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   BFH, 22.06.1983 - II R 64/82   

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BFH, 22.06.1983 - II R 64/82 (https://dejure.org/1983,288)
BFH, Entscheidung vom 22.06.1983 - II R 64/82 (https://dejure.org/1983,288)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 1983 - II R 64/82 (https://dejure.org/1983,288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    GG Art. 20 Abs. 2; KraftStG 1979 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2, § 8 Nr. 1; KraftStG 1972 § 10 Abs. 2; StVG § 1; StVO § 3 Abs. 3; StVZO § 4 Abs. 1, § 15d Abs. 1, § 23 Abs. 1 letzter ... Satz, § 29 Abs. 1 und 2 Anlage VIII, § 72 Abs. 2; PBefG § 1, § 4 Abs. 4 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Wohnmobil - Hubraum - Gesamtgewicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 138, 493
  • NJW 1983, 2464 (Ls.)
  • BStBl II 1983, 747
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BFH, 24.02.2010 - II R 6/08

    Maßgeblichkeit von zulässigem Gesamtgewicht und Nutzlast für PKW-Besteuerung

    Bestandteil des Regelungsplans des historischen Gesetzgebers war es nämlich, unter bestimmten Voraussetzungen auch solche Kraftfahrzeuge als PKW zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt waren, nicht nur Personen (einschließlich ihres üblichen Gepäcks) zu befördern, sondern einem weiteren Hauptzweck zu dienen (BFH-Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747).
  • BFH, 28.07.1992 - VII R 118/91

    Wohnmobil bis 2,8t und Kapazität bis 8 Personen ist PKW

    Das Finanzgericht (FG) entschied mit Bezug auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Juni 1983 II R 64/82 (BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747), das Fahrzeug des Klägers sei aufgrund seines 2, 8 t nicht überschreitenden Gesamtgewichts - auch mit sechs Sitzplätzen - als PKW zu beurteilen.

    Mit der Revision macht der Kläger im wesentlichen geltend, die Entscheidung in BFHE 138, 493 sei nicht einschlägig, weil sich diese nur auf ein umgebautes Kombi-Fahrzeug mit 2, 3 t Gesamtgewicht und fünf Sitzplätzen beziehe.

    Der früher für Kraftfahrzeugsteuersachen zuständige II. Senat hat insoweit eine Gesetzeslücke angenommen und, diese analog § 23 Abs. 1 letzter Satz (= Satz 6) StVZO schließend, entschieden, daß als PKW i. S. von § 8 Nr. 1 KraftStG 1979 auch ein Straßenkraftfahrzeug zu beurteilen ist, dessen zulässiges Gesamtgewicht 2, 8 t nicht überschreitet und das nach Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt ist, "bis zu fünf Personen" zu befördern und ihnen das vorübergehende Wohnen im Fahrzeug zu ermöglichen (BFHE 138, 493, 497, BStBl II 1983, 747; vgl. auch Berr, Wohnmobile und Wohnanhänger, 1985, Rdnrn. 605 ff.).

    Die in dieser Vorschrift bezeichneten Grenzwerte sind aus den Gründen des Urteils in BFHE 138, 493 analog auch für die Einstufung von Wohnmobilen maßgebend.

    Entgegen der Ansicht der Revision ist dem Urteil in BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747 nichts Gegenteiliges - geringere Platzzahl - zu entnehmen.

    In diesem Sinne wäre im übrigen selbst dann zu entscheiden, wenn damit von dem Urteil in BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747 abgewichen würde.

    Auch in dem in BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747 entschiedenen Falle handelte es sich um ein "sonstiges" Kraftfahrzeug.

  • BFH, 29.08.2012 - II R 7/11

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen

    Bestandteil des Regelungsplans des historischen Gesetzgebers war es nämlich, unter bestimmten Voraussetzungen auch solche Kraftfahrzeuge als PKW zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt waren, nicht nur Personen (einschließlich ihres üblichen Gepäcks) zu befördern, sondern einem weiteren Hauptzweck zu dienen (BFH-Urteile vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747, und in BFHE 228, 437, BStBl II 2010, 994).
  • BFH, 24.02.2010 - II R 44/09

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Neuregelung der Besteuerung von

    Diese Gesetzeslücke hat der Bundesfinanzhof (BFH), ausgehend von der Einstufung von Wohnmobilen als PKW, im Wege der Analogie dahingehend geschlossen, dass die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Behandlung dieser Fahrzeuge entsprechend der für sog. Kombinationskraftwagen geltenden Regelung des § 23 Abs. 6a StVZO bzw. der entsprechenden Vorgängernormen erfolgte (BFH-Urteile vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747; vom 28. Juli 1992 VII R 118/91, BFHE 169, 468, BStBl II 1993, 250).

