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   BFH, 23.07.1980 - I R 28/77   

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https://dejure.org/1980,696
BFH, 23.07.1980 - I R 28/77 (https://dejure.org/1980,696)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1980 - I R 28/77 (https://dejure.org/1980,696)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1980 - I R 28/77 (https://dejure.org/1980,696)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 5; AktG § 152 Abs. 7

  • Wolters Kluwer

    Jahresabschluß - Rückstellung - Veröffentlichung im Bundesanzeiger - Erstellung des Geschäftsberichts - Durchführung der Hauptversammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 152 Abs. 7; EStG § 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses für das vergangene Geschäftsjahr sind geboten (Änderung der Rechtsprechung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 463
  • DB 1980, 2421
  • BStBl II 1981, 62
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.03.1980 - IV R 89/79

    Rückstellung für gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses

    Auszug aus BFH, 23.07.1980 - I R 28/77
    Insoweit verweist der Senat auf das zur Aufstellung des Jahresabschlusses ergangene Urteil des BFH vom 20. März 1980 IV R 89/79 (BFHE 130, 165, BStBl II 1980, 297).

    Der BFH hat in BFHE 130, 165, BStBl II 1980, 297 - im Anschluß an BFHE 123, 547, 550, BStBl II 1978, 97 - für die Anerkennung einer auf einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung beruhenden Rückstellung gefordert, daß an die Verletzung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung Sanktionen geknüpft sind, so daß sich ein Steuerpflichtiger im Ergebnis einer Erfüllung der Verpflichtung nicht entziehen kann.

    Wirtschaftliche Verursachung setzt voraus, daß der Tatbestand, an den das Gesetz die Verpflichtung knüpft, im wesentlichen verwirklicht ist (BFH-Urteile vom 24. Juni 1969 I R 15/68, BFHE 96, 101, BStBl II 1969, 581; BFHE 130, 165, BStBl II 1980, 297).

  • BFH, 26.10.1977 - I R 148/75

    Grundsatz ordnungsgemäßer Bilanzierung - Rückstellung - Ungewisse

    Auszug aus BFH, 23.07.1980 - I R 28/77
    Dies hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 26. Oktober 1977 I R 148/75 und I R 124/76 (BFHE 123, 547 und 551, BStBl II 1978, 97 und 99) dargelegt.

    Der erkennende Senat hat der Abweichung von seinen gegenteiligen Entscheidungen in BFHE 123, 547 und 551, BStBl II 1978, 97 und 99 zugestimmt.

    Der BFH hat in BFHE 130, 165, BStBl II 1980, 297 - im Anschluß an BFHE 123, 547, 550, BStBl II 1978, 97 - für die Anerkennung einer auf einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung beruhenden Rückstellung gefordert, daß an die Verletzung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung Sanktionen geknüpft sind, so daß sich ein Steuerpflichtiger im Ergebnis einer Erfüllung der Verpflichtung nicht entziehen kann.

  • BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Unentgeltlicher Erwerb - Verbot des Ausweises -

    Auszug aus BFH, 23.07.1980 - I R 28/77
    Dieser Grundsatz gilt in dem Sinne, daß Aktivwerte, die nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung aktivierungsfähig sind, in der Steuerbilanz aktiviert werden müssen und daß Passivposten in der Steuerbilanz nur angesetzt werden dürfen, wenn sie nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung in der Handelsbilanz nicht nur passivierungsfähig, sondern passivierungspflichtig sind (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BFHE 95, 31, BStBl II 1969, 291).
  • BFH, 24.06.1969 - I R 15/68

    Unternehmer - Ausgleich - Pflicht zur Zahlung - Beendigung des

    Auszug aus BFH, 23.07.1980 - I R 28/77
    Wirtschaftliche Verursachung setzt voraus, daß der Tatbestand, an den das Gesetz die Verpflichtung knüpft, im wesentlichen verwirklicht ist (BFH-Urteile vom 24. Juni 1969 I R 15/68, BFHE 96, 101, BStBl II 1969, 581; BFHE 130, 165, BStBl II 1980, 297).
  • BFH, 26.10.1977 - I R 124/76

