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   BFH, 03.06.1986 - IX R 2/79   

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https://dejure.org/1986,418
BFH, 03.06.1986 - IX R 2/79 (https://dejure.org/1986,418)
BFH, Entscheidung vom 03.06.1986 - IX R 2/79 (https://dejure.org/1986,418)
BFH, Entscheidung vom 03. Juni 1986 - IX R 2/79 (https://dejure.org/1986,418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lebenslängliche Versorgung gegen Verzicht auf Zugewinnausgleich als dauernde Last

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 146, 442
  • NJW 1987, 95
  • FamRZ 1986, 986 (Ls.)
  • FamRZ 1987, 280
  • BB 1986, 1554
  • BStBl II 1986, 674
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.09.1965 - IV 67/61 S

    Abzugsfähigkeit von Leistungen auf Grund einer bei Hofübernahme eingegangenen

    Auszug aus BFH, 03.06.1986 - IX R 2/79
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte bereits in seinem Urteil vom 16. September 1965 IV 67/61 S (BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706) auf die Schwierigkeiten hingewiesen, dabei eine befriedigende Lösung zu finden und deshalb ein Tätigwerden des Gesetzgebers angeregt.

    Die Rechtsprechung hat, um zu einem einigermaßen tragbaren Ergebnis zu gelangen, seit dem Grundsatzurteil in BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706 zwischen dauernden Lasten, die im Rahmen einer unentgeltlichen Vermögensübertragung dem Übernehmer zur Versorgung des Übertragenden auferlegt worden sind, und solchen dauernden Lasten unterschieden, die der Verpflichtete als Gegenleistung auf Grund eines kauf- oder darlehensähnlichen Geschäfts zu erbringen hat.

    Derartige nicht im Austausch mit einer Gegenleistung, sondern auf Grund einer Schenkung unter Auflage zu erbringende wiederkehrende Leistungen in schwankender Höhe sind als dauernde Lasten in voller Höhe als Sonderausgaben zum Abzug zugelassen worden (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706, und vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Hingegen hat die Rechtsprechung eine Verrechnung mit Gegenwerten, die von ihr früher bei sämtlichen dauernden Lasten verlangt worden war, jedenfalls in Fällen der zweiten Gruppe, nämlich bei kauf- oder darlehensähnlichen Vorgängen für geboten erachtet, bevor wiederkehrende Leistungen als dauernde Lasten abgezogen werden dürfen (BFH-Urteile vom 28. Juni 1963 VI 321/61 U, BFHE 77, 287, BStBl III 1963, 424; in BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706).

  • BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei

    Auszug aus BFH, 03.06.1986 - IX R 2/79
    Derartige nicht im Austausch mit einer Gegenleistung, sondern auf Grund einer Schenkung unter Auflage zu erbringende wiederkehrende Leistungen in schwankender Höhe sind als dauernde Lasten in voller Höhe als Sonderausgaben zum Abzug zugelassen worden (vgl. hierzu BFH-Urteile in BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706, und vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).

    Damit entfiel nach den Grundsätzen des Urteils des erkennenden Senats in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610 ihre Gleichmäßigkeit.

  • BFH, 13.08.1985 - IX R 10/80

    Zum Sonderausgabenabzug einer gegen Gegenleistung übernommenen dauernden Last

    Auszug aus BFH, 03.06.1986 - IX R 2/79
    Die Rechtsprechung hat den Begriff der dauernden Lasten i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG dahin gehend definiert, daß hierunter wiederkehrende, nach Zahl oder Wert nicht gleichmäßige Aufwendungen fallen, die ein Steuerpflichtiger in Geld oder Sachwerten für längere Zeit einem anderen gegenüber aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zu erbringen hat (so zuletzt BFH-Urteil vom 13. August 1985 IX R 10/80, BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709).

    Der erkennende Senat hat in Fortentwicklung dieser Rechtsprechung in seinem Urteil in BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709 eine Wertverrechnung in allen Fällen als notwendig angesehen, in denen wiederkehrende Leistungen auf Grund eines gegenseitigen Vertrages im Austausch mit einer Gegenleistung erbracht werden.

