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   BFH, 04.02.1982 - IV R 150/78   

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https://dejure.org/1982,473
BFH, 04.02.1982 - IV R 150/78 (https://dejure.org/1982,473)
BFH, Entscheidung vom 04.02.1982 - IV R 150/78 (https://dejure.org/1982,473)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 1982 - IV R 150/78 (https://dejure.org/1982,473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 6b, 16, 34 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Gewinn aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs - Rücklage - Auflösung der Rücklage - Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6b, § 16, § 34 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Tarifbegünstigung, wenn eine für den Gewinn aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebes gebildete Rücklage nach § 6b EStG später aufgelöst wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 135, 202
  • BStBl II 1982, 348
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.01.1973 - I R 156/71

    Partenreederei - Veräußerung des einzigen Schiffes - Auflösung nach Verkauf -

    Auszug aus BFH, 04.02.1982 - IV R 150/78
    Für eine KG, deren Zweck in dem Betrieb eines einzigen Seeschiffs bestehe, könne insoweit nichts anderes gelten als für eine Partenreederei (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BFHE 108, 111, BStBl II 1973, 219).

    Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn ein Gewerbetreibender alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entgeltlich auf einen Erwerber überträgt (z.B. BFH-Urteile in BFHE 108, 111, 113, BStBl II 1973, 219; vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BFHE 119, 425, 427, BStBl II 1976, 670).

    Dabei ist unerheblich, ob die Gesellschafter gleichzeitig die Auflösung der Personengesellschaft beschließen (vgl. § 131 Nr. 2 des Handelsgesetzbuches - HGB -) oder ob unabhängig von einem ausdrücklichen Auflösungsbeschluß der Gesellschafter die Veräußerung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen gesellschaftsrechtlich notwendig die Auflösung der Gesellschaft nach sich zieht, wie dies z.B. bei einer Partenreederei der Fall ist (dazu Urteil in BFHE 108, 111, 113, BStBl II 1973, 219).

  • BFH, 24.06.1976 - IV R 200/72

    Zur Abgrenzung zwischen tarifbegünstigter Betriebsaufgabe und Betriebsverlegung

    Auszug aus BFH, 04.02.1982 - IV R 150/78
    Nicht erforderlich ist, daß alle Wirtschaftsgüter, die zum Betriebsvermögen des Gewerbebetriebes gehörten, veräußert werden; es ist möglich, daß einzelne Wirtschaftsgüter, die nicht die Eigenschaft von wesentlichen Betriebsgrundlagen haben, als Betriebsvermögen (ohne Betrieb) zurückbehalten und erst später verwertet werden (z.B. BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 200/72, BFHE 119, 430, 432, BStBl II 1976, 672).
  • BFH, 24.06.1976 - IV R 199/72

    Zur Frage der tarifbegünstigten Betriebsaufgabe bei Schiffahrtsunternehmen

    Auszug aus BFH, 04.02.1982 - IV R 150/78
    Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn ein Gewerbetreibender alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entgeltlich auf einen Erwerber überträgt (z.B. BFH-Urteile in BFHE 108, 111, 113, BStBl II 1973, 219; vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BFHE 119, 425, 427, BStBl II 1976, 670).
  • BFH, 25.07.1979 - I R 175/76

    Zur Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG bei Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 04.02.1982 - IV R 150/78
    Entgegen der Auffassung, die die Prozeßbevollmächtigten der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vertreten haben, kann § 6b EStG auf Veräußerungsgewinne i. S. von § 16 EStG nicht nur in der Form einer unmittelbaren Übertragung auf Reinvestitionen (§ 6b Abs. 1 EStG), sondern auch in der Form einer Rücklagenbildung (§ 6b Abs. 3 EStG) angewendet werden (BFH-Urteil vom 25. Juli 1979 I R 175/76, BFHE 129, 17, BStBl II 1980, 43).
  • BFH, 03.04.2014 - IV R 12/10

    Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen

    Fehlt es allerdings im Einzelfall an Anhaltspunkten dafür, dass nach der Veräußerung des Schiffs im Gesellschaftsvermögen solche immaterielle Wirtschaftsgüter verblieben sind und gibt es auch keine sonstigen Anhaltspunkte dafür, dass die Gesellschaft nach der Veräußerung des Schiffs ein weiteres Schiff erwerben will, stellt sich die Veräußerung des betriebsbereit ausgerüsteten Schiffs einer Einschiffsgesellschaft als Betriebsveräußerung dar (vgl. BFH-Urteile vom 4. Februar 1982 IV R 150/78, BFHE 135, 202, BStBl II 1982, 348, und vom 30. März 1989 IV R 81/87, BFHE 156, 208, BStBl II 1989, 558).

    bb) Zwar kann eine Einschiffsgesellschaft --anders als eine Partenreederei i.S. des § 489 des Handelsgesetzbuchs a.F. (vgl. BFH-Urteile in BFHE 166, 448, BStBl II 1992, 380, und in BFHE 135, 202, BStBl II 1982, 348)-- nach Veräußerung des Schiffs ein weiteres Schiff erwerben und dieses im Seeverkehr betreiben.

