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   BFH, 11.07.1980 - VI R 198/77   

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https://dejure.org/1980,529
BFH, 11.07.1980 - VI R 198/77 (https://dejure.org/1980,529)
BFH, Entscheidung vom 11.07.1980 - VI R 198/77 (https://dejure.org/1980,529)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 1980 - VI R 198/77 (https://dejure.org/1980,529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Wechselnde Arbeitsstätte - Einsatzstelle - Kfz - Pauschsatz - Kilometergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    PKW-Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnder Einsatzstelle; für die Annahme von ständig wechselnden Einsatzstellen ist nicht die Anzahl der Einsatzstellen im Kalenderjahr maßgebend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EStG (1975) § 9 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 64
  • BStBl II 1980, 654
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.11.1974 - VI R 69/72

    Erfüllung mehrerer Arbeitsverträge - Tätigkeit an verschiedenen Orten - Pauschale

    Auszug aus BFH, 11.07.1980 - VI R 198/77
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 8. November 1974 VI R 69/72 (BFHE 114, 92, BStBl II 1975, 177) hält es einen zweimaligen Wechsel des Arbeitsorts im Jahr nicht für ausreichend.

    c) Die vorstehend vertretene Auffassung weicht nicht von dem Urteil des Senats in BFHE 114, 92, BStBl II 1975, 177 ab.

  • BFH, 31.10.1973 - VI R 98/73

    Aufwendungen für Fahrten mit eigenem Kraftfahrzeug zwischen Wohnung und ständig

    Auszug aus BFH, 11.07.1980 - VI R 198/77
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 31. Oktober 1973 VI R 98/73, BFHE 111, 76, BStBl II 1974, 258) ist die Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG jedoch dann nicht anzuwenden, wenn Arbeitnehmer auf ständig wechselnden auswärtigen Bau- und Montagestellen (Einsatzstellen) tätig sind.

    Sowohl in dem Urteil vom 5. November 1971 VI R 207/68 (BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137) als auch in dem Urteil in BFHE 111, 76, BStBl II 1974, 258 hat der Senat darauf hingewiesen, daß Arbeitnehmer, die keine feste Arbeitsstätte haben, sondern an ständig wechselnden Einsatzstellen tätig werden, nicht die Möglichkeit haben, durch entsprechende Wohnsitznahme selbst die Höhe der Fahrtaufwendungen zu bestimmen.

  • BFH, 05.11.1971 - VI R 207/68

    Dienstreise von Arbeitnehmern, pauschaler Auslagenersatz, Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 11.07.1980 - VI R 198/77
    Sowohl in dem Urteil vom 5. November 1971 VI R 207/68 (BFHE 103, 472, BStBl II 1972, 137) als auch in dem Urteil in BFHE 111, 76, BStBl II 1974, 258 hat der Senat darauf hingewiesen, daß Arbeitnehmer, die keine feste Arbeitsstätte haben, sondern an ständig wechselnden Einsatzstellen tätig werden, nicht die Möglichkeit haben, durch entsprechende Wohnsitznahme selbst die Höhe der Fahrtaufwendungen zu bestimmen.
  • BFH, 14.07.1978 - VI R 179/76

    Nach dreimonatiger Tätigkeit an derselben Arbeitsstätte werden auch bei

    Auszug aus BFH, 11.07.1980 - VI R 198/77
    Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das FG zu beachten haben, daß nach dem Urteil des Senats vom 14. Juli 1978 VI R 179/76 (BFHE 125, 555, BStBl II 1978, 660) Arbeitnehmer, die auf ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigt sind, für Fahrten mit dem eigenen Kraftfahrzeug zwischen Wohnung und jeweiliger Einsatzstelle die tatsächlichen Aufwendungen nur für die ersten drei Monate der Tätigkeit auf der jeweiligen Einsatzstelle geltend machen können, und daß im Streitfall auch Verpflegungsmehraufwendungen in Betracht kommen können (Abschn. 22 Abs. 2 Nr. 2 LStR 1975).
  • BFH, 23.10.2014 - III R 19/13

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbständigen - Gleichbehandlung

    b) Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 11. Juli 1980 VI R 198/77, BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654) ist die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG dann nicht anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer auf ständig wechselnden auswärtigen Tätigkeitsstätten (Einsatzstellen) tätig ist, und zwar unabhängig vom sog. Einzugsbereich (BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 VI R 39/07, BFHE 224, 111, BStBl II 2009, 475, unter II.2.; VI R 47/07, BFH/NV 2009, 751, unter II.2.).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 70/03

