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   BFH, 19.01.1984 - IV R 224/80   

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BFH, 19.01.1984 - IV R 224/80 (https://dejure.org/1984,836)
BFH, Entscheidung vom 19.01.1984 - IV R 224/80 (https://dejure.org/1984,836)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 1984 - IV R 224/80 (https://dejure.org/1984,836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 140, 270
  • NJW 1984, 2312
  • BB 1984, 764
  • BStBl II 1984, 312
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.12.1967 - IV 80/63

    Bewertung der juristischen Fachbibliothek eines Anwalts bei Überführung vom

    Auszug aus BFH, 19.01.1984 - IV R 224/80
    Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) vertrat demgegenüber im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 1969 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Dezember 1967 IV 80/63 (BFHE 90, 434, BStBl II 1968, 149) die Auffassung, die Einlage von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen sei keine Anschaffung im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG.

    Der Senat hat mit Urteil in BFHE 90, 434, BStBl II 1968, 149 unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut (Anschaffungs- oder Herstellungskosten) entschieden, daß für Wirtschaftsgüter, die aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführt werden, eine Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG nicht zulässig ist.

    In einer neueren Entscheidung vom 29. April 1981 IV R 128-129/76 (BFHE 134, 102, BStBl II 1982, 17) hat der Senat jedoch dahingestellt gelassen, ob an den Grundsätzen des Urteils in BFHE 90, 434, BStBl II 1968, 149 festzuhalten sei, und ausgesprochen, jedenfalls könne die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG auch für solche Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die ein Gesellschafter einer Personengesellschaft aus seinem Betriebsvermögen unter Ansatz des Teilwerts in die Gesellschaft einbringe, denn dabei handle es sich aus der Sicht der erwerbenden Personengesellschaft um "Anschaffungen".

    Der Senat schließt sich nach nochmaliger Prüfung der im Schrifttum vorherrschenden Rechtsauffassung an, daß § 6 Abs. 2 EStG auch auf Einlagen anzuwenden ist, und zwar unabhängig davon, ob das Wirtschaftsgut im Privatvermögen im Jahr der Einlage oder in einem früheren Jahr angeschafft oder hergestellt worden ist; an der gegenteiligen Rechtsansicht, die noch der Senatsentscheidung in BFHE 90, 434, BStBl II 1968, 149 zugrunde liegt, hält der Senat demnach nicht mehr fest.

    b) Der Gesetzeswortlaut steht entgegen dem Vorbringen der Revision und entgegen der Rechtsansicht, die noch der Senatsentscheidung in BFHE 90, 434, BStBl II 1968, 149 zugrunde liegt, einer zweckentsprechenden Gesetzesauslegung nicht zwingend entgegen.

  • BFH, 29.04.1981 - IV R 128/76

    Bewertungsfreiheit - Wirtschaftsgut - Personengesellschaft - Teilwert - Stille

    Auszug aus BFH, 19.01.1984 - IV R 224/80
    In einer neueren Entscheidung vom 29. April 1981 IV R 128-129/76 (BFHE 134, 102, BStBl II 1982, 17) hat der Senat jedoch dahingestellt gelassen, ob an den Grundsätzen des Urteils in BFHE 90, 434, BStBl II 1968, 149 festzuhalten sei, und ausgesprochen, jedenfalls könne die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG auch für solche Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die ein Gesellschafter einer Personengesellschaft aus seinem Betriebsvermögen unter Ansatz des Teilwerts in die Gesellschaft einbringe, denn dabei handle es sich aus der Sicht der erwerbenden Personengesellschaft um "Anschaffungen".
  • BFH, 07.12.1978 - I R 142/76