    Die im Verlauf des Gesetzgebungsverfahren des 3. KraftStÄndG geäußerten und für die Beschlussfassung dieses Gesetzes nicht maßgeblichen Rechtsauffassungen sowie das vom objektiven Aussagegehalt der BFH-Urteile in BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747, und in BFHE 140, 474, BStBl II 1984, 461 abweichende Rechtsverständnis des Klägers begründen keine hinreichende Vertrauensgrundlage in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage.

  • BFH, 01.02.1984 - II R 144/81

    Kfz-Steuer - Kfz mit fest eingebauter Wohneinrichtung - Gesamtgewicht - Wohnmobil

    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet nicht, auch Wohnmobile mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2, 8 t (2.800 kg) als PKW i. S. des § 8 Nr. 1 KraftStG 1979 zu beurteilen und die Steuer für ihr Halten nach dem Hubraum zu bemessen (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747, betreffend das Halten eines Wohnmobils mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von 2, 3 t).

    Das folgt aus § 8 Nr. 2 KraftStG 1979 und den Gründen, die der erkennende Senat dargelegt hat in seinem Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82 (BFHE 138, 493, 497, BStBl II 1983, 747, betr. das Halten eines sog. Wohnmobils mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2, 3 t).

    Dies hat seinen Grund darin, daß Wohnmobile - ähnlich wie die gesetzlich geregelten Kombinationsfahrzeuge - zwei Hauptzwecken dienen, nämlich "Personen nicht nur zu befördern, sondern ihnen auch das (vorübergehende) Wohnen im Fahrzeug und damit eine besondere Art des Reisens zu ermöglichen" (BFHE 138, 493, 497, BStBl II 1983, 747; zur Abgrenzung von Haupt- und Nebenzweck: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. März 1976 II R 16/74, BFHE 119, 182, 184, betr. Steuerermäßigung für das Halten eines Baustellenfahrzeugs).

    Denn diese Fahrzeuge unterscheiden sich wesentlich voneinander, z. B. hinsichtlich ihrer Bauart und Einrichtung, des den Fahrgästen belassenen Bewegungsraums, ihres Umrisses, ihres Aufbaus, ihrer Geschwindigkeit, ihrer Lenkbarkeit, ihres zulässigen Gesamtgewichts (BFHE 138, 493, 497, BStBl II 1983, 747).

  • BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10

    Rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß

    Ob Wohnmobile danach als Personenkraftwagen oder als Lastkraftwagen einzuordnen waren, beurteilte sich nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in Analogie zu § 23 Abs. 6a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dahin gehend, dass als Personenkraftwagen auch ein Kraftfahrzeug zu beurteilen sei, dessen zulässiges Gesamtgewicht 2, 8 t nicht überschreite und das nach Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sei, bis zu fünf Personen zu befördern und ihnen das vorübergehende Wohnen im Fahrzeug zu ermöglichen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Juni 1983 - II R 64/82 - BStBl II 1983, S. 747 unter 3. der Gründe; ebenso Urteil vom 28. Juli 1992 - VII R 118/91 - BStBl. II 1993, S. 250 mit einer Klarstellung hinsichtlich der Sitzplätze: bis zu neun einschließlich Fahrersitz).
  • BFH, 26.01.2006 - V R 70/03

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen des Bezahlfernsehens (sog.

    aa) Eine Analogie setzt voraus, dass das Gesetz eine Lücke aufweist, d.h. eine planwidrige Unvollständigkeit, die durch die Anwendung einer Vorschrift geschlossen werden kann, die nicht den gleichen, aber einen ähnlichen Tatbestand regelt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BFHE 138, 493; vom 25. Oktober 1988 VII R 190/85, BFH/NV 1989, 601; Canaris, Die Feststellung von Lücken im Gesetz, 16, 39).
  • BFH, 18.03.2008 - II B 94/07

    Abgrenzung eines PKW von anderen Fahrzeugen - Kraftomnibus - LKW - Anzahl der

    § 3 Nr. 6 KraftStG; § 30d Abs. 1 StVZO; § 9 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr; § 6 Abs. 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr; in diesem Sinne --Fahrgastplätze-- schon BFH-Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747, und Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 3. April 1978, BTDrucks 8/1679, 19).
  • FG Köln, 13.09.2007 - 6 K 2378/05

    Wegfall der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen zum

    Das KraftStG selbst enthält keine eigenständige Bestimmung des Begriffes "Personenkraftwagen", seit die frühere Definition aus § 10 Abs. 2 KraftStG in der Fassung vom 1. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2210 [2213]) 1978 gestrichen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1983 II R 64/82; BStBl II 1983, 747).
  • BFH, 05.12.2012 - II R 23/11

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines "AM General (USA) Hummer

    Denn es war Bestandteil des Regelungsplans des historischen Gesetzgebers, unter bestimmten Voraussetzungen auch solche Kfz als PKW zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, nicht nur Personen (einschließlich ihres üblichen Gepäcks) zu befördern, sondern auch einem weiteren Hauptzweck zu dienen (BFH-Urteile vom 22. Juni 1983 II R 64/82, BFHE 138, 493, BStBl II 1983, 747, und in BFHE 228, 437, BStBl II 2010, 994).
  • FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 188/96
  • FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 277/08

