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   BFH, 09.02.1983 - I R 29/79   

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https://dejure.org/1983,507
BFH, 09.02.1983 - I R 29/79 (https://dejure.org/1983,507)
BFH, Entscheidung vom 09.02.1983 - I R 29/79 (https://dejure.org/1983,507)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 1983 - I R 29/79 (https://dejure.org/1983,507)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 6 Abs. 1 Nrn. 1, 5, 6

  • Wolters Kluwer

    Eigentumswohnung - Betriebsvermögen - Gewerbebetrieb - Einlagewert von Gebäuden - Abbruchsabsicht - Abbruchkosten - Herstellungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, 5, 6

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt des Beginns eines gewerblichen Grundstückshandels; Bedeutung der Abbruchabsicht für den Einlagewert von Gebäuden und für die Herstellungskosten von Neubauten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 138, 63
  • BStBl II 1983, 451
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.11.1977 - I R 115/74

    Privates Grundstück - Bebauung - Veräußerung - Notwendiges Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 09.02.1983 - I R 29/79
    Bei einem gewerblichen Grundstückshandel beginnt der Gewerbebetrieb in der Regel zu dem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der Grundstücksgeschäfte gerichtet sind (BFH-Urteil vom 30. November 1977 I R 115/74, BFHE 124, 52, BStBl II 1978, 193).

    Er ist notwendiges Betriebsvermögen geworden (vgl. BFHE 124, BStBl II 1978, 193).

    Zwar ist die Erwägung des FG, es sei im Zeitpunkt der Grundstücksfreimachung nicht sicher gewesen, ob der Verwirklichung des geplanten Bauvorhabens nicht baurechtliche Hindernisse entgegenstanden, für sich gesehen nicht unerheblich (vgl. BFHE 124, 52, BStBl II 1978, 193).

  • BFH, 07.12.1978 - I R 142/76

    Auslegung des Begriffs Teilwert bei Betriebseröffnung; Höhe des Teilwerts bei

    Auszug aus BFH, 09.02.1983 - I R 29/79
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 7. Dezember 1978 I R 142/76 (BFHE 128, 178, BStBl II 1979, 729) ausgeführt, der Teilwert von auf den Zeitpunkt der Eröffnung eines Betriebs zu bewertenden Gebäuden werde nicht dadurch gemindert, daß die Gebäude zum Abbruch bestimmt seien.

    Da im Zeitpunkt der Eröffnung des Gewerbebetriebs der Klägerin die Abbruchabsicht bestanden hat, gehören der - vom FG noch zu ermittelnde - Wert der abgebrochenen Gebäude und die Abbruchkosten zu den Herstellungskosten des neu zu errichtenden Gebäudes (BFHE 128, 178, BStBl II 1979, 729; BFH-Beschluß vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620).

  • BFH, 01.10.1975 - I R 243/73

    Abstandszahlungen für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts als

    Auszug aus BFH, 09.02.1983 - I R 29/79
    Damit ist der enge wirtschaftliche Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Gebäudes gegeben, so daß die Abfindungsbeträge in den Herstellungskosten des neuen Gebäudes aufgehen (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1975 I R 243/73, BFHE 117, 153, BStBl II 1976, 184).
  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus BFH, 09.02.1983 - I R 29/79
    Da im Zeitpunkt der Eröffnung des Gewerbebetriebs der Klägerin die Abbruchabsicht bestanden hat, gehören der - vom FG noch zu ermittelnde - Wert der abgebrochenen Gebäude und die Abbruchkosten zu den Herstellungskosten des neu zu errichtenden Gebäudes (BFHE 128, 178, BStBl II 1979, 729; BFH-Beschluß vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620).
  • BFH, 08.08.1979 - I R 186/78

    Verkauf von vier Eigentumswohnungen als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 09.02.1983 - I R 29/79
    Zu Recht ist das FG davon ausgegangen, daß der Umfang der von der Klägerin geplanten Bau- und Veräußerungsmaßnahmen (Errichtung und Veräußerung von 30 Eigentumswohnungen) einer gewerblichen Betätigung entspricht (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; vom 31. Januar 1980 IV R 13/76, BFHE 130, 34, BStBl II 1980, 318).
  • BFH, 31.01.1980 - IV R 13/76

