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BFH, 10.02.1982 - I R 225/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1971 § 55 Abs. 1 bis 5
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Antrag auf Teilwertfeststellung - Ausschlußfrist - Bestimmtheit eines Grundstücks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
EStG (1971) § 55 Abs. 1, 2, 3, 4, 5
Papierfundstellen
- BFHE 135, 445
- BStBl II 1982, 535
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 11.10.1979 - IV R 65/78
Antrag auf Feststellung eines höheren Teilwertes - Ausschlußfrist - Bestimmtheit …
Auszug aus BFH, 10.02.1982 - I R 225/78
»Der I. Senat tritt dem IV. Senat (Urteil vom 11.10.1979 IV R 65/78 , BFHE 129, 34 , BStBl II 1980, 63 ) darin bei, daß ein wirksamer Antrag auf Feststellung des höheren Teilwerts nach § 55 Abs. 5 EStG 1971, durch den die Ausschlußfrist dieser Vorschrift gewahrt wird, nur dann vorliegt, wenn die betreffenden Grundstücke hinreichend klar bezeichnet sind.«.
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung
Es kommt nicht darauf an, ob der Rechtsstreit deshalb nach § 244 Abs. 1 ZPO unterbrochen gewesen ist, weil der ursprüngliche Prozessbevollmächtigte des Klägers im Laufe des Revisionsverfahrens die Zulassung zur Anwaltschaft und damit gemäß § 11 Abs. 4 ArbGG die Fähigkeit verloren hat, die Vertretung seiner Partei fortzuführen (gegen eine Unterbrechung bei Bestellung eines Abwicklers BFH 10. Februar 1982 - I R 225/78 - BFHE 135, 445; für eine Unterbrechung trotz Bestellung eines Abwicklers OLG Köln 3. Juni 1993 - 12 W 19/93 - zu I der Gründe; Stein/Jonas/Roth ZPO 22. Aufl. § 244 Rn. 9) . - BFH, 27.05.2015 - X B 72/14
Kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten bei Veräußerung eines Verwertungsrechts …
Weder hat ein neuer Prozessbevollmächtigter seine Bestellung dem Gericht angezeigt noch hat der Kläger das Gericht über die Bestellung eines Abwicklers nach § 55 Abs. 5 BRAO informiert (zur Wirkung der Bestellung eines Abwicklers vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 1982 I R 225/78, BFHE 135, 445, BStBl II 1982, 535, unter 1.).