  • BFH, 19.10.1978 - VIII R 9/77

    Nach § 844 Abs. 2 BGB für den Verlust von Unterhaltsansprüchen gezahlte

    Auszug aus BFH, 03.06.1986 - IX R 2/79
    Der erkennende Senat braucht jedoch auf die Folgen auf der Empfängerseite - wie etwa im Falle einer Schadensersatzrente (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1978 VIII R 9/77, BFHE 126, 405, BStBl II 1979, 133) - nicht einzugehen, da im vorliegenden Fall über die Frage des Abzugs wiederkehrender Leistungen als dauernde Last zu entscheiden ist.
  • BFH, 28.06.1963 - VI 321/61 U

    Prüfung Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung durch das Finanzamt bei

    Auszug aus BFH, 03.06.1986 - IX R 2/79
    Hingegen hat die Rechtsprechung eine Verrechnung mit Gegenwerten, die von ihr früher bei sämtlichen dauernden Lasten verlangt worden war, jedenfalls in Fällen der zweiten Gruppe, nämlich bei kauf- oder darlehensähnlichen Vorgängen für geboten erachtet, bevor wiederkehrende Leistungen als dauernde Lasten abgezogen werden dürfen (BFH-Urteile vom 28. Juni 1963 VI 321/61 U, BFHE 77, 287, BStBl III 1963, 424; in BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706).
  • BFH, 31.07.1984 - IX R 3/79

    Tarifvergünstigung - Gewährung von Darlehn - Darlehn unter Bauherrn - Mißbrauch

    Auszug aus BFH, 03.06.1986 - IX R 2/79
    Der Senat hält es nicht für geboten, nach § 127 FGO das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da die Sache entscheidungsreif ist und die tatsächlichen Grundlagen hinsichtlich des Streitpunktes durch den neuen Bescheid nicht berührt werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 31. Juli 1984 IX R 3/79, BFHE 142, 347, BStBl II 1985, 33).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Da die Versorgungsleistungen, wie hervorgehoben, keine Gegenleistung des Übernehmers beinhalten, müssen sie auch nicht vorab mit dem Wert des übertragenen Vermögens verrechnet werden (vgl. BFH in BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706; BFH-Urteil vom 3. Juni 1986 IX R 2/79, BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Für die dauernde Last setzt die Rechtsprechung - zur Abgrenzung gegenüber "gleichbleibenden" Leibrenten - voraus, daß die Möglichkeit einer Abänderung der Leistungen der Höhe nach ausdrücklich vorbehalten ist (BFH-Urteile vom 1. August 1975 VI R 48/73, BFHE 116, 501, BStBl II 1975, 881; vom 20. Mai 1980 VI R 108/77, BFHE 130, 520, BStBl II 1980, 573; vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99, unter 2.; vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; vom 13. August 1985 IX R 10/80, BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709; vom 28. Januar 1986 IX R 1/80, BFH/NV 1986, 457; vom 3. Juni 1986 IX R 2/79, BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674; ferner Abschn. 167 Abs. 1 Satz 12 Nr. 2 Buchst. b EStR).

    d) Die Abziehbarkeit/Steuerbarkeit ist eingeschränkt bei allen Renten und dauernden Lasten/wiederkehrenden Bezügen aus "kauf- und darlehensähnlichen Vorgängen" (BFH-Urteil vom 13. August 1985 IX R 10/80, BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709) und - in neuester Zeit weitergehend - allen Rechtsvorgängen "im Austausch mit einer Gegenleistung" (BFH-Urteil in BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674, betr. Zugewinnausgleich).

  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

    bb) Wird das Entgelt für den Erwerb eines zur Einkunftserzielung bestimmten Wirtschaftsguts in Form lebenslanger gleichmäßiger Zahlungen (Leibrente) erbracht, so bestimmt die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 2 EStG (ebenso wie § 10 Nr. 1 a Satz 2 und § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG), daß auch in diesen Fällen die wiederkehrenden Leistungen sich einkommensteuerrechtlich insoweit nicht auswirken, als sie nur zu einer Vermögensumschichtung führen (Senatsurteil vom 3. Juni 1986 IX R 2/79, BFHE 146, 442, 445f., BStBl II 1986, 674).

    Ein solcher Differenzierungsgrund für die Besteuerung von dauernden Lasten und Leibrenten ergibt sich insbesondere nicht daraus, daß der zivilrechtliche Begriff der Leibrente ein Rentenstammrecht voraussetzt (vgl. die Nachweise im Beschluß des Großen Senats in BFHE 165, 225, 232, BStBl II 1992, 78), während bei dauernden Lasten ein solches Stammrecht fehlt (Senatsurteil in BFHE 146, 442, 446, BStBl II 1986, 674).

    Soweit sich aus der Entscheidung des erkennenden Senats in BFHE 146, 442, 446, BStBl II 1986, 674 etwas anderes ergeben sollte, ist sie jedenfalls durch die Entscheidung des Großen Senats überholt.