    Verkauf von Eigentumswohnungen - Tod des Veräußerers - Erbe - Eigentumswohnung

    Auszug aus BFH, 09.02.1983 - I R 29/79
    Zu Recht ist das FG davon ausgegangen, daß der Umfang der von der Klägerin geplanten Bau- und Veräußerungsmaßnahmen (Errichtung und Veräußerung von 30 Eigentumswohnungen) einer gewerblichen Betätigung entspricht (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. August 1979 I R 186/78, BFHE 129, 177, BStBl II 1980, 106; vom 31. Januar 1980 IV R 13/76, BFHE 130, 34, BStBl II 1980, 318).
  • BFH, 11.03.1976 - IV R 176/72

    Planungskosten für ein Betrievbsgebäude als Teil der Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 09.02.1983 - I R 29/79
    Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Planung aufgegeben wurde, können die bereits vor Baubeginn angefallenen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 oder nach § 7 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes auf 0 DM abgeschrieben werden (BFH-Urteil vom 11. März 1976 IV R 176/72, BFHE 119, 240, BStBl II 1976, 614).
  • BFH, 29.10.1997 - X R 183/96

    Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?

    Im Zusammenhang mit der Errichtung und Veräußerung von sechs Eigentumswohnungen hat das BFH-Urteil vom 22. März 1990 IV R 23/88 (BFHE 160, 249, 251, BStBl II 1990, 637) ausgeführt, "diese Bau- und Veräußerungsmaßnahmen" entsprächen dem Umfang, für den der BFH bereits mehrfach eine gewerbliche Tätigkeit bejaht habe (ähnlich BFH-Urteil vom 9. Februar 1983 I R 29/79, BFHE 138, 63, 64, BStBl II 1983, 451).
  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass dieser Zeitpunkt maßgeblich dafür sein kann, ab wann ein Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen oder eine Ausgabe dem Betriebsausgabenbereich zuzuordnen sind (BFH-Urteile vom 7. April 1992 VIII R 34/91, BFH/NV 1992, 797, und vom 9. Februar 1983 I R 29/79, BFHE 138, 63, BStBl II 1983, 451).
  • BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91

    Bei Anwendung der "Drei-Objekt-Grenze" sind auch Objekte zu berücksichtigen, die

    Bei einem gewerblichen Grundstückshandel beginnt der Gewerbebetrieb in der Regel zu dem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige mit Tätigkeiten beginnt, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der Grundstücksgeschäfte gerichtet sind (BFH-Urteil vom 9. Februar 1983 I R 29/79, BFHE 138, 63, BStBl II 1983, 451, 452; Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 12. Aufl., § 15 Anm. 29 b, m. w. N.).
  • FG München, 03.03.2009 - 10 K 818/06

    Verdeckte Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen durch kurzfristige

    Weist man dem Gebäude - wegen objektiver Werthaltigkeit - noch einen Restwert zu, gehört dieser nach Abriss zu den Herstellungskosten der neu hergestellten Gebäude (BFH-Urteil vom 09.02.1983 I R 29/79, BFHE 138, 63, BStBl II 1983, 451 ; Schmidt/Glanegger § 6 Rn. 210 "Gebäudeabbruch").

    Demnach hat sich - je nachdem, ob man von einer objektiven oder subjektiven Betrachtungsweise ausgeht - der Wert der neu hergestellten Gebäude (BFH-Urteil in BFHE 138, 63, BStBl II 1983, 451; Schmidt/Glanegger § 6 Rn. 210 "Gebäudeabbruch") oder der Wert des Grundstücks (nachträgliche Anschaffungskosten) um die Abrisskosten in Höhe von 36.195,71 DM erhöht.

    aa) Weist man dem Gebäude - wegen objektiver Werthaltigkeit - noch einen Restbuchwert zu, gehört dieser nach Abriss zu den Herstellungskosten der neu hergestellten Gebäude (BFH-Urteil in BFHE 138, 63, BStBl II 1983, 451).

    51 bb) Auch die Abbruchkosten gehören zum Wert der neu hergestellten Gebäude (BFH-Urteil in BFHE 138, 63, BStBl II 1983, 451).