    Auslegung des Begriffs Teilwert bei Betriebseröffnung; Höhe des Teilwerts bei

    Auszug aus BFH, 19.01.1984 - IV R 224/80
    c) Zutreffend weist Littmann (a. a. O.) auch darauf hin, daß der I. Senat des BFH in seinem Urteil vom 7. Dezember 1978 I R 142/76 (BFHE 128, 178, 183, BStBl II 1979, 729) sogar für den unmittelbaren Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG Veränderungen zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen und einen entgeltlichen Erwerb von einem Dritten, also eine Anschaffung im eigentlichen Sinne, als gleichwertig beurteilt hat.
  • BGH, 03.06.1993 - IX ZR 173/92

    Steuerliche Beratung gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Als Anschaffungskosten gelten jedoch die Werte, zu denen die Wirtschaftsgüter im Falle einer Einlage in eine gewerblich tätige Gesellschaft anzusetzen sind (BFHE 124, 501, 503; 140, 270, 271 f; 150, 534, 536).
  • BFH, 20.04.2005 - X R 53/04

    AfA-Bemessungsgrundlage im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen innerhalb von

    § 7 EStG ist in Fällen einer Einlage als Anordnung einer gleichmäßigen Verteilung des Einlagewerts i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 EStG zu verstehen (BFH-Urteil vom 19. Januar 1984 IV R 224/80, BFHE 140, 270, BStBl II 1984, 312).
  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 352/82

    Sonderbetriebsgewinn oder -verlust eines Gesellschafters als alleiniger

    Wird aber die Einlage unter dem Gesichtspunkt der AfA-Voraussetzungen (§ 7 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) allgemein als anschaffungsähnlicher Vorgang behandelt (Anschaffung im weiteren Sinne, vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 1984 IV R 224/80 , BFHE 140, 270, BStBl II 1984, 312 ), so müssen auch im übrigen für die AfA die gleichen Voraussetzungen gelten wie bei der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts (vgl. BFH-Urteile in BFHE 138, 63, BStBl II 1983, 451 , und vom 7. Oktober 1986 IX R 93/82 , BFHE 148, 495, BStBl II 1987, 330 betreffend den unentgeltlichen Erwerb eines Grundstücks).
  • BFH, 17.03.1988 - IV R 82/87

    Zur Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter beim Übergang von der

    Solange der Gewinn nach Durchschnittsätzen gemäß § 13a EStG ermittelt wird, ist die Möglichkeit der "Sofortabschreibung" nach § 6 Abs. 2 EStG (zur rechtssystematischen Einordnung dieser Vorschrift vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 1984 IV R 224/80, BFHE 140, 270, BStBl II 1984, 312, m. w. N.) nicht gegeben und ohne rechtlichen Belang.

    Zwar dient § 13a EStG ebenso wie § 6 Abs. 2 EStG (BFHE 140, 270, BStBl II 1984, 312; Begründung zum EStG 1934, RStBl 1935, 33, 38; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 6. Aufl., 1987, § 6 Anm. 105) der Erleichterung des Steuerpflichtigen hinsichtlich der Buchführungspflicht.

  • BFH, 06.10.1995 - III R 101/93

    Investitionszulage für nachträglich angeschaffte Maschinenwerkzeuge als

    Zu dieser Differenzierung hat der BFH schon wiederholt Stellung genommen; er hat sie in ständiger Rechtsprechung für gerechtfertigt gehalten, weil der Gesetzgeber eine Doppelbegünstigung durch die "Sofortabschreibung" nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG (siehe hierzu z. B. das BFH-Urteil vom 19. Januar 1984 IV R 224/80, BFHE 140, 270, BStBl II 1984, 312, Nr. 2 b der Entscheidungsgründe) und durch die Gewährung von Investitionszulagen vermeiden wollte (siehe hierzu schon die Urteile in BFHE 87, 180, BStBl III 1967, 59, und vom 29. Juli 1966 VI 302/65, BFHE 87, 310, BStBl III 1967, 151; später in BFHE 128, 129, BStBl II 1979, 578, Nr. 3 der Entscheidungsgründe, sowie - aus jüngerer Zeit - vom 8. Juli 1994 III R 13/93, BFHE 175, 178, BStBl II 1994, 869, Nr. 26. Absatz der Entscheidungsgründe, zur Investitionszulagenverordnung vom 4. Juli 1990).
  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 75/91

