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BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Entnahme - Entnahmehandlung - Wille - Wille zur Gewinnverwirklichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Voraussetzungen und Zeitpunkt einer Entnahmehandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 143, 335
- BB 1985, 1312
- BStBl II 1985, 395
Wird zitiert von ... (68)
- BFH, 14.05.2009 - IV R 44/06
Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen …
Zum Betriebsvermögen gehören Wirtschaftsgüter entweder, wenn sie der Steuerpflichtige unmittelbar --als notwendiges Betriebsvermögen-- für betriebliche Zwecke nutzt, oder wenn er sie --als gewillkürtes Betriebsvermögen-- dazu bestimmt, den Betrieb mittelbar durch Einnahmen in Form von Vermögenserträgen zu fördern (BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, unter 2.a der Gründe).Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens verlieren diese Eigenschaft nur durch eine Auflösung des sachlichen oder persönlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb (BFH-Urteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, unter 2.a der Gründe).
Es muss sich um ein Verhalten handeln, das nach außen den Willen des Steuerpflichtigen erkennen lässt, ein Wirtschaftsgut nicht (mehr) für betriebliche Zwecke im betrieblichen Bereich, sondern für private Zwecke im privaten Bereich zu nutzen, also es nicht mehr zur Erzielung von Betriebseinnahmen, sondern von Privateinnahmen (z.B. aus Vermietung und Verpachtung) oder zu einkommensteuerrechtlich irrelevanten Zwecken einzusetzen (im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, unter 2.a der Gründe).
In beiden Fällen liegt eine eindeutige Entnahmehandlung vor, wie der BFH bereits entschieden hat (vgl. einerseits BFH-Urteile vom 11. März 1980 VIII R 151/76, BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740, und andererseits in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, unter 3. der Gründe, sowie in BFH/NV 2002, 1135, unter 3.a der Gründe).
Die Zuordnung der Reihenhäuser zum Privatvermögen ist unter den im Streitfall gegebenen Verhältnissen als unmissverständliche Entnahmehandlung auch hinsichtlich des Grund und Bodens anzusehen (ebenso BFH-Urteil in BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740, zur Behandlung der auf einem Grundstück des gewillkürten Betriebsvermögens errichteten Baulichkeiten als Privatvermögen, und das Senatsurteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, zur Ausbuchung von zunächst aktivierten Herstellungskosten).
Das folgt aus der regelmäßig bestehenden Identität der Nutzung eines Gebäudes bzw. Gebäudeteils und des zugehörigen Grund und Bodens (BFH-Urteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, unter 1. der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes …
Die Erfassung der Pachteinnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung allein stellt nach der Überzeugung des Senats nicht außer Zweifel (vgl. auch Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, zur äußeren Erkennbarkeit des Entnahmewillens), daß der Steuerpflichtige tatsächlich eine außerbetriebliche Nutzung des bisherigen Betriebes und damit die endgültige Aufgabe will.Allerdings hat der erkennende Senat im Urteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395 zum Entnahmewillen bei einer Nutzungsänderung ausgeführt: "Alle an eine Entnahme geknüpften einkommensteuerrechtlichen Rechtsfolgen müssen notwendig eintreten, ohne daß es darauf ankommt, ob der Wille und das Bewußtsein des Steuerpflichtigen auch alle diese Rechtsfolgen, insbesondere die Rechtsfolge der Gewinnverwirklichung mitumfaßt." Das gilt auch für den Fall, daß der Steuerpflichtige auf andere Weise äußerlich sichtbar macht, daß er das Wirtschaftsgut nicht mehr wie bisher zur Erzielung betrieblicher Einkünfte einsetzen, sondern privat verwenden, z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen will.
Doch setzt das unabhängig von den Vorstellungen über die einkommensteuerrechtlichen Gewinnauswirkungen voraus, daß der Wille des Steuerpflichtigen unmißverständlich zum Ausdruck kommt (Urteil in BFHE 143, 335, 339, BStBl II 1985, 395, 397).
- BFH, 10.04.2019 - X R 28/16
Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen
Soweit die Kläger behaupten, das BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82 (BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395) enthalte den Rechtssatz, die Annahme notwendigen Betriebsvermögens setze auch subjektiv die Bestimmung des Steuerpflichtigen voraus, dass das Wirtschaftsgut die betrieblichen Interessen fördern müsse, trifft dies nicht zu.
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98
Zurechnung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden
Bilanzsteuerrechtlich sind der Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits zwei selbständige Wirtschaftsgüter (vgl. BFH-Urteile vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395; vom 13. November 1991 I R 58/90, BFHE 166, 530, BStBl II 1992, 517). - BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94
Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung
Ausschlaggebend ist die aus den tatsächlichen Gegebenheiten notwendig abzuleitende Identität der Nutzungen (vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, 396, m.w.N.). - BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11
Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW …
b) Gehört ein Wirtschaftsgut nach diesen Grundsätzen zum gewillkürten Betriebsvermögen, so verliert es diese Eigenschaft --wie die Kläger zu Recht geltend machen-- nur durch eine Auflösung des sachlichen oder persönlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb (BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, unter 2.a der Gründe).Es muss sich um ein Verhalten handeln, das nach außen den Willen des Steuerpflichtigen erkennen lässt, ein Wirtschaftsgut nicht (mehr) für betriebliche Zwecke im betrieblichen Bereich, sondern für private Zwecke im privaten Bereich zu nutzen, also es nicht mehr zur Erzielung von Betriebseinnahmen, sondern von Privateinnahmen (z.B. aus Vermietung und Verpachtung) oder zu einkommensteuerrechtlich irrelevanten Zwecken einzusetzen (im Einzelnen BFH-Urteile in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395; vom 14. Mai 2009 IV R 44/06, BFHE 225, 367, BStBl II 2009, 811).
- BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel
Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens verlieren ihre Eigenschaft als Betriebsvermögen bis zur Betriebsbeendigung nur durch Lösung des personellen oder des sachlichen Betriebszusammenhangs (BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, 396). - BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem …
Dazu müsse nach außen ersichtlich sein, dass das Wirtschaftsgut nach dem Willen des Steuerpflichtigen nicht mehr für betriebliche, sondern für private Zwecke zur Erzielung von Privateinnahmen eingesetzt werde (BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395).Bei --wie hier-- unveränderter subjektiver Zuordnung kann der sachliche betriebliche Zusammenhang nur durch Entnahme gelöst werden; das setzt regelmäßig eine von einem Entnahmewillen getragene Entnahmehandlung voraus (Senatsurteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395).
Entscheidend ist vielmehr nur, ob das Verhalten des Steuerpflichtigen nach außen seinen Willen erkennen lässt, das fragliche Wirtschaftsgut fortan nicht mehr für betriebliche Zwecke einzusetzen (Senatsurteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395).
c) Entgegen der Ansicht der Kläger ist der erkennende Senat auch im Urteil in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395 von diesen Grundsätzen für die Herauslösung von ursprünglich land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken im Fall der Bebauung mit einem zur Vermietung vorgesehenen Wohngebäude ausgegangen.
- FG Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 1 K 3485/13
Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der Betriebs-GmbH vermieteten …
Der Miteigentumsanteil am Grundstück konnte bis zur Einbringung des Besitzunternehmens in die GmbH wegen seiner Eigenschaft als notwendiges Betriebsvermögen nur durch Auflösung des sachlichen oder persönlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb entnommen werden (BFH-Urteile vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395;… vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135). - BFH, 27.10.2004 - II R 8/01
Als gewillkürtes Betriebsvermögen aktiviertes Grundstück als Betriebsgrundstück …
Der sachliche betriebliche Zusammenhang wird bei unveränderter subjektiver Zurechnung des Wirtschaftsguts durch Entnahme gelöst; der persönliche betriebliche Zusammenhang geht verloren durch eine entgeltliche Veräußerung des Wirtschaftsguts oder durch dessen schenkweise Übertragung auf einen Betriebsfremden, die wiederum --ebenso wie die Lösung des sachlichen Zusammenhangs bei unveränderter subjektiver Zurechnung des Wirtschaftsguts-- eine Entnahme voraussetzt oder mitumfasst (BFH-Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395).Die Entnahme setzt regelmäßig eine von einem Entnahmewillen getragene Entnahmehandlung voraus (BFH-Urteile in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395;… vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135).
- BFH, 20.09.1995 - X R 46/94
Abgrenzung zwischen gewillkürtem und notwendigem Betriebsvermögen - Beteiligung …
- BGH, 04.05.2000 - IX ZR 142/99
Risikoaufklärung des Steuerberaters
- BFH, 09.08.1989 - X R 20/86
1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2. …
- BFH, 11.11.1987 - I R 7/84
1. Ein zur Rettung einer betrieblichen Forderung ersteigertes Grundstück ist …
- BFH, 15.10.1987 - IV R 91/85
Betriebsaufgabe eines Forstbetriebes im Falle der Umgestaltung wesentlicher …
- BFH, 30.06.1987 - VIII R 353/82
Entnahme eines Betriebsgrundstücks durch private Bebauung bei einer …
- FG Niedersachsen, 23.01.2013 - 9 K 293/11
Einkünftequalifikation bei Verpachtung von landwirtschaftlich und …
- BFH, 20.09.1989 - X R 140/87
Schenkweise Übertragung eines bebauten Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt eines …
- FG München, 04.03.2004 - 15 K 499/04
Entnahmezeitpunkt im Zusammenhang mit der Bebauung eines Betriebsgrundstücks; …
- FG München, 24.10.2001 - 1 K 2903/00
Entnahme eines vom selbstgenutzten Wohnhaus eines Landwirts abgetrennten Obst- …
- FG Düsseldorf, 01.06.2006 - 15 K 2167/04
Land- und Forstwirtschaft; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Bodengewinnbesteuerung; …
- BFH, 18.05.2000 - IV R 84/99
Steuerfreie Entnahmen von Grund und Boden
- BFH, 26.11.1987 - IV R 171/85
1. Keine Grundstücksentnahme durch Bestellung eines entgeltlichen Erbbaurechts - …
