicht abgeholfen.".

    Überdies habe das FG die auf die nach seiner Auffassung steuerfreien Einnahmen entfallenden anteiligen Werbungskosten und Sonderausgaben im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. die Urteile in BFHE 131, 339, BStBl II 1981, 16, und in BFHE 133, 64, BStBl II 1981, 530) zum Abzug zugelassen.

    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen insbesondere auf seine Urteile in BFHE 131, 339, BStBl II 1981, 16, und in BFHE 133, 64, BStBl II 1981, 530.

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2017 - 5 K 1463/14

    Beiträge an die inländische Rentenversicherung als Sonderausgaben

    Ebenso wie dieser gesetzlichen Regelung liegt § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG die Überlegung zugrunde, dass dem Steuerpflichtigen kein doppelter Vorteil dadurch zugute kommen soll, dass er, obwohl die Einnahmen in Deutschland nicht steuerpflichtig sind, gleichwohl steuermindernd Sonderausgaben geltend machen kann (vgl. BFH-Urteil vom 18.07.1980 VI R 97/77, BStBl II 1981, 16; Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 10 EStG Rz.305).

    Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang ist vielmehr schon dann gegeben, wenn sich eine klar abgrenzbare Beziehung der Vorsorgeaufwendungen zu den steuerfreien Einnahmen eindeutig feststellen lässt (BFH-Urteil vom 18.07.1980 VI R 97/77, BStBl II 1981, 16).

    Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Einnahmen und Aufwendungen ist dann anzunehmen, wenn die Einnahmen und die Aufwendungen durch dasselbe Ereignis veranlasst sind (BFH-Urteile vom 18.07.1980 VI R 97/77, BStBl II 1981, 16 zum steuerfreien Arbeitslohn aufgrund des Montage-Erlasses; vom 27.03.1981 VI R 207/78, BStBl II 1981, 530 zum gemäß § 3 Nr. 63 EStG 1975 steuerfreien Arbeitslohn für eine Tätigkeit in der Deutschen Demokratischen Republik und vom 29.04.1992 I R 102/91, BStBl II 1993, 149 zu den aufgrund eines DBA steuerfreien Einkünften).

  • FG Köln, 04.06.2014 - 4 K 3168/13

    Abziehbarkeit von freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen bei gleichzeitigem

    Zu § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG habe der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Einnahmen und Aufwendungen dann anzunehmen sei, wenn die Einnahmen und die Aufwendungen durch dasselbe Ereignis veranlasst seien (vgl. BFH, Urteil vom 18.7.1980, VI R 97/77, BStBl. II 1981, 530 und vom 29.4.1992, I R 102/91, BStBl. II 1993, 149).

    Zu § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG i.d.F. vor dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Einnahmen und Aufwendungen dann anzunehmen ist, wenn die Einnahmen und die Aufwendungen durch dasselbe Ereignis veranlasst sind (BFH, Urteile vom 18. Juli 1980 VI R 97/77, BFHE 131, 339, BStBl II 1981, 16 zum steuerfreien Arbeitslohn aufgrund des Montage-Erlasses; vom 27. März 1981 VI R 207/78, BFHE 133, 64, BStBl II 1981, 530 zum gemäß § 3 Nr. 63 EStG 1975 steuerfreien Arbeitslohn für eine Tätigkeit in der Deutschen Demokratischen Republik, und vom 29. April 1992 I R 102/91, BFHE 168, 157, BStBl II 1993, 149 zu den aufgrund eines DBA steuerfreien Einkünften).

    Der BFH hat in den bisher vorliegenden Entscheidungen einen Zusammenhang insbesondere mit der sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht begründet (vgl. ausführlich BFH, Urteil vom 18. Juli 1980 VI R 97/77, BStBl II 1981, 16, BFHE 131, 339).

    Der Vergleich verdeutlicht, dass auch der Umstand, dass Versicherungsbeiträge aus steuerfreien Einnahmen finanziert werden, noch keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang begründen kann (so ausdrücklich zur freiwilligen Kranken- und Haftpflichtversicherung: BFH-Urteil in BFHE 131, 339, BStBl II 1981, 16).