  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der

    Die Abziehbarkeit ist nach Auffassung des IX. Senats des BFH eingeschränkt bei allen Renten und dauernden Lasten aus "kauf- und darlehensähnlichen Vorgängen" (BFH-Urteil vom 13. August 1985 IX R 10/80, BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709) und - weitergehend - Renten und dauernden Lasten "im Austausch mit einer Gegenleistung" (BFH-Urteil vom 3. Juni 1986 IX R 2/79, BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674).

    Der IX. Senat hat in seinem Urteil in BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674 festgestellt, der IV. Senat des BFH habe bereits in seinem Urteil in BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706 auf die Schwierigkeiten hingewiesen, den Begriff der dauernden Last und den Umfang ihrer Abziehbarkeit näher zu bestimmen, der IV. Senat habe deshalb ein Tätigwerden des Gesetzgebers angeregt, diese Anregung habe der Gesetzgeber jedoch nicht aufgegriffen.

    Der IX. Senat kommt nur dann zur Annahme einer dauernden Last, wenn die Parteien des Übergabevertrages die Abänderbarkeit ausdrücklich vorbehalten haben; solches war der Fall in den Urteilen vom 28. Januar 1986 IX R 1/80 (BFH/NV 1986, 457), in BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674, vom 10. Juni 1986 IX R 7/82 (BFH/NV 1987, 26), vom 17. November 1987 IX R 16/83 (BFH/NV 1988, 294), in BFHE 152, 203, BStBl II 1988, 404.

  • BFH, 18.05.2010 - X R 32/01

    Übertragung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks auf die Ehefrau

    Zwar folgt das Institut der Vermögensübertragung --wie auch das Realsplitting des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 22 Nr. 1a EStG-- dem sog. Korrespondenzprinzip (BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 X R 14/06, BFHE 219, 160, BStBl II 2008, 123; zur Korrespondenz im Rahmen der sog. Gegenwertlehre vgl. BFH-Urteil vom 3. Juni 1986 IX R 2/79, BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674).
  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 59/89

    Rentenzahlungen als Abfindung für Erbverzicht sind wiederkehrende Bezüge (§ 22

    Die Zahlungen beruhen - weder auf einem Kauf oder kaufähnlichen Geschäft (wie z. B. im Falle des Verzichts auf ein testamentarisch vermachtes Recht gegen Ratenzahlung, BFH-Urteil vom 9. August 1990 X R 140/88, BFHE 161, 531, BStBl II 1990, 1026, und - die bisherige Rechtsprechung zu dieser Fallgruppe zusammenfassend - BFHE 157, 345, BStBl II 1989, 772), - noch auf einem diesem gleich zu behandelnden Geschäft (wie z. B. im Falle des Verzichts eines Ehegatten auf den Zugewinnausgleich, BFH-Urteil vom 3. Juni 1986 IX R 2/79, BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674, und - die bisherige Rechtsprechung zu dieser Fallgruppe zusammenfassend - BFH-Beschluß vom 25. April 1990 X R 38/86, BFHE 160, 33, BStBl II 1990, 625, unter II 3 a), - noch kann in Höhe der tatsächlich gezahlten Abfindung ein teilentgeltliches Geschäft angenommen werden, wie dies der BFH z. B. für Abstandszahlungen und Ausgleichsleistungen angenommen hat, die im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge an den Übergeber geleistet werden (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C II 2).

    Insoweit ist die Rechtslage anders zu beurteilen als im Falle des Verzichts eines Ehegatten auf seinen Zugewinnanspruch gegen Ratenzahlung (BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674); dieser Verzicht betrifft einen gegenwärtigen gesicherten Rechtsanspruch des Ehegatten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

    Im Ergebnis diente sie aber stets - unter Ablehnung einer bloßen unentgeltlichen Zuwendung i. S. von § 12 Nr. 2 EStG einerseits und eines Veräußerungsgeschäfts andererseits - der Begründung einer Besteuerung der Abfindung nach den für eine Versorgungszeitrente geltenden Rechtsfolgen, also dem Abzug der Zahlungen in voller Höhe als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG einerseits und der Besteuerung als Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen gemäß § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG andererseits (zu dem insoweit geltenden Korrespondenzprinzip vgl. etwa BFH-Urteil in BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674).

  • BFH, 27.02.1992 - X R 136/88

    Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung

    Sie tragen u. a. vor: Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Wertverrechnung (Urteile vom 13. August 1985 IX R 10/80, BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709, und vom 3. Juni 1986 IX R 2/79, BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674) beträfen nur Verträge, bei denen die Parteien von der Wertgleichheit von Leistung und Gegenleistung ausgingen.

