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   BFH, 17.12.1981 - V R 75/77   

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https://dejure.org/1981,1044
BFH, 17.12.1981 - V R 75/77 (https://dejure.org/1981,1044)
BFH, Entscheidung vom 17.12.1981 - V R 75/77 (https://dejure.org/1981,1044)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - V R 75/77 (https://dejure.org/1981,1044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1951 § 1 Nr. 1; UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Rückgängigmachung eines Liefervorganges - Entgeltliche Rücklieferung durch Lieferungsempfänger - Empfängerhorizont

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ob eine nicht umsatzsteuerbare Rückgängigmachung einer Lieferung oder eine entgeltliche Rücklieferung vorliegt, ist aus der Position des rückgebenden Lieferungsempfängers zu beurteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 135, 115
  • BStBl II 1982, 233
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 17.12.1981 - V R 75/77
    Ob eine nichtsteuerbare Rückgängigmachung eines Liefervorganges oder eine entgeltliche Rücklieferung durch den Lieferungsempfänger vorliegt, ist nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 7. Mai 1981 V R 47/76 (BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495) aus dessen Position und nicht aus der des ursprünglichen Lieferers zu beurteilen.

    Denn in dessen Person entscheidet sich, ob er mit der Rückgabe des Liefergegenstandes eine entgeltliche Lieferung im Sinne der Grundsätze des BFH-Urteils vom 7. Mai 1981 V R 47/76 (BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495) erbringt oder nicht.

    Bei dieser Sachlage des Zurückgebenmüssens der Gerüste kann in diesem Vorgang kein zweckgerichtetes, d.h. auf Entgeltserzielung gerichtetes Handeln der Klägerin im Sinne des Urteils des BFH in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495 gesehen werden.

  • BFH, 22.11.1962 - V 214/58 S

    Umsatzsteuerpflicht des sogenannten Werkselbstverbrauchs

    Auszug aus BFH, 17.12.1981 - V R 75/77
    Ob die Rückgabe eines gelieferten Gegenstandes vom Lieferungsemfänger an den Lieferer eine steuerbare Rücklieferung oder lediglich eine nichtsteuerbare Rückgängigmachung des ursprünglichen Lieferungsvorgangs enthält, ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bislang entscheidend danach beurteilt worden, ob eine innere Verknüpfung der Rückgabe mit der ursprünglichen Lieferung besteht (vgl. Urteil vom 22. November 1962 V 214/58 S, BFHE 76, 532, BStBl III 1963, 194).
  • BFH, 12.11.2008 - XI R 46/07

    Rücknahme verkaufter Umzugskartons gegen Entgelt - Keine Berichtigung der

    Bei der Rückgängigmachung liegt typischerweise eine Vertragsstörung im weiten Sinne vor (vgl. auch z.B. BFH-Urteile vom 17. Dezember 1981 V R 75/77, BFHE 135, 115, BStBl II 1982, 233; vom 8. Mai 2003 V R 20/02, BFHE 203, 181, BStBl II 2003, 953; vom 28. November 2002 V R 51/01, BFH/NV 2003, 515; Fischer, jurisPR-SteuerR 51/2006 Anm. 3; Schwarz in Vogel/Schwarz, UStG, § 17 Rz 168).
  • BFH, 08.09.2011 - V R 43/10

    Lieferung auch bei Betrugsabsicht des Lieferers - Berichtigung des

    Darüber hinaus betrifft das vom FA für seine Auffassung angeführte Senatsurteil vom 17. Dezember 1981 V R 75/77 (BFHE 135, 115, BStBl II 1982, 233) den mit dem Streitfall nicht vergleichbaren Fall einer Rückgabe des gelieferten Gegenstands.
  • FG Berlin, 15.11.2006 - 2 K 5450/03

    Vergütungen eines Umzugsunternehmens für zurückgegebene Umzugskarton als

    Dabei ist nicht die Sicht des ursprünglichen Lieferers, sondern die Sichtweise der ursprünglichen Lieferungsempfänger, hier also der Kunden der Klägerin, maßgebend (BFH-Urteile vom 17. Dezember 1981 V R 75/77, BFHE 135, 115, BStBl II 1982, 233; in BFHE 178, 277, BStBl II 1995, 756).