    Rückstellung - Gesetzliche Verpflichtung - Aufstellung des Jahresabschlusses -

    Auszug aus BFH, 23.07.1980 - I R 28/77
    Dies hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 26. Oktober 1977 I R 148/75 und I R 124/76 (BFHE 123, 547 und 551, BStBl II 1978, 97 und 99) dargelegt.
  • BFH, 08.09.2011 - IV R 5/09

    Rückstellungen für Zulassungskosten eines Pflanzenschutzmittels - Rezeptur eines

    Eine Verbindlichkeit erweist sich im Wesentlichen als vergangenheitsorientiert, wenn die Pflicht unabhängig davon zu erfüllen ist, ob der Unternehmer seine Tätigkeit in Zukunft fortführt oder den Betrieb zum jeweiligen Bilanzstichtag beendet (BFH-Urteile vom 23. Juli 1980 I R 28/77, BFHE 131, 463, BStBl II 1981, 62, unter 1. der Gründe; in BFHE 199, 561, BStBl II 2003, 131, unter II.2.a der Gründe).
  • FG Niedersachsen, 26.05.2011 - 14 K 229/09

    Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen für die Prüfung des Jahresabschlusses

    Dieser Grundsatz gilt in dem Sinne, dass Aktivwerte, die nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung aktivierungsfähig sind, in der Steuerbilanz aktiviert werden müssen und dass Passivposten in der Steuerbilanz nur angesetzt werden dürfen, wenn sie nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung in der Handelsbilanz nicht nur passivierungsfähig, sondern passivierungspflichtig sind (BFH-Beschluss vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BStBl II 1969, 291; BFH-Urteil vom 23. Juni 1980 I R 28/77, BStBl II 1981, 62).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind im Jahresabschluss Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung dieses Jahresabschlusses zu bilden (BFH-Urteil vom 23. Juni 1980 I R 28/77, BStBl II 1981, 62; so auch Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 30. Aufl. 2011 § 5 Rdz. 550 "Jahresabschluss"; Buciek in Blümich, EStG, Ergänzungslieferung 106, Stand: Mai 2010, § 5 Rdz. 920 "Jahresabschluss"; Tiedchen in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Ergänzungslieferung 244, Stand: Dezember 2010, § 5 Anm. 514 "Jahresabschluss"; Kozikowski/Schubert in Beck Bil-Komm., § 249 Rdz. 100 "Jahresabschluss"; Döllerer, DStZ 1980, 357).

    Eine Rückstellung kann jedoch nach Auffassung des Senats nur für die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das abgelaufene Jahr gebildet werden, nicht jedoch für eine freiwillige, eventuell im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Prüfung (so auch Weber-Grellet in Schmidt, EStG, § 5 Rdz. 550 "Jahresabschluss"; Buciek in Blümich, EStG, § 5 Rdz. 920 "Jahresabschluss"; Döllerer, DStZ 1980, 357; BMF-Schreiben vom 16. Januar 1981 IV B 2 - S 2137 - 39/80, juris, das lediglich aus deklaratorischen Gründen zur Eindämmung der Normenflut durch das BMF-Schreiben vom 29. März 2007 IV C 6 - O 1000/07/0018, BStBl I 2007, 369 aufgehoben worden ist; vgl. auch BFH-Urteil vom 23. Juni 1980 I R 28/77, BStBl II 1981, 62).

    Hierdurch erweist sich die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses als vergangenheitsbezogen und nicht als zukunftsorientiert (BFH-Urteil vom 23. Juli 1980 I R 78/77, BStBl II 1981, 62).

  • BFH, 25.11.1983 - III R 25/82

    Betriebsvermögen - Einheitswert - Rückstellung - Pflichtprüfung

    Zur Begründung machte sie geltend: Die gegenteilige Auffassung des erkennenden Senats, wonach für Kosten der handelsrechtlich vorgeschriebenen Prüfung des Jahresabschlusses Rückstellungen in der Vermögensaufstellung nicht gebildet werden dürfen (Urteile vom 22. Mai 1964 III 49/60 U, BFHE 79, 463, BStBl III 1964, 402, und vom 12. Juni 1964 III 329/60 U, BFHE 79, 590, BStBl III 1964, 450) sei durch die neuere Rechtsprechung der Ertragsteuersenate überholt (Urteile vom 20. März 1980 IV R 89/79, BFHE 130, 165, BStBl II 1980, 297, und vom 23. Juli 1980 I R 28/77, BFHE 131, 463, BStBl II 1981, 62).

