Rechtsprechung
BFH, 28.03.1985 - IV R 159/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Niedrigere Steuer - Nachträglich bekanntwerdende Tatsachen - Voraufgegangene Gewinnschätzung - Höhere Steuer - Zusammenhang zwischen Tatsachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Neue Tatsachen nach Schätzung; unmittelbarer und mittelbarer Zusammenhang steuererhöhender und steuermindernder Vorgänge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 144, 521
- BB 1986, 1004
- BStBl II 1986, 120
Wird zitiert von ... (74)
- BFH, 22.05.2019 - XI R 17/18
Antrag auf "schlichte" Änderung innerhalb der Klagefrist; notwendige …
Auch der Gewinn ist eine Tatsache, die zu einer niedrigeren Steuer führt, wenn sich aus der Gesamtwürdigung der Tatsachen eine niedrigere Steuer ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 1985 - IV R 159/82, BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120, unter 1., Rz 9 und 10). - BFH, 16.09.2004 - IV R 62/02
Änderung auf Grund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen, grobes Verschulden …
Nach den tatsächlichen Feststellungen des FG, die den erkennenden Senat in Ermangelung erhobener Verfahrensrügen binden (§ 118 Abs. 2 FGO), ist für den Streitfall davon auszugehen, dass dem FA mit der verspäteten Einreichung der Einkommensteuer- und der Umsatzsteuererklärung in Gestalt des geringeren Gewinns und Umsatzes Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO 1977 nachträglich bekannt geworden sind, die zu niedrigeren Steuern führen (s. auch Senatsurteil vom 28. März 1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120).Ein Fall der Unbeachtlichkeit des Verschuldens nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO 1977 liegt nicht vor, da in Schätzungsfällen die Besteuerungsgrundlagen insgesamt eine (im Streitfall steuermindernde) Tatsache bilden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. April 1991 XI R 28/89, BFHE 164, 192, BStBl II 1991, 606; ebenso schon Senatsurteil in BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120, zu 1.c der Entscheidungsgründe).
Grobes Verschulden ist insbesondere auch dann zu bejahen, wenn der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht überhaupt nicht nachkommt (z.B. Senatsurteil in BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120, sowie BFH-Urteile vom 30. Oktober 1986 III R 163/82, BFHE 148, 208, BStBl II 1987, 161, und in BFHE 164, 192, BStBl II 1991, 606).
Ob der Steuerpflichtige unter den gegebenen Umständen grob schuldhaft gehandelt hat, ist zwar im Wesentlichen Tatfrage (Senatsurteil in BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120).
- BFH, 06.07.2016 - X R 57/13
Erlass eines inhaltsgleichen Änderungsbescheids nach einvernehmlicher Beendigung …
Es erkannte unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Anwendung von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nach einer vorangegangenen Gewinnschätzung (u.a. BFH-Urteile vom 28. März 1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120;… vom 30. Oktober 1986 III R 163/82, BFHE 148, 208, BStBl II 1987, 161, und III R 164/82, BFH/NV 1987, 353), die Tatbestandsvoraussetzungen der Änderungsvorschrift seien nicht erfüllt.
- BFH, 01.10.1993 - III R 58/92
Wird nachträglich bekannt, daß der Steuerpflichtige nicht erklärte Einkünfte aus …
Der Kläger habe aus seiner gewerblichen Tätigkeit Betriebsausgaben gehabt, die sich steuermindernd, und Betriebseinnahmen, die sich steuererhöhend ausgewirkt hätten (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. März 1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120, 122).Ob eine nachträglich bekanntgewordene Tatsache zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führt, hängt davon ab, von welchen Tatsachen die Besteuerung bisher ausgegangen ist (BFH-Urteile vom 6. Oktober 1961 VI 220/60 U, BFHE 74, 106, BStBl III 1962, 41, und in BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120).