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine rückwirkende Neuregelung der

  • FG Niedersachsen, 10.04.2008 - 14 K 211/07

    Wohnmobil; Kombinationskraftwagen; Wohnmobilbesteuerung; Unzulässige Rückwirkung

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2009 - 1 K 323/07

    Rückwirkende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile

  • FG Niedersachsen, 20.11.2008 - 14 K 209/07

    Rückwirkende Kraftfahrzeugbesteuerung von sog. "echten" Wohnmobilen; Definition

  • FG Niedersachsen, 10.08.2009 - 14 K 206/08

    Rückwirkende Besteuerung eines Wohnmobils bei einer Änderung der

  • FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 163/09

    Verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung der Neuregelung der

  • FG Niedersachsen, 21.07.2009 - 14 K 324/08

    Verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung der Neuregelung der

  • FG Niedersachsen, 07.02.2008 - 14 V 301/07

    Zulässigkeit der Besteuerung eines Wohnmobiles mit der Kraftfahrzeugsteuer ab dem

  • FG Niedersachsen, 10.08.2009 - 14 K 114/09

    Kraftfahrzeugbesteuerung eines Wohnmobils mit einem zulässigen Gesamtgewicht über

  • FG Niedersachsen, 06.02.2008 - 14 V 273/07

    Besteuerung von Kraftfahrzeugen als Wohnmobil i.S.d. § 2 Absatz 2b

  • BFH, 24.02.2010 - II R 40/09

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Neuregelung der Besteuerung von

  • FG Niedersachsen, 30.01.2008 - 14 V 391/07

    Zulässigkeit der Besteuerung eines Wohnmobiles mit der Kraftfahrzeugsteuer ab dem

  • BFH, 15.02.1990 - IV R 13/89

    Von der Verwertungsgesellschaft WORT für Tätigkeit in der DDR an einen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2010 - 1 K 367/07

    Besteuerung eines "unechten" Wohnmobils über 2, 8 t

  • FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 174/96
  • BFH, 11.05.2009 - II B 89/08

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei der Besteuerung von Wohnmobilen

  • FG Bremen, 06.01.2017 - 4 K 59/14

    Besteuerung eines Pick-ups der Marke Ford Typ Ranger mit Doppelkabine als

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - 5 K 510/10

    Kraftfahrzeugsteuer: Einordnung eines Ford Ranger mit vier Türen und vier Sitzen

  • FG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 V 119/07

    Aussetzung der Vollziehung - Kraftfahrzeugsteuerbescheidänderungen können im

  • FG München, 05.01.2015 - 4 K 2673/14

    Pick-up mit Extra- bzw. Eineinhalbkabine und vier Sitzplätzen ist als PKW zu

  • FG Münster, 13.06.2013 - 13 K 3612/09

    Einordnung eines Hummer HMC 4 als PKW bzw. LKW im Sinne des KraftStG

  • FG Saarland, 07.11.2007 - 2 V 1447/07

    Besteuerung von Wohnmobilen ab 1. Mai 2005

  • BFH, 05.02.1985 - VII R 181/82

    Pkw - Linienverkehr - Kombinationskraftwagen

  • FG Hessen, 03.12.1996 - 5 K 3060/95

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung als Lastkraftwagen oder

  • FG Niedersachsen, 29.06.2009 - 14 K 383/07

    Richtige Besteuerung eines Fahrzeugs der Marke VW T3 bei Antrieb mittels eines

  • FG Bremen, 20.02.2017 - 4 K 5/15

    Anforderungen an die kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung eines Fahrzeugs als

  • FG Thüringen, 14.12.2011 - 4 K 639/10

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Land Rover Defender 130

  • BFH, 19.03.1997 - VII B 242/96

    Ablehnung der Klärungsbedürfigkeit der Frage zur kraftfahrzeugsteuerrechlichen

  • FG Sachsen, 30.11.2009 - 8 K 2178/07

    Behandlung einer Stretchlimousine bei der Kraftfahrzeugsteuer vor dem 1.5.2005

  • FG Baden-Württemberg, 26.04.2001 - 3 K 10/99

    Kraftfahrzeugbesteuerung eines Wohnmobils mit einem zulässigen Gesamtgewicht von

  • BFH, 25.10.1988 - VII R 190/85

    Voraussetzungen für das Entstehen einer Tabaksteuerausgleichsschuld -

  • FG Sachsen, 14.04.2009 - 8 V 967/07

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung einer Stretchlimousine mit zulässigem

  • FG München, 21.07.1999 - 4 K 4441/98
  • FG Thüringen, 25.04.1996 - I 96/96

    Auslegung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides;

  • FG München, 22.05.1996 - 4 K 3739/94

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung von Wohnmobilen; Voraussetzungen der

  • FG Sachsen, 04.12.2013 - 5 K 510/10
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