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   BFH, 29.01.1986 - I R 296/82   

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https://dejure.org/1986,2220
BFH, 29.01.1986 - I R 296/82 (https://dejure.org/1986,2220)
BFH, Entscheidung vom 29.01.1986 - I R 296/82 (https://dejure.org/1986,2220)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 1986 - I R 296/82 (https://dejure.org/1986,2220)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    DBA-Frankreich Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 a-c, Art. 13 Abs. 1 und Abs. 4 Nrn. 2 und 3, Art. 20 Abs. 1a; EStG § 38 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Arbeitgeber - DBA-Frankreich - Ansässigkeit - Ausländisches Unternehmen - Inländische Betriebsstätte - Kapitalgesellschaft - Sitz und Geschäftsführung im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 146, 136
  • BB 1986, 999
  • BStBl II 1986, 513
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.08.1985 - I R 63/80

    Arbeitgeber - DBA-Spanien

    Auszug aus BFH, 29.01.1986 - I R 296/82
    In seinem Urteil vom 21. August 1985 I R 63/80 (BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4) hat der erkennende Senat zu Art. 15 Abs. 2 Buchst. b des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 5. Dezember 1966 - DBA-Spanien - (BGBl II 1968, 9; BStBl I 1968, 297) die Auffassung vertreten, daß unter einem Arbeitgeber i. S. d. Art. 15 Abs. 2 Buchst. b DBA-Spanien der Unternehmer zu verstehen sei, der die Vergütungen für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trage, sei es, daß er die Vergütung unmittelbar dem betreffenden Arbeitnehmer auszahle, sei es, daß ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage trete.

    Andererseits hat aber der Senat in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4, auch ausgeführt, der Arbeitgeberbegriff sei mit den Begriffen "Betriebsstätte" oder "feste Einrichtung", wie sie in Art. 15 Abs. 2 Buchst. c DBA-Spanien verwendet werden, nicht gleichzusetzen.

    Entscheidend ist letztlich, daß der Streitfall gegenüber dem Urteilsfall in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4, ein wesentlich anderer ist.

    In BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4, war über die Frage zu entscheiden, welche von zwei rechtlich selbständigen Kapitalgesellschaften im Sinne des DBA-Spanien Arbeitgeber eines bestimmten Arbeitnehmers war.

    Zu beiden Fragen hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 144, 428, BStBl II 1986, 4, nicht abschließend Stellung genommen.

  • BFH, 18.07.1980 - VI R 97/77

    Arbeitnehmeranteil - Sozialversicherung - Sonderausgaben - Arbeitslohn -

    Auszug aus BFH, 29.01.1986 - I R 296/82
    Darüber hinaus wird es § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG zu beachten haben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Juli 1980 VI R 97/77, BFHE 131, 339, BStBl II 1981, 16).
  • FG Niedersachsen, 10.01.2017 - 13 K 10148/15

    Doppelbesteuerungsrechtliches Herrühren von Lohnanteilen aus einer im Inland

    Die Aufteilung der Arbeitslöhne hätten die Kläger nach den Grundsätzen vorgenommen, die z.B. im BFH-Urteil vom 29. Januar 1986 I R 296/82, BFHE 146, 136, BStBl II 1986, 513 (unter II. 5. a) genannt würden.

    Auch nach dem BFH-Urteil in BFHE 146, 136, BStBl II 1986, 513 sei für Steuerfreiheit nicht der Abschluss einer Zusatzvereinbarung erforderlich.

    Aus dem von den Klägern in Bezug genommenen BFH-Urteil in BFHE 146, 136, BStBl II 1986, 513 ergebe sich nichts anderes.

    (2) Ein anderes ergibt sich auch nicht aus dem von den Klägern in Bezug genommenen BFH-Urteil in BFHE 146, 136, BStBl II 1986, 513.

  • BFH, 16.01.2019 - I R 66/17

    Besteuerungsrecht für den auf Dienstreisen entfallenden Teil des Arbeitslohns

    Ausschlaggebend hierfür ist seine physische Anwesenheit im Tätigkeitsstaat (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 25. November 2014 I R 27/13, BFHE 248, 153, BStBl II 2015, 448, m.w.N.; zum DBA-Frankreich vgl. außerdem Senatsurteil vom 29. Januar 1986 I R 296/82, BFHE 146, 136, BStBl II 1986, 513; Kramer in Wassermeyer Frankreich Art. 13 Rz 21).
  • FG Berlin, 16.03.1999 - IV 212/95
    Diese Ansicht hat der BFH jedoch ausdrücklich in seinem später ergangenen Urteil vom 29. Januar 1986 (I R 296/82 -;, BStBl II 1986 513 [515]) = 146, 136 abgelehnt.