    Dabei berufen sich die Kritiker insbesondere auf das zur Körperschaftsteuer ergangene Urteil des I. Senats in BFHE 131, 463, BStBl II 1981, 62.

    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, daß die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember wirtschaftlich im abgelaufenen Jahr verursacht worden ist (vgl. BFHE 131, 463, BStBl II 1981, 62).

  • FG Thüringen, 01.12.2016 - 1 K 533/15

    Keine gewinnmindernde Rückstellung bei einer Steuerberatungsgesellschaft wegen

    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, setzt aber die Bildung einer Rückstellung gerade voraus, dass sich der Steuerpflichtige einer endgültig entstandenen rechtlichen Verpflichtung und der damit verbundenen Vermögensbelastung höchstwahrscheinlich nicht mehr entziehen kann, und selbst die theoretische Möglichkeit soll bereits schädlich sein (BFH-Urteile vom 12. Dezember 1990 I R 18/89, BStBl II 1991, 485 und vom 23. Juli 1980 I R 28/77, BStBl II 1981, 62).
  • BFH, 13.07.1994 - XI R 55/93

    1. Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten für Vermögensaufstellung einer

    In vergleichbarer Weise erkennt der BFH die Kosten für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses in ständiger Rechtsprechung als betrieblich veranlaßte Verpflichtung an (vgl. BFH-Urteile vom 20. März 1980 IV R 89/89, BFHE 130, 165, BStBl II 1980, 297; vom 23. Juli 1980 I R 28/77, BFHE 131, 463, BStBl II 1981, 62).
  • BFH, 24.08.1983 - I R 16/79

    Fahrtauslage - Übernachtungspauschale - Sitzungsgeld - Elektronische

    Die Rechtsprechung des BFH zur Rückstellung für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses, für die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Geschäftsberichts und für die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung von Betriebsteuererklärungen für das abgelaufene Jahr kann zu keiner anderen Beurteilung führen (vgl. zu diesem Problemkreis Urteile vom 20. März 1980 IV R 89/79, BFHE 130, 165, BStBl II 1980, 297; vom 23. Juli 1980 I R 28/77, BFHE 131, 463, BStBl II 1981, 62).
  • BFH, 25.11.1981 - I R 54/77

    Aktivierung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswerts; Abgrenzung des

    Er hält vielmehr an der gegenteiligen neueren Rechtsprechung des BFH fest (Urteile vom 20. März 1980 IV R 89/79, BFHE 130, 165, BStBl II 1980, 297 - betreffend Rückstellung für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses durch eine KG - vom 23. Juli 1980 I R 28/77, BFHE 131, 463, BStBl II 1981, 62 - betreffend Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger - BAnz - und zur Erstellung des Geschäftsberichts einer AG; sowie vom 23. Juli 1980 I R 30/78, BFHE 131, 465, BStBl II 1981, 63 - betreffend Rückstellungen für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und für die Verpflichtung zur Erstellung der die Betriebssteuern des abgelaufenen Jahres betreffenden Steuererklärungen).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 137/86

    Kosten des Rechnungsprüfungsamtes einer Gemeinde als Betriebsausgaben beim

  • FG Baden-Württemberg, 01.12.1999 - 5 K 299/99

    Körperschaftsteuer 1981 bis 1984

  • BFH, 16.09.1987 - X R 3/81

    Haftung des gesetzlichen Vertreters für die Zahlung der Umsatzsteuer

  • FG München, 10.12.1996 - 13 K 3558/91

    Voraussetzungen für die Passivierung von Zuwendungen weder als Verbindlichkeiten

  • BFH, 25.10.1985 - III R 173/80

    Kosten der Lebensführung als Betriebsausgaben - Kosten für eine

  • BFH, 27.01.1988 - II R 234/85

    Genossenschaft - Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Schuld -

  • BFH, 27.01.1988 - II R 230/84

    Abzug der Kosten der genossenschaftlichen Pflichtprüfung als Schulden bei den

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