  • FG Hamburg, 14.06.2021 - 1 K 73/19

    Einkommensteuerrecht: Sonderausgabenabzug von inländischen Pflichtbeiträgen zur

    Durch § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG n.F. soll ein doppelter steuerlicher Vorteil vermieden werden, der entstehen würde, wenn ein Abzug der Sonderausgaben, die im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, zugelassen werden würde (BFH, Urteil vom 18. Juli 1980, VI R 97/77, BStBl II 1981, 16).

    Vielmehr hat er mit dieser Regelung das Abzugsverbot von Werbungskosten und Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 2 EStG, soweit diese im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, auch auf Sonderausgaben erweitert (BFH, Urteil vom 18. Juli 1980, VI R 97/77, BStBl II 1981, 16).

  • BFH, 29.01.1986 - I R 22/85

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - DBA-Italien - Arbeitstage - Nur

    Die in der Vorentscheidung befürwortete Anwendung des § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 1980 VI R 97/77, BFHE 131, 399, BStBl II 1981, 16).
  • FG Niedersachsen, 28.09.2016 - 3 K 169/15

    Abzug inländischer Altersvorsorgeaufwendungen als beschränkt abziehbare

    a) Zu § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG in der Fassung vor dem Inkrafttreten des AltEinkG hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Einnahmen und Aufwendungen dann anzunehmen ist, wenn die Einnahmen und die Aufwendungen durch dasselbe Ereignis veranlasst sind (Urteile vom 18. Juli 1980 VI R 97/77, BFHE 131, 339, BStBl II 1981, 16 zum steuerfreien Arbeitslohn aufgrund des Montage-Erlasses; vom 27. März 1981 VI R 207/78, BFHE 133, 64, BStBl II 1981, 530 zum gemäß § 3 Nr. 63 EStG 1975 steuerfreien Arbeitslohn für eine Tätigkeit in der Deutschen Demokratischen Republik, und vom 29. April 1992 I R 102/91, BFHE 168, 157, BStBl II 1993, 149 zu den aufgrund eines DBA steuerfreien Einkünften).
  • BFH, 27.03.1981 - VI R 207/78

    Steuerfreiheit von Einkünften eines Arbeitnehmers aus einer in der DDR ausgeübten

  • BFH, 29.04.1992 - I R 102/91

    Abzugsverbot gem. § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG

  • BFH, 29.01.1986 - I R 109/85

    Arbeitgeber - DBA-Schweden - Im Ausland ansässige Person - Inländische

  • FG Köln, 25.05.2023 - 11 K 1306/20

    Unterliegen des Krankengeldes dem Progressionsvorbehalt

  • FG Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 1 K 1134/22

    Keine Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen, welche im Zusammenhang mit

  • BFH, 18.03.1983 - VI R 172/79

    Bemessungsgrundlage für die Vorsorgepauschale ist nur der steuerpflichtige

  • FG Köln, 26.05.2009 - 1 K 3199/07

    Behandlung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zur Krankenversicherung bei

  • BFH, 29.01.1986 - I R 296/82

    Arbeitgeber - DBA-Frankreich - Ansässigkeit - Ausländisches Unternehmen -

  • BFH, 18.12.1991 - X B 126/91

    Abziehbarkeit von Arbeitnehmeranteilen zur gesetzlichen Sozialversicherung als

  • FG Düsseldorf, 08.05.2015 - 9 K 400/14

    Abzug von niederländischen Krankenversicherungsbeiträgen als Sonderausgabe im

  • FG Münster, 20.09.2018 - 6 K 4122/14

    Sonderausgaben - Minderung des Sonderausgabenabzugs durch Arbeitgeberzuschüsse

  • BFH, 10.12.1982 - VI R 35/79

    Arbeitslohn - Einkommensteuer - Montageerlaß - Ermittlung der Bemessungsgrundlage

  • FG Sachsen, 27.02.1997 - 2 K 317/95

    Steuerliche Behandlung des Arbeitnehmerpauschbetrags bei Bezug von voll

  • FG Baden-Württemberg, 09.12.1998 - 5 K 247/98

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Antrag auf Aussetzung

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