  • BFH, 16.12.2009 - I R 97/08

    Namens-/Zeichenrecht als wesentliche Betriebsgrundlage - Auswirkungen einer

    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung kommen aber als wesentliche Betriebsgrundlagen grundsätzlich auch immaterielle Werte in Betracht, wie z. B. der Geschäftswert und seine Elemente (BFH-Urteile vom 4. Februar 1982 IV R 150/78, BFHE 135, 202, BStBl II 1982, 348; vom 25. Mai 1988 I R 92/84, BFH/NV 1989, 258; vom 9. Oktober 1996 XI R 71/95, BFHE 181, 452, BStBl II 1997, 236).
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 34/95

    Antrag auf Bilanzänderung zur Bildung einer § 6 b-Rücklage auch noch nach Ablauf

    Ob der Steuerpflichtige zu diesem Zeitpunkt die Absicht hatte, begünstigte Wirtschaftsgüter anzuschaffen oder herzustellen, ist unerheblich (Senatsurteile vom 4. Februar 1982 IV R 150/78, BFHE 135, 202, BStBl II 1982, 348; vom 17. September 1987 IV R 8/86, BFHE 151, 139, BStBl II 1988, 55).

    Allerdings unterliegen im letztgenannten Fall die Einkünfte aus der Auflösung der im Zuge der Veräußerung des Mitunternehmeranteils gebildeten Rücklage nicht mehr der gerade aus dieser Veräußerung abgeleiteten Tarifvergünstigung (Senatsurteil in BFHE 135, 202, BStBl II 1982, 348).

    Aus der Verzichtbarkeit einer konkreten Reinvestitionsabsicht folgt zugleich, daß es auf die Gewinnerzielungsabsicht des Betriebes, auf dessen Wirtschaftsgüter die stillen Reserven nach Auskunft des Steuerpflichtigen übertragen werden sollen, nicht ankommt (Senatsurteil in BFHE 135, 202, BStBl II 1982, 348).

  • BFH, 22.09.1994 - IV R 61/93

    1. Nachträgliche Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG im Wege der Bilanzänderung

    Darauf, ob am Bilanzstichtag des Veräußerungsjahrs beim Steuerpflichtigen die Absicht bestand, begünstigte Wirtschaftsgüter anzuschaffen oder herzustellen, kommt es nicht an (vgl. Senatsurteile vom 4. Februar 1982 IV R 150/78, BFHE 135, 202, BStBl II 1982, 348; vom 17. September 1987 IV R 8/86, BFHE 151, 139, BStBl II 1988, 55).
  • FG München, 10.06.2021 - 13 K 1825/19

    Auflösung einer für einen veräußerten Mitunternehmeranteil gebildete Rücklage

    Die Auflösung einer bei Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebs gebildeten Rücklage führt zu einkommensteuerpflichtigen nachträglichen gewerblichen Einkünften gemäß § 24 Nr. 2 EStG (BFH-Urteil vom 4. Februar 1982 IV R 150/78, BStBl II 1982, 348).

    Die spätere gewinnerhöhende Auflösung der Rücklage führt zu nachträglichen, nicht i.S.d. §§ 16, 34 EStG begünstigten Einkünften (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 1982 IV R 150/78, BStBl II 1982, 348).

  • BFH, 16.12.1992 - X R 52/90

    Voraussetzungen für Tätigkeitsbeendigung bei tarifbegünstigter

    c) Vor allem aber hätte im Hinblick auf das Erfordernis der vollständigen Aufdeckung der stillen Reserven die Frage des Vorhandenseins und der Behandlung immaterieller Wirtschaftsgüter bei der Gesellschaftsgründung geprüft werden müssen (vgl. insoweit BFH-Urteile in BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672; vom 4. Februar 1982 IV R 150/78, BFHE 135, 202, 205, BStBl II 1982, 348; in BFHE 143, 559, 562, BStBl II 1985, 508, 510, unter Buchst. c, und in BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705; Schmidt, a. a. O., Anm. 9 und 10 a).
  • BFH, 01.08.2007 - XI R 47/06

    Ansparabschreibung für "Restbetrieb" möglich

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung reicht für eine Betriebsveräußerung aber die Veräußerung aller --qualitativ oder quantitativ-- wesentlichen Betriebsgrundlagen aus (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Februar 2006 XI R 41/04, BFH/NV 2006, 1455; vom 24. Juni 1976 IV R 200/72, BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672; vom 4. Februar 1982 IV R 150/78, BFHE 135, 202, BStBl II 1982, 348).
  • BFH, 12.07.2023 - X R 14/21