- BFH, 20.12.1988 - VIII R 121/83
Steuerbescheid - Änderung
Keine Tatsachen im Sinne dieser Vorschrift sind Schlußfolgerungen aller Art, insbesondere juristische Subsumtionen (Urteil des BFH vom 28. März 1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120, m. w. N.). - BFH, 10.08.1988 - IX R 219/84
Zum groben Verschulden bei rechtsirrtümlich verspätet geltend gemachten vorab …
Ein grobes Verschulden kann auch vorliegen, wenn der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht unzureichend nachkommt, indem er unzutreffende oder unvollständige Angaben macht (BFH-Urteil vom 28. März 1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120, Ziff. 2 der Gründe). - BFH, 23.01.2001 - XI R 42/00
Kein grobes Verschulden bei Irrtum über Gewinnbegriff
Im Übrigen hat der BFH nur entschieden, dass ein grobes Verschulden vorliegen kann, wenn ein Steuerpflichtiger seine Erklärungspflichten verletzt (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 172, 397, BStBl II 1994, 346; vom 28. März 1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120;… vom 9. März 1990 VI R 19/85, BFH/NV 1990, 619;… in BFH/NV 1999, 743). - BFH, 30.10.1986 - III R 163/82
Steuerminderung - Nachträglich bekanntgewordene Tatsachen - Gewinnschätzung - …
Nachträglich bekanntgewordene Tatsachen, die zu einer Steuerminderung führen, liegen nach einer vorangegangenen Gewinnschätzung dann vor, wenn sich aus einer Gesamtwürdigung der Tatsachen eine niedrigere Steuer ergibt (Anschluß an BFH-Urteil vom 28. März 1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120).Deshalb liegen nach einer vorangegangenen Gewinnschätzung nachträglich bekanntgewordene Tatsachen, die zu einer niedrigeren Steuer führen, nur dann vor, wenn sich aus der Gesamtwürdigung der Tatsachen eine niedrigere Steuer ergibt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. März 1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120).
Es besteht insbesondere auch dann, wenn der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht überhaupt nicht nachkommt (BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120).
Ein solcher Zusammenhang zwischen Tatsachen, die zu einer höheren, und Tatsachen, die zu einer niedrigeren Steuer führen, liegt dann vor, wenn der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (Urteil in BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120).
- BFH, 08.08.1991 - V R 106/88
Bei grobem Verschulden des Steuerpflichtigen am nachträglichen Bekanntwerden von …
Ein grobes Verschulden kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht überhaupt nicht nachkommt (BFH-Urteile vom 28. März 1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120, …und vom 9. März 1990 VI R 19/85, BFH/NV 1990, 619).Hier kommt es darauf an, ob sich aus einer Gesamtwürdigung der Tatsachen eine höhere oder niedrigere Steuer ergibt (BFH-Urteil in BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120).
Ein rein zeitliches Zusammentreffen von steuererhöhenden und steuermindernden Tatsachen reicht nicht aus (BFH-Urteil in BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120).
- FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 3 K 268/15
Änderung von bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden aufgrund nacherklärter …
Ein derartiger unmittelbarer oder mittelbarer Zusammenhang ist gegeben, wenn eine zu einer höheren Besteuerung führende Tatsache die zu einer Steuerermäßigung führende Tatsache ursächlich bedingt, so dass der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 1985 IV R 159/82, BStBl. II 1986, 120). - BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04
Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei …
- BFH, 10.09.2020 - IV R 6/18
Unbeachtlichkeit des Verschuldens bei Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids …
- BFH, 08.12.1998 - IX R 14/97
Neue Tatsache i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
- BFH, 05.08.1986 - IX R 13/81
Neue Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen trotz groben Verschuldens im …
- BFH, 30.10.1986 - III R 164/82
Schätzung der Umsatzsteuer und Ermittlung der Vorsteuer als Tatsachen im Sinne …
- BFH, 19.10.2009 - X B 110/09
Änderung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen
- FG Köln, 10.06.2009 - 7 K 3999/08
Anspruch auf Änderung eines auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen …
- BFH, 05.11.2007 - XI B 42/07
Änderungsbefugnis des FA bei nachträglich bekannt gewordenen Provisionseinnahmen …
- BFH, 10.04.1997 - IV R 47/96
Anforderungenan die Änderung eines Einkommensteuerbescheides
- BFH, 24.04.1991 - XI R 28/89
Wird dem FA nachträglich bekannt, daß der Steuerpflichtige auch Einkünfte aus …
- FG Bremen, 19.09.2019 - 1 K 20/19
Änderbarkeit von Schätzungsbescheiden über Einkommensteuer; Stehen der …
- BFH, 13.09.1990 - V R 110/85
Änderung der USt-Festsetzung - Unberücksichtigter Vorsteuerbetrag - Neue …
- FG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 K 977/08
Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung - Änderung aufgrund …
- BFH, 18.05.1988 - X R 57/82
Umsatzsteuererklärung - Irrtum des Buchhalters - Bruttoumsatz - …
- FG Niedersachsen, 04.03.2013 - 12 K 279/12
Neue Tatsache; Schätzung
- BFH, 06.03.1990 - VIII R 28/84
Berücksichtigung eines bestimmten Sachverhalts in mehreren Steuerbescheiden i. S. …
- BFH, 25.06.1997 - VIII B 35/96
Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Umfang der …
- FG Nürnberg, 22.02.2007 - VI 116/06
Möglichkeit der Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung nach Schätzung …
- BFH, 03.07.2006 - IV B 98/05
Neue Tatsachen; grobes Verschulden
- FG Niedersachsen, 04.05.2022 - 9 K 146/21
Besteuerung von Altersrenten aus den Niederlanden als andere Leistung
- FG Düsseldorf, 21.06.2006 - 2 K 5194/03
Änderung; Gewinnfeststellungsbescheid; Neue Tatsachen; Feststellung; …
- BFH, 12.03.1991 - IX R 282/87
Zulässigkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung
- FG Hamburg, 31.10.1997 - II 116/97
Anspruch auf Aufhebung bestandskräftiger Kirchensteuerfestsetzungen; Einreichung …
- FG Niedersachsen, 30.01.2003 - 16 K 10365/01
Objektive Beweislast des Finanzamtes für die Änderung oder Aufhebung von …
- BFH, 29.03.1988 - X B 118/87
Gewährung von Prozeßkostenhilfe bei grob fahrlässigem Verhalten des …
- FG Köln, 07.08.2002 - 11 K 406/02
Grobes Verschulden bei neuer Tatsache
- FG Nürnberg, 21.04.2004 - V 438/01
Änderungsmöglichkeit eines Steuerbescheids, wenn sowohl Tatsachen bekannt werden, …
- BFH, 09.03.1990 - VI R 19/85
Unbilligkeit erhöhter Nachforderungen aufgrund geänderter Anrechnungsbeträge in …
- BFH, 05.12.1990 - I R 21/88
Nachträgliche Änderung oder Aufhebung eines Steuerbescheides beim nachträglichen …
- BFH, 29.10.1987 - IV R 69/85
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Land- und …
- FG Köln, 29.04.1997 - 7 K 2156/94