  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 352/82

    Sonderbetriebsgewinn oder -verlust eines Gesellschafters als alleiniger

    Diese, zunächst für den entgeltlichen Erwerb getroffene Aussage, hat der BFH in seinen Urteilen vom 7. Dezember 1978 I R 142/76 (BFHE 128, 178, BStBl II 1979, 729 ) und vom 9. Februar 1983 I R 29/79 (BFHE 138, 63, BStBl II 1983, 451 ) auf den Fall ausgedehnt, daß der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Einlage eines bis dahin zum Privatvermögen gehörenden bebauten Grundstücks die Absicht hatte, das Gebäude abzubrechen.

    Wird aber die Einlage unter dem Gesichtspunkt der AfA-Voraussetzungen (§ 7 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) allgemein als anschaffungsähnlicher Vorgang behandelt (Anschaffung im weiteren Sinne, vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 1984 IV R 224/80 , BFHE 140, 270, BStBl II 1984, 312 ), so müssen auch im übrigen für die AfA die gleichen Voraussetzungen gelten wie bei der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts (vgl. BFH-Urteile in BFHE 138, 63, BStBl II 1983, 451 , und vom 7. Oktober 1986 IX R 93/82 , BFHE 148, 495, BStBl II 1987, 330 betreffend den unentgeltlichen Erwerb eines Grundstücks).

  • FG Münster, 12.11.2021 - 4 K 1941/20

    Berücksichtigen von gezahlten Mieterabfindungen als sofort abzugsfähige

    Auch das im Betriebsprüfungsbericht aufgeführte Urteil des BFH vom 09.02.1983 I R 29/79 könne nicht zur Begründung herangezogen werden, weil in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall Abfindungszahlungen zwecks Neuerrichtung eines Gebäudes gezahlt worden seien, ohne dass eine vorherige Vermietung durch den Erwerber erfolgt sei.

    Insoweit ist geklärt, dass zu den Herstellungskosten eines neu zu errichtenden Gebäudes auch Abfindungs- bzw. Abstandszahlungen an Mieter zur vorzeitigen Räumung zählen, soweit mit diesen Zahlungen das Ziel einer Neubebauung verfolgt wird (vgl. hierzu u.a. BFH-Urteile vom 09.02.1983 I R 29/79, BStBl II 1983, 451 und vom 01.10.1975 I R 243/73, BFHE 117, 153, BStBl II 1976, 184).

  • FG Düsseldorf, 23.02.2016 - 10 K 2708/15

    Vornahme einer Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) auf die

    Diese Rechtsgrundsätze gelten auch bei einer als anschaffungsähnlicher Vorgang anzusehenden Einlage eines bebauten Grundstücks in ein Betriebsvermögen mit Abbruchabsicht (vgl. BFH-Urteile vom 07.12.1978 - I R 142/76, BStBl II 1979, 729; vom 09.02.1983 - I R 29/79, BStBl II 1983, 451, und vom 10.02.1988 - VIII R 352/88, BFH/NV 1988, 704; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.07.2011 2 K 4725/09, DStRE 2012, 1173) und bei einem unentgeltlichen Erwerb mit Abbruchabsicht (BFH-Urteil vom 07.10.1986 - IX R 93/82, BStBl II 1987, 330).
  • BFH, 13.12.2005 - IX R 24/03

    Aufwendungen für die Ablösung von Erbbaurechten als Herstellungskosten

    Auch Abfindungen an Mieter hat die Rechtsprechung als Herstellungskosten beurteilt, wenn sie dazu dienen, die bis dahin vermieteten Gebäude abbrechen und ohne entgegenstehende Rechte Dritter ein neues Gebäude errichten zu können (BFH-Urteil vom 9. Februar 1983 I R 29/79, BFHE 138, 63, BStBl II 1983, 451).
  • BFH, 20.09.2022 - IX R 29/21

    Sofortabzug von Mieterabfindungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus

    Ebenso sind Abfindungen an Mieter Herstellungskosten, wenn sie dazu dienen, die bis dahin vermieteten Gebäude abbrechen und ohne entgegenstehende Rechte Dritter ein neues Gebäude errichten zu können (vgl. BFH-Urteil vom 09.02.1983 - I R 29/79, BFHE 138, 63, BStBl II 1983, 451).
  • FG Hessen, 12.02.2009 - 12 K 3263/07

    Erwerb wirtschaftlichen Eigentums bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen;

    Gegenstand des wirtschaftlichen Eigentums können damit auch Anteile an Kapitalgesellschaften (BFH, Urteile vom 11.07.2006 VIII R 32/04, BStBl II 2007, 296 ; vom 04.07.2007 VIII R 68/05, BStBl II 2007, 937 ) und somit auch Aktien (BFH, Urteil vom 15.12.1999 I R 29/79, BStBl II 2000, 527 ) sein.