    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden

    cc) Weil der Arbeitnehmer nicht laufend zur gleichen Arbeitsstätte fährt, hat er auch nicht die Möglichkeit, durch eine entsprechende Wohnsitznahme selbst die Höhe seiner Fahrtaufwendungen zu bestimmen (BFH-Urteile in BFHE 111, 76, BStBl II 1974, 258, sowie vom 11. Juli 1980 VI R 198/77, BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654).
  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 33/10

    Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als weiträumige Betriebsstätte

    Diese Ausnahme setzt aber voraus, dass der Fahrtaufwand im Einzelfall --entsprechend der Situation von Arbeitnehmern mit wechselnden Einsatzstellen-- deshalb regelmäßig höher ist, weil der Steuerpflichtige nicht die Möglichkeit hat, durch eine entsprechende Wohnsitznahme vorzusorgen und dadurch selbst die Höhe seiner Fahrtaufwendungen zu bestimmen (BFH-Urteile vom 31. Oktober 1973 VI R 98/73, BFHE 111, 76, BStBl II 1974, 258; vom 11. Juli 1980 VI R 198/77, BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654; vom 20. November 1987 VI R 6/86, BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443).

    Zum einen kommt es für die Frage, ob es sich um eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt, nach dem dargestellten Zweck der Regelung nur darauf an, dass die jeweilige Fahrstrecke einerseits durch das Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet, und andererseits durch die Räumlichkeiten der Arbeitsstätte gekennzeichnet ist als diejenige Fahrstrecke, deren regelmäßige Nutzung es ermöglicht, durch entsprechende Wohnsitznahme vorzusorgen und dadurch selbst die Höhe der Fahrtaufwendungen zu bestimmen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 111, 76, BStBl II 1974, 258; in BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654; in BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443).

  • BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01

    Einsatzwechseltätigkeit - Verpflegungspauschale

    Diese typisierende Auslegung entspricht der Definition und der Handhabung des Begriffs der Einsatzwechseltätigkeit im Lohnsteuerrecht (BFH 11. Juli 1980 - VI R 198/77 - BFHE 131, 64).
  • BFH, 20.11.1987 - VI R 6/86

    Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen, die im üblichen

    Ob eine für ständig wechselnde Einsatzstellen berufstypische Tätigkeit vorliegt, bestimmt sich nicht nach abstrakten Berufsbildern, sondern nach der mutmaßlichen Verwendung des Arbeitnehmers im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers (Anschluß an BFH-Urteil vom 11. Juli 1980 VI R 198/77, BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654).

    Maßgebend für die von Fahrten zwischen Wohnung und fester Arbeitsstätte abweichende Behandlung der Fahrten zu sog. ständig wechselnden Einsatzstellen ist vielmehr der Umstand, daß der Arbeitnehmer - wie bei Dienstreisen - nicht laufend zur gleichen Arbeitsstätte fährt und deshalb nicht die Möglichkeit hat, durch eine entsprechende Wohnsitznahme selbst die Höhe seiner Fahrtaufwendungen zu bestimmen (BFHE 111, 76, BStBl II 1974, 258, und BFH-Urteil vom 11. Juli 1980 VI R 198/77, BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654).

    b) Weiterhin ist für Arbeitnehmer mit sog. ständig wechselnden Einsatzstellen kennzeichnend, daß sie einen Beruf ausüben, bei dem ein solcher ständiger Wechsel typisch ist (BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654).

  • BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02

    Rufbereitschaft - tarifliche Verpflegungspauschale

    Der Begriff der "ständig wechselnden Tätigkeitsstätten" in § 20 Abs. 1 ZTV und in § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3 EStG grenzt den Arbeitsbereich eines Arbeitnehmers von dem eines Arbeitnehmers ab, der eine regelmäßige Arbeitsstätte und damit einen Mittelpunkt der Tätigkeit hat (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 -, zu II 1 c dd der Gründe; BFH 11. Juli 1980 - VI R 198/77 - BFHE 131, 64, 66).
  • FG Nürnberg, 21.03.1984 - V 53/83
    Da nach dem BFH-Urteil vom 11.07.1980 VI R 198/77 (BStBl. II 1980, 654) auf den gesamten Berufszweig abzustellen sei, genüge es nicht, daß nur ein Teil der LAA und dieser wiederum nur für eine bestimmte Zeit an wechselnden Einsatzstellen eingesetzt werde.