    Keine Absetzungen für Substanzverringerung bei Bodenschätzen, die im

    Zwar gelten als Anschaffungskosten i. S. von § 7 Abs. 1 EStG auch die Werte, mit denen die Wirtschaftsgüter im Falle einer Einlage anzusetzen sind (BFH-Urteile vom 19. Januar 1984 IV R 224/80, BFHE 140, 270, BStBl II 1984, 312, und vom 1. Juli 1987 I R 197/83, BFHE 150, 534, BStBl II 1987, 865); das ist bei Einlagen in ein Sonderbetriebsvermögen I grundsätzlich der Teilwert (§§ 6 Abs. 1 Nr. 5, 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
  • BFH, 27.01.1994 - IV R 101/92

    Geringwertige Wirtschaftsgüter - Anschaffungskosten - Überschußeinkünfte -

    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 19. Januar 1984 IV R 224/89 (BFHE 140, 270, BStBl II 1984, 312) der im Schrifttum herrschenden Meinung angeschlossen, daß § 6 Abs. 2 EStG eine "Sofortabschreibung" anstelle der an sich gebotenen Aktivierung und Aufwandsverteilung nach § 7 EStG zuläßt und demnach rechtssystematisch nicht die Vorschriften des § 6 Abs. 1 EStG, sondern des § 7 EStG ergänzt.
  • BFH, 11.12.1984 - IX R 27/82

    Die Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen ist weder eine

    Die Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen ist jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Januar 1981 IV R 111/77, BFHE 132, 534, BStBl II 1981, 430, und vom 19. Januar 1984 IV R 224/80, BFHE 140, 270, BStBl II 1984, 312), der sich der Senat anschließt, und der herrschenden Meinung im Schrifttum (vgl. Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 6b Anm. 146 mit weiteren Nachweisen; Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 13. Aufl., § 6b Anm. 58; Schmidt/Seeger, a. a. O., § 6b Anm. 11) keine Anschaffung i. S. des § 6b EStG, da insoweit kein entgeltlicher Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums an einem Wirtschaftsgut gegeben ist.
  • BFH, 01.07.1987 - I R 197/83

    Einlage eines Kiesvorkommens in einen Betrieb gewerblicher Art zum Teilwert

    Die Klägerin bzw. der Betrieb gewerblicher Art hat zwar nicht das Kiesvorkommen angeschafft; als Anschaffungskosten gelten jedoch auch die Werte, zu denen die Wirtschaftsgüter im Falle einer Einlage anzusetzen sind (vgl. BFH-Urteil vom 19. Januar 1984 IV R 224/80, BFHE 140, 270, BStBl II 1984, 312).
  • BFH, 15.06.2000 - XI B 106/99

    Fördergebietsgesetz; Sonderabschreibung auf Einlagen

    Zwar hat der BFH im Urteil vom 19. Januar 1984 IV R 224/80 (BFHE 140, 270, BStBl II 1984, 312) im Rahmen des § 6 Abs. 2 EStG trotz des insoweit mit § 4 Abs. 1 FördG vergleichbaren Wortlauts "Anschaffungs- oder Herstellungskosten" die Einlage einer Anschaffung gleichgestellt.
  • FG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 2 K 4725/09

    Abrisskosten als Herstellungskosten bei Einlage in Abrissabsicht

  • BFH, 21.02.1985 - V R 89/80

    Anlagevermögen - Zuführung als Einlage - Selbstverbrauchssteuer - Abnutzbare

  • FG Niedersachsen, 11.11.1997 - VII 544/96

    Rechtmäßigkeit der Vornahme von Absetzungen für Substanzverringerung (AfS) auf

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