    Nach dem Urteil vom 29. Januar 1986 (a. a. O.) kann eine Betriebsstätte kein in einem Vertragsstaat ansässiger Arbeitgeber sein, wie es Art. 15 Abs. 2 b DBA-USA voraussetzt.

    Das Gericht hat die Revision zugelassen, um dem Beklagten Gelegenheit zu geben, nochmals zur höchstrichterlichen Entscheidung zu stellen, ob die vom BFH in seinem Urteil vom 29. Januar 1986 (a. a. O.) nicht aufgegriffenen Überlegungen des Finanzgerichts München (Urteil vom 13. Oktober 1982 - IX 106/81 E -;, Entscheidungen der Finanzgerichte -;EFG-; 183, 241), daß in Fällen wie dem vorliegenden die Steuerfreiheit für den Arbeitnehmer davon abhängt, daß der Arbeitgeber den bei dem Arbeitnehmer steuerfrei zu belassenden Teil des Arbeitslohns im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht des Arbeitgebers nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht hat.

  • BFH, 15.04.2015 - I R 73/13

    Deutsches Besteuerungsrecht für den von der OSZE-Mission im Kosovo gezahlten

    Es sind keine Umstände erkennbar, die eine für die abkommensrechtliche Ansässigkeit erforderliche unbeschränkte Steuerpflicht der OSZE im Kosovo nahelegen würden (vgl. Senatsurteile in BFHE 146, 141, BStBl II 1986, 442, und vom 29. Januar 1986 I R 296/82, BFHE 146, 136, BStBl II 1986, 513; Raber in Wassermeyer, Jugoslawien Art. 4 Rz 2).
  • FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14196/20

    Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der

    Überdies hätten die vom Beklagten zitierten BFH-Urteile vom 26.01.1986, I R 109/85 und I R 296/82 das alte DBA, welches noch vor Verabschiedung des ersten OECD-MA im Jahre 1963 ergangen sei, betroffen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2017 - 13 D 36/16

    Entschädigung wegen überlanger Dauer des Gerichtsverfahrens; Verzögerungsrüge als

    vgl. BFH, Urteile vom 17. April 2013 - X K 3/12 -, BFHE 240, 516 = juris, Rn. 78, vom 26. Oktober 2016 - X K 2/15 -, juris, Rn. 55 f., und vom 4. Juni 2014 - X K 12/13 -, BFHE 146, 136 = juris, Rn. 52.
  • FG Baden-Württemberg, 25.10.2001 - 14 K 21/97

    Einkommensteuerpflicht eines nach dem Umzug von Deutschland nach Frankreich für

    Soweit eine Zuordnung nicht möglich sei, sei der Arbeitslohn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nach dem Verhältnis der vereinbarten Arbeitstage im Ausland zu den übrigen vereinbarten Arbeitstagen aufzuteilen (vgl. die beiden BFH-Urteile vom 29. Januar 1986 - 1 R 22/85 und I R 296/82, BStBl II 1986, 479 und 513).

    In den beiden in der Einspruchsentscheidung zitierten Urteilsfällen des BFH vom 29. Januar 1986 - 1 R 22/85 und I R 296/82 (BStBl II 1986, 479 und 513) ging es um die Frage, in welchem Umfang der Arbeitslohn von in Deutschland wohnenden und damit hier unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern für ihre zeitweise in Italien bzw. Frankreich ausgeübte Tätigkeit nach dem jeweiligen DBA in Deutschland steuerfrei war.

  • FG Hessen, 13.02.2008 - 8 K 2258/01

    Lohnsteuerliche Arbeitgeberpflichten einer ausländischen Gesellschaft mit

    Auf die Ansässigkeit des Arbeitgebers i.S.d. DBA (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1986, I R 296/82, BStBl II 1986, 513 ) kommt es nicht an.
  • FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14198/20

    Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der

    Überdies hätten die vom Beklagten zitierten BFH-Urteile vom 26.01.1986, I R 109/85 und I R 296/82 das alte DBA, welches noch vor Verabschiedung des ersten OECD-MA im Jahre 1963 ergangen sei, betroffen.
  • FG Niedersachsen, 16.12.2021 - 11 K 14197/20

    Lohnsteuerabzug vom auf Inlandsdienstreisen entfallenden Arbeitslohn der

    Überdies hätten die vom Beklagten zitierten BFH-Urteile vom 26.01.1986, I R 109/85 und I R 296/82 das alte DBA, welches noch vor Verabschiedung des ersten OECD-MA im Jahre 1963 ergangen sei, betroffen.
  • FG Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 3 K 381/08

    Änderungsmöglichkeit nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bei nachträglicher

  • FG München, 23.04.2001 - 7 K 396/97

    Lohnsteuerhaftung des Verfügungsberechtigten eines portugiesischen

  • BFH, 16.04.1986 - I R 24/86
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