    Arbeitnehmer mit ständig wechselnden Einsatzstellen werden von der Rechtsprechung gegenüber Arbeitnehmern mit einer regelmäßigen Arbeitsstätte deshalb begünstigt, weil sie nicht die Möglichkeit haben, durch entsprechende Wohnsitznahme selbst die Höhe der Fahrtaufwendungen zu bestimmen (vgl. z. B. das BFH-Urteil vom 11.07.1980, VI R 198/77, BStBl. II 1980, 654).

    Dazu kommt folgendes: Entsprechend ihrem Ansatzpunkt bezieht sich die Rechtsprechung zur Behandlung von Fahrtaufwendungen bei Arbeitnehmern auf ständig wechselnden Baustellen nur auf Fälle der Beschäftigung auf auswärtigen Einsatzstellen (s. BFH-Urteile vom 31.10.1973, VI R 98/73 BStBl. II 1974, 258 und VI R 198/1977).

  • BFH, 12.08.1983 - VI R 155/80

    1. Unterhaltszuschüsse eines Referendars sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. - 2.

    An dieser Begründung hat der Senat in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. z. B. Urteil vom 11. Juli 1980 VI R 198/77, BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654).

    Diese Rechtsprechung ist für Arbeitnehmer entwickelt worden, die einen Beruf ausüben, bei dem der Einsatz auf den wechselnden Einsatzstellen typisch - berufstypisch - ist (vgl. Urteil in BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654).

  • BFH, 05.11.1987 - IV R 180/85

    Fahrtkosten - Arzt - Eigener Pkw - Praxisvertretung

    Dagegen sei die sinngemäße Anwendung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), die für Arbeitnehmer mit ständig wechselnden Einsatzstellen den vollen Abzug der Fahrtkosten zulasse (Urteile vom 11. Juli 1980 VI R 198/77, BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654, und vom 12. August 1983 VI R 155/80, BFHE 139, 190, BStBl II 1983, 718), auf den Streitfall nicht möglich.

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil in BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654) ist die Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG ausnahmsweise dann nicht anzuwenden, wenn Arbeitnehmer auf ständig wechselnden auswärtigen Einsatzstellen tätig sind.

  • BFH, 27.03.2003 - VI B 176/02

    Einsatzwechseltätigkeit

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Juli 1980 VI R 198/77 (BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654) sei das Vorliegen einer Einsatzwechseltätigkeit nicht von der Zahl der Einsatzstellen abhängig, auf denen der Arbeitnehmer im Kalenderjahr tätig ist, sondern davon, ob der Einsatz auf wechselnden Einsatzstellen für den vom Arbeitnehmer ausgeübten Beruf typisch ist.

    Das BFH-Urteil in BFHE 131, 64, BStBl II 1980, 654 ist nicht einschlägig, weil es zu Fahrtkosten und nicht zu Verpflegungsmehraufwendungen ergangen ist.

  • BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02

    Keine Verpflegungspauschale für Einsatzwechseltätigkeit bei Rufbereitschaft ohne

  • BFH, 31.07.1996 - XI R 5/95
  • FG Thüringen, 27.11.2003 - II 1063/02

    Keine Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und auswärtigem

  • FG Hamburg, 09.08.2007 - 1 K 25/07

    EStG: Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig

  • BAG, 22.11.2004 - 6 AZR 544/02

    Verpflegungspauschale bei Rufbereitschaft - Rufbereitschaft; tarifliche

  • BFH, 02.11.1984 - VI R 38/83

    Werbungskosten - Ständig wechselnde Einsatzstellen - Arbeitnehmer - Arbeit an

  • BFH, 16.12.1981 - VI R 227/80

    Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung sind

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2004 - 1 K 640/02

    Einsatzwechseltätigkeit eines Rettungsassistenten, der bei einem Verein arbeitet,

  • BFH, 19.02.1982 - VI R 61/79

    Waldarbeiter sind in einem 11 qkm großen Revier nicht an ständig wechselnden

  • BFH, 02.11.1984 - VI R 143/83

    Werbungskosten - Fahrt mit eigenem Pkw - Ständig wechselnde Einsatzstellen -

  • BFH, 27.06.1986 - VI R 170/83

    Anspruch auf die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen

  • BFH, 10.10.1986 - VI R 25/83

    Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten eines Arbeitnehmers ohne

  • FG Niedersachsen, 16.12.1997 - VII 659/96

    Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als

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