    Für die Rückgängigmachung der ursprünglichen Lieferung sprechen insbesondere folgende Umstände: Der ursprüngliche Lieferungsempfänger hat keine andere Wahlmöglichkeit (BFH, Urteil in BFHE 135, 115, BStBl II 1982, 233).

  • FG Hessen, 23.05.2001 - 6 K 3717/98

    Abgrenzung Rücklieferung zu Rückgängigmachung

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  • BFH, 27.06.1995 - V R 27/94

    1. Rücklieferung von nicht abgesetzten Erzeugnissen an den Hersteller - 2.

    Ob eine nichtsteuerbare Rückgängigmachung einer Lieferung oder eine entgeltliche Rücklieferung durch den Empfänger der ursprünglichen Lieferung vorliegt, ist aus dessen Sicht und nicht aus der Sicht des ursprünglichen Lieferers zu beurteilen (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1981 V R 75/77, BFHE 135, 115, BStBl II 1982, 233).
  • FG München, 10.06.1998 - 3 K 3443/93
    Ob eine nichtsteuerbare Rückgängigmachung einer Lieferung oder eine entgeltliche Rücklieferung durch den Empfänger der ursprünglichen Leistung vorliegt, ist aus dessen Sicht zu beurteilen (BFH-Urteile vom 17. Dezember 1981 V R 75/77, BStBl II 1982, 233, und vom 27. Juni 1995 V R 27/94, BStBl II 1995, 756).

    In der Entscheidung in BStBl II 1982, 233 hat der BFH die Rückgängigmachung des ursprünglichen Umsatzes für den Fall angenommen, daß der Erstlieferer befugt ist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und der Leistungsempfänger deshalb aufgrund einer tatsächlichen und rechtlichen Zwangslage keine andere Möglichkeit als die Rückgängigmachung des Liefervorganges hat.

    GmbH als ursprüngliche Leistungsempfängerin keine unmittelbar vergleichbar rechtliche oder tatsächliche Zwangslage wie in dem der Entscheidung des BFH in BStBl II 1982, 233 zugrundeliegenden Fall.

  • BFH, 28.11.2002 - V R 51/01

    Vorsteuerabzug

    Zur Abgrenzung einer Rücklieferung von einer Rückgängigmachung der Hinlieferung eines Gegenstands weist der Senat auf seine Urteile vom 27. Juni 1995 V R 27/94 (BFHE 178, 277, BStBl II 1995, 756) und vom 17. Dezember 1981 V R 75/77 (BFHE 135, 115, BStBl II 1982, 233) hin.
  • FG München, 29.11.2000 - 3 K 3464/99

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Vermietungsleistungen;

    Ob eine nicht steuerbare Rückgängigmachung einer Lieferung oder eine entgeltliche Rücklieferung durch den Empfänger der ursprünglichen Leistung vorliegt, ist aus dessen Sicht zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 1981 V R 75/77, BStBl II 1982, 233 , und vom 27. Juni 1995 V R 27/94, BStBl II 1995, 756 ).

    In der Entscheidung in BStBl II 1982, 233 hat der BFH die Rückgängigmachung des ursprünglichen Umsatzes für den Fall angenommen, daß der Erstlieferer befugt ist, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und der Leistungsempfänger deshalb aufgrund einer tatsächlichen und rechtlichen Zwangslage keine andere Möglichkeit als die Rückgängigmachung des Liefervorganges hat.

  • FG München, 15.05.2000 - 3 V 560/00

    Umsatzsteuerliche Einordnung von Sale and lease back

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  • FG Köln, 31.03.2008 - 15 K 7085/02

    Änderung der Bemessungsgrundlage

    Die Rechtsfolge des § 17 UStG tritt auch unabhängig davon ein, wie diese Vereinbarung umsatzsteuerlich zu qualifizieren ist, sei es als Rückgängigmachung einer Lieferung, Rücklieferung (zu diesen Begriffen vergleiche auch BFH-Urteile vom 17. Dezember 1981 V R 75/77, BStBl II 1982, 233 , und vom 27. Juni 1995 V R 27/94, BStBl II 1995, 756 ) oder wie die Klägerin behauptet, als Vertragsaufhebung vor Durchführung der Lieferung, da die G zu keinem Zeitpunkt Verfügungsmacht besessen habe.
  • BFH, 16.11.1993 - V B 78/93

    Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

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