    Der Große Senat hat Bezug genommen auf die Rechtsprechung zu wiederkehrenden Leistungen aus "kauf- und darlehensähnlichen Vorgängen" und darüber hinaus zu wiederkehrenden Leistungen "im Austausch mit einer Gegenleistung" (BFHE 165, 225, 234, BStBl II 1992, 78, unter C. I. 4. d, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 16. September 1965 IV 67/61 S, BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706, sowie in BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674).

    Der IX. Senat des BFH hat ausdrücklich dahingestellt sein lassen, ob der Kläger die Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen im Hinblick auf das Verwandtschaftsverhältnis übernommen hatte und die Abziehbarkeit deswegen an § 12 Nr. 2 EStG scheiterte (ähnlich Urteile in BFHE 77, 287, BStBl III 1963, 424, unter Hinweis auf die Notwendigkeit eines Fremdvergleichs; in BFHE 146, 442, 444, BStBl II 1986, 674, unter 2.).

  • BFH, 04.04.1989 - X R 14/85

    Grabpflegekosten nicht als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar

    Mit Ausnahme von Fällen der Vermögensübertragungen in vorweggenommener Erbfolge, bei denen der Übernehmer zu Altenteils- oder anderen Versorgungsleistungen verpflichtet ist, hat die Rechtsprechung aber daran festgehalten, daß eine Wertverrechnung bei Kaufund Darlehensverträgen und darüber hinaus in allen Fällen geboten ist, in denen wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung erbracht werden (BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706; BFHE 111, 33, BStBl II 1974, 101; BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709, sowie Urteil vom 3. Juni 1986 IX R 2/79, BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674).
  • BFH, 26.11.1992 - X R 187/87

    Wiederkehrende Leistungen in schwankender Höhe nur mit Zinsanteil steuerbar

    Dieser Grundsatz ist bekräftigt worden im Urteil vom 3. Juni 1986 IX R 2/79 (BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674): Im Umfang der erbrachten Gegenleistung sei die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen, der durch den Abzug einer dauernden Last Rechnung getragen werden solle, (noch) nicht gemindert.
  • BFH, 22.09.1989 - III R 167/86

    Der herabgesetzte Grad der Behinderung ist ab Feststellungszeitpunkt und nicht

    Denn die tatsächlichen Grundlagen hinsichtlich des Streitpunktes werden durch den Änderungsbescheid nicht berührt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 3. Juni 1986 IX R 2/79, BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674).
  • BFH, 27.02.1992 - X R 139/88

    Freiwilligkeit bei Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (§ 12 Nr. 2 EStG )

  • BFH, 24.11.1988 - V R 30/83

    Allgemeiner Umsatzsteuersatz für die Verpflegung von Personal durch Arbeitgeber

  • BFH, 13.04.1989 - IV R 196/85

    Büsingen am Hochrhein

  • BFH, 25.11.1992 - X R 91/89

    Ertragsanteil von wiederkehrenden Leistungen bei privater Vermögensumschichtung

  • BFH, 07.12.1995 - IV R 109/94

    Aufgabeerklärung bei Betriebsverpachtung

  • BFH, 26.01.1995 - IV R 39/93

    Entnahme eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks

  • BFH, 12.07.1989 - X R 11/84

    Kein Sonderausgabenabzug einer dauernden Last bei wiederkehrenden Leistungen im

  • FG Köln, 21.11.2000 - 8 K 7309/99

    Abzugsfähigkeit von Rentenzahlungen als Sonderausgaben; Private

  • FG Köln, 21.11.2000 - 8 K 7310/99

    Veräußerungsleibrente - Ertragsanteil als Sonderausgaben?

  • BFH, 11.09.1991 - XI R 20/89

    Entstehung von Anschaffungskosten durch die Übertragung eines Grundstücks im Wege

  • FG Berlin, 16.10.1996 - VI 425/94
  • BFH, 13.07.1990 - VI R 22/88

    Aufwendungen für einen zweitägigen Betriebsausflug als steuerpflichtiger

  • BFH, 08.10.1986 - I R 209/82

    Antrag des sachlichen Steuerrechts als tatsächliches Vorbringen - Vereinbarung

  • BFH, 15.07.1992 - X R 142/88

    In sachlichem Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe vereinbarte wiederkehrende

  • BFH, 18.12.1991 - XI R 18/88

    Bildung von Anschaffungskosten durch die Zahlung von Gleichstellungsgeldern an

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