- BFH, 23.11.1995 - IV R 36/94
Aufgabeerklärung bei einer Betriebsverpachtung
- FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 375/06
Betriebsaufgabe des verpachteten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen …
- BFH, 18.02.2005 - IV B 57/03
§ 13a EStG; Entnahmeerklärung
- BFH, 18.10.1989 - X R 99/87
Anforderungen an ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - Voraussetzungen für …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.01.1998 - 2 K 1632/97
- BFH, 20.03.1987 - III R 172/82
Objektive Beweislast - Feststellungslast - Veräußerung eines Gewerbebetriebs - …
- BFH, 26.11.1987 - IV R 139/85
Berücksichtigung von Gewinnen aus der Veräußerung von Grundstücksparzellen bei …
- BFH, 15.05.1997 - IV R 46/96
- BFH, 26.04.1989 - I R 163/85
Einstufung eines veräußerten Grundstücksteils als Betriebs- oder Privatvermögen - …
- BFH, 17.09.1997 - IV R 97/96
Grundstück als notwendiges Betriebsvermögen bei Verpachtung
- BFH, 07.12.1995 - IV R 109/94
Aufgabeerklärung bei Betriebsverpachtung
- BFH, 06.11.1991 - XI R 27/90
Zu den Voraussetzungen einer Entnahme bei einer bisher betrieblich genutzten und …
- BFH, 19.10.1995 - IV R 111/94
Zur Behandlung der Betriebsverpachtung im Zeitraum vor Gewährung des …
- BFH, 31.03.2006 - IV B 25/05
Zulässigkeit der Verfahrensrüge einer Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes ; …
- BFH, 25.04.2003 - IV B 211/01
Sonderbetriebsvermögen, Entnahme für private Wohnzwecke
- FG Hessen, 30.01.2003 - 2 K 1997/01
Entnahme; Landwirtschaftliches Grundstück; Eigentümer; Entnahmeerklärung; …
- BFH, 25.04.2012 - III B 23/11
Privater oder betrieblicher Erwerb eines Grundstücks
- BFH, 04.09.2006 - VIII B 31/05
Zeitpunkt einer Entnahmehandlung; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; …
- BFH, 05.04.2006 - X B 181/05
Entnahme
- BFH, 28.02.2003 - IV B 19/01
LuF; Erschließungsbeiträge
- FG München, 19.07.2001 - 6 K 1641/00
Entnahme von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Einkommensteuer 1993
- BFH, 03.02.1999 - IV B 50/98
Forstbetrieb; gewillkürtes BV
- BFH, 03.07.2007 - X B 61/07
Zulassung der Revision wegen Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- FG München, 13.09.2006 - 10 K 2650/03
Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen eines Betriebes der Land- …
- BFH, 11.12.1986 - IV R 77/84
Beurteilung einer Betriebsaufspaltung als Entnahmehandlung
- FG Bremen, 27.03.2003 - 1 K 588/02
In einer Versicherungsbörse belegene, von einem Gesellschafter angemietete …
- BFH, 14.04.1988 - IV R 160/84
Bauten auf fremdem Grund und Boden im bilanztechnischen Sinn - Gegenstände die …
- BFH, 21.05.1999 - VIII B 107/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- BFH, 21.01.1998 - IV B 142/96
Folgen des Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei fehlenden …
- FG Münster, 09.04.2019 - 2 K 397/18
- FG München, 27.07.1999 - 13 K 88/93
Landwirtschaftliche Durchschnittssatz-Gewinnermittlung nach § 13a EStG : zur …
- FG Rheinland-Pfalz, 27.04.1999 - 2 K 1547/98
Entnahmewert beim gewerblichen Grundstückshandel
- BFH, 30.03.1999 - IV B 57/98
Erkennbarkeit einer Entnahmehandlung
- FG Baden-Württemberg, 14.09.1995 - 8 K 15/94
- BFH, 27.10.1988 - IV S 11/88
Verlust der Eigenschaft als landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches …
- FG Baden-Württemberg, 16.04.2004 - 14 K 292/98
Kein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Unkenntnis über die …
- FG Rheinland-Pfalz, 29.11.1995 - 1 K 2127/92
Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes; Auslegung …
- BFH, 01.02.1995 - IV B 65/94
Ablehung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsache hinsichtlich der Frage, ob …
- FG Baden-Württemberg, 08.09.1997 - 13 V 30/97
- FG München, 07.05.2002 - 12 K 2745/99
Zeitpunkt einer Entnahme; Gewerblicher Grundstückshandel; Gesonderte und …
- FG München, 24.02.2006 - 10 K 3628/04
Beendigung der Nutzungswertbesteuerung; verbindliche Zusage
- FG München, 11.09.1997 - 15 K 3257/90
Aufgabe eines Gewerbebetrieb mit der Folge der Steuerpflicht für den …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.03.1996 - 1 K 1466/93
- FG Niedersachsen, 22.02.1996 - II 347/94
Anforderungen an die Erfassung eines Betriebsaufgabegewinns; Bewertung der …
- FG München, 22.01.1997 - 11 K 2376/93
Wahlrecht eines Verpächters über die Einordnung von Pachteinnahmen im Rahmen …