    Zuständigkeit für die Auflösung einer Rücklage nach § 6b des

    Die spätere Auflösung einer solchen Rücklage führt zu nachträglichen gewerblichen Einkünften des ehemaligen Gesellschafters im Sinne des § 24 Nr. 2 EStG (BFH-Urteil vom 04.02.1982 - IV R 150/78, BFHE 135, 202, BStBl II 1982, 348, unter II.2.).
  • BFH, 15.03.2000 - I R 17/99

    Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

    Auch wenn er von dem Gewinn aus deren Auflösung zu unterscheiden ist, ändert dies nichts daran, dass es um die nämlichen stillen Reserven aus der Grundstücksveräußerung geht (vgl. § 6b Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG; s. auch die Begriffsdefinitionen des Veräußerungsgewinns in § 16 Abs. 2 Satz 1 und § 6b Abs. 2 EStG; ferner BFH-Urteil vom 4. Februar 1982 IV R 150/78, BFHE 135, 202, BStBl II 1982, 348, zur insoweit nur infolge der Sonderregelung in § 34 Abs. 1 Satz 4 EStG erforderlichen Abgrenzung zwischen laufendem und tarifbegünstigtem Gewinn aus einer Betriebsveräußerung).
  • BFH, 22.01.2015 - IV R 10/12

    Gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit einer Einschiffsgesellschaft nach Aufgabe der

    Fehlt es allerdings im Einzelfall an Anhaltspunkten dafür, dass nach der Veräußerung des Schiffs im Gesellschaftsvermögen solche immateriellen Wirtschaftsgüter verblieben sind und gibt es auch keine sonstigen Anhaltspunkte dafür, dass die Gesellschaft nach der Veräußerung des Schiffs ein weiteres Schiff erwerben will, stellt sich die Veräußerung des betriebsbereit ausgerüsteten Schiffs einer Einschiffsgesellschaft als Betriebsveräußerung dar (vgl. BFH-Urteile vom 4. Februar 1982 IV R 150/78, BFHE 135, 202, BStBl II 1982, 348, und vom 30. März 1989 IV R 81/87, BFHE 156, 208, BStBl II 1989, 558).
  • BFH, 09.10.1996 - XI R 71/95

    Gewerbebetrieb - Betriebsaufgaben - Heimvorführung - Beraterinnen - Entgeltliche

  • BFH, 29.06.1995 - VIII R 2/94

    Bei tauschweiser Hingabe eines betrieblichen Wirtschaftsguts setzt die

  • BFH, 30.03.1989 - IV R 81/87

    1. Die Steuervergünstigungen nach § 6b und §§ 16, 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind

  • BFH, 26.10.1989 - IV R 83/88

    1. Auflösungszeitpunkt einer § 6 b-Rücklage bei fehlender Reinvestition - 2.

  • BFH, 24.03.1998 - I R 20/94

    Zustimmung des Finanzamts zur Bilanzänderung

  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05

    Abgabenordnung/Einkommensteuer: Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit einer

  • BFH, 16.12.2004 - IV R 3/03

    Zahnarztpraxis: Dentallabor als wesentliche Betriebsgrundlage

  • FG Niedersachsen, 24.11.2004 - 9 K 446/01

    Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei zeitlichem Zusammenfallen von einer

  • BFH, 27.02.1997 - IV R 62/96

    Betriebsverpachtung ist eine Betriebsumstellung i. S. von § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG

  • BFH, 05.07.1984 - IV R 36/81

    Zur Unterscheidung zwischen der Vorbereitung einer künftigen Betriebsaufgabe und

  • BFH, 10.03.2005 - II R 49/03

    § 13a ErbStG : Keine Begünstigung eines Bankguthabens nebst Rücklage

  • BFH, 17.09.1987 - IV R 8/86

    Zur Anwendung des § 6 c Abs. 1 EStG i. V. m. § 6 b Abs. 3 EStG bei der Ermittlung

  • BFH, 29.03.2007 - IV R 48/05

    Kein Freibetrag nach § 14a Abs. 5 EStG für die Veräußerung von Teilen des zu

  • BFH, 05.06.1997 - III R 218/94

    Bildung einer Rücklage für den Gewinn aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs

  • BFH, 28.06.1989 - I R 124/88

    Steuerpflichtigkeit - Wohnungsunternehmen - Gemeinnützigkeit -

  • FG München, 30.07.2003 - 4 K 1388/02

    Rücklage nach § 6b EStG allein kein bei der Erbschaftsteuer begünstigtes

  • BFH, 22.03.1995 - IV B 68/94

    Bildung einer § 6 b-Rücklage

  • BFH, 09.10.1996 - IX R 71/95

    Keine Betriebsveräußerung bei Veräußerung eines Bezirkshändlervertrages und

  • FG Brandenburg, 26.04.1995 - 1 K 34/94

    Voraussetzungen für die Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebes;

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