    Dies kann bereits durch eine entsprechende schuldrechtliche Verpflichtung gegeben sein (BFH, Urteil vom 15.12.1999 I R 29/79, BStBl II 2000, 527 - dazu Rau/Sahl in BB 2000, 1112, 1116 - Urteil des Hessischen FG in EFG 2006, 277 ).

    Denn der BFH lässt explizit eine schuldrechtliche Vereinbarung für die Entstehung einer gesicherten Rechtsposition ausreichen (BFH, Urteil vom 15.12.1999 I R 29/79, BStBl II 2000, 527 ).

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 57/01

    Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks

  • FG Baden-Württemberg, 17.01.2019 - 3 K 1425/17

    Erwerb in Abbruchabsicht im Wege vorweggenommener Erbfolge bei einer

  • BFH, 27.05.2020 - III R 17/19

    Erwerb in Abbruchabsicht im Wege vorweggenommener Erbfolge bei einer

  • FG Nürnberg, 01.07.2015 - 5 K 842/14

    Keine Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages für die Anschaffung einer

  • BFH, 19.02.1991 - VIII R 65/89

    Vom Gesellschafter einer Personengesellschaft für Bauherrenmodell überlassenen

  • BFH, 07.10.1986 - IX R 93/82

    Abbruchkosten und AfaA für geschenktes Gebäude keine Werbungskosten, wenn bereits

  • FG München, 12.11.2021 - 4 K 1941/20
  • BFH, 14.12.1994 - XI R 39/94

    Keine Steuerbefreiung nach § 58 Abs. 3 EStG i. V. m. § 9 Abs. 1 DB-StÄndG (DDR),

  • FG Baden-Württemberg, 13.04.2010 - 4 K 379/09

    Aussetzung des Verfahrens zur materiell-rechtlich eigenständigen

  • BFH, 26.02.2008 - X B 152/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen

  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 34/91

    Nicht erfolgte Beiladung einer faktisch beendeten Gesellschaft bürgerlichen

  • FG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 V 300/08

    Notwendigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ausländischer

  • FG Niedersachsen, 13.12.2000 - 9 K 130/94

    Allgemeine Voraussetzungen sowie Beginn und Ende des gewerblichen

  • FG Münster, 20.07.1999 - 1 K 4468/96

    Ruhender Gewerbebetrieb und gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 16.03.1994 - I R 12/93

    Verfahrensrecht; Anforderungen an eine verbindliche Auskunft

  • FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1284/10

    Übergang vom ruhenden zum aktiv tätigen Gewerbebetrieb im Grundstücksbereich -

  • FG Schleswig-Holstein, 04.09.2008 - 5 V 10067/08

    EG-Rechtswidrigkeit des Ausschlusses eines negativen Progressionsvorbehalts -

  • BFH, 28.10.1993 - IV R 67/91

    Drei-Objekt-Grenze - Zu berücksichtigende Objekte - Verkauf an eine bestimmte

  • BFH, 15.12.1992 - III R 9/90

    Erwerb und Bebauung von Grundstücken - Gemeinschaftlicher Handel mit unbebauten

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.08.2023 - 5 K 712/19

    Gewerbliche Einkünfte bei infolge Anlagebetrugs nach dem Schneeballprinzip

  • FG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 2 K 4725/09

    Abrisskosten als Herstellungskosten bei Einlage in Abrissabsicht

  • BFH, 17.09.1987 - III R 124/82
  • FG München, 16.08.2001 - 13 K 1107/98

    Herstellungskosten als vergebliche Werbungskosten; Einkommensteuer 1995

  • FG Hessen, 29.09.1997 - 4 K 2488/93
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