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   BFH, 10.07.1986 - IV R 12/81   

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https://dejure.org/1986,90
BFH, 10.07.1986 - IV R 12/81 (https://dejure.org/1986,90)
BFH, Entscheidung vom 10.07.1986 - IV R 12/81 (https://dejure.org/1986,90)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 1986 - IV R 12/81 (https://dejure.org/1986,90)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    GG Art. 20; AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2a; EStG 1971 § 16 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 4, § 34 Abs. 1, 2 Nr. 1; EStG 1985 i.d.F. des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 § 15 Abs. 3 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrecht - Steuerbereinigungsgesetz - Geprägetheorie - Teilentgeltliche Veräußerung - Mitunternehmeranteil - Kapitalkonto - Stille Reserven - Freibetrag - Einkommensteuer - Gewinnfeststellungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Gegen die rückwirkende Wiedereinfährung der sog. Geprägetheorie durch § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG n. F. bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken - 2. Zur Besteuerung eines teilentgeltlich veräußerten Mitunternehmeranteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Besteuerung von Versorgungsleistungen
    Versorgungsleistungen aus unentgeltlichen Vermögensübergaben
    Gegenstand der Vermögensübertragung
    Begünstigtes Vermögen
    Anteile an einer GmbH
    Beteiligungsveräußerung
    Übertragung von GmbH-Beteiligungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unter Angehörigen
    Übertragung gegen Zahlung eines Einmalbetrages
    Beteiligung ist Betriebsvermögen des Übertragenden
    100 %-Beteiligung

Papierfundstellen

  • BFHE 147, 63
  • NJW 1987, 798
  • BB 1986, 1624
  • BStBl II 1986, 811
 
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Wird zitiert von ... (79)

  • BFH, 19.03.2014 - X R 28/12

    Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter: Beitrittsaufforderung an

    Zur Begründung wird zum einen der Wortlaut des § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG herangezogen, wonach der Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des (tatsächlichen) Veräußerungspreises und des Buchwerts zu ermitteln ist (BFH-Urteil vom 10. Juli 1986 IV R 12/81, BFHE 147, 63, BStBl II 1986, 811, unter 3.b).
  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

    Entsprechend auch der Auffassung des vorlegenden Senats ist die Geprägegesellschaft deshalb in Wirklichkeit regelmäßig eine GbR, auch wenn sie in der Form der Schein-KG auftritt (BFH-Urteile vom 10. Juli 1986 IV R 12/81, BFHE 147, 63, BStBl II 1986, 811, und vom 11. Dezember 1986 IV R 222/84, BFHE 149, 149, BStBl II 1987, 553; Groh, DB 1987, 1006, 1009).
  • BFH, 18.09.2013 - X R 42/10

    Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft gegen ein sog.

    In diesen Fällen entsteht ein (Veräußerungs-)Gewinn nur, wenn die Summe der Entgelte bzw. Gegenleistungen den Buchwert der übertragenen betrieblichen Sachgesamtheit sowie die Veräußerungskosten übersteigt (z.B. BFH-Urteile vom 10. Juli 1986 IV R 12/81, BFHE 147, 63, BStBl II 1986, 811; vom 22. September 1994 IV R 61/93, BFHE 176, 350, BStBl II 1995, 367, und vom 7. November 2000 VIII R 27/98, BFHE 193, 549; aus dem Schrifttum z.B. Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 58 f.; HHR/Geissler, § 16 EStG Rz 76).

    Der Einwand des FA, die "Einheitstheorie" sei entwickelt worden, um in Fällen teilentgeltlicher Betriebsveräußerungen den Widerstreit zwischen den Vorschriften des § 16 EStG einerseits und des § 6 Abs. 3 EStG andererseits zu lösen, ist zwar im Ansatz zutreffend (vgl. BFH-Urteil in BFHE 147, 63, BStBl II 1986, 811).

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