Abgabenordnung; Unterlassen eines Einspruchs kein grobes Verschulden
- FG München, 11.12.2017 - 7 K 2701/16
Offenbare Unrichtigkeit bei fehlender Aufnahme eines Vorbehaltsvermerks
- FG Baden-Württemberg, 25.11.2008 - 4 K 4500/08
Hinreichende Bestimmtheit von Vorläufigkeitsvermerken - Begründung der …
- FG Sachsen, 18.07.2003 - 2 K 736/01
Keine Änderung eines Erbschaftsteuerbescheids nach § 173 Abs. 1 , § 175 Abs. 1 AO …
- FG Bremen, 10.12.2003 - 2 K 148/03
Grobes Verschulden bei nachträglichem Bekanntwerden eines Auflösungsverlustes …
- FG Hessen, 28.08.1996 - 1 K 777/95
Berücksichtigung geltend gemachter Einnahmen und Werbungskosten nach …
- BFH, 12.11.1987 - V S 17/87
Kriterien für die Gewährung von Prozesskostenhilfe
- BFH, 24.04.1986 - V R 99/83
Verwendung des Ergebnisses einer Außenprüfung für die Umsatzsteuerfestsetzung - …
- FG Bremen, 25.06.2015 - 3 K 63/13
Keine nachträgliche Berücksichtigung schuldhaft nicht geltend gemachter …
- FG München, 19.01.2004 - 13 K 2294/00
Grobe Fahrlässigkeit i.S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO; Einkommensteuer 1994, …
- FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 7105/98
Erzielung von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit durch Verkauf unterschlagener …
- FG München, 22.09.2000 - 10 K 3346/97
Keine Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit bei bewußter …
- FG Baden-Württemberg, 26.05.2000 - 9 K 251/96
Pasuschaler Vorsteuerabzug nur für lohnsteuerliche "Dienstreisen" der …
- BFH, 28.04.1987 - IX R 108/83
Änderung und Aufhebung von Steuerbescheiden auf Grund nachträglich festgestellter …
- FG München, 30.03.2010 - 13 K 2600/08
Änderung von Schätzungsbescheiden aufgrund nachträglich bekanntgewordener …
- FG Bremen, 17.12.2003 - 2 K 539/02
Erhöhte Anforderungen an das Ausscheiden groben Verschuldens i.S. des § 173 Abs. …
- FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 570/02
Steuerliche Anerkennung der Vermieterstellung bei späterer Rückabwicklung des …
- FG Nürnberg, 11.09.2003 - VI 322/02
Einreichung der Steuererklärung nach Erlass eines unter dem Vorbehalt der …
- FG München, 19.11.2002 - 6 K 1640/00
Zusage durch unzuständiges Finanzamt; ges. Gewinnfeststellung 1991 und 1992; …
- FG Bremen, 13.10.1999 - 499108K 3
Ermäßigte Besteuerung einer Lohnabfindung bei Zahlung einer vom Lohn unabhängigen …
- BFH, 19.04.1988 - IX R 122/83
Aufhebung eines Steuerbescheides wegen nachträglichen Bekanntwerdens von …
- FG Nürnberg, 04.09.2017 - 1 K 1514/16
Nichtigkeit eines Körperschaftsteuerbescheids
- FG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 4 K 4197/10
Einkommensteuer 2004 bis 2008
- FG München, 21.11.2007 - 10 K 421/07
Beweislast bei Bestreiten des Zugangs eines durch die Post übermittelten …
- FG Brandenburg, 21.06.1995 - 2 K 1176/94
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer (EStG); Geltendmachung …
- BFH, 07.03.1986 - III R 66/82
Berichtigung einer bestandskräftigen Vermögensabgabeveranlagung
- FG München, 28.08.2001 - 13 K 4612/99
Zur Änderung eines bestandskräftigen Schätzungsbescheids bei nachträglicher …
- FG Rheinland-Pfalz, 27.05.1997 - 2 K 1215/97
- FG Hamburg, 16.11.2000 - VII 324/98
Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuer-Bescheids
- FG Baden-Württemberg, 29.01.1998 - 14 K 188/93
Rechtmäßigkeit eines Steueränderungsbescheids; Nachträgliches Bekanntwerden …
- FG Niedersachsen, 23.01.1998 - XIV 375/97
Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtigen …
- FG Düsseldorf, 12.07.1996 - 18 K 5844/92
- FG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - 14 K 2569/07
Zum Unterschied zwischen einer Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 AO und einer neuen …
- FG Hamburg, 12.07.2004 - VI 68/03
Grobes Verschulden bei nachträglich erklärten Einkünften